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chef drängt zum rasen!

Themenstarteram 8. August 2008 um 14:14

Hallo, ich bin Berufskraftfahrer (kein LKW ;-)

Unser Chef hat uns vor 3 Wochen einen Wisch unterschreiben lassen, dies ist eine Auflage der Versicherung gewesen, jeder bestätigte damit das er in Besitz einen Führerscheines ist und sich an die StVo hält!

Nun fahren wir unserem Chef angeblich zu langsam und er drängt uns mehr oder weniger zu rasen!

Wie schaut es da Rechtlich aus, kann man da was abschließen(Vertraglich) das der Chef für das zu schnelle fahren (Strafzettel usw.) belangt wird und nicht ich?

hat noch jemand anders auch das Problem das der Chef zum rasen drängt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von madeGolf4

das der Chef für das zu schnelle fahren (Strafzettel usw.) belangt wird und nicht ich?

wer ist fahrzeugführer und folglich für sein verhalten im straßenverkehr selbst verantwortlich und dafür haftbar (NUR eine antwort ist richtig):

a. fahrer

b. chef

c. angela merkel

:rolleyes:

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Zitat:

Original geschrieben von madeGolf4

das der Chef für das zu schnelle fahren (Strafzettel usw.) belangt wird und nicht ich?

wer ist fahrzeugführer und folglich für sein verhalten im straßenverkehr selbst verantwortlich und dafür haftbar (NUR eine antwort ist richtig):

a. fahrer

b. chef

c. angela merkel

:rolleyes:

Themenstarteram 8. August 2008 um 14:28

Ja das wois ich! nur, der Chef kann einem doch nicht zum Rasen zwingen, kann er einen deswegen kündigen wen das fahrt was man fahren darf und nicht schneller?

schließlich muss ich für einen Strafzettel in Höhe von 20€ etwa einen Tag umsonst arbeiten nur damit mein Chef mehr Geld hat!

Der kann dir garnichts, wenn er unzufrieden ist, wird er jedoch andere Gründe finden die passen.

Versuch doch das Pferd von hinten aufzuzäumen - evtl. findest du ja im Netz ne betriebswirtschaftliche Analyse die eindeutig zeigt, das Rasen teurer ist als normal fahren. Punkte wie

- erhöhter Spritverbrauch

- höherer Verschleiß

- Nutzungsausfall aus Wartunszeit

- erhöhte Unfallquote

- Kosten durch Unfallquote in Form von Nutzungsausfall, Selbstbeteiligungen etc

Da kamen bereits ganz andere Unternehmen auf die Idee doch besser langsamer zu fahren.

Gab es auch mal einen Threat hier wo der Chef 80 auf der Landstraße befohlen hat - das ist mal krass :-) aber in dem Threat hatte sich auch jemand gemeldet wo z.B. Sprinter glaube auf 90 oder so gedrosselt waren und seitdem alles super läuft.

Auch hinsichtlich der Strafen - du wirst keine Möglichkeit haben deine Sünden im Straßenverkehr auf deinen Chef abzuwälzen. Es wird vielmehr darauf hinauslaufen das du Fußgänger wirst und dein Chef sich jemanden sucht der fahren kann -weil du hast ja keinen Führerschein und bist daher für ihn nicht nützlich . . .

Schwieriges Thema da der Chef euch zugegebenermaßen leicht das Leben zur Hölle machen kann. Z.B. macht der einfach 2 Termine pro Tag mehr wo ihr auftauchen muß, das ist mit normaler Fahrweise nicht zu schaffen und wenn ihr die Termine nicht halten könnt werdet ihr eure Waare nicht los oder wie auch immer. Dann kriegt ihr wieder Druck weil ihr nicht ausliefert . . . hartes Brot

Wenn der Chef jedoch hinten drin sitzt und sich von euch fahren lässt: ich kenne 2 Chauffeure und die mögen es ähnlich ihrer Chef´s von natur aus schnell. Und da ist es sicherlich auch der Job eines solchen Fahrers den Chef so flott, sicher und verkehrsgemäß wie möglich von A nach B zu bewegen. Heißt nicht enorme Geschwindigkeitsüberschreitungen, aber schon eindeutig wenn die Bahn frei ist wird auch 250+ gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

wer ist fahrzeugführer und folglich für sein verhalten im straßenverkehr selbst verantwortlich und dafür haftbar (NUR eine antwort ist richtig):

a. fahrer

b. chef

c. angela merkel

C, c ist richtig !

Ich hab's gewusst :D

am 8. August 2008 um 16:10

Zitat:

Original geschrieben von madeGolf4

Hallo, ich bin Berufskraftfahrer (kein LKW ;-)

 

Unser Chef hat uns vor 3 Wochen einen Wisch unterschreiben lassen, dies ist eine Auflage der Versicherung gewesen, jeder bestätigte damit das er in Besitz einen Führerscheines ist und sich an die StVo hält!

 

Nun fahren wir unserem Chef angeblich zu langsam und er drängt uns mehr oder weniger zu rasen!

 

Wie schaut es da Rechtlich aus, kann man da was abschließen(Vertraglich) das der Chef für das zu schnelle fahren (Strafzettel usw.) belangt wird und nicht ich?

 

hat noch jemand anders auch das Problem das der Chef zum rasen drängt?

Vom Chef es sich einfach schriftlich geben lassen, das du entgegen der STVO fahren sollst

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Vom Chef es sich einfach schriftlich geben lassen, das du entgegen der STVO fahren sollst

und damit gleichzeitig eingestehen vorsätzlich gehandelt zu haben?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von madeGolf4

Hallo, ich bin Berufskraftfahrer (kein LKW ;-)

Unser Chef hat uns vor 3 Wochen einen Wisch unterschreiben lassen, dies ist eine Auflage der Versicherung gewesen, jeder bestätigte damit das er in Besitz einen Führerscheines ist und sich an die StVo hält!

Nun fahren wir unserem Chef angeblich zu langsam und er drängt uns mehr oder weniger zu rasen!

Wie schaut es da Rechtlich aus, kann man da was abschließen(Vertraglich) das der Chef für das zu schnelle fahren (Strafzettel usw.) belangt wird und nicht ich?

hat noch jemand anders auch das Problem das der Chef zum rasen drängt?

Vom Chef es sich einfach schriftlich geben lassen, das du entgegen der STVO fahren sollst

Das schützt vor Strafe nicht, da kannst du 10 DIN A-4 Seiten vollgeschrieben haben vom Chef, dass du in der Stadt 120 fahren sollst, nützt dir nix !!!!!!!!!

Du als Fahrer bist für dein Tun verantwortlich, egal wieviele schriftliche Unterschriften du vom Chef hast, welche etwas anderes aussagen.

Du verlierst deinen Führerschein !!!

Zitat:

Original geschrieben von madeGolf4

Hallo, ich bin Berufskraftfahrer (kein LKW ;-)

Unser Chef hat uns vor 3 Wochen einen Wisch unterschreiben lassen, dies ist eine Auflage der Versicherung gewesen, jeder bestätigte damit das er in Besitz einen Führerscheines ist und sich an die StVo hält!

Nun fahren wir unserem Chef angeblich zu langsam und er drängt uns mehr oder weniger zu rasen!

Wie schaut es da Rechtlich aus, kann man da was abschließen(Vertraglich) das der Chef für das zu schnelle fahren (Strafzettel usw.) belangt wird und nicht ich?

hat noch jemand anders auch das Problem das der Chef zum rasen drängt?

Fährst du nur auf Landstraße/Innerorts oder auch AUtobahn?

Und wie schnel fährst auffer Bahn, maximal 120??

am 8. August 2008 um 17:19

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Vom Chef es sich einfach schriftlich geben lassen, das du entgegen der STVO fahren sollst

Das schützt vor Strafe nicht, da kannst du 10 DIN A-4 Seiten vollgeschrieben haben vom Chef, dass du in der Stadt 120 fahren sollst, nützt dir nix !!!!!!!!!

Du als Fahrer bist für dein Tun verantwortlich, egal wieviele schriftliche Unterschriften du vom Chef hast, welche etwas anderes aussagen.

Du verlierst deinen Führerschein !!!

Man könnte den Wisch vom Chef auch einfach mal an die Versicherung schicken.

am 8. August 2008 um 17:23

Zitat:

Original geschrieben von madeGolf4

a). der Chef kann einem doch nicht zum Rasen zwingen, kann er einen deswegen kündigen wen das fahrt was man fahren darf und nicht schneller?

b).schließlich muss ich für einen Strafzettel in Höhe von 20€ etwa einen Tag umsonst arbeiten nur damit mein Chef mehr Geld hat!

Zu a:

Doch, er kann Dich kündigen, wenngleich auch aus einem anderen Grund.

Mobbing und Teambestrafung ist auch ganz groß in Mode...

Das schlimme daran: Auf dem Arbeitsamt sitzen hunderte, die, nur um einen Job zu bekommen, das Recht auf körperliche Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer ohne zu zögern aussetzen werden. In den ersten 3 Wochen sogar als Arbeitsprobe ohne Lohn.

Zu b:

Was ist Dir lieber: Einen Tag lang wenig verdient zu haben, ggf. nach vielen Jahren vllt. mal den Führerschein kurz während der Urlaubszeit abgeben zu müssen, oder eine Karriere als Langzeitarbeitsloser, der sich nicht mal mehr das Seil zum Selbstmord leisten kann?

 

Ich habe in meinem Berufsleben schon viele geschäftsführende Schwerverbrecher kennengelernt: Aufforderung zu Steuerhinterziehung, Diebstahl von Firmeneigentum für privaten Hausbau, Nötigung und Ausnutzen von Notsituationen bei Berufskraftfahrern und berufsähnlichen Mitarbeitern bei Lenkzeiten/Lieferterminen, Mißbrauch!!! Schutzbefohlener, Urkundenfälschung bei Tachoscheiben, Lenkzeitenoptimierung mittels Firmen(urlaubs)bescheinigungen...

Die zunehmende Bagatellisierung von Unfallflucht ist ein erstes Anzeichen, daß das Verhältnis von Firmeninteresse und Druck einen sehr menschenverachtenden Quotienten aufweist.

Und nie, aber noch gar nie ist ein solch selbstredend undokumentierter Sachverhalt bestraft worden. Und i.d.R. ist der Anwalt eines Machthabers auch wesentlich besser in seiner Argumentation als der Anwalt, den sich ein Mitarbeiter nimmt.

 

Ja schlimmer noch: Es gibt in den gängigen Arbeitsverträgen einen Passus, der besagt, daß wenn ein Mitarbeiter schuldhaft seinen Arbeitsplatz verliert, eine Vertragsstrafe in Höhe zweier Bruttomonatslöhne zu bezahlen ist.

Überlegung:

Ein Richter der mich vor langen Jahren einmal wegen einer Zivilsache verurteilte, sagte: Kriminell sein ist wie schwanger - es gibt kein "bischen" Schwanger.

Und:

Meine ehemalige Lehrerin Heidemarie Wieczorek-Zeul sagte einmal in einem die Aktionen um die Startbahn18West beleuchtenden Nebensatz: ...wenngleich nicht "legal", so doch "legitim".

Die Symbiose sieht nun meiner Meinung nach so aus:

Fahr ein wenig schneller, so daß du im Falle einer exekutiven Dokumentation mit einem Verwarnungsgeld und ohne Punkte davonkommst.

Aber vermeide Straftaten und Fahrmanöver, die Du nicht mit dem Recht anderer auf Unversehrtheit vereinbaren kannst. (50km in frühmorgendlicher Fußgängerzone oder Abkürzung über Radweg oder solche Aktionen)

Riskiere nicht Deinen Job (kritisiere nicht Deinen Boß) - überleg Dir aber, ob es nicht im Sinne einer lebenswerten Zukunft eine Alternative zum derzeitigen Tätigkeitsbild gibt.

Es ist unheimlich schwer, wenn man als junger Mensch positiv in die Zukunft blicken soll, den Tellerrand der Sklaverei zu überblicken. Aber immerhin hat man noch einen Teller.

Um dem Vorwurf des Beitragsschindens zu entgehen..., hier kommt die freundliche Edith:

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von ladafahrer

Es gibt in den gängigen Arbeitsverträgen einen Passus, der besagt, daß wenn ein Mitarbeiter schuldhaft seinen Arbeitsplatz verliert, eine Vertragsstrafe in Höhe zweier Bruttomonatslöhne zu bezahlen ist.

Wer so einen Vertrag als Arbeitnehmer unterschreibt, sollte sich über die Tragweite seines Handelns im Klaren sein...

Da diese Art von Verträgen meist dem Personenkreis vorgelegt wird, der nicht allzuviel Entscheidungsspielraum hat: Wer nicht unterschreibt, bekommt eine Sperre des Leistungsbezuges von ALG1 oder ALG2.

Schach? Mühle? Ahja...Schachmatt und Zwickmühle

Zitat:

Original geschrieben von ladafahrer

Es gibt in den gängigen Arbeitsverträgen einen Passus, der besagt, daß wenn ein Mitarbeiter schuldhaft seinen Arbeitsplatz verliert, eine Vertragsstrafe in Höhe zweier Bruttomonatslöhne zu bezahlen ist.

Wer so einen Vertrag als Arbeitnehmer unterschreibt, sollte sich über die Tragweite seines Handelns im Klaren sein...

am 8. August 2008 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Vom Chef es sich einfach schriftlich geben lassen, das du entgegen der STVO fahren sollst

und damit gleichzeitig eingestehen vorsätzlich gehandelt zu haben?

Es geht eher darum den Chef unter Zugzwang zu setzen  ich bezweifele wirklich das er ein solches Schreiben wirklich unterschreiben würde.

Wenn möglich sollte man sich Kopien der Tourdisposition aus der die termine klar hervorgehen anfertigen damit man wenigstens etwas in der hand hat.Wenn die Terminplanung für die Fahrer  so gestaltet wird das sie nur durch Verstöße gegen die STVO eingehalten werden kann bekommt auch der Chef,bzw der Disponent,mächtig Ärger.Die Zeiten in denen der Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten immer der Dumme war ist lange vorbei.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von ladafahrer

Es gibt in den gängigen Arbeitsverträgen einen Passus, der besagt, daß wenn ein Mitarbeiter schuldhaft seinen Arbeitsplatz verliert, eine Vertragsstrafe in Höhe zweier Bruttomonatslöhne zu bezahlen ist.

Wer so einen Vertrag als Arbeitnehmer unterschreibt, sollte sich über die Tragweite seines Handelns im Klaren sein...

[ ] Du kennst das Arbeitsamt und du weißt, das du jeden zumutbaren Job annehmen musst

[x] du hast mal wieder keine Ahnung, was du von dir gibst und wie es in Deutschland wirklich läuft...

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