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Chip-Tuning-Box eingebaut
Guten Tag Zusammen,
für einen Bekannten habe ich eine Chip-Tuning-Box von "RaceChip" bestellt und montiert, da er absolut keine Ahnung davon hat und mich darum bat.
Soweit funktioniert alles bestens — deutlich mehr Leistung, weniger Verbrauch.
Seine Betriebserlaubnis ist dabei erloschen, darauf habe ich ihn bereits vor der Bestellung hingewiesen.
Motorteile können evtl. früher kaputt gehen, das sagte ich ihm auch.
Jetzt im Nachhinein ist mir aber in den Sinn gekommen...
Was wäre der schlimmste Fall, er hat einen Unfall bei welchem Menschen verletzt werden.
Kann ich dann mit belangt werden, weil ich ihm diese Tuning-Box montiert habe?
Da ich nur ein privater Freund von ihm bin und so etwas nicht gewerblich betreibe hab ich mir dabei keine großen Gedanken gemacht.
Weiß jemand inwiefern ich eine Teilschuld bekommen könnte?
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Hier gabs offenbar kein Teilegutachten mit 19(2)'er Abnahme. Also achte besser auf deine Tonlage "neuer" user.
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56 Antworten
Als Beihilfe zur Körperverletzung (mit Todesfolge) kommt eine eigene Strafbarkeit schon in Betracht. Baut den Quatsch besser wieder zurück.
Hast du die Box auf deinen Namen bestellt und von deinem Konto bezahlt?
Wenn ja, lass dir am besten schriftlich geben, das er vom Erlöschen des Versicherungsschutzes + Schäden durch den Betrieb + Schäden beim Einbau (auch wenn das eher uninteressant ist) wusste. Angenommen er hat einen Unfall mit Sachschaden oder Personenschaden und die Box ist in irgendeiner Form darin beteiligt, so hat er definitiv einen Anwalt. Der wird dann ganz schnell merken, das die Box an dich geliefert (und vielleicht auch noch bezahlt wurde) und an irgendwelche mündlichen Aussagen kann sich niemand mehr erinnern ... ebenso bei einem Motorschaden an einem teuren Fahrzeug, da verzichtet man womöglich auf die Freundschaft, wenn da plötzlich viel Geld dabei ist. Frei nach dem Motto "er hat immer nur mein Auto repariert, von einer Racebox weiß ich nix, hab 2 linke Hände".
Seriöses Tuning geht übrigens anders, man manipuliert nur die Kraftstoffinspritzung. Also (in gewissen Rahmen) kann man damit eine Mehrleistung erzielen, aber gleichzeitig auch einen Mehrverbrauch. Vollgastfest dürfte der Dieselmotor danach nicht mehr sein und im Teillastbereich kann der durchaus rauchen wie ein Nebelwerfer in der Disco.
Ja ich hab die bestellt und bezahlt, aber er hat es mir mit Verwendunsgzweck namentlich "RaceChip" überwiesen.
Es gibt auch WhatsApp-Korrespondenzen die klar belegen, dass er wollte, das ich es ihm einbaue.
Natürlich auch wenn wir Freunde sind, im Schadensfall macht ja allein ein Anwalt scho Druck, deshalb frag ich ja, ob ich rechtlich belangbar bin.
Klar gibt es andere Arten zum Tunen, er wollte es aber so.
Ich selbst würde keine Dinge in mein Auto bauen ohne ABE, aber das is ja sein Ding.
Jetz wieder zurückbauen könnte schwierig werden. Alles is fertig, er hat es mir bezahlt und is happy.
Könnte nen Streit geben...
Dann sichere die Korrespondenz mit deinem Freund und gut ist.
Zeig ihn doch einfach an, bevor es zum Unfall kommt. Dann wird der Chip von Amtswegen her ausgebaut.
Tja, wenn Du davon wusstest was Du einbaust, kannst Du Dich schlecht davon freisprechen. Du hast es bestellt, wohlweislich das die ABE erlöschen wird.
Und dann noch in Deinem Namen bestellt, so als ob Du ihn noch angeleitet hast.
Also, wo kein Kläger, keine Anklage, aber sich darauf berufen ‚er wollte das‘ hilft nicht.
Rückbau oder beim TÜV eintragen lassen, hoffen das nichts passiert ist ne Möglichkeit. Ist ne doofe Sache, diese Gefälligkeiten...
@zille1976
"Anzeigen" ist keine Option^^
Gelesen hast du den Thread schon? Es ist ein Freund der mich um was bat und ich hab es freiwillig getan.
Leider bin ich mir erst im Nachhinein der möglichen Konsequenzen bewusst geworden...
@Rick_008
Davon freisprechen würde ich mich gar nicht, macht ja keinen Sinn da klar beweisbar ist, dass ich bestellt und eingebaut habe, sind sogar mehrere Personen dabei gewesen und haben es gesehen.
Ebenso beweisbar (per WhatsApp) ist aber, dass er mir diesen Artikel bezahlt hat und selbst wusste, dass er keine ABE mehr haben wird.
Sprich mit Deinem Bekannten, welche Bedenken Du hast. Ferner sollte ihm klar gemacht werden, welche Konsequenzen ihm drohen, wenn er einen Unfall mit einem KfZ verursacht, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist. Danach ist es vorbei mit "Happy" sein
Hi Mikealson,
ich kann Dich voll verstehen. Die Sache ist halt die, im Fall der Fälle kannst Du Deine Hände nicht in Unschuld waschen.
Idealerweise hättest Du ein Dokument, in dem Dein Freund Dir bestätigt, dass Der Einbau nie im Straßenverkehr verwendet wird. Aber ich denke dass ist utopisch.
Hast Du mit Deinem Kumpel schon einmal darüber gesprochen? Vielleicht gibt er Dir ja so ein Dokument und gut ist.
@NDLimit
Das Gespräch hatten wir schon vor dem Kauf, da hab ich es ihm ganz deutlich gemacht, dass er möglicherweise sogar in Knast gehen kann wenn er einen Menschen anfährt — egal ob schuldig oder unschuldig als Fahrer.
Daran brauch ich jetz kaum appellieren...
Da hatte ich aber null daran gedacht, dass ich auch mit hineingezogen werden könnte, da ich ja nicht fahre mit dem Auto.
@Rick_008
Ok ich verstehe.
Also ich werd wohl nicht darum herumkommen ihn zu bitten, dass es wieder demontiert wird...
Auf das läuft es sich raus wie ich alles hier so lese.
Kann man so ewtas vllt. bei einem bestimmten Anwalt nachfragen wie die rechtliche Lage im Fall der Fälle wäre in meiner Situation?
Oder einfach das Teilegutachten anfordern und eintragen lassen.
Wenn es Keins gibt, dann ist laut Racechip auch folgendes möglich:
Auch ohne Teilegutachten ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere über eine kostenpflichtige Einzelabnahme bei einem anerkannten Prüfinstitut möglich
Und die Versicherung informieren.
@Eierlein2
Hab ich mich bereits informiert vor dem Kauf und meinem Kollege das auch mitgeteilt.
Es ist möglich, da hast du recht.
Die Kosten belaufen sich jedoch auf ca. 3.000 Euro oder mehr um den Chip abzunehmen und dann ist fraglich, ob damit Abgas- und Leistungswerte noch im Normbereich sein werden.
Zitat:
@Mikaelson schrieb am 23. September 2020 um 18:53:32 Uhr:
Das Gespräch hatten wir schon vor dem Kauf, da hab ich es ihm ganz deutlich gemacht, dass er möglicherweise sogar in Knast gehen kann wenn er einen Menschen anfährt — egal ob schuldig oder unschuldig als Fahrer.
Daran brauch ich jetz kaum appellieren...
Problem ist die Beweisbarkeit deines gehobenen Zeigefingers. War wahrscheinlich unter 4 Augen.
Was ist schriftlich zu belegen mit der Whatsapp und was nur mündlich?
Wetten, der Kumpel erinnert sich auf ganz sonderbare Weise auf einmal nicht mehr daran, wenns für ihn aus irgendeineinem Grund mal eng wird und er etwas Verantwortung bei jemand anders abladen will.
Und dann?
Moralisch hängst du immer mit drin, inwieweit die Beihilfe durch den Einbau da zu Buche schlägt, kann nur ein Anwalt beurteilen.