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Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte
Hallo,
fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.
https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html
Beste Antwort im Thema
das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.
1013 Antworten
Gilt ds dann auch für die T8? Haben ja nicht so die wahnsinnsreichweite.
Denke schon. E Kennzeichen bekommt er -wieder-. Aber 100 prozentig ist das noch nicht klar.
Blöd, nur, dass ich dann den im Oktober gelieferten Wagen im Januar schon wieder gegen ein neues Fahrzeug tauschen muss.
Mal abwarten. Damit kommt allein aus Steuergründen ein T8 in Frage, da die 1% Regelung ihn günstiger als ein D5 oder T6 machen. Ich habe nicht mal die Lademoglichkeiten... mal gucken, wie sehr sich die Leasingraten unterscheiden, damit ich meinen Chef davon überzeugen kann
Einfach T8 kaufen und als T6 nutzen
Jup, genauso.
Ich kann ja immer nur anmerken, dass ich dank Fahrtenbuchregelung schon jetzt bei unter 0,5% liege. Dabei ist es egal welchen Wagen ich fahre.
Lass uns an dieser Stelle bitte nicht wieder einen Fahrtenbuch vs. Prozentregelungsthread entstehen.
Wer sich bereits für 1% entschiede hat, wird bei 0,5% sicher dabei bleiben.
Hier soll es um für evtl. kommende gesetzliche Regelung für Hybrid, hier konkreter für die T8 gehen.
Anschaffungspreis 90.000€
Abschreibungszeitraum 6 Jahre
32.400€ mehr Abschreibung
Das macht bei Spitzensteuersatz etwa 16.000€ Staatszuschuss!
Wenn das tatsächlich so kommt, dann erneuere ich meinen XC 90 T8 in dem Förderungszeitraum.
Gruß Thomas
Und ich lasse den bestellten XC60 T8 bis zum Januar beim Händler stehen. Leasing vom XC90 geht eh noch bis dahin.
Hm, ich glaube das Gesetz zeigt bei mir schon Wirkung: Ein Wall-Charger zu Hause und in beiden Betriebsstätten etwas stärkere (mit 22KW müßte ich hinkommen) und ich sollte die 385 bzw. 345km mit einem S100D locker schaffen können.
Zur Not gäbe es auf der kürzeren Strecke immerhin einen SC, auf der längeren diverse.
Als Zugfahrzeug müßte dann noch was anderes her, ist aber eh in Planung .......
..... ich seh mich schon nächsten November bei einem Tesla landen.
Laut SPON ist das heute beschlossen worden. Leider habe ich noch auf den offiziellen Plattformen der Bundesregierung und der Ministerien dazu nichts gefunden. Der Gesetzesentwurf liegt SPON wohl vor, aber das was die darüber schreiben, lässt mich bis jetzt daran zweifeln:
Zitat:
Zitat: SPON von heute
Mittwoch, 01.08.2018 14:08 Uhr
Wie funktioniert die Förderung?
Die Bundesregierung gewährt Nutzern von umweltfreundlichen Dienstwagen ein milliardenschweres Steuergeschenk: Der geldwerte Vorteil, also der Betrag, den die Fahrer eines Dienstwagens als Zuschlag auf ihr Gehalt versteuern müssen, wird bei Plug-in-Hybriden und E-Autos halbiert. Das steht in dem Gesetzestext, der SPIEGEL ONLINE vorliegt und nun vom Kabinett verabschiedet wurde. Eine Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Das gilt sowohl bei der Abrechnung über ein Fahrtenbuch, als auch bei der Pauschalisierungsmethode, hier wird monatlich ein Prozent des Listenpreises versteuert. In Zukunft wird nur noch der halbe Listenpreis als Berechnungsgrundlage herangezogen, dadurch halbiert sich der zu versteuernde Betrag.
In der Fahrtenbuchmethode wird gar nicht auf den Listenpreis reflektiert, das geht ja 1:1 über die effektiv enstandenen Kosten. Auch weitere Abschnitte des Artikels lassen mich etwas zweifeln......
Bin ich zu kritisch oder kann das jemand bestätigen und weiter ausführen, wie das gehen soll?
Zitat:
@gseum schrieb am 30. Juli 2018 um 11:15:04 Uhr:
Lass uns an dieser Stelle bitte nicht wieder einen Fahrtenbuch vs. Prozentregelungsthread entstehen.
Wer sich bereits für 1% entschiede hat, wird bei 0,5% sicher dabei bleiben.
Hier soll es um für evtl. kommende gesetzliche Regelung für Hybrid, hier konkreter für die T8 gehen.
Naja, der Hinweis darauf, dass der T8 nicht plötzlich und unter allen Umständen die günstigste Variante sein wird, sollte schon erlaubt sein, oder?
Man muss es ja nicht vertiefen, aber vielleicht hilft manch "Eingefahrenem" der Denkansatz...
NACHTRAG: war (mal wieder) zu langsam beim Tippen.
:-(
Mal zum Faktencheck (focus und SPON):
Zitat:
Bundesregierung.de
BUNDESREGIERUNG TAGT
Beschlüsse im Bundeskabinett
Gewöhnlich leitet die Bundeskanzlerin fast jeden Mittwoch die Sitzung des Bundeskabinetts. Ist sie im Urlaub, vertritt der Vizekanzler. Deshalb führte heute Bundesfinanzminister Olaf Scholz die Runde der Ministerinnen und Minister.
[... Foto mit Untertitel]
Zu folgenden Themen brachte die Bundesregierung Gesetzentwürfe auf den Weg:
- Sofortprogramm Pflege
- Bericht über die Hitzeschäden in der Landwirtschaft
- Fonds Digitale Infrastruktur
- Änderung Asylgesetz
- Umsatzsteuer beim Online-Handel
- Lebensmittelverstöße
Das Grundgesetz kennt die Bezeichnung "Vizekanzler" nicht. Es bestimmt im Artikel 69 Absatz 1 nur: "Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter." Für diese Funktion hat sich der Titel "Vizekanzler" eingebürgert.
Mittwoch, 1. August 2018
Wo steht das was zur Lohnsteuerrichtlinie und der 1% Regelung??? So generiert man Fake-News! Einfach mal Wunschdenken und Anti-Lobby als Wahrheit deklarieren und die Welt glaubt unausgegorene Dinge ....
Hier stehts im Original