C63s Baujahr 2023 Downpipe Eintragung Einzelabnahme
Guten Abend,
würde mich gerne darüber informieren ob es möglich ist eine Downpipe per Einzelabnahme einzutragen.
Würde gerne eine 200 Zeller Downpipe verbauen lassen die die Au Werte Besteht...
Bei dem Modell muss der OPF vermutlich verbaut bleiben?
Kenne es nur von den BMW g8x Modellen mit OPF das es dort auch Ece Downpipes die wie der Name schon sagt sogar eintragungsfrei sind bei dem AMG gibt es leider gar nichts.
Funktioniert die Lösung mit der Einzelabnahme?
Empfehlungen von Downpipes mit 200 Zeller KAT?
Vielen Dank im Voraus
Gruß Flo
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9 Antworten
Was erwartest Du denn von dieser Maßnahme? Und zur Maßnahme selbst: Zunächst benötigt man 2 Downpipes. Und zum Umbau muss das Getriebe ab - sonst bekommt man die Originalpipes nicht raus - oder nur mit der Flex!
In Bezug auf die Einzelabnahme solltest du dich mit deiner örtlichen Niederlassung des TÜV in Verbindung setzen. Dort bekommst du eine verbindliche Antwort aus 1. Hand.
Jaa das mit dem Getriebe Ausbau ist ja klar Bin kein Freund von billig schneiden etc. Will einfach wieder den Sound von vor mopf zurück mehr nicht?? Aber dann werde ich wohl mal beim tüv fragen müssen bin mir aber fast sicher das dies nicht zur Eintragung kommen wird.
Der Hersteller muss dir doch Dokumente zur Eintragung zur Verfügung stellen. Ohne wird sich der TÜV nicht auf Einzelabnahme einlassen.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 18. Januar 2025 um 10:23:27 Uhr:
Ohne wird sich der TÜV nicht auf Einzelabnahme einlassen.
Das ist Unsinn !
Ich kann mir auch einen Eigenbau eintragen lassen, es wird benötigt:
1. Geräuchgutachten ca. 300€
2. Gutachten über Abgasverhalten und Kraftstoffverbauch - bei über „Euro 6c“ ca. 2.000 € bis 4.500€ / neue KFZ Steuerhöhe beachten !!!
Angenommene Mehrleistung bis maximal 20%:
3 a. Nachweis der Leistung auf geeichtem Prüfstand ca. 250€
3 b. Nachweis der Vmax (Tacho ? Reifen ? etc. )
3 c. EMV Nachweis ca. 150-250€
3 d. Herstellernachweis zur Bremsanlage
3 e. ggf. Fahrerprobung
bestimmt hab ich noch ne Kleinigkeit vergessen.
PS: Am Tage der HU nach 2, 4 oder X Jahren muss dann die AU passen, da habe ich mal mein blaues Wunder erlebt !
Hatte eine komplett geänderte Abgasanlage eingetragen bekommen und auch einmal erfolgreich ne HU erhalten. Am Tag X dann von dem Prüfer der die Abgenommen hatte: Mit der Anlage bekommen Sie keine Plakette
@hotfire Einzel- und Vollabnahme ist ein Unterschied. Mit einem in Auftrag gegebenen Gutachten ist alles möglich was der Geldbeutel hergibt.....
Zitat:
@hotfire schrieb am 18. Januar 2025 um 13:01:27 Uhr:
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 18. Januar 2025 um 10:23:27 Uhr:
Ohne wird sich der TÜV nicht auf Einzelabnahme einlassen.
Das ist Unsinn !
Ich kann mir auch einen Eigenbau eintragen lassen, es wird benötigt:
1. Geräuchgutachten ca. 300€
2. Gutachten über Abgasverhalten und Kraftstoffverbauch - bei über „Euro 6c“ ca. 2.000 € bis 4.500€ / neue KFZ Steuerhöhe beachten !!!
Angenommene Mehrleistung bis maximal 20%:
3 a. Nachweis der Leistung auf geeichtem Prüfstand ca. 250€
3 b. Nachweis der Vmax (Tacho ? Reifen ? etc. )
3 c. EMV Nachweis ca. 150-250€
3 d. Herstellernachweis zur Bremsanlage
3 e. ggf. Fahrerprobung
bestimmt hab ich noch ne Kleinigkeit vergessen.
..und heute ist es fast unmöglich, Änderungen in Eigeninitiative eingetragen zu bekommen, die zu einer Verschlechterung des Abgas und/oder des Geräuschverhaltens führen.
Wenn man vom Hersteller des Tuningteils keine zweifelsfreien und aktuellen gültigen Unterlagen in Form von Gutachten hat, kann man sich den Weg zum TÜV gleich sparen.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 18. Januar 2025 um 17:46:26 Uhr:
@hotfire Einzel- und Vollabnahme ist ein Unterschied. Mit einem in Auftrag gegebenen Gutachten ist alles möglich was der Geldbeutel hergibt.....
Ich weiß, deshalb sprach ich von der Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO.
Ich glaub hier hapert es bei den Meisten schon an den Begriffen, die 2. Alternative ist die Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO - dabei werden dann eine ABE, Teilegutachten, Bauartgenehmigung, EG-Typgenehmigung bzw. eine ECE-Genehmigung benötigt.
. . .
Vollabnahme, die habe ich gebraucht wo wir unseren 1954er Oldtimer nach Jahrzehnten wieder anmelden wollten. Dabei geht es grundsätzlich nur darum das alles dem Erst-Zulassungsstand entspricht. Inkl. Briefverlust und Datenverlust seitens der Behörden war das dank Hersteller auch unproblematisch wieder alle Daten für die Zulassung zu erhalten.
. . .
Zitat:
@36/7M schrieb am 18. Januar 2025 um 23:29:36 Uhr:
..und heute ist es fast unmöglich, Änderungen in Eigeninitiative eingetragen zu bekommen, die zu einer Verschlechterung des Abgas und/oder des Geräuschverhaltens führen.
Das ist ja auch vollkommen in Ordnung so, muss ja nichts verschlechtern - schönerer Sound geht auch im Rahmen.