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Bußgeldbescheid aus Italien
Moin zusammen!
Und zwar habe ich ein Brief wegen "Übertretung der Strassenverkehrsordnung" aus Italien erhalten.
Ich werde aufgefordert, ein Bußgeld zu bezahlen
(200€ innerhalb von 5 Tagen,
260€ innerhalb von 60 Tagen,
oder 500€ wenn nicht bezahlt wird).
Dazu muss ich ein Formular mit Angaben zu meiner Person und zu meinem Führerschein ausfüllen und zurücksenden. Falls nicht, wird mir mit einer saftigen Geldstrafe gedroht (!).
Der Tatzeitpunkt ist 1 Jahr und 3 Wochen her.
Ist dies damit verjährt?
Falls ja, ignorieren oder Einspruch einlegen?
Einspruch einlegen wird schwierig, da dies auf italienisch erfolgen muss.
Muss die Forderung nicht vom Bundesamt für Justiz kommen?
Der Brief stammt nämlich von der italienischen Behörde (also nicht von einem Inkasso).
Außerdem finde ich in diesem Schreiben den Hinweis, dass ich das Beweisfoto auf deren Webseite (Link ist angegeben, dazu ein Passwort) einsehen kann.
Jedoch ist diese Webseite auf italienisch und ich verstehe nichts (auch der google Übersetzer hilft mir nicht). Sonst ist kein Beweisfoto dabei.
Muss nicht generell erst einmal ein Anhörungsbogen verschickt und ausgefüllt werden, eher ein "Urteil" gefallen wird?
Bleiben mir wohl 2 Optionen:
1.) Blechen und Formular mit all meinen Daten (das ist fast schon schlimmer...) absenden
2.) Ignorieren (ein Anwalt dürfte die Kosten von 200€ übersteigen..)
Was soll ich tun?
Habt einen schönen Abend.
LG
Beste Antwort im Thema
In Italien verjähren diese Sachen nach 5 Jahren, wenn ich mich nicht irre, plus die Zeit die es dauert die Anschrift zu ermitteln. Aber jeden Fall aber sind es mehrere Jahre bis zur Verjährung.
Das Verfahren läuft nach italienischen Vorschriften da in Italien passiert. Sie könnten auch den offiziellen Weg über deutsche Behörden gehen, aber dann würde Deutschland das Bußgeld eibehalten.
Dein Problem dabei ist das die Italiener bis das Ganze verjährt ist die Kohle in Bar verlangen wenn Sie dich in Italien antreffen. Und da läuft das Verfahren ganz unbürokratisch, das Auto wird beschlagnahmt bis alle offenen Forderungen beglichen sind. Den gerichtlichen Weg darfst du dann hinterher gehen wenn du Lust hast.
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51 Antworten
Was braucht ihr immer für alles einen Anwalt? Strafen sind vollstreckbar, wenn dies auch in Deutschland so wäre. Nach deutschem Recht ist es verjährt. Fährst du demnächst wieder nach Italien, würde ich mir das Bild anschauen und einen Widerspruch nach Italien schicken oder zahlen. Alternativ Mietwagen für den nächsten Italienurlaub.
In Italien verjähren diese Sachen nach 5 Jahren, wenn ich mich nicht irre, plus die Zeit die es dauert die Anschrift zu ermitteln. Aber jeden Fall aber sind es mehrere Jahre bis zur Verjährung.
Das Verfahren läuft nach italienischen Vorschriften da in Italien passiert. Sie könnten auch den offiziellen Weg über deutsche Behörden gehen, aber dann würde Deutschland das Bußgeld eibehalten.
Dein Problem dabei ist das die Italiener bis das Ganze verjährt ist die Kohle in Bar verlangen wenn Sie dich in Italien antreffen. Und da läuft das Verfahren ganz unbürokratisch, das Auto wird beschlagnahmt bis alle offenen Forderungen beglichen sind. Den gerichtlichen Weg darfst du dann hinterher gehen wenn du Lust hast.
Vielen Dank!
@Leclatcestmoi
Das bedeutet, einfach ignorieren?
In Italien ist es ja nach 5 Jahren verjährt.. keine Ahnung, ob ich in den nächsten vier Jahren dort mit meinem PKW Urlaub mache..
@Sir Donald
Puh, das klingt übel..
Ich meide Italien schon seit 10 Jahren. Nicht das ich da was zu erwarten hätte. Aber diese Mentalität ist mir einfach zuwider.
Ich habe damit gemeint, dass es Italien nicht juckt, ob die Strafe in Deutschland verjährt wäre. Also muss man gut darüber nachdenken.
Die Italiener brauchen aktuell den letzten € aus Deutschland - die sind Pleite und nicht reformwillig...
Da kommen ein paar Wegelagerergebühren ganz passend.
Wenn es sich um Verfolgungsverjaehrung handelt, gilt dies:
"Nach den italienischen Verkehrsregeln bzw. dem dort herrschenden Recht gilt für Delinquenten mit einem Auslandswohnsitz eine Frist von 360 Tagen. So ist es in dem italienischen Straßenverkehrsgesetz, der „Codice della Strada“, in Artikel 201 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 5 festgelegt."
Die Vollstreckungsverjaehrung betraegt 5 Jahre.
Einfach mal googeln...
Ciao
Ratoncita
Ich habe kürzlich auch Post aus Italien bekommen, ich sollte 90€ Zahlen für Falschparken im August 2016 (Brief kam im Februar 2018). Ich habe den Mist ignoriert und nicht gezahlt, Laut ADAC in Deutschland und überhaupt außerhalb Italiens nicht mehr vollstreckbar.
Gruß Sitzheitzung
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 6. Juni 2018 um 09:03:40 Uhr:
Ich habe kürzlich auch Post aus Italien bekommen, ich sollte 90€ Zahlen für Falschparken im August 2016 (Brief kam im Februar 2018). Ich habe den Mist ignoriert und nicht gezahlt, Laut ADAC in Deutschland und überhaupt außerhalb Italiens nicht mehr vollstreckbar.
Gruß Sitzheitzung
Deshalb beim nächsten Trip nach Italien vorher zumindest das Auto umkennzeichnen lassen.
Zitat:
@ttru74 schrieb am 6. Juni 2018 um 09:07:01 Uhr:
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 6. Juni 2018 um 09:03:40 Uhr:
Ich habe kürzlich auch Post aus Italien bekommen, ich sollte 90€ Zahlen für Falschparken im August 2016 (Brief kam im Februar 2018). Ich habe den Mist ignoriert und nicht gezahlt, Laut ADAC in Deutschland und überhaupt außerhalb Italiens nicht mehr vollstreckbar.
Gruß Sitzheitzung
Deshalb beim nächsten Trip nach Italien vorher zumindest das Auto umkennzeichnen lassen.
Das Auto war eh nicht mein Alltagsauto sondern mein alter Sommermercedes. Der kommt nicht mehr nach Italien
Na, dann sollte doch nix mehr schief gehen!
Zitat:
@ttru74 schrieb am 6. Juni 2018 um 10:40:47 Uhr:
Na, dann sollte doch nix mehr schief gehen!
So einfach ist es auch nicht.
Es reicht schon in eine Verkehrskontrolle zu kommen. In Italien werden die Daten des Halters gespeichert und wenn dann etwas nicht gezahlt worden ist dann wird es an Ort und Stelle erst mal teuer, egal mit welchem Auto und Kennzeichen man unterwegs ist.
Zitat:
@Andi_08 schrieb am 6. Juni 2018 um 10:55:13 Uhr:
Zitat:
@ttru74 schrieb am 6. Juni 2018 um 10:40:47 Uhr:
Na, dann sollte doch nix mehr schief gehen!
So einfach ist es auch nicht.
Es reicht schon in eine Verkehrskontrolle zu kommen. In Italien werden die Daten des Halters gespeichert und wenn dann etwas nicht gezahlt worden ist dann wird es an Ort und Stelle erst mal teuer, egal mit welchem Auto und Kennzeichen man unterwegs ist.
Wie kommst Du da drauf? Ich fahre seit Jahren nach Italien und bin noch nie kontrolliert worden. Befürchtungen hätte ich nur, wenn es noch Grenzkontrollen geben würde. Soweit mir auch bekannt ist, müssen amtliche "Dinge" immer in der Heimatsprache des Empfängers abgefasst sein.
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 6. Juni 2018 um 11:04:28 Uhr:
Zitat:
@Andi_08 schrieb am 6. Juni 2018 um 10:55:13 Uhr:
So einfach ist es auch nicht.
Es reicht schon in eine Verkehrskontrolle zu kommen. In Italien werden die Daten des Halters gespeichert und wenn dann etwas nicht gezahlt worden ist dann wird es an Ort und Stelle erst mal teuer, egal mit welchem Auto und Kennzeichen man unterwegs ist.
Wie kommst Du da drauf? Ich fahre seit Jahren nach Italien und bin noch nie kontrolliert worden. Befürchtungen hätte ich nur, wenn es noch Grenzkontrollen geben würde. Soweit mir auch bekannt ist, müssen amtliche "Dinge" immer in der Heimatsprache des Empfängers abgefasst sein.
peso
Genau das ist meinen Onkel letztes Jahr passiert.
Das Risiko kontrolliert zu werden ist natürlich auch nicht höher wie bei uns, aber es kann passieren.
Er hätte für 11 km/h zu viel 196 Euro zahlen müssen. Das hat er nicht gemacht und ist ein Jahr später mit dem Auto des Sohnes nach Italien. Und genau kurz vor Turin ist er in eine normale Kontrolle gekommen. Am Ende hat er dann über 500 Euro gezahlt...
Aber genau das hat mir damals auch mein Verkehrsclub gesagt als ich dort nachgefragt habe was passieren könnte.