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Car-Rubbing

Themenstarteram 28. Februar 2015 um 0:23

Neues Hobby in Deutschland!

Ich parkte mein Auto am Straßenrand auf Parkspur, wollte in einen Laden nahebei gehen, drehte mich zu meinem Auto um und sah, wie einer mein Auto bestieg, sich drüber wälzte und danach abstieg. Stellte ihn zur Rede, kam nur wirres Zeug hervor, rief Polizei, der Typ abgehauen. Dellen im Autodach.

Polizei stellte kurz danach den Typen. Konnte von mir zweifelsfrei identifiziert werden.

Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gestellt.

Schaden am Auto: 1.280 Euro (Kostenvoranschlag der Werkstatt).

Frage ist nun: wie klage ich den Schaden ein?

Muss ich warten bis Urteil der Staatsanwaltschaft mir vorliegt?

Muss ich zuerst Schadensersatzklage erheben und hoffen das Staatsanwaltschaft den Verursacher zweifelsfrei festgestellt hat?

Was tun?

Ich habe keine Teil- oder Vollkasko die das für mich macht...

Mir wurde von der Polizei gesagt, dass es dem Zivilklagerecht unterliegt, da eine Sachbeschädigung nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, aber keine Straftat im eigentlichen Sinne...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Vip3r86 schrieb am 5. März 2015 um 10:15:33 Uhr:

Möglicherweise wäre die Einführung der Prügelstrafe/von Stockschlägen für Vandalismusstraftaten nach Modell Singapur ein probates Mittel? Schaden würde es diesen Kerlchen sicher nicht.

Ganz Deiner Meinung.

Der Mensch ist (wie die meisten anderen Lebewesen auch) von der Natur darauf konditioniert, aus "spürbarem Schaden" wie auch aus Erfolg zu lernen.

Da in unserer "modernen" Gesellschaft der "spürbare Schaden" verschwunden ist, also ausbleibt, wird selbst eine grob asoziale Aktion (die ja bewust willkürlich durchgeführt wurde) vom Täter nicht als "schädlich", sondern wegen des "Kicks" sogar als Erfolg bewertet.

Ich habe also Erfolg mit asozialen Aktionen... welcher Lerneffekt wird sich da wohl einstellen?

Es führt kulturell, politisch und auch psychologisch kein Weg daran vorbei:

Wer als Erwachsener die Grundzüge des sozialen Gemeinschaftslebens nicht akzeptiert, wird sie nur durch Schmerz oder Ausschluss (aus der Gesellschaft) lernen (oder auch nicht).

Ist die Gesellschaft politisch zu schwach dazu, wird das asoziale Verhalten allgemein zunehmen. Wie das aktuell der Fall ist.

Man muss sich nur überlegen, was man vor 40 Jahren mit einem "Car-Rubber" :D gemacht hätte...

Stockschläge und öffentliche Demütigung sind kausaler, einfacher, kostengünstiger, schneller, abschreckender und ganz sicher viel lehrreicher als unsere politische Blümchenwiese.

k-hm

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am 28. Februar 2015 um 1:07

Du wirst wohl kaum drum herum kommen, dir einen Anwalt zu nehmen, mit dessen Hilfe du versuchst, deinen entstandenen Schaden vom Verursacher einzuklagen. Das Gute: Die Polizei hat die Personalien und den Sachverhalt aufgenommen, somit stehen deine Chancen schonmal recht gut. Problem könnte werden, dass der "Täter" blank ist, aber dennoch solltest du einen Titel gegen ihn erwirken, denn wenn er irgendwann mal zu Geld kommt, kannst du vollstrecken lassen.

am 28. Februar 2015 um 4:14

Moin,

Den Typ hätte man am besten mal mit dem Gesicht über das Auto gezogen... Face-of-car-rubbing :mad:

Und was der Beamte bezüglich der Sachbeschädigung meinte ist schlichtweg falsch. Sachbeschädigung ist eine Straftat gemäß §303 STRAFGESETZTBUCH und demnach eine STRAFTAT und keine Owi!!!!! Das war früher so, das ist heute so und das wird auch ganz sicher so bleiben :o

So, und nun zum Sachlichen:

das Strafverfahren und die Zivilklage sind zwei verschiedene Paar Schuhe! D.h. falls der Beschuldigte wegen der Sachbeschädigung verurteilt wird, heißt das nicht, dass du automatisch dein Geld bekommst. Deshalb ist es ratsam, parallel zum Strafverfahren schon einmal einen Anwalt zu nehmen. Den Schadensersatz musst du dir einklagen, da kann dir die Staatsanwaltschaft leider nicht helfen. Fraglich ist auch, ob es wegen der Sachbeschädigung überhaut zur Anklage kommt oder das Verfahren gegen Zahlung (Strafbefehl) eingestellt wird.

Wie Master_Siggi bereits schreibt, hättest du ein Problem, wenn der Täter pleite ist. Natürlich kann man dann einen Titel erwirken, was aber nicht bedeutet, dass du deinen Schaden zeitnahe ersetzt bekommst. So was kann sich nicht nur wenige Jahre hinausziehen!

Falls es zu einer Anklage kommen sollte, rate ich zu einem Adhäsionsverfahren. Darin werden bereits im Strafverfahren die Schadensersatzansprüche geklärt.

Kurzgesagt: Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt. Das ist in deinem Fall wirklich ratsam!

LG

am 28. Februar 2015 um 8:16

Zitat:

@jschie66 schrieb am 28. Februar 2015 um 01:23:52 Uhr:

Neues Hobby in Deutschland!

Ich parkte mein Auto am Straßenrand auf Parkspur, wollte in einen Laden nahebei gehen, drehte mich zu meinem Auto um und sah, wie einer mein Auto bestieg, sich drüber wälzte und danach abstieg. Stellte ihn zur Rede, kam nur wirres Zeug hervor, rief Polizei, der Typ abgehauen. Dellen im Autodach.

Polizei stellte kurz danach den Typen. Konnte von mir zweifelsfrei identifiziert werden.

Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gestellt.

Schaden am Auto: 1.280 Euro (Kostenvoranschlag der Werkstatt).

Frage ist nun: wie klage ich den Schaden ein?

Muss ich warten bis Urteil der Staatsanwaltschaft mir vorliegt?

Muss ich zuerst Schadensersatzklage erheben und hoffen das Staatsanwaltschaft den Verursacher zweifelsfrei festgestellt hat?


Car -rubbing, hab ich ja noch nie gehört...
Aber zu deiner Frage: nein, du musst nicht warten. Grundsätzlich ist es so, dass Strafverfolgung und Zivilrechtliches Interesse (klassischerweise wie bei dir der Schadenersatz) getrennt vor unterschiedlichen Kammern verhandelt werden. Es ist aber grundsätzlich möglich, dass du dich der Hauptverhandlung als Nebenkläger im Adhäsionsverfahren anschliesst aber - und hier kommt der Knackpunkt- das ist nur möglich, falls tatsächlich 1) Klage erhoben wird und 2) es zur Verhandlung kommt.
Ich denke, du hast die Kollegen missverstanden oder die haben sich nicht klar ausgedrückt, Sachbeschädigung ist natürlich keine OWI, sondern ein Straftatbestand nach StGB (§303).
Bei uns (Hessen) bekommst du nach Anzeigeerstattung ein Infoblatt, wo der Gang des Verfahrens skizziert ist und wo eben auch Anlaufstellen drauf stehen, wo der Bürger sich Informationen einholen kann...gibt bei euch anscheinend nicht.
Ich würde dir wie die Poster vor mir dazu raten, über einen Anwalt zivilprozesslich deinen Schaden bei dem Täter einzuklagen. Der Nachteil ist leider: du musst in Vorkasse treten, es kostet Zeit und Nerven und wenn bei dem Typen nichts zu holen ist, schaust du leider trotzdem in die Röhre :(

So ist leider unser System... wünsche dir viel Erfolg![\color]

Was tun?

Ich habe keine Teil- oder Vollkasko die das für mich macht...

Mir wurde von der Polizei gesagt, dass es dem Zivilklagerecht unterliegt, da eine Sachbeschädigung nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, aber keine Straftat im eigentlichen Sinne...

Zitat:

@FrankDrebbin89 schrieb am 28. Februar 2015 um 05:14:04 Uhr:

Face-of-car-rubbing :mad:

Face-on-car-rubbing wäre besser.

Bei Face-of-car-rubbing demolierst Du die Front des Autos.

cheerio

Zitat:

@jschie66 schrieb am 28. Februar 2015 um 01:23:52 Uhr:

Neues Hobby in Deutschland!

 

Mir wurde von der Polizei gesagt, dass es dem Zivilklagerecht unterliegt, da eine Sachbeschädigung nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, aber keine Straftat im eigentlichen Sinne...

Das hast du mit Sicherheit falsch verstanden. Sachbeschädigung ist eine Straftat ( 303 StGB )und nichts anderes. Voraussetzung ist der Vorsatz. Fahrlässige Sachbeschädigung ist hingegen gar nichts.

Die Schadenregulierung ist immer (egal ob Straftat oder nicht ) durch das Zivilrecht geregelt. Die strafrechtliche Komponente regelt die "Bestrafung" des Täters.

Deinen Schaden musst du immer selbst einklagen, auf dem zivilen Rechtsweg.

In deinem Fall liegt ganz klar eine Straftat vor, da hier zumindest bedingter Vorsatz zu bejahen ist.

Edit:

Uups. Wurde schon vorher gepostet. Hatte ich nicht gesehen.

Hallo,

ich hatte einen ähnlichen Fall. Jemand trat Dellen in die Fahrertür meines Fahrzeugs. Die Polizei nahm die Personalien auf, es gab auch Zeugen. Ich stellte Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft hat kein Verfahren eingeleitet, da der Täter bisher noch nicht auffiel.

Unabhängig davon nahm ich mir einen Anwalt, der Akteneinsicht bei der Polizei nahm und den Schaden beim Täter einforderte. Die bislang entstandenen Kosten zahlte meine Rechtsschutzversicherung. Hat man keine, so muss man den Anwalt selbst bezahlen! Der Täter nahm sich dann selbst einen Anwalt und es wurde Ratenzahlung vereinbart, nachdem eine Zivilklage angedroht wurde. Die Ratenzahlungen kamen ohnehin unregelmäßig und wurden bei ca. der Hälfte des Schadens eingestellt. Es wurde von meinem Anwalt ein Zivilklage eingereicht. Die Vorladungen (beim am Wohnort des Täters ansässigen Gericht!) wurden verschickt und eine Woche vor dem Ladungstermin hatte der Täter den Rest des Schadens inkl. angefallener Anwaltskosten überwiesen. Das ganze zog sich 25 (fünfundzwanzig) Monate hin.

Edit: Gerade wenn es keine Rechtsschutzversicherung gibt, gilt es abzuwägen, ob man (weiter) Geld für einen Anwalt investiert, wenn nicht sicher ist, dass Geld beim Täter zu holen ist. Bei mir war dies der Fall und ich kann von Glück reden, dass es gut ausging.

Ich wünsche dir viel Erfolg und Durchhaltevermögen.

Du brauchst dafür keinen Anwalt. Die Forderung kann auf dem üblichen Mahnweg (Mahnung, mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid) eingetrieben werden. Personalien sind ja bekannt.

Meistens ist bei solchen Typen nix zu holen, man bleibt auf seinen Kosten sitzen.

Meine Nachbarin hatte vor Jahren einen Mietnomaden, hat sie 15 Mille gekostet bis er draußen war.

Bis heute war bei ihm nix zu holen.

So teuer ist ein Vollstreckungstitel nun auch wieder nicht und der hat immerhin 30 (!) Jahre Gültigkeit.

Eben. Die Kosten sind für den ersten Schritt bei 35 € …

http://www.mahngerichte.de/scripts/gebuehr2013.php

am 28. Februar 2015 um 13:06

Ich würde erst mal klein anfangen: Ein Brief an den Täter, darin die Forderung nach Begleichung des Schadens mit Fristsetzung und Androhung von rechtlichen Schritten.

Im Idealfall entstehen so für keine Seite weitere Kosten. Und ein Mahnverfahren kann man AFAIK ohnehin nicht einleiten, wenn man vorher noch gar keine Forderungen gestellt hat... :)

Sachbeschädigung ist ein "Antragsdelikt", das heißt es wird nur verfolgt, wenn du Anzeige erstattest, aber ne Owi, nee. Da hat der Blaue aber was durcheinandergekegelt :rolleyes:

Ansonsten die Tipps hier beherzigen, mit Hilfe eines Anwalts

am 28. Februar 2015 um 18:38

"Car Rubbing" ist das ein lustiges Wortspiel deinerseits oder gibt es das wirklich? Sowas höre ich zum ersten Mal, bin aber auch ein Landei und mit den neuesten Szene-Trends nicht so vertraut... :confused:

Es ist doch wahnsinn wie verblödet die menschheit wird. Sind das leute die ganzen tag nur rtl 2 schauen und dadurch auf so scheisse kommen? Ich kanns mir nicht vorstellen das einen so langweilig ist im kopf und einfach mal so loszieht und von jemanden fremden das auto demoliert. Das ist doch abartig.

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