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Chip und LLK beim TFSI

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 7. September 2008 um 16:53

Hallo ich habe ein 2.0 TFSI Motor mit 200 PS , und bin am überlegen ob ich mir von Oettinger einen Chip und einen größeren Ladeluftkühler gönnen sollte. Frage hat das jemand von Euch, und bringt das etwas. Wieviel Leistung wäre zu erwarten ? Ist es richtig das es ein besseres ansprechverhalten gibt beim größeren LLK. Ich bin zwar zufrieden mit den 200 PS , aber ein wenig mehr wie Serie wäre toll.

stsportgrau

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sprinter7

Diese Frage wird Dir der nächste Unfallgegener vorm Gericht beantworten, wenn er die BE Deines Fahrzeuges anzweifelt - da hilft Dir eine mündliche Zusage Deines Bekannten beimTÜV auch nichts mehr...

 

------------------

Tuning ist bestimmt nichts für naive Bastler

www.nichtssehenenichtshörennichtswissen

Sorry, aber das ist absoluter Blödsinn den du da erzählst :D:D:D:D

Ich habe alles schriftlich und brauche mir keine Gedanken zu machen.

Auf der Rechnung vom Einbau des LLk bei VW steht :

Eintragung des Ladeluftkühlers mit der VW-Teilenummer : 1K0 145 803 P ist nach Rücksprache mit dem TÜV Nord nicht erforderlich.

Dann kann sich mein Unfallgegner ja mit meinem Händler streiten :D:D:D

Ich habe grundsätzlich bei meinem Tuning darauf geachtet, dass alles seriös Eingetragen wurde und wirklich jede Schraube an meinem ED 30 legal ist.

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von stsportgrau

Hallo ich habe ein 2.0 TFSI Motor mit 200 PS , und bin am überlegen ob ich mir von Oettinger einen Chip und einen größeren Ladeluftkühler gönnen sollte. Frage hat das jemand von Euch, und bringt das etwas. Wieviel Leistung wäre zu erwarten ? Ist es richtig das es ein besseres ansprechverhalten gibt beim größeren LLK. Ich bin zwar zufrieden mit den 200 PS , aber ein wenig mehr wie Serie wäre toll.

stsportgrau

im 304er gibt es doch ne regelrechte Oettinger Clique, kann da keiner was zu sagen?

Ich würde dir zum LLK vom S3 raten.

Der ist deutlich günstiger als der von Oettinger und die beiden LLK's sind fast identisch.

Der S3 LLK hat übrigens bei allen Prüfstandsläufen in meinem ED30 super Ergebnisse geliefert.

Mit Auspuff, LLK und Chip sind schon 250ps drin, aber danach nur noch SuperPlus

am 8. September 2008 um 7:15

Du weisst bestimmt auch , daß Du Abgaswerte, Leistung und Fahrgeräusche Deines Fahrzeugs veränderst und dein Tuning in der Kombination der Einzelveränderungen neu beim TÜV durch Gutachten abnehmen lassen musst? Im MT ist es nicht üblich, unerlaubte Tuningtricks weiterzugeben, daher hier meine klarstellende Einlassung!

Zitat:

Original geschrieben von Sprinter7

Du weisst bestimmt auch , daß Du Abgaswerte, Leistung und Fahrgeräusche Deines Fahrzeugs veränderst und dein Tuning in der Kombination der Einzelveränderungen neu beim TÜV durch Gutachten abnehmen lassen musst? Im MT ist es nicht üblich, unerlaubte Tuningtricks weiterzugeben, daher hier meine klarstellende Einlassung!

Das verstehe ich nicht. Bei mir war das Alles kein Problem mit der Eintragung.

- die AGA hat Auspuffbauer eintragen lassen

- den Ladeluftkühler brauchte ich nicht eintragen lassen hat der TÜV vom :) gesagt

- den Chip habe ich selbst mit dem TÜV Gutachten eintragen lassen

Was ist also verboten an einem Tuning mit LLK, Chip und Auspuff ???????

am 8. September 2008 um 8:19

Diese Frage wird Dir der nächste Unfallgegener vorm Gericht beantworten, wenn er die BE Deines Fahrzeuges anzweifelt - da hilft Dir eine mündliche Zusage Deines Bekannten beimTÜV auch nichts mehr...

 

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www.nichtssehenenichtshörennichtswissen

Zitat:

Original geschrieben von Sprinter7

Diese Frage wird Dir der nächste Unfallgegener vorm Gericht beantworten, wenn er die BE Deines Fahrzeuges anzweifelt - da hilft Dir eine mündliche Zusage Deines Bekannten beimTÜV auch nichts mehr...

 

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www.nichtssehenenichtshörennichtswissen

Sorry, aber das ist absoluter Blödsinn den du da erzählst :D:D:D:D

Ich habe alles schriftlich und brauche mir keine Gedanken zu machen.

Auf der Rechnung vom Einbau des LLk bei VW steht :

Eintragung des Ladeluftkühlers mit der VW-Teilenummer : 1K0 145 803 P ist nach Rücksprache mit dem TÜV Nord nicht erforderlich.

Dann kann sich mein Unfallgegner ja mit meinem Händler streiten :D:D:D

Ich habe grundsätzlich bei meinem Tuning darauf geachtet, dass alles seriös Eingetragen wurde und wirklich jede Schraube an meinem ED 30 legal ist.

 

 

Themenstarteram 8. September 2008 um 16:20

So Auto wieder abgeholt, mal schauen ob es was gebracht hat.

Zitat:

Original geschrieben von stsportgrau

So Auto wieder abgeholt, mal schauen ob es was gebracht hat.

Was hast du denn jetzt genau machen lassen und wo :confused::confused::confused:

Themenstarteram 8. September 2008 um 19:35

Oettinger Chip umschaltbar über GRA Hebel , Serie und Tuning ( 2 Software Daten auf dem Motorsteuergerät abgelegt). Und den größeren Ladeluftkühler mit Rammair und Sportfilter. Er fährt jetzt irgendwie freier, zieht im größerern Gang leichter hoch. Bin begeistert, nette Leute bei Oettinger, Leistungsprüfstand kommt demnächst noch, will ja wissen was er jetzt hat. Vor dem chippen hatte ich auf dem Oettinger Prüfstand 162.3 KW, was meint Ihr was er jetzt ca. hat.

Gruß stsportgrau

 

Zitat:

Original geschrieben von cuscu

Zitat:

Original geschrieben von stsportgrau

So Auto wieder abgeholt, mal schauen ob es was gebracht hat.

Was hast du denn jetzt genau machen lassen und wo :confused::confused::confused:

am 9. September 2008 um 8:53

Zitat:

Original geschrieben von cuscu

Zitat:

Original geschrieben von Sprinter7

Diese Frage wird Dir der nächste Unfallgegener vorm Gericht beantworten, wenn er die BE Deines Fahrzeuges anzweifelt - da hilft Dir eine mündliche Zusage Deines Bekannten beimTÜV auch nichts mehr...

 

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Sorry, aber das ist absoluter Blödsinn den du da erzählst :D:D:D:D

Ich habe alles schriftlich und brauche mir keine Gedanken zu machen.

Auf der Rechnung vom Einbau des LLk bei VW steht :

Eintragung des Ladeluftkühlers mit der VW-Teilenummer : 1K0 145 803 P ist nach Rücksprache mit dem TÜV Nord nicht erforderlich.

Dann kann sich mein Unfallgegner ja mit meinem Händler streiten :D:D:D

Ich habe grundsätzlich bei meinem Tuning darauf geachtet, dass alles seriös Eingetragen wurde und wirklich jede Schraube an meinem ED 30 legal ist.

Ich habe Dir persönlich nichts unterstellt, oder? Schön, daß Du Dich schriftlich abgesichert hast.

Dennoch gilt: in Kombination mit anderen Tuningmaßnahmen gelten solche Unbedenklichkeitserklärungen für Umbauten einzelner Teile nichts mehr. Es ist z.B. allgemein bekannt, daß der LLK bei getunten Fahrzeugen eine ganz andere Wirkung (Luftdurchsatz, Abgas-/ Geräuschwerte) hervorruft als bei Fahrzeugen im Serienzustand.

Über diese Zusammenhänge solltest Du Dir schon im Klaren sein! Daher meine obige Einlassung!

der TÜV Nord macht im übrigen Tuningberatung, da solltest Du allenfalls Dir persönlich Rücksprache nehmen...

Gute Fahrt!

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