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cabrio gekauft getriebeschaden

VW
Themenstarteram 31. Juli 2007 um 19:20

Hallo zusammen,

habe mir ein 3er golf cabrio gekauft bin damit auf der autobahn heim gefahren etwa 60 km, als ich von der autobahn abfuhr hörte ich ein klacken.

anscheinend ist jetzt das lager von dem getriebe kaputt u ich brauche ein neues.

muss der autohändler das nicht übernehmen?

das auto ist bj 94, er meint die garantie von 2 jahren trifft auf dieses auto nicht mehr zu.

wäre über ne antwort sehr froh.....dankeschön!

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14 Antworten

Wenn er sie nicht ausgeschlossen hat und das ist als Händler nicht ganz so einfach die auszuschließen, dann hat er eine Sachmängelhaftung. Und ein Getriebeschaden sollte auf jeden Fall als ein Sachmängel anerkannt werden!

am 31. Juli 2007 um 19:58

also, wenn der händler nicht ausdrücklich im kaufvertrag erwähnt das dein auto ein reines bastlerfahrzeug ist und/oder das auto zum wiederaufbau verkauft wurde, muss er dir grundsätzlich 6 monate garantie geben. ganz egal wie alt das auto ist. ausserdem hast du bei einem normalen kaufvertrag 14 tage rückgaberecht.

nur bei einem privatverkauf bekommst du keine garantie. das muss aber beim kauf ausdrücklich erwähnt werden. das sich der verkäufer von jeglicher gewährleistung distanziert.

hoffe, dass ich dir geholfen habe :)

Schau mal wirklich in deinen Kaufvertrag! Wenn da Privatverkauf steht ist es leider ohne Gewährleistung. Aber wenn davon nichts erwähnt ist, und der Verkäufer auch als Firma ausgestellt ist, dann muss er das machen! Viel Glück! Ansonsten hätte ich da noch mein 3er Cabrio VR6 in Porschegrau für dich ;)) Spaß!

Themenstarteram 1. August 2007 um 17:27

hm,

was meinst ihr zu dieser aussage?

 

Es kommt darauf an, ob der Defekt auf übermäßigen oder normalen Verschleiss zurückzuführen ist. Diese Frage sollte von einem Gutachter beantwortet werden. Normaler Verschleiss = Pech gehabt. Übermäßiger Verschleiss = Sachmangel = Händler muß zahlen.

Drücke dir zwar beide Daumen, glaube aber auf den Kosten wirst du sitzenbleiben.

Wer stellt den Gutachter, der Händler? Dann wird ja wohl die Schuldfrage eindeutig sein. ;)

Viel Glück!!!

Gruß Dominik

am 1. August 2007 um 18:22

wer braucht denn dafür einen gutachter??? 60 km gefahren und getriebeschaden. dafür brauchst du keinen gutachter. es ist wohl logisch dass das nicht seine schuld ist. in dem fall nennt man sowas versteckter oder arglistig verschwiegener mangel, je nachdem ob es der händler wusste oder nicht. wenn das vor gericht gehen sollte zieht der autohändler defenitiv den kürzeren. es sei denn, es war wie oben schon erwähnt ein privatverkauf oder der händler hat ihn schon im kaufvertrag auf den schaden hingewiesen (schriftlich, nicht mündlich) oder er hat den wagen als bastlerfahrzeug/zum wiederaufbau verkauft. ansonsten "muss" er 6 monate gewährleistung geben.

ich weiss es, weil mein schwager auch gebrauchtwagenhändler ist und der hat genug solcher fälle.

das letzte mal war einer mit einem micra da, weil ihm nach 200 km der auspuff abgefallen ist. darauf hin durfte der käufer entscheiden ob er nachträglich eine preisminderung in anspruch nimmt oder mein schwager den schaden behebt.

am 1. August 2007 um 18:28

ahja, sollte es wirklich vor gericht gehen, dann bestellt das gericht einen gutachter. der muss den schaden feststellen. ausserdem hat der verkäufer die bringschuld, nicht der käufer :)

nur noch mal zur info :D

Themenstarteram 1. August 2007 um 19:50

hm,

was meinst ihr zu dieser aussage?

Es kommt darauf an, ob der Defekt auf übermäßigen oder normalen Verschleiss zurückzuführen ist. Diese Frage sollte von einem Gutachter beantwortet werden. Normaler Verschleiss = Pech gehabt. Übermäßiger Verschleiss = Sachmangel = Händler muß zahlen.

 

stimmt es eigentlich, dass das getriebe eine krankheit bei den golfs ist?

am 1. August 2007 um 20:01

normaler verschleiss oder nicht, dass spielt keine rolle!!! hat er das auto als golf 3 cabrio mit..... "und getriebeschaden" verkauft? wenn niergendwo etwas von diesem mangel steht dann muss er es bezahlen oder das auto zurücknehmen. dafür hat man ja die 6 monate garantie! die soll den käufer doch vor solchen sachen schützen. sonst bräuchte keiner 6 monate gewährleistung, da bei einem verschwiegenen mangel der kaufvertrag grundsätzlich nichtig ist!!! dafür braucht man keine garantie!

hast du es denn als privatkauf gekauft???

am 1. August 2007 um 20:16

natürlich gilt auch hier die ausnahme eines mit absicht herbeigeführten sachschadens. aber auch das muss dir der verkäufer nachweisen. bevor mein schwager einen gebrauchtwagen weiterverkauft wird er erstmal auf die bühne geholt und nach allem abgecheckt. alleine deswegen um sich später vor unrechmäßigen beschwerden zu schützen. und auch um alle fehler und macken auflisten zu können. das sollte auch jeder autohändler machen. es bringt dem autohändler auch nix, wenn er vor gericht sagt: ich habe von diesem mangel nix gewusst! das interesiert keinen. er hat das auto verkauft und er muss dich auf alle mängel hinweisen. tut er das nicht ist es sein pech und sein verlust. macht er sich die mühe nicht um selber das auto zu untersuchen und alle mängel ausfindig zu machen (normaler weise machen das seine arbeitskräfte in der werkstatt) hat er seine arbeit auch nicht anständig gemacht und sich nicht abgesichert.

grundsätzlich gilt:

weiss der verkäufer von dem mangel und verschweigt ihn absichtlich ist das ein:

arglistig verschwiegener mangel = kaufvertrag nichtig, anspruch auf den vollen kaufpreis.

weiss der käufer von dem mangel nichts ist das ein:

versteckter mangel = kaufvertrag anfechtbar, anspruch auf minderung oder instandsetzung.

für dich im klartext: egal ob er von dem mangel wusste oder nicht: du hast anspruch auf reparatur oder rückgabe.

PS: sorry für den roman :D

am 1. August 2007 um 20:22

falls der händler sich weigert, weise ihn bitte auf folgende paragraphen hin:

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

 

Dies gilt aber wie gesagt nicht bei einem privatkauf!

Zitat:

Original geschrieben von vandit1

ausserdem hast du bei einem normalen kaufvertrag 14 tage rückgaberecht.

wie kommst du denn darauf? beim normalen kaufvertrag hast du überhaupt kein rückgaberecht!!!

und zur info: gebrauchtwagenhändler müssen eine einjährige garantie geben. in den ersten 6 monaten gilt aber zusätzlich noch eine beweislastumkehr!

gruß

akki

am 2. August 2007 um 14:22

Zitat:

Original geschrieben von akki13

Zitat:

Original geschrieben von vandit1

ausserdem hast du bei einem normalen kaufvertrag 14 tage rückgaberecht.

wie kommst du denn darauf? beim normalen kaufvertrag hast du überhaupt kein rückgaberecht!!!

und zur info: gebrauchtwagenhändler müssen eine einjährige garantie geben. in den ersten 6 monaten gilt aber zusätzlich noch eine beweislastumkehr!

gruß

akki

weil jeder bei einem mangel 14 tage zeit zum rücktritt hat! so steht es auch im BGB.

am 2. August 2007 um 14:32

ist ja jetzt auch egal. eines ist doch klar: nach 60 km fahrt getriebeschaden, dass ist ja wohl klar, dass der mangel schon vor dem kauf vorhanden war. und wenn es nirgendwo in seinem gültigen kaufvertrag vermerkt wurde hat der das auto mit einem versteckten mangel gekauft und hat definitiv das recht auf nachbesserung oder rücktritt vom vertrag.

und genau das sollte er schnellstens in anspruch nehmen!!!

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