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C1E Verlängerung ab 50
Hallo liebe Gemeinde,
mein Kollege hat folgendes Problem: Sein C1E würde 2011 Ablaufen wenn er die Untersuchung nicht macht. Behält man in diesem fall dann die Klasse C1? Oder verliert man diese auch noch ohne der entsprechenden Untersuchung. Wenn nicht, wie ist es dann mit Anhängern bei C1? nur noch 750kg? Wie sieht es mit den Klassen L und T aus? Kann bei denen auch etwas verfallen? Achso bevor ich es vergesse der Kollege hat seinen Schein als alte Klasse 3 im jahre 1974 erworben.
Vielen Dank für hilfreiche und auch nicht hilfreiche Antworten
Grüße Basti
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18 Antworten
Also irgendetwas stimmt bei deinen Angaben nicht.Es kann nicht sein das C1E befristet ist und C1 nicht.
Das betrifft immer beide Klassen.Heist im Klartext:keine Untersuchung=kein führen von Fahrzeugen der entsprechenden FE-Kl.
Bei FE-KL L bzw.T verfällt nichts.
Gruß
Danke für die schnelle Antwort.
Stimmt mir ist bei den Angaben ein Fehler unterlaufen. Natürlich steht bei beiden Klassen der Verfall drinnen.
Hatte nen harten tag heute
Ne es geht nur darum das ein anderer Kollege felsenfest der meinung ist das nur der Anhänger verfällt und der, C1 nicht.
War mir nur selbst nicht mehr sicher wie des alles war. Is ja auch schon wieder drei Jahre her das ich meinen Lkw gemacht habe und da ich gerne immer diese Sachen die ich nicht für mich selber brauche vergesse, wusste ich es eben nicht mehr genau.
Ihm bleibt dann also summa summarum nur noch der BE, L und T und was er halt sonst noch hatte.
Wo ist diese Regelung eigentlich niedergeschrieben? Fahrerlaubnisverordnung oder nennt sich des anders?
gruß und ne gute nacht
Richtig,in der FeV.Sag deinem Bekannten,wenn er die Untersuchung nicht macht bzw.von der FS dazu aufgefordert wird sie zu machen und dann nicht die notwendigen Anforderungen schafft ,riskiert er auch die FE KL B.
Also früh genug zum Doc,wenn das Ergebnis negativ ist kann man bei der FE eine Verzichtserklärung für die Verlängerung abgeben und behält wenigstens den B
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Richtig,in der FeV.Sag deinem Bekannten,wenn er die Untersuchung nicht macht bzw.von der FS dazu aufgefordert wird sie zu machen und dann nicht die notwendigen Anforderungen schafft ,riskiert er auch die FE KL B.
Also früh genug zum Doc,wenn das Ergebnis negativ ist kann man bei der FE eine Verzichtserklärung für die Verlängerung abgeben und behält wenigstens den B
Gruß
Das mit dem Verlust der Klasse B höre ich heute zum ersten Mal.
Ich habe 1992 Klasse 3 gemacht und 1997 Klasse 2. Als ich 2004 meinen Motorradführerschein gemacht hab, bekam ich die Plastikkarte.
Bei mir sind die Klassen C und CE bis zu meinem 50. Geburtstag gültig (September 2024). Alle anderen Klassen sind unbegrenzt gültig. Die Dame von der Führerscheinstelle hat mir erklärt wenn ich vor meinem 50. Geb. kein Attest vorlegen kann, dann verfallen C und CE, aber alle anderen Klassen (A B BE C1 C1E M L T) bleiben gültig.
Gruß Christian
Zitat:
Original geschrieben von Christian74
Das mit dem Verlust der Klasse B höre ich heute zum ersten Mal.
wer gesundheitlich nicht in der lage ist einen lkw zu führen, dem kann wenn die einwände groß genug sind, auch der autoführerschein entzogen werden......
Das war fast richtig .Der C/CE verfällt nicht wenn man die Untersuchung verpasst,er ruht nur.
Willst du ihn dann aktivieren musst du bei der FE einen entsprechenden Antrag stellen.Damit hat die FE quasi Wind von der Sache bekommen und verlangt die Vorlage des Untersuchungsergebnisses.Ist dieses dann Negativ kannst du u.U. alle Fahrerlaubnisklassen verlieren.Deswegen geht bei erreichen der Altersgrenze rechtzeitig zum Doc,bevor die FE davon Wind bekommt.Ist die Untersuchung negativ,einfach auf die Klasse verzichten und gut ist.
Wenn ich aber überhaupt keine Untersuchung mache und meinen CE verfallen lasse, bekommt die Führerscheinstelle nichts mit und wird mir auch nicht die anderen Klassen entziehen.
Oder wird man unter Umständen zu einem Attest aufgefordert? Ich dachte immer, das man sich um die Verlängerung selbst kümmern muss und diese freiwillig ist.
Zur Zeit richtig.Wer weis was in 10 Jahren ist?Vielleicht gibts dann eine andere Überwachung der FE-Inhaber.
Warum sollst du keine Untersuchung machen?Wenn du das vor erreichen der Altersgrenze machst bekommt auch keiner was mit.Bestehst du beantragst du die Verlängerung,bestehst du nicht,verzichtest du.Fertig.
Ein schlauer Sachbearbeiter könnte aus dem Verzicht evt.Rückschlüsse ziehen und eine Gesundheitsprüfung verlangen,aber zum Glück haben die andere Sorgen als zu Überlegen und sinnvoll zu kombinieren.
L und T behält man
C1E wird zu BE / ruht
fährst du aber ohne C1E-verlängerung dann ist das fahren ohne fahrerlaubnis und wird richtig teuer
hey, danke für die antworten.
haben heute den führerschein nochmal genau angeschaut. bei den klassen C1, C1E steht kein datum in der mittleren spalte.
bei der klasse CE steht ein datum mit 2011 den genauen tag weis ich etz nicht mehr. in der letzten spalte beim CE steht was von >12000kg und L<3 (denke mal des sind die achsen) also verstehe ich des jetzt richtig das wenn er keine untersuchung macht den C1+E behält und nur noch maximal mit 12t zulässigem gesamtzuggewicht fahren darf
hoch lebe die EU
hätte da noch eine frage zum BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSGESETZ.
trifft dieses auf fahrer im öffentlichen dienst zu? ich denke eher nicht weil wir ja nicht im wettbewerb mit dem transportgewerbe stehen. falsche oder richtige ansicht?
schönen abend wünsche ich noch
gruß
Das hat mit Wettbewerb nichts zu tun.Entscheidend ist was im Arbeitsvertrag steht.Wenn da z.B.Strassenwärter steht dann brauchst du keine Quali.Die Weiterbildungspflicht alle 5 Jahre gilt dennoch.
Willst du in den öffentlichen Dienst als Kraftfahrer(z.B.Müllwagen,Bus)musst du genau wie alle anderen Berufseinsteiger die Grundquali.haben.
Alle die vor dem 10.9.09 schon C/CE hatten müssen nur die Weiterbildung absolvieren,egal ob und wo sie beschäftigt sind.
Zu der Führerscheingeschichte.Inh.eines alten KL.3 Führerscheines der bis zum 31.12.98 erteilt worden ist,brauchen sich ,soweit sie keine Fahrzeuge der Klasse CE führen,keiner ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.Bei der Umstellung auf die neuen Führerscheinklassen werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet.
Das gilt aber wie gesagt nur für bis zum 31.12.1998 zugeteilte Führerscheine der Klasse 3
Alle danach erworbenen C1 C1E müssen,wenn das 50.erreicht ist(bzw.alle 5 Jahre) zwecks Verlängerung zum Doc.
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Alle die vor dem 10.9.09 schon C/CE hatten müssen nur die Weiterbildung absolvieren,egal ob und wo sie beschäftigt sind.
Das wurde mir aber anders erklärt, es gibt auch ausnahmen von der weiterbildung z.B. für leute die in der werkstatt arbeiten und probefahrten machen ect.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Alle die vor dem 10.9.09 schon C/CE hatten müssen nur die Weiterbildung absolvieren,egal ob und wo sie beschäftigt sind.
Das wurde mir aber anders erklärt, es gibt auch ausnahmen von der weiterbildung z.B. für leute die in der werkstatt arbeiten und probefahrten machen ect.
Gruss
Maik
Logisch,das betrifft nur Leute deren Haupttätigkeit das Fahren ist.Dachte das wäre geklärt.
Gruß
ok dann werde ich des wohl mal meinem cheffe so weitergeben mit der weiterbildungspflicht.
ich hab zwar im arbeitsvertrag was anderes stehen aber meine hauptaufgabe besteht seit 3 jahren aus lkw fahren. also ist es ja ziemlich eindeutig.
bekommt man seinen führerschein (CE) eigentlich verlängert wenn diese weiterbildung nicht macht? um privat zu fahren muss ich diese ja nicht machen, oder?
gruß
basti