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Chrom am SR50
Ich habe meine Felgen von meinen SR50 Verchromen lassen und die Schaltelemente Polieren lassen nun will ich die kanzel die aus Plaste is in einen spezialverfahren auch verchromen lassen
Frage: Wenn ich jetzt noch den Rahmen Verchromen lasse könnte ich da probleme bekommen zwecks tüf oder StVo??? wer einen SR50 kennt weiss ja das der Rahmen ja nur wenig sichtbar ist aber ich glaube das ich da probleme bekomme !! Oder weiss einer mehr darüber??
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28 Antworten
ich hab zwar keine echte ahnung aber ich glaub kaum das du da probs kriegst.
verboten sind meines wissen nur lampen an fahrzeugen die da nich hingehören blaulichter schriftzüge wie polizeiund das nummernschild muss man halt sehen können.
von welcher sr50 redest du? ner simson oder dem rollerding von so ner andren firma?
Rede von nen Simson Roller (SR50 Bj.1990) obwohl das Sch**** egal ist was für ein modell das ist also bitte nur antworten und nicht solche dummen fragen wo nix bei rauskommt meine frage geht nur darum ob ich chrom eintragen muss (zb Felgen) oder ob es nur zu einen bestimmten prozentsatz sein darf manche sagen 40%von sichtfläche manche sagen felgen eintragen ........................................................!
diese dumme frage, die ich gestellt habe.. (vielleicht hängts auch mit ner dummen frage bezüglich des threaderstellers zusammen denn es gibt auch andere plastikschüsseln, die den namen sr50 tragen) hat sehr wohl nen sinn... deinrolli hat nämlich im gegensatz zu den andren plastikreusen nicht soviel fläche, die du verchromen kannst. also ists deswegen kein problem.. außerdem ists kein tragendes teil...
Ich bin mir nicht sicher aber ein fünkchen arroganz ham simsonfahrer immer in ihrer art, oder? naja.. ch fahr ja selbst eine
Lach ich weiss ja nicht wo du lebst aber man kann heute sogr Plaste im chrom look erscheinen lassen und meine frage war wieviel Chrom ich haben darf bzw wo nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Arroganz?? mir Regnets in die Nase lol
:-)))))))))))))))))
ja.. arroganz.. du hasts mir grad wieder bestätiigt.. da du ja ein findiger leser bist (wie ich.. denn ich habe gelesen, dass du plaste verchromen lassen willst.. ich hab damit kein problem)
wirste meinen vergleich zu anderen plastikreusen bemerkt haben. denn dort ist mehr PLASTEfläche die verchromt wird .. nach deiner methode... . du hast dich blos schlecht ausgedrückt... sonst gäbs hier kein problem.
und du darfst dort chrom haben, weil kein tragendes teil und die fläche nicht wie bei (ich schreibs jetzt für dich vielleicht verständlch) scootern größer wäre.
zwischen kanzel simosn und kanzel scooter gibts große unterschiede.
also mach nur dein zeug kollege... verboten ists nicht.
@sharky20:
Gleich in deinen ersten 3 Beiträgen hier so dermassen loszulegen "erhöht" deine Beliebtheit im Forum extrem.
Ansonsten: Ich hab den Tastaturklemmer in deinem 2. Beitrag mal behoben.
MfG
Crosskarotte
Könnte es evtl daran liegen das ich nur ne klare aussage haben wollte?? und wie zb crosskarotte über was ganz anderes redet , was überhaupt keinen interessiert???? hmmm mag sicher voll krantig klingen aber sorry is nun mal so ich suche nur ne Antwort und keiner der mein Charakter definiert !!
Also ist es nur bei tragenden elementen verboten zu Verchromen hmm aber wenn ich es doch machen würde wo lasse ich mir das abnehmen oder is es total untersagt??
Wenn ich mich nicht täusche hab ich mal was wegen blendfaktor im der StVo gehört also muss es doch (denke ich mal ) ne grenze geben!! oder?
es gibt nen blendfaktor.. aber der legt viel höher... tragende teile sind generell verboten, weil die sich evtl verziehn oder anderweitig kaputt gehn.
desweiteren hab ich dir zu jeder frage eine klare antwort gegeben... dass ich nich gleich sagen konnte was du hören wolltest, liegt wahrscheinlich eher an dir oder?
und den moderator hier anzupfeifen is auch net grad sooo gut.
also es ist ja auch verboten sein karre zu vergolden weils ja nur blendet und es sieht ja keiner gern nen goldenen blitz auf sich zukommen und dich nicht als karre ich würde vorne nix verchromen da wenn du gesehen werden willst im sommer das eh nicht wirst weil sie nur einen hellen fleck sehen !aber das is dein ding und es wird wohl keinen porzentsatz geben ! wen sagen wir ma 25 prozent erlaubtwären und du dir die ganze kanzel bei z.b nen plasterolelr verchromst was dan 25 prozent ca sind wirste nicht von vorne gesehen also ist es unzulässig ! tragende teile dürfen deshalb nicht verchromt werden da es eine materialveränderung ist und um felgen abzunehmen musst du dan ein materialgutachten haben und dan gehts erst weiter !
Zitat:
Original geschrieben von MisterDT80
also es ist ja auch verboten sein karre zuvergolden weils ja nur blendet udn es sitht ja keiner gern nen goldenen blitz auf sichzukommen udn nciht als karre cih würde voren nix verkchromen da wen du gesehen werden willst im somemr das nciht wirst weil sie nur ineenen hellen gleck sehen aber sit dein ding udn es wird wohl keinen porzentsatz geben ! wen sagen wir ma 25 prozent erlaubtwären und du dir die ganze kanzel bei z..b nen plasterolelr verchrioomst was dan 25 prozent ca sind wirste nciht von vorne gesehen also ist es unzulässig ! tragende teile dürfen deshalb nciht verchromt werden da es eine amterialveränderung ist und um felgen abzunehmen musst du dan ein materialgutachten ahben udn dan gehts erst weiter !
ich mach mir mal die mühe und übersetz das ins deutsche:
Es ist verboten sein Fahrzeug zu vergolden, weil dies andere Verkehrsteilnehmer stört. Niemand möchte es gern sehen, dass ihm ein goldenes Fahrzeug entgegen kommt. Man sollte sein Fahrzeug auch nicht verchromen da dies vor allem im Sommer dazu führen könnte das andere Verkehrsteilnehmer das Fahrzeug nicht bemerken. Auch für den fall, das man beispielsweise nur 25 % seines Fahrzeugs verchromen will, sollte man sich über die Konsequenzen im Klaren sein da auch diese verhältnismässig kleine verchromte Fläche schwer zu erkennen ist. Tragende Teile dürfen grundsätzlich nicht verchromt werden und für das verchromen von Felgen muss man ein Materialgutachten bei der zuständigen Behörde einziehen.
hoff ich hab den beitrag einigermassen originalgetreu wiedergegeben.
sorry mister dt80 is nich bös gemeint aber deine beiträge sind echt nicht zu lesen geschweige denn zu verstehen. wir schreiben alle mal was falsch ich auch aber soooo...... das is schon krass !!
MfG max
Zitat:
Original geschrieben von MisterDT80
also es ist ja auch verboten sein karre zuvergolden weils ja nur blendet udn es sitht ja keiner gern nen goldenen blitz auf sichzukommen udn nciht als karre cih würde voren nix verkchromen da wen du gesehen werden willst im somemr das nciht wirst weil sie nur ineenen hellen gleck sehen aber sit dein ding udn es wird wohl keinen porzentsatz geben ! wen sagen wir ma 25 prozent erlaubtwären und du dir die ganze kanzel bei z..b nen plasterolelr verchrioomst was dan 25 prozent ca sind wirste nciht von vorne gesehen also ist es unzulässig ! tragende teile dürfen deshalb nciht verchromt werden da es eine amterialveränderung ist und um felgen abzunehmen musst du dan ein materialgutachten ahben udn dan gehts erst weiter !
Öhm .... ist das holländisch??
des ist deutsch men deutsch sorry.... werd korigieren
Will mich erstmal für die (klaren) Antworten und die :-) Übersetzung bedanken, aber die Felgen sind schon verchromt worden, wo muss ich sowas eintragen , TÜV???? und Papiere hmm.. hat man ja nich bei ner Simmel !!
Also werd ich nur die Räder (sind ja schon) Verchromen die Bedienelemente und Gabel Polieren evtl noch die Plasteverkleidung (mal sehen) ist ja KEIN Vollplaste Rolli :-) werde mal nächstes jahr nen Foto reinmachen damit ihr mein werk seht :-)