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C4c im KFZ Brief

Themenstarteram 29. Juni 2012 um 21:01

Hallo, leider habe ich keine Örtchen gefunden wo ich das rein posten könnte und hoffe hier jemanden zu finden der miene Frage beantworten kann.

Ein Kollege hat mich letztens auf eine Zeile im Fahzeugbrief gemacht welches ich noch nie gelesen hatte.

Punkt C4c in der Zulassungsbescheinigung Teil II

"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als der Eigentümer ausgewiesen"

http://www.rottleronline.de/.../fahrzeugbrief.gif

Jetzt gibt es zwei Ansichten die ich im internet gefunden habe.

Einmal die die sagen "Deutschland ist immer noch von den Aliierten besetzt Land und muss WENN diese auf die Schätze(Autos nehme ich unteranderem mal an) des Landes zugreifen wollen, diese frei aushändigen und durch den Punkt C4c ist das leichter durchzusetzen.

Im sinne von "Sie sind der Inhaber aber nicht der Eigentümer" also mit dem Kauf eines Autos gibt sich der deutsche Büger einverstanden das Auto nur zu Mieten.

Hier nochmal der Text von dem User(Aus einem anderen Forum)

 

Zitat:

Um die Frage zu klären ob man der Eigentümer des Fahrzeug ist,mit den Unterlagen die der Ware(Auto,Motorrad,...usw.) beigefügt sind (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) muss man zu erst einen Blick in den "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" des Kraftfahrt-Bundesamtes werfen.Und hier gibt es ein Erklärung zu Feld C4c "Nach der Richtlinie 1999/37/EG, geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG ist ein Hinweis darüber aufzunehmen, ob der Inhaber der Zulassungsbescheinigung Eigentümer des Fahrzeugs ist. Wegen der national geltenden Rechtsstellung des Fahrzeughalters ist der Text bereits eingedruckt und darf nicht gestrichen oder verändert werden." Da der Fahrzeughalter repräsentativ der Bundesbürger "Peter/Petra Mustermann"(Deutsch Michel) woll ne eindeutige Rechtsstellung hat wie dem Wortlaut zu entnehmen ist muss die hier erst mal erklärt werden. Deutch Michel ist nach seinem Objektiven empfinden ein Subjekt und damit eine natürliche Person,was Deutsch Michel nicht weiß das er nach den Unterlagen(PERSONALAUSWEIS der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND) die er mit sich führt und den Tatsächlichen Juristischen (Subjugation durch die Sieger Mächte) Gegebenheiten, DEUTSCH MICHEL ist und damit eine Eindeutige Rechtsstellung inne hat,demnach ist DEUTSCH MICHEL ein juristische Person und es ist der bürgerliche Tod eingetreten(Der Eintritt des bürgerlichen Todes hatte u. a. folgende Konsequenzen:Verlust jeglichen Eigentums,Annullierung einer bestehenden Ehe und sonstiger Verwandtschaftsverhältnisse,Verlust der Vormundschaftsfähigkeit,Verlust der Fähigkeit, als Zeuge gehört zu werden,Verlust der Fähigkeit, Rechtsgeschäfte abzuschließen).DEUTSCH MICHEL ist also noch BGB § 90 eine Sache,ein Objekt und demnach haben Sachen,Objekte(DEUTSCH MICHEL) weder Besitz noch Eigentum.

Um jetzt wieder zurück zu kommen warum in Teil I C.4c und Teil II C.4c dieser Satz steht,gibt Leitfaden des KFB noch einen Hinweis auf Richtlinie 1999/37/EG, geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG(http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...) hier sind nun alle Codes die in der Zulassung Teil I und Teil II aufgeführt sein können enthalten(die älter Version ist da noch etwas deutlicher in der Erklärung). Teil I kann also den Inhaber der Zulassung(C.1) enthalten wie es auch deutlich auf der Zulassung Teil I zu erkennen ist, und ferner kann sie den Eigentümer (1999/37/EG,2003/127/EG) enthalten (C.2) da es diesen Punkt nicht gibt muß es also nach der Richtlinie ( (C.4) Wenn die Zulassungsbescheinigung die Daten gemäß Abschnitt II.6 Code C.2 nicht enthält, die Angabe, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung a) der Fahrzeughalter ist,b) nicht der Fahrzeughalter ist,c) in der Zulassungsbescheinigung nicht als Fahrzeughalter ausgewiesen wird.) einem Hinweis geben wie es auf der Zulassung Teil I zu lesen gibt das gleiche ist dann noch mal in Teil II zu finden.

Zusammen gefasst, ist weder Zulassung Teil I, Teil II und der Kaufvertrag der Nachweis des man Rechte(Besitz,Eigentum) an der Ware hat.Der Inhalt der Zulassung (Teil I,Teil II) ist also der Rechtsstellung von DEUTSCH MICHEL geschuldet.(der er/sie sich jetzt woll bewusst ist).Gleichzeitig sollte hier noch erwähnt werden das die Ware(Auto,Motorad,...usw.) mit der Eigenschaft mit der sie verkauft wird,der Besitzstand noch der Eigentumsstand lässt sich mit den Unterlagen (Zulassung)klären, unverkäuflich ist,der wert der Ware gegen 0€ tendiert und sie eigentlich verschenkt werden muss um sie los zu werden.

Und dann gibt es noch die Jenigen die meinen dass das so ist damit wenn dir der Brief geklaut wird man dir dein Auto nicht wegnehmen darf.

Aber da stellt sich mir die Frage

a:Auf dem Fahrzeugbrief steht doch der name des Besitzers. also wenn der Besitzer der Eigentümer ist dann kann man doch garnicht ein Auto durch besitzt eines Briefes für sich beanspruchen.

b:Zudem würde da auch der Kaufvertrag fehlen.

Also für mich sollte da stehen, damit ich nicht das mit dem "Dein Auto gehört dem Staat" glaube..

Zitat:

C4c "Die oben genannte Person ist der Eigentümer, der Besitz des Zulassungsbescheinigung ist somit nicht unbedingt der Eigentümer"

Beste Antwort im Thema
am 29. Juni 2012 um 21:32

Halter, Besitzer und Eigentuemer koennen ohne weiteres 3 unterschiedliche "personen" sein.

30 weitere Antworten
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Zitat:

Original geschrieben von AbfangJager

a:Auf dem Fahrzeugbrief steht doch der name des Besitzers.

Nein, da steht nur der Name des Fahrzeughalters drauf.

Verstehe nicht was du mit der angeblichen Besetzung durch die Alliierten sagen willst. Es hat jedenfalls nichts mit dem Satz unter Punkt C4c in der Zulassungsbescheinigung Teil II zu tun.

Dieser sagt einfach nur aus, dass der Besitzer bzw. Inhaber des Dokumentes NICHT automatisch auch der Eigentümer des Fahrzeuges ist. Mehr ist da eigentlich nicht.

Im rechtlichen wird unterschieden zwichen Besitz und Eigentum. Wenn ich dir mein Auto ausleihe, ist es in deinem Besitz aber in meinem Eigentum. Wenn ich dir meinen Kft-Brief ausleihe, bist du natürlich nicht Eigentümer meines Autos (oder Briefes).

Desweiteren muss auch nicht der Halter (also der der im Brief steht) Eigentümer sein. Das sind völlig unterschiedliche Sachen.

Themenstarteram 29. Juni 2012 um 21:28

Also ist der Halter nicht der Eigentümer?

Nein, das ist nicht zwingend so.

Themenstarteram 29. Juni 2012 um 21:31

Kannst du mir ein Bespiel geben in welchen Fällen der Name der im Fahzeugbrief eingetragen ist nicht der Eigentümer ist?

am 29. Juni 2012 um 21:32

Halter, Besitzer und Eigentuemer koennen ohne weiteres 3 unterschiedliche "personen" sein.

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

Verstehe nicht was du mit der angeblichen Besetzung durch die Alliierten sagen willst.

Ich finde darin auch keine Korrelation zum hier diskutierten Thema.

Themenstarteram 29. Juni 2012 um 21:35

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Halter, Besitzer und Eigentuemer koennen ohne weiteres 3 unterschiedliche "personen" sein.

Ja, Meister mach doch mal ein Beispiel... z.B. mit dir als Halter deine Mutter als Besitzer und dein Vater als Eigentümer.

Wie sieht das Papiermässig aus.

Wer unterschreibt wo.

Themenstarteram 29. Juni 2012 um 21:36

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

Verstehe nicht was du mit der angeblichen Besetzung durch die Alliierten sagen willst.

Ich finde darin auch keine Korrelation zum hier diskutierten Thema.

Was bedeutet Korrelation..

hat das was mit Laktose zutun?

Zitat:

Original geschrieben von AbfangJager

Wie sieht das Papiermässig aus.

Wer unterschreibt wo.

Im Fahrzeugbrief steht nur der Halter. Alles andere sind Außenverhältnisse, die für das Zulassungsrecht nicht relevant sind.

Zitat:

Original geschrieben von AbfangJager

Was bedeutet Korrelation..

hat das was mit Laktose zutun?

Wikipedia hilft: http://de.wikipedia.org/wiki/Korrelation

am 30. Juni 2012 um 1:17

Zitat:

Original geschrieben von AbfangJager

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Halter, Besitzer und Eigentuemer koennen ohne weiteres 3 unterschiedliche "personen" sein.

Ja, Meister mach doch mal ein Beispiel... z.B. mit dir als Halter deine Mutter als Besitzer und dein Vater als Eigentümer.

Wie sieht das Papiermässig aus.

Wer unterschreibt wo.

Halter ist die Person welche die rechtliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat aber auch die rechtlichen Pflichten

Besitzer ist die Person welche die gebräuchliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat zb es täglich gebraucht

Eigentümer ist die Person welche die finanzielle Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat.

Moin,

 

im Fahrzeugbrief ist der Halter vermerkt, wenn der aber bei der Bank/Leasinggesellschaft/sonstige Sicherungsübereigner liegt, ist dort der Jenige, der über das KFZ verfügen kann.

 

Und wenn der Halter Fehler macht, hat er die A........karte gezeigt bekommen.

 

Vielleicht ist es so verständlicher:

Ich kaufe im Autohaus einen Neuwagen, bin also der Eigentümer.

Nun wird das Fahrzeug aus "irgendwelchen" Gründen auf meinen Vater angemeldet.

Sein Name steht im Brief, ich bin aber weiterhin der Eigentümer.

Nun gebe ich das Auto meiner Mutter, in dem Moment ist sie der Besitzer, ich aber weiterhin der Eigentümer.

Besser so?

Kurze Erklärung zwischen dem Unterschied Besitzer / Eigentümer:

Der Besitzer ist der, der die Sache gerade hat (also die Gewalt auf das Objekt ausübt) und der Eigentümer ist der, dem es aber gehört.

Gruß Cokefreak

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