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Citroen Jumpy Spacetourer 11.2018 - 4 dicke Schäden nach Garantieablauf - Kulanz?? Pustekuchen
Hallo zusammen!
Wir haben Ende des Jahres einen Citroen Jumpy Spacetourer (EZ 11.2018) bei einem Händler gekauft. (leider ohne Gebrauchtwagengarantie). Nach 1,5 Monaten Fahrspaß gingen die Probleme los:
1. Thermostat bis in den roten Bereich ausgeschlagen. Leistungsverlust, alle Lampen leuchteten. Auslesen bei Citroen (große Diagnose 180€) Erste Schaden: Wasserpumpe + Thermostatgehäuse kaputt. Kostenvoranschalg 1200€ dazu Ölverlust festgestellt. Reparatur bei freier Werkstatt, da der Vorbesitzer die erste Inspektion nicht gemacht hat - Deswegen KEINE KULANZ von Citroen bekommen!!
2. Kaum wieder heile - nächster Schock: ADBlue + sämtliche Motorkontrollleuchten an. Wieder zu Citroen: Kostenvoranschlag AdBlue-Tank: 1500€ + Hochdruckdieselpumpe (Ölverlust) weitere 1200€. Durch Anrufe + übler Mail an Citroen Deutschland gab es 100% Kulanz auf den Tank.
Mit unserem Autoverkäufer haben wir uns bis dato so geeinigt (da ja der Wagen heile war, als wir ihn gekauft haben 50/50 bei der Wasserpumpe. Hochdruckpumpe zahlt er, den Einbau wir.
Aaaaaber: kaum ist der Ad-BlueTank verbaut und das Auto keine 24h wieder bei uns - wieder alle Lampen an: 2x Motorkontrollleuchten, Adblue-Lampe auch wieder am leuchten, kein Start mehr möglich in 1000km (Tank voll) und Motor instant setzen lassen...
Wir wieder zu Citroen - wieder große Diagnose. Diese ergibt nach 2 Tagen! Kabelbaum + Steuergerät defekt, angeblich sei Feuchtigkeit eingedrungen?? In den Kabelbaum? Der absolute Hammer kommt jetzt: der Kostenvoranschlag liegt bei dieser Geschichte bei 8000€!!!!. Kabelbaum 2700€ + Steuergerät (nackt ohne Software) 2200€. Und jetzt sollen wir die Kosten für diese weitere Diagnose + auseinanderbauen des Autos und die Fehlersuche mit knapp 800€ auch noch bezahlen? Kulanz? Wenn Kulanzfähig max. 25% - aber: wir sind ja nicht Kulanzfähig weil die erste Inspektion fehlt!!!! Auch Citroen Deutschland will uns nicht entgegenkommen.
Der Super-Gau ist: eigentlich weiß keiner (nach dem letzten Telefonat mit der Werkstatt vorhin) was der eigentliche Fehler ist!!!! - auf einmal heisst es: es kann der Kabelbaum sein aber auch das Steuergerät???!! aber eine Rechnung von 8000€ aufrufen????
Was ist nur los??? Der Wagen war 1,5 Monate über der Garantie und es kommen Schlag auf Schlag so heftige Dinger? Der Wagen ist gepflegt, kein Baustellenfahrzeug oder ähnliches, hatte beim Kauf 101500km - ein Diesel, also gerade erst eingefahren?! Wir haben den Wagen für 20000 gekauft - mit all diesen Geschichten, vor allem der letzten wäre der wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden!!!! Mit gerade mal 2 Jahren!!!
Was sollen wir jetzt nur machen? Hat jemand zufällig die Email-Adresse vom Citroen Deutschland Chef? Hat jemand ähnliches erlebt? Wie seid ihr vorgegangen? Bringt es was unsere ADAC-Rechtschutzversicherung einschalten?
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14 Antworten
Würde mal das Steuergerät ausbauen und einschicken, dann weiß man bescheid ob es defekt ist.
Gibt es ein Fehler Protokoll von PSA (Citroen)?
Warum gabs keine Garantie? Auto ist doch jung, Gewährleistung?
Hey!
Die Kulanz wird nicht gegeben weil die erste der beiden Inspektionen fehlt. Bzw. es wurde nur eine gemacht. Nein, da der Wagen noch dort steht, haben wir auch noch kein Protokoll...
Zu den Schäden 1+2: warum hast Du da den Händler nicht im Rahmen der Gewährleistung komplett in die Pflicht genommen?
Zum Thema gepflegt hätte man sich folgenden Gedankengang machen können: über 100000km in 2 Jahren, Wartung fehlt = besondere Acht hat der Wagen nicht bekommen (können). Und wenn man eben einen Wagen kauft mit unvollständiger Wartungshistorie, muss man sich eben drauf einstellen dass der Hersteller nicht großzügig mit (im Übrigen freiwilliger) Kulanz umgeht.
Und dass Diesel das ewige Leben haben ist (mittlerweile) Geschichte.
Es scheint so für mich: Du hast Dir einen wenig gepflegten und mEn zu teuren Wagen andrehen lassen und der Händler hat Dich dann nochmal über den Tisch gezogen bei den Gewährleistungsansprüchen. Wenn Du schreibst Du hast den Ende des Jahres gekauft - sind 6 Monate seit Kauf schon rum? Dann dem Händler hin stellen und ihn im Rahmen der Gewährleistung den Mangel beseitigen lassen. Oder wurde die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?
Moin!
Der Schaden an der Wasserpumpe war definitiv beim Kauf nicht vorhanden. Theoretisch ist es dann kein Gewährleistungsfall. Und wir haben uns das geteilt, damit wir den Wagen bei uns in Münster repariert haben wollten und ihn nicht zum Verkäufer (120km weit weg) bringen müssen.
Die Wasserpumpe und der Adblue-Tank sind übrigens Kinderkrankheiten auch bei den baugleichen Fahrzeugen von Toyota und Peugeot.
Zudem wurde der Wagen von einem Pferdetierarzt gefahren weswegen die vielen Kilometer zustande gekommen sind - gepflegt kann man ihn trotzdem bezeichnen.
Wie gesagt, der Verkäufer repariert ja auch alles. Wir sind nur alle ziemlich angefressen weil wir einfach nicht verstehen wollen, dass sich Citroen so sperrt.
Ist nicht so das bei einer Gewährleistung von einem Jahr der Händler für den Schaden stehen muss der innerhalb dieser Zeit auftritt?
Garantie ist ja eine freiwillige Entscheidung des Händlers.
Also so hab ich das in Erinnerung, oder lege ich da falsch?
Zitat:
@JudyJane schrieb am 24. März 2021 um 09:25:27 Uhr:
Wir sind nur alle ziemlich angefressen weil wir einfach nicht verstehen wollen, dass sich Citroen so sperrt.
Das findest Du tatsächlich unverständlich? Fürwahr ärgerlich und teuer für Dich. Aber ich kann PSA verstehen.
- die legen ein Budget fest, wie viel für Kulanz pA ausgegeben werden soll/kann
- dieses Budget wird eher weniger großzügig sein
- im Weiteren wird entschieden, wer eine Summe aus diesem Topf erhält. Und zwar ganz freiwillig. Und da ist natürlich Opa Herbert, der seinen Wagen überpünktlich zu Werksniederlassung in die Wartung bringt und alles dort machen lässt, und alle drei Jahre einen Neuen ordert, im Vorteil gegenüber dem, der halt in der Vergangenheit das tw nicht getan hat (auch wenn Du persönlich es nicht warst, sondern der Vorbesitzer). Wenn nur Opa Herbert ODER Du etwas aus dem Topf bekommen können, erscheint Dir die Wahl für Opa Herbert und gegen Dich tatsächlich unverständlich? Zumal sie mit Opa Herbert einen Neuwagenkunden verlieren können - mit Dir aber "nur" einen Gebrauchtkunden (der Tierarzt hätte da evtl noch etwas Glück haben können, wenn der sich alle 100000/2 Jahre eben einen neuen Spacetourer kauft).
- interessant wäre in dem Zusammenhang auch noch, was evtl schon an Geldern auf diese VIN abgerechnet wurde - irgendwann ist eben auch mal Schluss wenn es sich um eine Möhre handelt und der letzte hat den schwarzen Peter
Ich kann auch Dich verstehen, Du hast viel Geld in die Anschaffung dieses Wagens gesteckt und wirst nun mehrfach enttäuscht von Deiner Wahl. Ich bin allerdings der Ansicht, dass Du die Wahl hättest positiver treffen können ... ? Oder hat eben dieser Wagen etwas an sich (Ausstattung?) was ungewöhnlich ist und es für Dich rechtfertigte, für relativ viel Geld einen relativ viel gelaufenen Wagen mit unvollständiger Historie zu kaufen (ich kenne mich bei dem Modell nicht so gut aus - evtl war er ja auch für die Ausstattung vergleichsweise (zu) billig?)? Wenn ja und das war deshalb eine bewusste Entscheidung = dann must Du tw Dir selbst die entsprechende Hose anziehen: gezockt und verloren. Warst Du insofern ahnungslos, dass Dir die Auswirkungen der Historie nicht bewusst sein konnten, du eventuell noch vom Händler belabert worden bist der die Kiste vom Hof haben wollte = dann gehts eher in Richtung "abgezockt".
Wenn das Erste stimmt, sähe ich Deine Meckerei als ungerechtfertigt an. Das hat was von "ich kaufe ein Haus in der Einflugschneise für billig Geld und dann ziehe ich in Demonstrationen und vor Gericht um den Flugverkehr zu begrenzen". Sollte zweiteres eher zutreffen, und die ersten 6 Monate noch nicht rumsein - dann mag der verkaufende Händler sich drum kümmern und auch evtl nachweisen, dass der Schaden nicht bestand bei Übergabe.
Aber Citroen/PSA ist mMn zu Recht raus.
Zitat:
@JudyJane schrieb am 23. März 2021 um 19:29:26 Uhr:
1. Hat jemand zufällig die Email-Adresse vom Citroen Deutschland Chef?
2. Hat jemand ähnliches erlebt? Wie seid ihr vorgegangen?
3. Bringt es was unsere ADAC-Rechtschutzversicherung einschalten?
1. zwar keine Mailadresse, musst Du eben postalisch Kontakt aufnehmen: Amaury de Bourmont, CITROËN DEUTSCHLAND GmbH. Bahnhofsplatz 65423 Rüsselsheim wäre dazu eine Adresse
2. zum Glück nein (zumindest nicht mit KFZ, wo so etwas aufgrund von Alter oder Zustand nicht erwartbar gewesen wäre).
3. was soll die machen? Und vor allem gegen wen? Ich sehe hier tatsächlich keinerlei Möglichkeit, Citroen zu zwingen. Garantie vorbei, Kulanz ist freiwillig und wenn die nicht wollen gits nix (wäre etwa als wenn ein Bettler einen Passant auf die Abgabe eines Euro verklagen wollte). Allenfalls Gegenüber dem Händler der den Wagen verkauft hat (denn der ist Dein Vertragspartner und nicht Citroen D) könnte man prüfen, ob da im Rahmen der Gewährleistung was möglich ist.
Ansonsten ists eben so, dass Dinge einfach kaputt gehen. Ich habe bei der letzten Waschmaschine auch gedacht, das Mistding hätte etwas länger halten sollen als 4 Wochen über die Garantie hinaus. Ein dann für 50€ erstandenes Gebrauchtgerät von dem verstorbenen Vater eines Kumpels wäscht heute schon länger als es die neue tat. So etwas gibts halt eben auch.
Ein Händler darf grundsätzlich erstmal nicht die Gewährleistung gegenüber einem Gebrauchtwagenkäufer nachteilig abweichend vom BGB abändern. Sollte so eine Regelung im Kaufvertrag stehen, ist die ungültig. Wenn allerdings der Händler das Fahrzeug nur in Kommision verkauft hat, dann ist dieser aus der Sache raus. Ansonsten greift hier die gesetzliche Gewährleistung mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Vielleicht sollte mal ein Fachanwalt sich den Fall etwas genauer ansehen.
Zitat:
@ttru74 schrieb am 24. März 2021 um 11:44:14 Uhr:
Ein Händler darf grundsätzlich erstmal nicht die Gewährleistung gegenüber einem Gebrauchtwagenkäufer nachteilig abweichend vom BGB abändern. Sollte so eine Regelung im Kaufvertrag stehen, ist die ungültig.
Es sei denn, der Käufer wäre auch Gewerbetreibender. Das wissen wir nicht. Deshalb schrieb ich ja "wirksam ausgeschlossen"
Steht das irgendwo, dass der Händler das gemacht hat?
Ist ja erstmal die Frage, ob überhaupt rechtlich ein Gewährleistungsfall vorliegt.
Insofern müsste man als Kunde dies erst in Anspruch nehmen wollen, was hier wohl nicht passiert ist.
Wir haben eine ganz normale Gewährleistung vom Händler bekommen. Und: er hat bis jetzt auch alles übernommen. Dass wir beim ersten Schaden dazugezahlt haben,lag ja nur daran, dass wir den Wagen nicht zu ihm bringen wollten. Und damals hat ja nun wirklich keiner geahnt, was da jetzt für eine Kettenreaktion an Schäden auf uns zu kommt. Noch mal: Der Autoverkäufer ist schon in Ordnung und repariert auch alles .... nichtsdestotrotz verstehen wir nicht warum man ein relativ junges Auto wie einen Wegwerfgegenstand behandelt und Citroen einfach wegschaut. Garantie ist gerade 2 Monate (jetzt auch schon 4 Monate - zieht sich alles von Schaden zu Schaden)
Der Wagen wurde vom Vorbesitzer nicht selbst gewartet - er hat regelmässig Bremsen, Öl etc machen lassen. Nur halt diese blöde wartung nicht bei 50.000km.
Ja gut. Aber was macht Citroen jetzt konkret nicht korrekt?
- Garantie ist rum. eh Du hast nix an Ansprüchen irgendwelcher Art. Der Wagen hat die zugesicherte Garantie überdauert. Dass Dir das mit Deinem Ergebnis jetzt eine zu kurze Lebensdauer ist - ganz klar. Aber Citroën ist draußen.
- Kulanz hätte man ja (freiwillig, und insofern ohne irgendeine Verpflichtung) tw gewährt. Aber Du hast ein Fahrzeug erworben mit unsauberer Historie. Deshalb machen die nicht freiwillig den Geldbeutel auf.
Das ist für Dich teurer Ärger. Aber das Auto von Lands End gibts halt nicht. Dazu kommt: Du hast diesen gebrauchten Gegenstand mit abgelaufenen Garantien von einem Händler gekauft. Citroën ist in keiner Weise irgendwie Vertragspartner von Dir. Welche Verpflichtungen sollte da Dir gegenüber bestehen? Außer dass sie sich den Schuh anziehen sollen der Dir passt und demütig sagen sollen „ja, unser Auto muss länger halten und wir zahlen alles, egal wie die Historie ist“. Das machen die nicht. Man (der Erstbesitzer) hätte ja auch eine verlängerte Garantie erwerben können. Hat der nicht getan, weil er die Karre eh mit Ablauf wechselt und ihm das dann egal ist. Und Dir war auch anderes wichtig als größtmögliche Sicherheit ... denn dann hätte die Produktwahl evtl anders ausgesehen.
Ich sehe immer noch nichts, wofür Citroën belastbar in die Pflicht zu nehmen wäre - außer Deinem (verständlichen) Wunsch keine Kosten zu haben und gut raus zu kommen. Das will Citroën aber auch. Und können auch im Gegensatz zu Dir raus kommen.
Ok, vielleicht habt ihr doch alle irgendwie Recht - die Hoffnung ist ja bekanntlich die, die zuletzt stirbt. Und die hat halt bisher die Enttäuschung überwogen. Vielleicht habe ich einfach gedacht, ein Auto ist kein Handy oder SmartTV - so viel teurer und kein Austausch, - bzw. Wegwerfgegenstand. Das bei diesen grundsätzlich nach Ablauf der Garantie die Probleme angefangen, ist man ja quasi schon gewöhnt. (Obwohl man ja auch immer wieder hört, dass das „in der Software hinterlegt“ sein soll... Ein Auto ist halt irgendwie (dachte ich) etwas anderes. Nun denn - es ist, wie es ist. Irgendwie war das früher alles anders, sagt meine Erinnerung aber vielleicht täuscht die Runden auch?!... Danke jedenfalls für eure vielen Denkanstöße und das wachrütteln!
FAZIT:
Der Jumpy kommt jetzt zum Verkäufer, dort wird geschaut ob er reparabel ist und wenn, fertig gemacht. Falls nicht wird es eine Rückabwicklung geben. Citroen ist mir übrigens noch mal entgegen gekommen - die Diagnose + Fehlersuche (leider ohne einen wirklichen "konkreten Fehler" zu finden, sollte uns (den Verkäufer) 900€ kosten. Scheinbar hat sich meine hartnäckigkeit ausgezahlt und wir haben doch noch ein Entgegenkommen von 540€ auf die 900€ erhalten.