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Civic EJ9 - Klarglas Rückleuchten

Themenstarteram 29. Juni 2005 um 22:13

Hallo Zusammen.

Ich habe einen Honda Civic 1.4i S Cool, EJ9, Facelift, Hatchback, Baujahr 2001, 3-türer, 90 PS, ...

Ich habe im eBay einen Satz Klarglas Rückleuchten ersteigert.

Siehe HIER

Dort steht: "Die Leuchten haben ein e-Püfzeichen, daher keine ABE !"

Wo genau liegt nochmal der Unterschied?

Eine ABE ist ja eine "A"llgemeine "B"etriebs"e"rlaubnis, also so ein Zettelchen, welches man am besten bei den Fahrzeugpapieren tragen sollte oder?

Und wie ist es mit dem E-Prüfzeichen? Was genau soll das sein? Ist an dem jenigen Teil dann ein Zeichen dran oder wie ist das?

Ich bin noch ein wenig "Anfänger" in diesen Sachen. Ich weiss zumindest nur, dass in beiden Fällen keine TÜV-Eintragung notwendig ist.

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14 Antworten
Themenstarteram 29. Juni 2005 um 22:46

Hmmm, ich habe das alles mal überflogen und mustte bei allen feststellen, dass es sich immer um einen anderen Honda als einen Civic EJ9 handelt und das es immer Rückleuchten sind ohne ABE und ohne E-Prüfzeichen.

Bei meinen (vom eBay Link) ist zwar keine ABE, aber ein E-Prüfzeichen. Ich wollte ja eigentlich nur wissen, wo da jetzt der kleine aber feine Unterschied ist.

Meine Freundin hat einen EJ9 vom Baujahr 1997. Da habe ich auch schon Klarglas Rückleuchten dran. Das sind allerdings ein wenig andere. Viele sagen: "Die, die jeder hat" ... Beispiel HIER!

Auch dort steht: "Mit E-Prüfzeichen, damit Eintragungsfrei"

Und meine haben ja auch ein E-Prüfzeichen. Nur wo ist denn nun der Unterschied zwischen E-Prüfzeichen und ABE? :-)

MfG:

tR!x

am 29. Juni 2005 um 23:06

Die Erlaubnis muss man mit sich führen und vorzeigen können, das Prüfzeichen ist direkt AUF den Leuchten, is dir bestimmt schon aufgefallen, schau dir mal deine Scheinwerfer (Sind auf jedem Scheinwerfer drauf, sollten es zumindest sein :) ) da is überall ein kleines e und so ne Nummer dabei also z.B: e4 oder e11 oder so, sobald das drauf is weiß die Rennleitung und der TÜV die hat schon diverse Tests erfolgreich hinter sich und darf innerhalb der StVO benutzt werden! Natürlich liese sich das Prüfzeichen auch fälschen kann aber anhand der Seriennummer, die ebenfalls auf dem Scheinwerfer drauf is sehr leicht überprüft werden!

Du glücklicher für meinen gibt es WEDER HECK- NOCH FRONTSCHEINWERFER bis auf die Originale mit Prüfzeichen!

MfG

SiMoN

Themenstarteram 29. Juni 2005 um 23:13

Ah OK...

dann ist es so wie ich es mir gedacht habe. Wollte es aber nochmal bestätigt haben.

........

Ach ja .. und eine ABE ist halt so ein Zettelchen, welches man immer bei sich tragen sollte (zumindest im Auto), richtig?

am 29. Juni 2005 um 23:21

Jep genau, wenn er die Fahrzeugpapiere sehen will müsstest du es ihm mit raus geben, aber na ja hab ich noch nie gemacht! Ich habe NICHTS im fahrzeugschein eingetragen sondern alles im DIN A4 Format dabei im Handschuhfach, und wenn ich gefragt werd reich ich brav den Schein raus und wenn sie dann wegen dem tuning und dem dazugehörigen TÜV fragen kriegen sie ein schönes bündel geviertelter DIN A4 Blätter in die Hand und mit den ABE`s und so sieht das echt dick aus, da haben die meisten schon keinen Bock mehr und geben es mir mit den Worten schöne Fahrt wieder zurück!

Generell:

- e-Prüfzeichen : Eintragungsfrei, kein "Zettel" mit dabei, ist direkt auf das Objekt gestanzt oder ähnlich angebracht

- ABE: A.llgemeine B.etriebsE.rlaubnis - eintragunsfrei - "Zettel" muss mitgeführt werden - keine TÜV Abnahme

- Teilegutachten: "Zettel" bestätigt dass EXAKT DIESES TEIL an EXAKT DIESEM AUTO sein darf wenn es ORDNUNGSGEMÄß angebracht wurde, sollte eines dieser 3 Kriterien nicht stimmen, KEINE Eintragung - EINTRAGUNG der Teilegutachten KOSTET!

- Materialgutachten: "Zettel" bescheinigt lediglich dass EXAKT DIESES TEIL aus einem bestimmten Material gearbeitet wurde und sich so und so verhält, EINTRAGUNG sehr schwer und kostenintensiv

- NICHTS: vergesst es einfach außer ihr seid Profis! Illegal fahren und tunen is doch Scheiße, macht doch dann gar keinen Spaß!

MfG

SiMoN

Themenstarteram 29. Juni 2005 um 23:28

Zitat:

Original geschrieben von Civic EG 5

- NICHTS: vergesst es einfach außer ihr seid Profis! Illegal fahren und tunen is doch Scheiße, macht doch dann gar keinen Spaß!

Genau so sehe ich das auch! Risiko ist viel zu hoch. Entweder Ordnungsgemäß, oder gar nicht. Ende. Deswegen suchte ich ja auch die ganze Zeit so eine genaue Erklärung zu E-Prüfzeichen, Gutachten etc... In diesem Sinne:

EIN DICKES DANKESCHÖN! :)

Ich glaube diese ganze Erklärung von dir, kommt auf meine Homepage (an der eh ich ja eh noch rumbastele) :)

am 30. Juni 2005 um 5:21

Und hast du jetzt das E-Zeichen auf den Rückleuchten schongefunden? oder war das eine Verarsche von dem Ebay-Verkäufer...?

soweit ich weiß gibts noch keine legale Klarglas-Rückleuchten oder Frontscheinwerfer... !?

Gruß

Themenstarteram 30. Juni 2005 um 11:28

Hab die Rückleuchten noch nicht erhalten. Sollten eigentlich Unterwegs sein.

Und zu legalen Klarglas Rückleuchten kann ich nur sagen, dass zum Beispiel DIESE legal sind. Sind halt mit E-Prüfzeichen. Genau die habe ich bei der Motorshow in Essen am MaxPoweR Stand schonmal gekauft. Für den Civic in meiner Signatur. Da sagte der Verkäufer ja auch nochmal, dass sie TÜV-frei sind. :-)

Und meine sollen es wohl auch sein. In der Beschreibung steht ja "keine ABE, aber E-Prüfzeichen".

MfG:

tR!x

Themenstarteram 2. Juli 2005 um 17:27

Rückleuchten sind heute gekommen. E-Prüfzeichen ist drauf und sind im Super Zustand. Wie Neu. Nur ein Problem habe ich jetzt. Blinker leuchten Rot. Erlaubt?

am 2. Juli 2005 um 17:38

Nein! Der muss meines wissens orange sein!

Themenstarteram 2. Juli 2005 um 17:47

Ja das denke ich nämlich auch. Das Problem ist nur, wo soll ich da Orangene Blinker unterbringen? HIER kann man sich die Rückleuchten nochmal ansehen.

Der obere rote Punkt ist Standlicht- und Bremslicht. Der linke kleine Punkt darunter ist Nebelschlussleuchte. Der rechte kleine Punkt daneben wäre dann der rote Blinker und der weisse Streifen ganz unten ist für das Rückfahrlicht.

am 2. Juli 2005 um 17:54

check dir eine grüne birne ab, is kein witz.

ansonsten is es nicht erlaubt oder du kannst nur noch geraseaus fahren wenn rennleitung hinter dir is;)

Themenstarteram 2. Juli 2005 um 18:01

Echt jetzt? Ne Grüne Birne rein tun? Meinst dann durch die Farbmischung Grüne-Birne & Rotes-Glas bekomme ich dann Orangenes Blinklicht?

Themenstarteram 2. Juli 2005 um 18:49

Hmmm.... ergibt nicht Gelbe-Birne & Rotes-Glas = Orangenes Blinklicht? Weiss im mom. echt nicht was ich machen soll.

Ein Freund von mir ist KfZ Mechaniker und der meinte, dass es OK ist, rotes Blinklicht zu haben, WENN die Rückleuchten ein E-Prüfzeichen haben. Und das haben sie. Mhmmm, naja mal abwarten und weiter erkundigen.

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