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Carglass Problem 2. Anlauf

Mercedes
Themenstarteram 29. August 2021 um 5:50

Hallo an das Forum.

Ich versuche es nochmals. Beim letzten Versuch haben sich viele gemeldet (danke dafür), eine interessante Diskussion hat sich entwickelt, leider hatten die Antworten nicht wirklich was mit meiner Bitte und Frage zu tun. Ich freue mich über jeden Kommentar, aber bitte euch beim Thema zu bleiben.

Habe eine Frage. Und zwar, ich habe vor 4 Monaten bei Carglass einen Steinsschlag repariert und habe schon sofort nach der Reparatur bemängelt, dass es nicht gut ausschaut, nicht wie üblich. Also, weil ich dieses Auto als 3. Fahrzeug habe hab ich keine Kasko und ich bezahle selbst. Nach 5 Tagen Reisst die Scheibe. Jetzt wollen die von der 30 Jährigen Garantie nichts wissen, klar, und in deren Geschäftsbedingungen steht es: ''Die Scheibe kann während der Reparatur weiter reissen...'' Es steht aber nichts über NACH der Reparatur. Jetzt wollen die mir einreden, dass ich ja am Vertrag unterschrieben hab, dass die Scheibe auch nach der Reparatur reissen kann. Sie haben mir die Kopie des Vertrags geschickt (am Tag selber bekam ich nur die Rechnung) an dem jetzt das steht, aber ich bin mir 100% sicher, dass es damals nicht draufstand, weil ich extra noch 2x nachgefragt habe ob es eben nur während der Reparatur gilt, dass die Scheibe reissen kann. Ich möchte jetzt niemanden was unterjubeln oder so, aber das schein mir doch sehr suspekt aus, auch wie es auf dem eingescanten Vertrag ''draufgeschrieben'' ist. Jetzt wende ich mich an euch um zu fragen, ob zufällig jemand von euch einen Vertrag (nicht die Rechnung) zur Hand hat und mir sagen könnte was unter dem Preis bei euch steht. Velleicht könntet Ihr ja ein Foto machen.

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

Carglass
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17 Antworten

Und auch zum 2. Mal sage ich dir, dass mir damals ganz klar gesagt wurde, die Scheibe kann WÄHREND und auch NACH der Reparatur reißen.

Ohne Rechtsberatung wirst Du da nicht weit kommen. Viel Erfolg

Themenstarteram 29. August 2021 um 9:10

Zitat:

@chruetters schrieb am 29. August 2021 um 08:48:51 Uhr:

Ohne Rechtsberatung wirst Du da nicht weit kommen. Viel Erfolg

Ja, die habe ich, mein Rechtsanwalt meint, die Sachlage ist eigentlich klar. Eine Reparatur muss, wenn erfolgreich, das Weiterreissen der Scheibe verhindern, reisst die Scheibe nach der Reparatur so ist die Reparatur nicht erfolgreich und so muss eine Ausbesserung der Reparatur erfolgen. So hat auch Carglass meinem Anwalt geantwortet. Ich habe damals jedoch keinen Arbeitsvertrag, nur die Rechnung bekommen und konnte nicht prüfen was auf dem Arbeitsvertrag steht. Carglass meint aber, dass es bei meinem Fall speziell so war, dass die extra gesagt haben, dass es bei mir so sein kann, dass die scheibe auch nach der Reparatur reisen kann, ich hätte das Unterschrieben, somit gilt die Haftung nicht. Ich weiss nur, ich habe extra gefragt ob es Sinn macht (der Steinschlag war übrigens ein normaler Steinschlag der mit einem 5 Cent Stück überdeckt werden konnte) den zu Reparieren und der am Schalter meinte: ja, während der Reparatur kann die Scheibe zwar reissen, nach der Reparatur ist die Bombenfest. Somit steht es Aussage gegen Aussage, mein Anwalt hat mir geraten also in meinem Freundeskreis rumzufragen od jemand so einen Arbeitsvertrag hätte um zu sehen was drauf steht. Deswegen habe ich mich an das Forum gewandt.

moin,

was steht denn in den AGB`s ?

die sind ausschlag gebend.

schöö

Die sollen dir eine Kopie des von dir Unterschrieben en Arbeitsauftrages geben.

Hallo,

eigentlich ist ja schon die Aussage "Scheibe kann nach der Reparatur weiter reissen" völliger Quatsch.

Womit bitte macht denn dieser Luschen-Verein immer so schön Werbung!?

Zitat... "Wenn Sie nicht zu uns kommen, kann es Krak machen und die Scheibe reisst".....

Noch öffentlicher kann man seine AGBs ja wohl nicht kund tun.

Kann Dir nur empfehlen, auf die Aussage von dem Mitarbeiter "Du hättest ja unterschrieben...." zu pfeifen.

HÄTTEST DU SOWAS WIRKLICH UNTERSCHRIEBEN, HÄTTEN DIE AUCH KEIN PROBLEM DAMIT, DIR DIE KOPIE DAVON UNTER DIE NASE ZU HALTEN.

Auf jede gewerbliche Reparatur hast Du 2 Jahre Gewährleistungsanspruch.

Einzig solltest Du den Anwalt fragen wie es sich mit seinen Kosten verhält. Normalerweise verhält es sich ja so, wer den Schaden verursacht der zahlt. Wie das aber in diesem Fall ist, ist natürlich fraglich.

Für Inhaber einer TK war die Reparatur eines Steinschlages sehr lange kostenlos.

Das Problem war wohl, dass die Werkstätten plötzlich jeden noch so kleinen Steinschlag reparieren wollten.

Es wurden wohl auch völlig ungeeignete Steinschläge repariert und hat die Versicherungen viel Geld gekostet.

Jedenfalls wollten die Versicherungen diese Reparaturen irgendwann nicht mehr kostenlos übernehmen.

Warum wohl ?

ich weiß nicht, wie es die Versicherungen im Augenblick handhaben und ob die kostenlose Reparatur gestrichen wurde.

Themenstarteram 29. August 2021 um 17:35

Ja, das sagt der Anwalt auch. Aber deswegen sagt er, es wäre gut ein paar weitere Verträge zu haben. Um zu sehen was drauf steht.

Zitat:

@Chris1222 schrieb am 29. August 2021 um 16:15:59 Uhr:

Hallo,

eigentlich ist ja schon die Aussage "Scheibe kann nach der Reparatur weiter reissen" völliger Quatsch.

Womit bitte macht denn dieser Luschen-Verein immer so schön Werbung!?

Zitat... "Wenn Sie nicht zu uns kommen, kann es Krak machen und die Scheibe reisst".....

Noch öffentlicher kann man seine AGBs ja wohl nicht kund tun.

Kann Dir nur empfehlen, auf die Aussage von dem Mitarbeiter "Du hättest ja unterschrieben...." zu pfeifen.

HÄTTEST DU SOWAS WIRKLICH UNTERSCHRIEBEN, HÄTTEN DIE AUCH KEIN PROBLEM DAMIT, DIR DIE KOPIE DAVON UNTER DIE NASE ZU HALTEN.

Auf jede gewerbliche Reparatur hast Du 2 Jahre Gewährleistungsanspruch.

Einzig solltest Du den Anwalt fragen wie es sich mit seinen Kosten verhält. Normalerweise verhält es sich ja so, wer den Schaden verursacht der zahlt. Wie das aber in diesem Fall ist, ist natürlich fraglich.

Laut den Carglass AGBs hast Du eh die A-Karte.

Siehe 9.4 im Anhang.

Der Haltbarkeitsmangel = Riss wird dich eben die Scheibe kosten abzüglich des für die vorige Reparatur gezahlten Betrages.

Hätte dein Anwalt allerdings auch mal nachlesen können.

Carglass ist im übrigen ein genauso qualitativ hochwertiger Verein wie ATU.

Ich habe im Laufe der letzten 20 Jahre so meine Erfahrungen mit den Qualitäten deren Reparaturen und Methoden machen dürfen.

Das gute daran, dieses Verhalten bringt dann eben den umliegenden kleinen KFZ Betrieben mehr Kunden, die dann merken "Werbung oder ein schönes Gebäude" täuschen gerne über die Qualität.

Carglass

Falls gar nichts mehr geht, erkundige dich mal bei Autoglaserein in deinem Umfeld was eine neue günstige Frontscheibe kostet.

Ein Kollege von mir hat für seinen X5 in Oberhausen eine Frontscheibe incl. Einbau für ca. 350,-EUR bekommen.

Themenstarteram 29. August 2021 um 20:23

Das hat er auch. Er meinte, dies tut nichts zur sache. Das D Gesetz sieht es in Fall der Reparatur anders. Frag mich nicht was genau, aber er meint, die können in die AGBs schreiben was sie wollen, solange es als Reparatur bezeichnet ist muss die Reparatur ausgebessert werden und eben nicht zu lasten des Kunden.

Die Scheibe ist ja schon getauscht, ich habe die dann bei MB tauschen lassen. Es geht eben nicht ums Geld, sondern um das Prinzip. Deswegen wäre es gut noch andere Verträge zu sehen um vergleichen zu können.

 

Zitat:

@Chris1222 schrieb am 29. August 2021 um 21:29:43 Uhr:

Laut den Carglass AGBs hast Du eh die A-Karte.

Siehe 9.4 im Anhang.

Der Haltbarkeitsmangel = Riss wird dich eben die Scheibe kosten abzüglich des für die vorige Reparatur gezahlten Betrages.

Hätte dein Anwalt allerdings auch mal nachlesen können.

Carglass ist im übrigen ein genauso qualitativ hochwertiger Verein wie ATU.

Ich habe im Laufe der letzten 20 Jahre so meine Erfahrungen mit den Qualitäten deren Reparaturen und Methoden machen dürfen.

Das gute daran, dieses Verhalten bringt dann eben den umliegenden kleinen KFZ Betrieben mehr Kunden, die dann merken "Werbung oder ein schönes Gebäude" täuschen gerne über die Qualität.

Zitat:

@Chris1222 schrieb am 29. August 2021 um 21:29:43 Uhr:

Laut den Carglass AGBs hast Du eh die A-Karte.

Siehe 9.4 im Anhang.

Der Haltbarkeitsmangel = Riss wird dich eben die Scheibe kosten abzüglich des für die vorige Reparatur gezahlten Betrages.

Hätte dein Anwalt allerdings auch mal nachlesen können.

....wieder einmal wird Garantie mit Mängelhaftung/Gewährleistung verwechselt.

VG

interessantes Thema. Ich habe auch kürzlich eine neue Scheibe bekommen mit "6 Jahren Garantie" aber nicht das Kleingedruckte gelesen. Wenn man nun - hypothetisch - mit einer vorgeschädigten und reparierten Scheibe über ein übles Schlagloch fährt und die Scheibe reißt erneut, dürfte er schwierig werden den ursächlichen Zusammenhang nachzuweisen. Ich habe mir wg. relativ niedriger Selbstbeteiligung bislang keine Gedanken dazu gemacht, aber es wäre schon gut zu wissen was in diesem Fall geschieht. Hat niemand Erfahrung mit einer solchen Situation?

Zitat:

Zitat:

@Chris1222 schrieb am 29. August 2021 um 21:29:43 Uhr:

Laut den Carglass AGBs hast Du eh die A-Karte.

Siehe 9.4 im Anhang.

Der Haltbarkeitsmangel = Riss wird dich eben die Scheibe kosten abzüglich des für die vorige Reparatur gezahlten Betrages.

Hätte dein Anwalt allerdings auch mal nachlesen können.

....wieder einmal wird Garantie mit Mängelhaftung/Gewährleistung verwechselt.

VG

Ein interessanter Ansatz, der dem Themenstarter aber wohl ohne weitere Erklärung nicht viel bringt.

Wenn, dann sollte erstmal geklärt werden, worauf würde der Anwalt klagen bzw sich beziehen (auf die im Vertrag beschriebene Garantie oder auf das Gesetzliche Gewährleistungsrecht)?

Sofern da bei Carglass von Geschädigten Seite noch keine genauen bzw schriftlich festgehaltene Forderung eingegangen sind, und mit Unterschrift des Vertrages nicht auf das Gewährleistungsrecht verzichtet wird (frag das aber bitte noch den Anwalt), sollte man es dann doch mal explizit über das Gewährleistungsrecht versuchen.

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