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CE Verlängerung
Hallo Leute, mein CE Führerschein ist seit 2015 abgelaufen, die nette Dame auf der Führerscheinstelle hat mir heute mitgeteilt das sie mir den nicht verlängern kann und ich mir eine Fahrschule suchen muß.
Aus verschiedenen Gründen hatte ich den Führerschein 2020 nicht verlängert und wollte ihn jetzt doch gern Reaktivieren.
Was erwartet mich in der Fahrschule, muß ch den komplett neu machen?
Gruß, Peter
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16 Antworten
Da sollte doch normal eine Ärztliche Untersuchung reichen, benötigst du die "95" fehlen dir wahrscheinlich die Module, aber die haben mit dem Führerschein an sich nichts zu tun.
Eigentlich schon bedenklich, dass man in D seine erstandene Ausweis verlängern oder bestätigen muss, ansonsten dieser einem einfach "weg genommen" wird.
Gut hält man sich in der Schweiz an die Grundregel, dass wenn man etwas erworben hat, dieses auch bezahlt hat, dieses nicht mehr einfach so weg genommen werden darf.
Sorry für diesen Einwand. Aber der musste jetzt einfach mal raus
Module brauche ich keine, da ich ja nur ab und an mal Material zur Baustelle transportiere, Ärztliche Untersuchung hab ich gemacht, alles bestens, aber die aufm Amt sagen geht nicht....??
die ärztliche Untersuchung vom TÜV oder ähnliche Einrichtung muss reichen!
hier ist alles schön erklärt und es kommt auch auf den Landkreis an wie das gehandhabt wird mit der Frist zum Ablauf...
Zitat:
@doedl schrieb am 20. September 2023 um 22:10:25 Uhr:
Eigentlich schon bedenklich, dass man in D seine erstandene Ausweis verlängern oder bestätigen muss, ansonsten dieser einem einfach "weg genommen" wird.
Gut hält man sich in der Schweiz an die Grundregel, dass wenn man etwas erworben hat, dieses auch bezahlt hat, dieses nicht mehr einfach so weg genommen werden darf.
Sorry für diesen Einwand. Aber der musste jetzt einfach mal raus
Das ist eine der glorreichen Errungenschaften der allseits beliebten EU.
Wenn es wenigstens so wäre wie in Amiland: Zum Ablauf nur Sehtest und dann wird verlängert. Aber das wäre ja zu einfach.
In Österreich gelten die "größeren" Scheine (C1,C,D1,D samt der dazukommenden Es) ab 60 sogar nur noch 2 Jahre. Ich habe jetzt - mit 70 - also nur noch B+E ...
EDIT
Frage 1: Hat der Landkreis die Ablehnung begründet?
- Wenn nicht, würde ich eine schriftliche begründete Ablehnung verlangen ... nur dagegen kann man erfolgversprechend eventuell Rechtsmittel einlegen.
Frage 2: Warum brauchst Du angeblich keine Module?
- Handwerker-Regelung, Werksverkehr, oder was?
Zitat:
@ConvoyBuddy schrieb am 21. September 2023 um 09:36:08 Uhr:
Zitat:
Frage 2: Warum brauchst Du angeblich keine Module?
- Handwerker-Regelung, Werksverkehr, oder was?
zum Verlängern sind die Module egal da die 95 nicht mehr im Führerschein eingetragen wird (gibt eine eigene Karte) und solang man nicht Gewerblich Fährt muß man diese ja auch nicht haben zum Bleistift Wohnmobil
Das ist Ermessenssache und bei jedem StVA/ FS Stelle anders. Es gibt dazu auch keine rechtliche Handhabe wo drin steht, bis x Jahre abgelaufen wird normal verlängert, danach nur mit erneuter Fahrprüfung.
Kenne Fälle von Kollegen (meine Firma ist bundesweit tätig) wo CE 4 Jahre abgelaufen war und das Amt Theater machte, woanders waren 9 Jahre kein Problem.
Da wir mittlerweile keine 7,49t mehr haben, mussten besagte Kollegen auf 12t wechseln und ihre Pappe reaktivieren. Selbst Druck seitens der Firma auf die entsprechenden Ämter mit dem Hinweis, es steht nirgends wie lange die FE abgelaufen sein darf, hat nichts gebracht.
Welcome to Germany, zero Points
Gruß
Andre
Zitat:
@gabberman schrieb am 21. September 2023 um 09:46:07 Uhr:
zum Verlängern sind die Module egal da die 95 nicht mehr im Führerschein eingetragen wird (gibt eine eigene Karte) und solang man nicht Gewerblich Fährt muß man diese ja auch nicht haben zum Bleistift Wohnmobil
Und was hat Dein "schlauer" Beitrag mit meiner Frage zu tun?
Richtig. Nichts.
Meine Frage bezog sich auf diesen Beitrag des Threaderöffners:
Zitat:
@peat10 schrieb am 21. September 2023 um 05:23:47 Uhr:
Module brauche ich keine, da ich ja nur ab und an mal Material zur Baustelle transportiere, Ärztliche Untersuchung hab ich gemacht, alles bestens, aber die aufm Amt sagen geht nicht....??
Zitat:
@ConvoyBuddy schrieb am 21. September 2023 um 13:33:55 Uhr:
Zitat:
Und was hat Dein "schlauer" Beitrag mit meiner Frage zu tun?
Richtig. Nichts.
Meine Frage bezog sich auf diesen Beitrag des Threaderöffners:
Mein "SCHLAUER" Beitrag hat mit deiner Frage zutun das es für den Thteaderersteller egal ist und zu einer Verlängerung scheiß egal ist ob man eine 95 (gibt es sowieso nicht mehr) hat oder nicht da es für eine Verlängerung nicht gebraucht wird
Wie Gabberman schon sagte, in der Fahrerlaubnis-Verordnung i(FeV) ist es nicht geregelt, es liegt im Ermessen der Behörde. Hier das Beispiel Berliner Führerscheinstelle:
"Die Antragstellung ( -zur Verlängerung der LKW Fahrerlaubnis- ) ist zu den gleichen Bedingungen möglich, wenn die Klassen bereits abgelaufen sind (Erteilung nach Fristablauf).
Ist die Gültigkeit schon sehr lange abgelaufen (z.B. 10 Jahre), kann die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden."
Ist die Fahrerlaubnis bei Dir nun 2015 oder 2020 abgelaufen? Wenn erst 2020, also vor 3 Jahren, würde ich Einspruch einlegen. Es gab mal in der FeV (bis 2008) die Regelung, dass grundsätzlich Fahr- und Theorieprüfung abzulegen seien, wenn mehr als 2 Jahre Fristablauf vorliegen. Das gilt jetzt nicht mehr! Seit 2008 steht im §24 lediglich: Verlängerung ist auch möglich (sinngemäß), "...wenn die Geltungsdauer der vorherigen Fahrerlaubnis dieser Klasse bei Antragstellung abgelaufen ist."
Nochmal kurz, 2015war er abgelaufen, also schon ne Zeitlang her, ich fahre nur Gelegentlich 7,5 Tonnen Baumaterial aber nur in der Firma wo ich arbeite, zum Glück verlängern sie mir den C1E, der reicht ja in meinem Fall, der war 2019 abgelaufen, da bin ich 50 geworden
Zitat:
@peat10 schrieb am 21. September 2023 um 15:21:04 Uhr:
Nochmal kurz, 2015war er abgelaufen, also schon ne Zeitlang her, ich fahre nur Gelegentlich 7,5 Tonnen Baumaterial aber nur in der Firma wo ich arbeite, zum Glück verlängern sie mir den C1E, der reicht ja in meinem Fall, der war 2019 abgelaufen, da bin ich 50 geworden
der C1(E) muß doch nicht Verlängert werden...
und beim C(E) würde ich an das Amt schreiben und mit der Ablehnung dann zum Anwalt da es eine Regel nicht mehr gibt, wielang er Abgelaufen sein darf und wenn die Begründung kommt Fahrpraxis fehlt kann man ja sagen 7,5t wurden gefahren und da es in der Firma nichts großes gab wurde der Schein auch nicht verlängert aber das hat sich jetzt eben wieder geändert...
Zitat:
@gabberman schrieb am 21. September 2023 um 16:36:47 Uhr:
der C1(E) muß doch nicht Verlängert werden...
Doch, bei über 50 Jährigen* und wenn man ihn jetzt neu macht ist er auch nur 5 Jahre gültig.
EDIT: *wenn man ihn zwischen 1999 und 2016 gemacht hat, gilt er nur bis 50, wer davor Führerschein gemacht hat, behält ihn unbefristet.
Wobei ich bei deiner Anmerkung wofür du ihn brauchst stark davon ausgehe das du die "95" benötigst, ob man eigenes Material fährt ist unerheblich, die Frage ist wofür man das Material nutzt.
Nimmst du Baumaterial mit zur Baustelle um dort mit dem Material zu arbeiten, brauchst du keine Grundquali. Fährst du aber das Material nur zur Baustelle und fährst dann wieder weg, bist du im Bereich der Grundquali.