1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. chirp-Signal beim Öffnen und Schliessen

chirp-Signal beim Öffnen und Schliessen

VW
Themenstarteram 4. Mai 2007 um 16:04

Hallo.

Ich suche eine Möglichkeit, ein Chirpmodul an meine IncaPro V60 anzuschliessen, damit ich auch ein akkustisches Signal bekomme.

Hat da schon jemand erfahrung, oder eine Idee?!

Ähnliche Themen
16 Antworten

Ich würde einfach eine der Blinkerleitungen nehmen. Aber bitte mit Sperrdiode, damit es nicht bei jedem blinken chirpt.

Themenstarteram 4. Mai 2007 um 16:20

Die Sperrdiode hatte ich natürlich mit eingeplant.

Was ich jetzt nur suche ist ein geeignetes Chirpmodul.

Ebay gibt nichts her...

Wozu ein "Modul"?!

http://www.mercateo.com/p/102-754021(2d)BP/PIEZO_SIRENE.html

Das sollte ausreichen.

welche von denen meinst du denn?

da gibts ja etliche...und wie bau ich die sperrdiode ein, das die nur beim öffnen chirpt? gibts diese dioden auch als bauteil oder muss man da irgendwas löten?lg

am 4. Mai 2007 um 18:45

Hallo,

dass das Chirpen (akustisches Signal) aber net erlaubt ist, ist dir schon klar oder?

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Hallo,

dass das Chirpen (akustisches Signal) aber net erlaubt ist, ist dir schon klar oder?

das interessiert aber niemanden, nichmal tüv und bullen...

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Hallo,

dass das Chirpen (akustisches Signal) aber net erlaubt ist, ist dir schon klar oder?

bauen die etwa diese "Tröten" aus den amerikanischen Autos etwa wieder aus?, wenn diese hier verkauft werden?

denke mal eher net... ;-)

am 4. Mai 2007 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von TheRealGTIfreak

das interessiert aber niemanden, nichmal tüv und bullen...

Bedeutet aber nicht, dass es gesetzlich doch erlaubt is! Wird wohl von einigen, aber nicht allen geduldet! Und kann unter Umständen zu Problemen führen...

@Shokwing

Die werden schon deaktiviert...

Themenstarteram 4. Mai 2007 um 19:35

Zu dem Thema ob erlaubt oder nicht, bzw. in welchem Umfang, habe ich schonmal einen befreundeten TüV Prüfer gefragt.

Info bekomme ich am Montag.

Ich hoffe ich denke dran und sage hier bescheid.

In dem Sinne, allen einen schönen Abend noch!

Gruß

JaWi

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Hallo,

dass das Chirpen (akustisches Signal) aber net erlaubt ist, ist dir schon klar oder?

Dass die Blinkeransteuerung net erlaubt is, is hier auch jedem klar.

So Hände hoch, wer sich ne FFB eingebaut hat und die Blinkeransteuerung weggelassen hat.

Danke.

;)

Ich kenn so viele mit Chirp-Modulen und bis jetzt hat das nie einen interessiert.

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

Dass die Blinkeransteuerung net erlaubt is, is hier auch jedem klar.

So Hände hoch, wer sich ne FFB eingebaut hat und die Blinkeransteuerung weggelassen hat.

Danke.

;)

Ich kenn so viele mit Chirp-Modulen und bis jetzt hat das nie einen interessiert.

lol deswegen hat auch jedes auto mittlerweile serienmäßig ffb inkl. blinkeransteuerung^^

am 5. Mai 2007 um 8:46

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

Dass die Blinkeransteuerung net erlaubt is, is hier auch jedem klar.

So Hände hoch, wer sich ne FFB eingebaut hat und die Blinkeransteuerung weggelassen hat.

Kannst du das mit der Blinkeransteuerung anhand der STVZO belegen? Das wäre jetzt neu...

Zitat:

Original geschrieben von TheRealGTIfreak

lol deswegen hat auch jedes auto mittlerweile serienmäßig ffb inkl. blinkeransteuerung^^

Die serienmässigen mögen vllt. zugelassen worden sein.

Aber deswegen ist die Nachrüstung noch lange nicht legal.

Zitat:

116136Sie schalteten missbräuchlich das Warnblinklicht ein. (B - 1)5,00

ß 16 Abs. 2, ß 49 StVO; ß 24 StVG; 72 BKat

Und laut StVO ist das eine Warnblinkanlage die bei Notfällen zum warnen eingeschaltet werden muss und nicht um dich zu warnen, dass du dein Auto aufgeschlossen hast.

Mir ist bis jetzt kein Fall bekannt, dass das mal IRGENDWIE bemängelt wurde, aber das macht es ja noch lange nicht legal ;)

Das hast Du jetzt aber etwas falsch ausgelegt...

Du darfst z.B. nicht wenn Du einfach mal so am Fahrbahnrand anhältst, z.B. um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen oder in zweiter Reihe zu parken den Warnblinker anmachen, dafür hast Du den Blinker rechts oder links. Der Warnblinker ist nur dazu da um bei Gefahrstellen zu warnen.

Aber ein Warnblinker im Sinne der SvZO ist es ja nur wenn Du ihn auch als solches anschaltest - sprich: mit dem Warnblinkschalter.

Bei der Betätigung über die Alarmanlage ist es lediglich eine Quittierung über die Fahrtrichtungsanzeiger, und das ist etwas anderes.

Das Chirpen als Quittierung ist dagegen nicht legal und kann, wenn es mal jemanden stört (muß ja nicht der TÜV oder die Polizei sein, kann auch der böse Nachbar sein) teuer werden. Genauso wie eine Alarmanlage die häufig Fehlalarme auslöst...

Im übrigen darf man ja auch nicht so einfach mal die Nebelscheinwerfer anschalten...(für alle Merzedes-Fahrer: Laßt Euch bloß die Coming-Home-Funktion abklemmen, das ist demnach ja gar nicht erlaubt...)

Deine Antwort
Ähnliche Themen