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Caddy Ecofuel AHK Schein

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 13. September 2007 um 18:49

Hallo liebe Caddy Fans,

 

hatte vor Wochen bereits einen Thread eröffnet wegen Caddy Gebrauchtkauf. Jetzt haben wir einen gefunden und werden ihn am Samstag abholen beim Händler. Caddy Ecofuel - halbes Jahr alt - 11700 km. Freuen uns natürlich schon drauf. Allerdings habe ich jetzt ein Problem bzw. verstehe was nicht ganz. Vielleicht ist ja jemand hier und kann uns helfen:

 

Der Caddy Eco hat eine Vorbereitung zum 7 Sitzer. Damit beißt sich ja mein Wunsch eine AHK zu haben. Daher kam der Händler auf die Idee, ihn zum 5 Sitzer "upzugraden". Dies wurde auch vom TÜV dort bestätigt - habe heute den Zettel dort mitgenommen zur Anmeldung. Ich ging davon aus, dass die Anhängelasten dann automatisch eingetragen werden. Eben nicht. Nun habe ich einen Schein, dass er ein 5 Sitzer ist. Nur wie gesagt, die Anhängelasten.... fehlen....

 

Und nun? Am Samstag holen wir ihn ab (wir wohnen in Baden Württemberg, Auto steht in NRW) - ist die montierte AHK ist dann illegal? Wir bekommen vom Händler (nehme ich an) eine ABE, damit wir sie nicht mehr eintragen müssen in die FZG Bescheinung Teil I. Nur wie bekommen wir die Anhängelasten rein?

 

Kann uns jmd weiterhelfen?

 

Verzweifelt, fragend und dankend für jegliche Hilfe,

 

LeDreamer

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34 Antworten

Hallole

 

der 7 Sitzer kann sehr wohl mit Ahk nachgerüstet werden , hier steht dann im Schein das die Sitzbank bei Ahk-betrieb nicht benützt werden darf...

das haben schon welche so eingetragen..

 

gruß jörg

 

Themenstarteram 13. September 2007 um 19:21

Hatte dieses Schreiben auch gefunden und mich an die kundenbetreuung@volkswagen.de gewendet, mit der Frage ob sie mir sowas auch ausstellen können - nach einer Woche immer noch keine Antwort.

 

Ist auch nicht schlimm, dass es nun nur ein 5 Sitzer ist - außer evtl. beim Wiederverkauf wirds problematisch...

Hi,

 

hatte auch caddy 7 sitzer icl. AHK.

 

 

Die AHK Lasten gibt es nicht so einfach für den KFZ Schein. Die werden in der "Quasi Freigabe" von VW bzw. dann vom TÜV Sachverständigen im Abnahme-Gutachten eingetragen und dann vom Straßenverkehrsamt übernommen und eingetragen. So lief es bei meinem Fzg ab. Von Haus aus trägt das Straßenverkehrsamt ansich nichts ein, woher sollen die auch die zulässigen Werte haben ?? Dazu müsste das Fzg ja die Schlüsselnummern vom 5 Sitzer haben. 

 

Wie hat denn dein Händler aus dem 7 Sitzer einen 5 Sitzer gemacht ?? Die Befestigungspunkte für die Sitzbank ausgebaut ??  Mir scheint bei dem Vorgehen deines Händlers, daß dieser keinerlei Ahnung hat.

 

Zumindest hast Du dich jetzt um die Option mit 7 Leuten zu fahren unnötig selbst gebracht.

 

Gruß Martin

 

Zitat:

Original geschrieben von ledreamer

Hatte dieses Schreiben auch gefunden und mich an die kundenbetreuung@volkswagen.de gewendet, mit der Frage ob sie mir sowas auch ausstellen können - nach einer Woche immer noch keine Antwort.

 

 

Die Beantwortung kann ein wenig länger dauern, da es von der Hotline erst an die zuständige Stelle geleitet wird, dann war Urlaubszeit, etc etc Ruf doch einfach nochmals die Kundenbetreuung kostenfrei an ..... aber ansich ist es ja nun zu spät, das Kind is ja schon in den Brunnen gefallen.

 

Gruß Martin

 

 

Themenstarteram 14. September 2007 um 6:17

Ja den Eindruck habe ich auch das der Händler keine Ahnung von der Materie hat.. sind die Schlüsselnummern beim Vorbereitet für 7 Sitzer anders als beim 5 Sitzer? Na toll d.h. ich brauche trotzdem eine Vollabnahme der AHK ?? Oder wie bekomme ich die Anhängelasten in den Schein "hinein" ?

Zitat:

Original geschrieben von ledreamer

Oder wie bekomme ich die Anhängelasten in den Schein "hinein" ?

 

1) Bei mir standen die einzutragenden Werte teilweise in der Freigabe-Bescheinigung von VW 

2) ich habe dann darauf geachtet, daß der Sachverständige, der die AHK abgenommen hat, mir in die Abnahmebescheinigung die Werte einträgt, die auch beim 5 Sitzer stehen.

 

Na irgendwie unterscheiden sich deine Fzg Schlüsselnummern natürlich vom 5 Sitzer ab Werk. Irgendwie muss doch das Werk systemmäßig steuern, daß die Teile für einen 7 Sitzer oder 5 Sitzer verbaut werden müssen. Nur zum Beispiel, auch in Zukunft musst Du weiterhin die Reifen mit dem hohen Lastindex (95) kaufen, weil das in deinen Papieren so drinsteht. Der 5 Sitzer ab Werk benötigt den 91 er Lastindex. Glaube kaum, daß dein Händler das bei der Rückrüstung hat auch ändern lassen.

 

Wie wurde denn nun eigentlich dein Fzg geändert zum 5 Sitzer ?

 

wahrscheinlich wird auch für deine Versicherung das Fzg weiterhin systemmäßig ein 7 Sitzer sein, was aber wohl keine Nachteile hat.

 

Über dir Fahrgestellnummer suchen sich die Systeme automatisch die ab Werk vergebene Schlüsselnummern für das KBA heraus.

 

Gruß Martin

Themenstarteram 14. September 2007 um 6:33

Technisch oder papiermässig?

 

Technisch wurde uns gesagt, dass die Verschraubungen entfernt werden und ein Schweipunkt "draufgesetzt" wird.

 

Papiermässig einfach Abänderung von 7 auf 5 Sitzer. Eine ABE o.s. für die AHK erhalten wir erst morgen bei der Abholung.

 

Mmmh, d.h. ich werde trotzdem eine Vollabnahme brauchen und ein Schreiben von VW?

auch bei meinem 5 sitzer ab werk steht drin "Fzg bis zu 8 Personen", das steht allerdings auch bei meinem polo ;)

 

warte doch ab, was das Straßenverkehrsamt macht. Eventuell hast Du Glück und Du gerätst an einen kooperativen Sachbearbeiter, der mitdenkt und dir die benötigten Daten nachträgt. (ich hatte da kein Glück)

 

Ansich existiert für einen 5 Sitzer ab Werk eine ABE für die AHK.

 

Soll doch das Autohaus sich kümmern um die Daten. sollen die sich rumärgern.

 

Gruß Martin

Themenstarteram 14. September 2007 um 7:07

Ja ich hoffe das sie sich drum gekümmert haben - hab dem Verkäufer nun gerade eien Mail geschrieben, wie wir die Daten nun in den Schein bekommen.

 

Hoffentlich klappt das alles... aber schon seltsam wieso VW hier so komplizierte Regelungen hat - wieso gibt man dann nicht gleich ab Werk die Information "7 Sitzer mit AHK geht - nur darf die 7er Reihe dann nicht benutzt werden"...

 

Das mit "Fahrzeug bis zu 8 Sitzern" steht ja glaube ich überall drinnen mittlerweile - geändert wurde ja nur die tatsächliche Sitzanzahl.

Moin ledreamer,

Zitat:

Technisch wurde uns gesagt, dass die Verschraubungen entfernt werden und ein Schweipunkt "draufgesetzt" wird.

völlig überzogen diese Maßnahme (...mit Kanonen auf Spatzen schießen...)! :eek:

Die Gewindelöcher beim 5-Sitzer sind im Original mit x4 schwarzen Plastikblindstopfen "gesichert".

Gruß Torsten

Themenstarteram 14. September 2007 um 7:31

Prima... und das nennt sich VW Händler (sogar eine große Kette in NRW).... okay, ich muss sagen wir sehen es ja erst morgen wie es ist. Evtl. hat die Werkstatt dort mehr Ahnung und es wurden nur die Halterungen rausgemacht... aber wegen dem Schein und der "legalen" AHK bin ich echt mal gespannt was der Händler sagt.

habe zwar keine AHK aber mein Kollege hat sich gerade eine Gebrauchtes Auto gekauft mit abnehmbarer HK und bei ihm im Schein steht noch nicht mal das an dem Auto eine dran ist geschweige denn die Lastzahlen. Auf nachfrage wurde ihm gesagt das muß nicht mehr eingetragen werden die Sachen stehen alle in der ABE und die Reicht wenn man die dabei hat. Daraufhin hat er nochmal woanders nachgefragt und da wurde es nochmal bestätigt.. ????

 

 

Nein er hat keinen VW

in dem speziellen Fall ist es so, daß es für einen 7 Sitzer Ecofuel keine AHK mit ABE gibt, deshalb Abnahme durch TÜV !!

 

In der ABE der bei meinem 7Sitzer verbauten AHK stand noch nicht mal der Ecofuel drin , da es den zur Zeit der Erstellung ABE noch garnicht gab !!

 

Versucht dcoh mal eine AHK für den Ecofuel online bei einem AHL Versender zu konfigurieren.....

 

zB Rameder:

Leider haben wir für Ihren VW CADDY III Kombi (2KB) 2.0 EcoFuel in der Kategorie:

für PKW und Transporter keine passenden Produkte gefunden ...

 

Gruß Martin

Hallo Leute!

Also, wir besitzen seit März diesem Jahres einen Caddy Eco Fuel, 7 Sitzer. Eine Anhängerkupplung haben wir durch eine Fachwerkstatt nachrüsten lassen. ( Kein VW-Händler ). Uns wurde mitgeteilt, daß es reicht die ABE mitzuführen, und im Fahrzeugschein nichts eingetragen werden muss. Ich meine aber, in unserer ABE ist der Caddy Eco 7 Sitzer genannt.

Ich werde morgen noch einmal bei der Werkstatt nachfragen!

Bis dahin.

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