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Car Allowance - steuerlich erlaubte Modelle

Themenstarteram 18. März 2019 um 9:38

Hallo zusammen,

da sich hier ja etliche User tummeln, welche in ihren Arbeitsverhältnissen mit einer Car Allowance ausgestattet sind, hoffe ich dass ich von Eurer Erfahrung profitieren kann, da mein potentiell neuer Arbeitsvetrag keine klassiche Dienwagenregelung (1%) mehr haben wird, sondern eine Car Allowance (Brutto Mobilitätspauschale + KM Geld).

Aktuell haben wir 2 Fahrzeuge im Haushalt: Einen Dienstwagen und ein privates Fahrzeug. Mit dem neuen Arbeitsvertrag stellt sich für mich die Frage: Lohnt das Anschaffen und Unterhalten von 2 Fahrzeugen, oder tut es nicht eins (bin ggf. dienstlich gar nicht sooo viel unterwegss).

Wenn ich das richtig verstanden habe, wird die KM Pauschale steuerfrei nur dann gezahlt wenn dazu ein Privatfahrzeug genutzt wird. Meine Frage ist nun: wo zieht man die Grenze zu einem Privatfahrzeug?

- Gekauftes und dauerhaft betriebenes Fahrzeug --> Normalfall, also OK

- Geleastes Fahrzeug und dauerhaft betriebenes Fahrzeug --> sicher auch OK

- Mobilitätsangebote wir SIXT unlimited (Dauermiete) --> ist das auch noch erlaubt?

Sofern ich selten / unregelmäßig unterwegs bin für längere Projekteinsätze, wäre es erlaubt / möglich für bspw. 6 Monate ein Mobilitätsangebot wie SIXT unlimited zu nutzen und bei längeren Phasen im Standort dieses wieder zu kündigen? Ist das steuerrechtlich möglich/erlaubt?

- Und wenn man ganz selten unterwegs ist: Ist es erlaubt sich privat einen Mietwagen zu besorgen (sich sozusagen bedarfsgerecht mit einem Fahrzeug für Dienstfahrten auszustatten) und diesen für die Fahrten zu nutzen und mit KM Geld abzurechnen?

Mir geht es im Wesentlichen darum zu verstehen, welchen Gestaltungsfreiraum man hat, sofern man nicht dauerhaft 2 Autos betreiben möchte und vermutlich keine zu häufige bzw. sehr unregelmäßige Auswärtstätigkeit zu erwarten ist.

Freue mich auf Eure Erfahrungen

Viele Grüße

Imkreisfahrer

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12 Antworten

Was Du darfst und was Du nichts darfst, regelt erst einmal Dein Arbeitsvertrag.

Mit einem Privatwagen kann der AG erst einmal ohne Nachweis EUR 0,30 steuerfrei erstatten. Im Rahmen der Steuererklärung kann man dann für die betrieblichen Fahrten (nicht Wohnung <=> Arbeitsstätte) die tatsächlichen Kosten (Gesamtkosten / gefahrene km) ansetzen.

Grundsätzlich kann man auch einen Mietwagen anmieten und die Kosten als Werbungskosten im Rahmen der Steuererklärung geltend machen. Wird sicherlich erklärungsbedürftig sein.

Themenstarteram 18. März 2019 um 11:43

Hi,

meine Frage ging tatsächlich dahin zu erfragen, ob es steuerlich ein erlaubtes (und ggf. sogar von anderen usern hier prakiziertes) Modell sein kann, statt einem permanenten Vorhalten eines Zweitwagens nur für den Zweck der dienstlichen Nutzung wenn erfordelerich (das kann ja ggf sehr selten sein!) nicht auch erlaubt ist, sich bei Bedarf um ein privat organisiertes Fahrzeug zu kümmern (z.B. wie oben beschrieben privat einen Mietwagen zu ordern) und dann diesen für die Dienstfahrt zu nutzen. Ist das steuerschädlich, sprich nicht erlaubt? Mir geht es im Wesentlichen darum zu verstehen, inwiefern eine Car Allowance Regelung bei erwarteter sehr unregelmäßiger Beanspuchung des Privat KFZ für Dienstfahrten Gesatltungsmöglichkeiten bietet…

Zitat:

@imkreisfahrer schrieb am 18. März 2019 um 12:43:01 Uhr:

...nicht auch erlaubt ist, sich bei Bedarf um ein privat organisiertes Fahrzeug zu kümmern (z.B. wie oben beschrieben privat einen Mietwagen zu ordern) und dann diesen für die Dienstfahrt zu nutzen. Ist das steuerschädlich, sprich nicht erlaubt? …

Ist eine Frage des Nachweises. Kannst Du es gegenüber dem Finanzamt nachweisen, spricht nichts dagegen. Dürfte bei einem Golf 3er BMW sicherlich einfacher sein, als bei einem Mercedes SL BMW 4er Cabrio etc.

Willst du die gesamten Kosten des Mietwagens absetzen, dürfte das eine Herausforderung darstellen. Willst du einfach nur die 30c pro Kilometer, ist die Frage was „privates KFZ“ für das FA heißt. Prinzipiell kommst du auch bei einem Mietwagen für sämtliche Kosten auf, könnte also funktionieren. Das KFZ eines Freundes bspw. ist dagegen schwierig.

Themenstarteram 18. März 2019 um 15:33

Zitat:

@snegel schrieb am 18. März 2019 um 16:24:19 Uhr:

Willst du die gesamten Kosten des Mietwagens absetzen, dürfte das eine Herausforderung darstellen. Willst du einfach nur die 30c pro Kilometer, ist die Frage was „privates KFZ“ für das FA heißt. Prinzipiell kommst du auch bei einem Mietwagen für sämtliche Kosten auf, könnte also funktionieren. Das KFZ eines Freundes bspw. ist dagegen schwierig.

Mir geht in erster Linie gar nicht darum die ggf. höheren Kosten / KM bei Nutzung des Mietwagens anzusetzen (nach dem Motto: gekostet hat mich der KM 0,50 €, erstattet vom AG wurden mir nur 0,30 €), sondern vor allem darum die hohen Fixkosten eines Zweitwagens zu vermeiden und wirklich die bedarfsgerecht zu entscheiden, was für mich am sinnvollsten erscheint. Das kann in Zeiten geringer Auswärtstätigkeit durchaus die tageweise Anmietung eines Mietwagen sein. Sollte sich ergeben, dass ich in einem Projekt absehbar häufig unterwegs sein werde, dann kann das durchaus auch mal eine Langzeitmiete werden oder die Anschaffung (temporär) eines Zweitwagens. Für mich ist die Frage hier: wo ist die Grenze? Ideal wäre für mich glaube ich das Mietfahrzeug Modell – klare überschaubare Kosten pro Vorgang. Keine Fixkosten, wenn man viel zu Hause arbeitet und keine Kapitalbindung. Und 2 Fahrzeuge benötigen wir eigentlich nur, wenn ich mit einem unterwegs bin. Den Rest bekommen wir auch so organisiert.

Zitat:

@snegel schrieb am 18. März 2019 um 16:24:19 Uhr:

Willst du die gesamten Kosten des Mietwagens absetzen, dürfte das eine Herausforderung darstellen. Willst du einfach nur die 30c pro Kilometer, ist die Frage was „privates KFZ“ für das FA heißt. Prinzipiell kommst du auch bei einem Mietwagen für sämtliche Kosten auf, könnte also funktionieren. Das KFZ eines Freundes bspw. ist dagegen schwierig.

Dieses Problem stellt sich m.E. bei den (meisten) Ressekostenabrechnungen nicht, da dort nicht nach Fahrzeugeigentümer oder Fahrzeugnummernschild gefragt wird.

Entscheidend ist die Art des privaten Beförderungsmittels.

O.

Ja, bei den Reisekostenabrechnungen sollte das kein Problem sein, die Firma, dein AG wird nicht danach fragen. Es könnte aber rein theoretisch nicht rechtens dem FA gegenüber sein, da eben nicht das eigene, private KFZ genutzt wurde. Ob da nun jemals ein FA nach fragen wird, sei dahingetellt...

Zitat:

@snegel schrieb am 19. März 2019 um 07:29:24 Uhr:

Ja, bei den Reisekostenabrechnungen sollte das kein Problem sein, die Firma, dein AG wird nicht danach fragen. Es könnte aber rein theoretisch nicht rechtens dem FA gegenüber sein, da eben nicht das eigene, private KFZ genutzt wurde. Ob da nun jemals ein FA nach fragen wird, sei dahingetellt...

Es reicht auch, dass ein Kfz zur Nutzung überlassen wurde.

Ich glaube, du verwechselst hier die Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeit mit der Kilometerpauschale für Dienstreisen. Bei ersterem stimmt das, es reicht aus, dass das Fahrzeug dir zur Nutzung überlassen wurde. Bei letzterem ist das aber anders, siehe z.B. hier:

https://www.betriebsausgabe.de/.../

(Ist zwar kein Angesteller, aber trifft dennoch für den Fall hier im Thread zu)

Zitat:

@snegel schrieb am 19. März 2019 um 08:00:23 Uhr:

Ich glaube, du verwechselst hier die Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeit mit der Kilometerpauschale für Dienstreisen. Bei ersterem stimmt das, es reicht aus, dass das Fahrzeug dir zur Nutzung überlassen wurde. Bei letzterem ist das aber anders, siehe z.B. hier:

https://www.betriebsausgabe.de/.../

(Ist zwar kein Angesteller, aber trifft dennoch für den Fall hier im Thread zu)

Bin ich bei Dir. Wenn man den Gesetzestext Finanzverwaltungstreu auslegt, gebe ich Dir recht.

So lange man aber die EUR 0,30 pro km ansetzt, habe ich in meiner Laufbahn noch nie erlebt, dass ein Finanzbeamter nachfragt. Im Zweifel hat man die EUR 0,30 durchgereicht.

Themenstarteram 21. März 2019 um 14:39

Genau darum geht es: Was ist die (steuerrechtliche) Definition eines Privatwagens. Siehe Eingangspost. Dauerhaftes Leasingfahrzeug von mir betrieben sicherlich. Schwieriger wird es m.E. mit einer Langzeitmiete - diese kann ich ja bei Bedarf aussetzen, wenn nicht erforderlich. Und als anderes extrem eben der bei Bedarf geliehene Mietwagen.

Die Kosten müssen dir, unmittelbar oder auch nur mittelbar, entstehen. Dann geht das durch.

Was nicht geht (beispielhafte Aufzählung, Reihenfolge zufällig gewählt)

- Fahrgemeinschaft, wo jeder Mitfahrer 0,30€/km geltend macht, Kosten aber nur 1x entstehen

- Fahrten werden von Dritten kostenlos zur Verfügung gestellt, z.B. Shuttle-Service vom Hotel / Baustelle wo gearbeitet wird etc.

- Kosten des Kfz werden anderweitig steuerlich geltend gemacht, z.B. Fahrzeug ist Betriebsfahrzeug der Ehefrau oder Eigentum des Arbeitgebers der Ehefrau o.ä.

Nach allem anderen wird nicht gefragt, Kfz der Eltern oder Kinder, Zweitwagen, Oldtimer, alles unerheblich. Ob Eigentum, Leasing, Miete, gar kein Unterschied.

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