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Chirp Modul für den Kuga?

Ford Kuga DM2
Themenstarteram 21. November 2009 um 10:28

Hallo weiss jemand ob es für den Kuga ein Chirp Modul gibt das sich relativ unkompliziert einbauen lässt und den amerikanischen Quittungston der ZV erzeugt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Rett-Mich

.......

Darf aber nicht "üüpen" währen der Fahrt sonst kommste dir beim Blinken vor wie ein Müllauto...

===============

:o:o:o der war gut. hätte mich beinahe beim döneressen verschluckt.

........

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Du meinst so ein "Biep-Biep" oder "üüp-üüp" beim auf- und Zusperren???

Ui jaaa!!! Hätte ich auch gern wenns nicht zu teuer und nicht zu prollig laut piept.

 

Eigentlich müsste da ja nur so ne kleine Tröte auf den Blinker gehangen werden die nur Strom bekommt wenn Zündung aus ist und die ZV eben blinkt.

Darf aber nicht "üüpen" währen der Fahrt sonst kommste dir beim Blinken vor wie ein Müllauto...

Zitat:

Original geschrieben von Rett-Mich

.......

Darf aber nicht "üüpen" währen der Fahrt sonst kommste dir beim Blinken vor wie ein Müllauto...

===============

:o:o:o der war gut. hätte mich beinahe beim döneressen verschluckt.

........

Themenstarteram 21. November 2009 um 11:00

Unterhaltsam sind deine Antworten schon, schade das sie nicht immer helfen. Dafür musst ich aber ;-))

 

Original geschrieben von Rett-Mich

Du meinst so ein "Biep-Biep" oder "üüp-üüp" beim auf- und Zusperren???

Ui jaaa!!! Hätte ich auch gern wenns nicht zu teuer und nicht zu prollig laut piept.

Eigentlich müsste da ja nur so ne kleine Tröte auf den Blinker gehangen werden die nur Strom bekommt wenn Zündung aus ist und die ZV eben blinkt.

Darf aber nicht "üüpen" währen der Fahrt sonst kommste dir beim Blinken vor wie ein Müllauto...

Man tut was man kann;)

Aber wenn ich sinnvolles weiß poste ich das auch!!!!!!:D

Nur mal zur Erinnerung: Im Geltungsbereich der StVZO sind akustische Schließrückmeldesysteme nicht zulässig. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.

Hallo,

da ich öfter mal an lauten Strassenstellen parke, habe ich mir auch in diese Richtung was überlegt. Das chirpen finde ich allerdings einen ziemlichen "Nervtöterton". Ich werde deswegen mal folgendes ausprobieren: ich werde einen Mini-Lautsprecher aus einem alten Schnurlostelefon (Durchmesser ca. 15....25 mm, feuchtigkeitsresistent, liegen bei jedem Elektrohändler massenweise in der Schrott-Tonne) im Spiegelgehäuse oder unter der fahrerseitigen oberen Ecke der Motorhaube montieren und diesen über einen Kondensator und Widerstand parallel zur Spiegelblinkerleuchte schalten. Dann macht es zwar nicht "chirp", aber klackt ziemlich vernehmlich (ähnlich dem Blinkertackern im Innenraum bzw. bei elektronischen Metronomen). Da das Ganze relativ dezent klingt, dürfte das auch bei nächtlichem Heimkommen keinen Nachbarn stören. Vielleicht ist so ein Ton auch mit der StV(Z)O kompatibel......:cool: Klingt auf jeden Fall angenehmer als bei früheren ZV's, wenn die Riesen-Elektromagneten die Verriegelung zugehauen haben und man das 3 Strassen weiter noch hören konnte. Wenn das Wetter mitspielt, kann ich die nächste Woche mal berichten.

Gruß

electroman

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Nur mal zur Erinnerung: Im Geltungsbereich der StVZO sind akustische Schließrückmeldesysteme nicht zulässig. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.

INTERESSANT!!!!!! aber schade...

Aber haben das nicht so "Billigalarmanlagen" vom Conrad serienmässig?

Sind die alle "illegal"??

am 22. November 2009 um 3:45

Zitat:

Im Geltungsbereich der StVZO sind akustische Schließrückmeldesysteme nicht zulässig. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen bla bla bla

Da scheiss ich drauf...

am 22. November 2009 um 3:57

Tatsächlich finde ich diese Idee eine der besten seit langem im Forum. Wenn ich am Auto stehe und den Taster an der Tür drücke (Key Free) sehe ich nämlich die Blinker fast nie. Bin mir also immer unsicher ob die Kiste wirklich zu ist.

So ein 'Modul' muss es doch als Zubehör irgendwo zu kaufen geben???? Kann doch nicht sein dass man sowas noch selber basteln muss...

Ich glaube wir sollten die Sache damit beginnen indem man man feststellt wie das Ding eigentlich offiziell heisst.

Dann kann man googeln wie wild.

Ist CHIRP ein offizieller Begriff oder ist das sowas wie mein "üüp-üüp"?

Zitat:

Original geschrieben von Rett-Mich

Aber haben das nicht so "Billigalarmanlagen" vom Conrad serienmässig?

Sind die alle "illegal"??

Illegal ist lediglich die Benutzung dieser Funktion im Geltungsbereicht der StVZO.

Zitat:

Original geschrieben von Shiftronic

Zitat:

Im Geltungsbereich der StVZO sind akustische Schließrückmeldesysteme nicht zulässig. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen bla bla bla

Da scheiss ich drauf...

Das glaube ich dir gern.

Der Polizei und mißliebigen Nachbarn lieferst du damit aber eine Steilvorlage, um dir das Leben schwer zu machen...:D

http://www.titan-s.de/startauto_tdipd_zvsig.html

Sowas zum Beispiel ???????

War in meinem Fusion drin .

Ob der Plan allerdings für Kuga passt muss ich bei Gelegenheit austesten .

nun ja, so richtig zufrieden bin ich auch nicht......beim ersten drücken muss man genau hinhören, ob der wagen wirklich verschlossen ist. beim 2. drücken gehen wenigstens die blinker an. das würde auch bedeuten, das jetzt ein kleinkind von innen nicht mehr die tür aufbekommt(doppelschließfunktion). wäre doch auch nicht optimal.

daher bin ich an diesem thema durchaus interressiert. die oben gezeigte schaltung könnte ich nachbauen.

bin mal gespannt.......

gru0ß oleck

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