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Bussgeldbescheid Xenon-Nachrüstsatz !
Hallo wer kennt sich aus !
Ich wurde im Dezember von der Polizei wegen einem unvorschriftsmäßigen Xenon-Nachrüstsatz an meinem Pkw angehalten. Jetzt habe ich den Bußgeldbescheid bekommen. Dass ich zahlen muss und 3 Punkte dafür vorgesehen sind wusste ich schon. Aber an dieser Stelle kommt meine Frage, das Fahrzeug
läuft auf meiner Mutter, sie ist Halter und Versicherungsnehmer, ich werde in dem Bußgeldbescheid als Führer und Halter des Pkw`s angegeben was so nicht korrekt ist denn ich habe den Pkw ja nur gefahren. Auf mein Nachfragen bei der Bussgeldstelle warum ich den Bussgeldbescheid und nicht meine Mutter bekommen hat, wurde mir geantwortet dass ich als Fahrzeugführer dafür Sorge tragen muss, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet welches ich fahre! Kann ich ja zum Teil nachvollziehen, aber woher soll ich als Leie wissen was für Leuchtmittel in den Scheinwerfern eingebaut sind. Ich weiss Unwissenheit schützt vor Strafe nicht,aber ich als Leie probiere ob das Abblendlicht funktioniert und gut ist. Was meint Ihr gibt es in der Rechtsprechung Lücken dass ich damit durchkomme ?
Vielen Dank für eure Hilfe !!!!!!!
Beste Antwort im Thema
gibt das wieder so eine "ich muss sonst zur nachschulung" nummer?!
sei doch froh das nur DU am arsch bist. wens dumm läuft bekommt der halter UND der fahrer die punkte!!! aus der nummer kommst eben nunmal nicht raus. der fahrer is in solchen fällen immer MIT der dumme.
und jetzt komm net mit der nummer von wegen "hab ich nicht gewust", deine mutter wird bestimmt nicht selbst das xenon reingebastelt ham. wer als laie sowas nicht beurteilen kann der sollte nunmal kein auto fahren. unwissenheit schüzt nicht vor strafe, feddich. nehms hin wie n mann und jammer net rum.
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17 Antworten
gibt das wieder so eine "ich muss sonst zur nachschulung" nummer?!
sei doch froh das nur DU am arsch bist. wens dumm läuft bekommt der halter UND der fahrer die punkte!!! aus der nummer kommst eben nunmal nicht raus. der fahrer is in solchen fällen immer MIT der dumme.
und jetzt komm net mit der nummer von wegen "hab ich nicht gewust", deine mutter wird bestimmt nicht selbst das xenon reingebastelt ham. wer als laie sowas nicht beurteilen kann der sollte nunmal kein auto fahren. unwissenheit schüzt nicht vor strafe, feddich. nehms hin wie n mann und jammer net rum.
Na wenn du den PKW nur gefahren hast und deine Mutter den unvorschriftsmäßigen Xenon-Nachrüstsatz an deinem Pkw eingebaut hat, dann sollte Sie das Bußgeld und die Punkte bekommen.
Gruß
Frank, aus der Nummer kommst "du" nicht raus.
Zitat:
Original geschrieben von lombi1
Was meint Ihr gibt es in der Rechtsprechung Lücken dass ich damit durchkomme ?
Ihr beide seid bereits durch die Lücke durch, denn die Bußgeldstelle hat (sehr wahrscheinlich) vergessen, auch Deine Mutter als Halterin zu bestrafen.
Bei derartigen technischen Dingen sind üblicherweise Halter und Fahrer "dran".
Der Halter, weil er ein technisch nicht zulässiges Fahrzeug zur Nutzung freigegeben hat, der Fahrer, weil er ein technisch nicht zulässiges Fahrzeug benutzt hat.
Natürlich kannst Du jetzt auch noch Deine Mutter mit rein ziehen, sind dann für sie 75 Euro + ~25 Euro Verwaltungskosten + 3 Punkte.
Du schreibst dein Auto ,hast du die Xenon eingebaut ?
Schlimmsten Falls bekommt deine Mutter als Fahrzeughalter die gleiche Strafe nochmal.
Zitat:
Original geschrieben von lombi1
Was meint Ihr gibt es in der Rechtsprechung Lücken dass ich damit durchkomme?
nö...eher im gegenteil, solltest du den ball lieber flachhalten und zahlen, sonst bekommt deine mutter nämlich ebenfalls noch 3punkte nebst bußgeld....
ansonsten:
Zitat:
StVO §23 - Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich....Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug.....vorschriftsmäßig sind....
Hy Leute ,
ich muss schon sagen Ihr ward eine grosse Hilfe, ok Spass bei Seite, natürlich wusste ich davon und sicher hat meine Mutter die Dinger nicht selbst eingebaut. Aber das weiss doch die Bussgeldstelle nicht,
und ich kann nicht nachvollziehen wie man da evtl. einen Leien in Anführungsstrichen dafür verantwortlich machen und belangen kann. Wir sind uns doch einig, wenn ich ein so umgebautes Auto z.B. meine Frau (Freundin,Schwester wie auch immer) fahren lasse, dass diese wirklich ahnungslos sind oder wollt Ihr mir weiss machen, dass die sowas auch wissen müssen ( es sei denn, Sie sind Tuningfreaks). Also was habt Ihr dazu zu sagen ?
ich sag mal so, mach wind und diskutiere drueber und beschwehre dich am besten noch das deine mutter keine strafe bekommt. wenn sie dann auch 3 punkte fuer die bastelei bekommt von der sie genauso nix weiss weil du die verbaut hast, wird sie hinterher gluecklich sein und dir nahe legen das auto auf dich selbst zu melden weil sie fuer deinen scheiss nicht zahlen will.
Zitat:
Original geschrieben von lombi1
Wir sind uns doch einig, wenn ich ein so umgebautes Auto z.B. meine Frau (Freundin,Schwester wie auch immer) fahren lasse, dass diese wirklich ahnungslos sind ...
Da geht auch die Bußgeldstelle völlig konform mit und bestraft daher auch die fahrlässige Begehung ("aus versehen", "nicht gewusst")
Was hier passiert ist, ist tatsächlich eine Falschbestrafung von Dir, Du hättest wegen eindeutiger Kenntnis das doppelte Bußgeld erhalten müssen.
Zitat:
Bußgeldkatalog §3 Abs. 4a
Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 35 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, ...
Eine eindeutig zu geringe Bestrafung, weil der Vorsatz nicht nachweisbar war, den Fahrzeughalter nicht bestraft,
was für Lücken willst Du noch haben?
Gehe zur Bußgeldstelle und haue dort mal richtig auf den Kasten, dann wirst Du ziemlich kurzfristig erfahren, was tatsächlich richtig ist.
Du warst doch auch in der lage die dinger einzubauen ,nun sei auch in der lage dafür gerade zu stehen. Ohne andere damit rein zuziehen die damit garnichts zutun haben.
Wer die Musik bestellt muß sie auch bezahlen
Zitat:
Original geschrieben von MB190E-w201
Du warst doch auch in der lage die dinger einzubauen ,nun sei auch in der lage dafür gerade zu stehen. Ohne andere damit rein zuziehen die damit garnichts zutun haben.
Wer die Musik bestellt muß sie auch bezahlen
Tja, aber genau das ist es was Threadersteller hier und in vielen anderen Threads gar nicht gerne hören, sondern lieber Lücken im Gesetz suchen.
Gruß
Frank, der ungern Musik bestellt.
Zitat:
Original geschrieben von lombi1
Hy Leute ,
ich muss schon sagen Ihr ward eine grosse Hilfe, ok Spass bei Seite, natürlich wusste ich davon und sicher hat meine Mutter die Dinger nicht selbst eingebaut. Aber das weiss doch die Bussgeldstelle nicht,
und ich kann nicht nachvollziehen wie man da evtl. einen Leien in Anführungsstrichen dafür verantwortlich machen und belangen kann. Wir sind uns doch einig, wenn ich ein so umgebautes Auto z.B. meine Frau (Freundin,Schwester wie auch immer) fahren lasse, dass diese wirklich ahnungslos sind oder wollt Ihr mir weiss machen, dass die sowas auch wissen müssen ( es sei denn, Sie sind Tuningfreaks). Also was habt Ihr dazu zu sagen ?
Recht hast du, du kannst als Fahrer ja nicht wissen, dass deine Mutter da unvorschriftsmäßige Lampen eingebaut hat. Geh zur Bußgeldstelle, schilder den Sachverhalt und schon bist du deine Strafe und die Punkte los. Berichte aber bitte hier vom Ergebniss damit wir alle was davon haben, wenn du meinen Schwachsinn den ich dir geantwortet habe ausführst.
Ich lieg bei so einem Typen wie dir immer unterm Tisch vor lachen und hab echt Mühe, dann eine Antwort auf der Tastatur zu verzapfen.
Gruß Frank
Da ja offensichtlich deine Mutter nicht dafür verantwortlich ist, solltest du auch alleine dafür gerade stehen. Dir gehört eigentlich der Führerschein entzogen! Wenn Xenon dann kauf dir ein entsprechendes Auto oder einen legalen Nachrüstsatz! Ich könnte bei solchen *******,***********,******,***** einfach nur kotzen.
wer hat den das eingebaut,deine mutter bestimmt nicht,oder?
die polizei ist ja nicht auf den kopf gefallen,das ist gang und gebe das die autos der kinder auf die ältern zugelassen sind,man kann das auch sehen an spoiler oder tieferlegung etc.,das wird den ordnugshüter veranlast haben den busgeldbescheid den fahrzeugfüher zu zustellen.