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CLA45 Amg Parkrempler - wie vorgehen?
Hallo zusammen,
Wie auf den Fotos zu sehen ist, ist einer meinem stehenden CLA45 vor ein paar Tagen beim einparken seitlich reingefahren. Es handelt sich um einen 2017er CLA45 den ich mir vor knapp einem Monat für 40.000 Euro gekauft habe. Wie ihr sehen könnt habe ich einpaar Kratzer die bereits mit einwenig drüberwischen zum teil weg sind. Desweiteren ist insbesondere Die türe einwenig eingedellt. Nun zu meinen Fragen:
Kann ich die Delle auch einfach privat ausbeulen lassen? Würde ich dadurch einen Wertverlust haben? Oder sollte ich das einfach bei Dainmler direkt machen lassen?
Wenn ich es privat machen lassen sollte, gilt der Wagen nun als Unfallwagen? Die person die reingefahren ist hat sich bei mir gemeldet somit wird das von seiner Versicherung gezahlt.
Er hat sowohl die Türe als auch ganz leicht den vorderen Kotflügel beschädigt
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@crafter276 schrieb am 2. Januar 2019 um 11:51:41 Uhr:
Jahrelang wurden Schäden am Fahrzeug, zum Beispiel eines Kotflügels oder eine Türe, also Teile die man durch Abschrauben erneuern konnte anschließend - nicht - dazu das Fahrzeug als Unfallwagen zu bezeichnen.
Und das dürfte auch Heute noch zutreffen.
Wenn dem nicht mehr so ist, bitte ich um Angabe der Gerichtsurteile und keine an den Haaren herbeigezogenen Argumente.
Für Schäden wie oben genannt, eine derartigen Aufwand zu betreiben ( Rechtsanwalt, Gutachter, Wertminderung usw.) führt nur dazu, das die Versicherungskosten steigen...............
MfG kheinz
"Was ist ein relevanter Unfallschaden?
Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06). Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht. Bagatellschäden sind nach Ansicht des BGH nur „ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden“. Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht mitteilungspflichtig seien.
Wann genau es sich um einen Unfallwagen handelt, hängt also davon ab, ob ein Unfallschaden als unüblich angesehen wird oder nicht. Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht. Sie gelten in jedem Fall als ein Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss und zur Wertminderung führen kann.
"
https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/
Desweiteren:
https://www.autobild.de/.../...t-ein-auto-ein-unfallwagen--912017.html
Sobald ein Teil am Auto getauscht wird, Tür, Spiegel, Stoßstange oder was auch immer, gilt der Wagen auf jeden Fall als Unfallwagen.
Gab mal eine Studie, ich habe leider keinen Link mehr dazu gefunden, bei der festgestellt wurde, dass in Wahrheit von 1000 untersuchten Gebrauchten ca. 600 formal als Unfallwagen angegeben sein müssten. Tatsächlich waren aber nur ca. 100 als Unfallwagen angegeben.
Man kann natürlich auf Gutachten, Wertminderung und Anwalt verzichten und die Wertminderung in ein paar Jahren beim Verkauf auf die eigene Kappe nehmen. Die Versicherung freut sich
Wenn die Versicherungen ohne Probleme das Zahlen würden was einem zusteht ohne viel Drama, dann bräuchte man auch keinen Anwalt. Die Praxis zeigt leider, dass man in vielen Fällen (Wertminderung, Schmerzensgeld bei Schleudertrauma uvm.) eben seine Ansprüche nur mit einem Anwalt durchbekommt. Die meisten scheuen diese Hemmschwelle, weshalb die Versicherungen eben erst mal probieren alles abzutun. Da bezahlen sie lieber bei 10% der Leute die Anwaltskosten und sparen sich die Zahlungen bei den übrigen 90% ganz.
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45 Antworten
Hier habt ihr ein Foto.
Wenn du das bei Mercedes machst berechnen sie dir bestimmt eine neu Tür
Die liegt bei 550€ ohne lackieren
Woher kommst wenn ich fragen darf ?
Es ist aufjedenfall (nach diversen Urteilen) nun ein Unfallwagen. Als Unfallschaden gilt jeder Blechschaden, egal wie klein er ist. Die einzigen Schäden die man als Bagatellschäden nicht angeben müsste, wären kleinere Lackschäden.
Also Kratzer -> muss ich nicht angeben, kein Unfallwagen.
Beule -> Unfallwagen.
Ich würde also aufjedenfall versuchen eine Wertminderung bei der gegnerischen Versicherung durchzudrücken. Erfahrungsgemäß musst du hier aber einen Anwalt bemühen, denn alles was du denen schreibst werden sie abtun und mit Standardschreiben beantworten bis du Ruhe gibst. (Den Anwalt muss die gegnerische Versicherung bezahlen).
Ich würde den Schaden fachmännisch bei MB beheben lassen und die Ansprüche an deine Werkstatt abtreten. (Nicht vergessen vorher bzgl. der Wertminderung wegen Unfallwagen Kontakt aufzunehmen mit der Versicherung).
Meine Freundin hatte bei ihrem Fiat mal einen ähnlichen Schaden, etwas stärker verbeult. Fiat hat dann für die Reperatur inkl. neuer Tür über 3000€ aufgerufen. Fragt mich nicht woher diese Zahl kam, war mir auch egal da Werkstatt, Versicherung und ggf. Verursacher das unter sich ausmachen konnten dann.
Raum bw - stuttgart.. wieso?
Zitat:
@Strykaar schrieb am 2. Januar 2019 um 10:38:34 Uhr:
Es ist aufjedenfall (nach diversen Urteilen) nun ein Unfallwagen. Als Unfallschaden gilt jeder Blechschaden, egal wie klein er ist. Die einzigen Schäden die man als Bagatellschäden nicht angeben müsste, wären kleinere Lackschäden.
Also Kratzer -> muss ich nicht angeben, kein Unfallwagen.
Beule -> Unfallwagen.
Ich würde also aufjedenfall versuchen eine Wertminderung bei der gegnerischen Versicherung durchzudrücken. Erfahrungsgemäß musst du hier aber einen Anwalt bemühen, denn alles was du denen schreibst werden sie abtun und mit Standardschreiben beantworten bis du Ruhe gibst. (Den Anwalt muss die gegnerische Versicherung bezahlen).
Ich würde den Schaden fachmännisch bei MB beheben lassen und die Ansprüche an deine Werkstatt abtreten. (Nicht vergessen vorher bzgl. der Wertminderung wegen Unfallwagen Kontakt aufzunehmen mit der Versicherung).
Meine Freundin hatte bei ihrem Fiat mal einen ähnlichen Schaden, etwas stärker verbeult. Fiat hat dann für die Reperatur inkl. neuer Tür über 3000€ aufgerufen. Fragt mich nicht woher diese Zahl kam, war mir auch egal da Werkstatt, Versicherung und ggf. Verursacher das unter sich ausmachen konnten dann.
Danke für deine Antwort. Also selbst wenn mercedes mir eine neue Türe einbaut, gilt der Wagen bei weiterverkauf als unfallwagen verstehe ich das richtig?
Denn wenn das so wäre, könnte ich das ja privat richten lassen für kleineres geld, und den rest was ich von der versicherung bekomme beibehalten als schadensersatz dann in dem fall...?
Ja auch mit einer neuen Tür gilt der Wagen rein formal dann trotzdem als Unfallwagen. Es gibt natürlich viele Leute die eine solche quasi nicht festzustellende Reparatur dann verschweigen und beim Weiterverkauf nicht angeben, kann dann allerdings böse Folgen nach sich ziehen.
Was die fiktive Abrechnung angeht können dir andere sicher einen besseren Rat geben. Damit habe ich keine Erfahrungen.
Auf jeden Fall wirst du bzgl. der Wertminderung ein Gutachten brauchen. Wie gesagt, ich würde mich hier definitiv von einem Anwalt beraten lassen, denn die Versicherung wird sich hier einölen und sich so lange winden bis du aufgibst.
Jahrelang wurden Schäden am Fahrzeug, zum Beispiel eines Kotflügels oder eine Türe, also Teile die man durch Abschrauben erneuern konnte anschließend - nicht - dazu das Fahrzeug als Unfallwagen zu bezeichnen.
Und das dürfte auch Heute noch zutreffen.
Wenn dem nicht mehr so ist, bitte ich um Angabe der Gerichtsurteile und keine an den Haaren herbeigezogenen Argumente.
Für Schäden wie oben genannt, eine derartigen Aufwand zu betreiben ( Rechtsanwalt, Gutachter, Wertminderung usw.) führt nur dazu, das die Versicherungskosten steigen...............
MfG kheinz
Zitat:
@crafter276 schrieb am 2. Januar 2019 um 11:51:41 Uhr:
Jahrelang wurden Schäden am Fahrzeug, zum Beispiel eines Kotflügels oder eine Türe, also Teile die man durch Abschrauben erneuern konnte anschließend - nicht - dazu das Fahrzeug als Unfallwagen zu bezeichnen.
Und das dürfte auch Heute noch zutreffen.
Wenn dem nicht mehr so ist, bitte ich um Angabe der Gerichtsurteile und keine an den Haaren herbeigezogenen Argumente.
Für Schäden wie oben genannt, eine derartigen Aufwand zu betreiben ( Rechtsanwalt, Gutachter, Wertminderung usw.) führt nur dazu, das die Versicherungskosten steigen...............
MfG kheinz
"Was ist ein relevanter Unfallschaden?
Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06). Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht. Bagatellschäden sind nach Ansicht des BGH nur „ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden“. Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht mitteilungspflichtig seien.
Wann genau es sich um einen Unfallwagen handelt, hängt also davon ab, ob ein Unfallschaden als unüblich angesehen wird oder nicht. Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht. Sie gelten in jedem Fall als ein Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss und zur Wertminderung führen kann.
"
https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/
Desweiteren:
https://www.autobild.de/.../...t-ein-auto-ein-unfallwagen--912017.html
Sobald ein Teil am Auto getauscht wird, Tür, Spiegel, Stoßstange oder was auch immer, gilt der Wagen auf jeden Fall als Unfallwagen.
Gab mal eine Studie, ich habe leider keinen Link mehr dazu gefunden, bei der festgestellt wurde, dass in Wahrheit von 1000 untersuchten Gebrauchten ca. 600 formal als Unfallwagen angegeben sein müssten. Tatsächlich waren aber nur ca. 100 als Unfallwagen angegeben.
Man kann natürlich auf Gutachten, Wertminderung und Anwalt verzichten und die Wertminderung in ein paar Jahren beim Verkauf auf die eigene Kappe nehmen. Die Versicherung freut sich
Wenn die Versicherungen ohne Probleme das Zahlen würden was einem zusteht ohne viel Drama, dann bräuchte man auch keinen Anwalt. Die Praxis zeigt leider, dass man in vielen Fällen (Wertminderung, Schmerzensgeld bei Schleudertrauma uvm.) eben seine Ansprüche nur mit einem Anwalt durchbekommt. Die meisten scheuen diese Hemmschwelle, weshalb die Versicherungen eben erst mal probieren alles abzutun. Da bezahlen sie lieber bei 10% der Leute die Anwaltskosten und sparen sich die Zahlungen bei den übrigen 90% ganz.
Also, 1. Anwalt kostet dich 0!
Er wird sich sehr ärgern, wenn du es erst selbst probierst, z. B. fast alles bekommst und wegen einer Kleinigkeit zu ihm kommst.
Vorsicht: Auch Anwälte beraten nicht vollumfänglich. Die meisten sagen nichts von Nutzungsausfallentschädigung, die dir zustehen wird, sobald das Auto repariert ist und zwar egal, ob selbst/privat oder bei Mercedes repariert.
Mein Tipp: Geh zum Anwalt, er soll dich zu einem Sachverständigen schicken und Gutachten machen lassen mit Wertminderung und allem drum und dran.
Mach auf jeden Fall die fiktive Abrechnung! D. h. du kriegst z. B. 3.000 € von der Versicherung, lässt es privat für z. B. 700 € machen und kaufst für die restlichen 2.300 € einen Fernseher und ab in den Urlaub.
Aus dem Raum Stuttgart hätte ich die perfekte Empfehlung für dich. Wenn du Interesse hast, schreib mir am besten eine PN.
Mal davon abgesehen, dass diese Fragen weniger "CLA-spezifisch" sind und in einem anderen Forum besser aufgehoben wären, lässt sich das genaue Schadenausmaß und der erforderliche Reparaturumfang anhand des Fotos allein nicht sachgerecht beurteilen.
Deshalb würde ich für eine erste Einschätzung von einem freien Sachverständigen zunächst beurteilen lassen, ob die sogen. Bagatellschadengrenze ausgeschöpft ist - und wenn ja - ein Gutachten in Auftrag geben.
Es ist dann jedem Geschädigten frei gestellt, entweder nach Gutachten (netto) abzurechnen oder den Schaden in einer autorisierten Vertragswerkstatt beheben zu lassen.
Ich kann bei einem noch relativ neuen Auto - wie deinem - nur zu letzterem raten! Nicht allein, weil die Werkstatt alles "fomelle" übernimmt, sondern weil nur dann keine Probleme mit eventuellen Garantieansprüchen (Rost etc.) entstehen und auch das Thema "Unfallwagen (soweit hier relevant?) für einen späteren Käufer abgemildert wird.
Eine eventuelle Wertminderung gibt es dann ja trotzdem und man kann immer noch entscheiden, ob man z. B. statt eines Ersatzwagens für die Reparaturzeit Nutzungsausfall geltend macht.
Das ist auf jeden Fall ein Gutachten. Es ist kein Bagatellschaden bis 750 € o. Ä.
Der Schaden ist in kürzester Zeit behoben, da braucht er keinen Mietwagen.
Zitat:
@Jura.C400 schrieb am 2. Januar 2019 um 14:48:05 Uhr:
Das ist auf jeden Fall ein Gutachten. Es ist kein Bagatellschaden bis 750 € o. Ä.
Der Schaden ist in kürzester Zeit behoben, da braucht er keinen Mietwagen.
Also ich glaube nicht, dass die fachgerechte Reparatur eines "Nicht-Bagatellschadens" - also mit Ausbeulen, ggf. Türumrüstung und Lackierarbeiten in weniger als einem Arbeitstag zu machen ist...
Schäden ab 80 Euro müssen beim verkauf angeben werden, wurde mir mal von einem Gutachter gesagt.
Wertminderung besteht dann wenn eine Beschädigung vorhanden ist die man NICHT durch einfaches ersetzen von Teilen beheben kann, also in deinem Fall schon!
Mir ist ein LKW, hinter dem ich stand mit ->2<- km/h auf die Stoßstange gerollt weil er die Einfahrt verpasst hat.
Bei mir wurde die Stoßstange und Sensoren ausgetaucht aber nichts ausgebeult / Geschweißt oder genietet von daher hatte ich keinen Anspruch auf Wertminderung.
Der Schaden bei mir war durch den Austausch aller Teile vorne 3500 Euro und trotzdem gab es keine Wertminderung!
Solltest du die Karre mal verkaufen und die gucken sich den Lack an wirst du Probleme haben ;-)
Die Versicherung zu betrügen kann auch mal nach hinten los gehen und wer will bitte an seinem AMG pfuschen und sparen...Mir würde es jedes mal wenn ich das Auto anschaue aufregen das es nicht vernünftig gemacht wurde.
Zitat:
@Mountaingrau schrieb am 2. Januar 2019 um 15:03:49 Uhr:
Zitat:
@Jura.C400 schrieb am 2. Januar 2019 um 14:48:05 Uhr:
Das ist auf jeden Fall ein Gutachten. Es ist kein Bagatellschaden bis 750 € o. Ä.
Der Schaden ist in kürzester Zeit behoben, da braucht er keinen Mietwagen.
Also ich glaube nicht, dass die fachgerechte Reparatur eines "Nicht-Bagatellschadens" - also mit Ausbeulen, ggf. Türumrüstung und Lackierarbeiten in weniger als einem Arbeitstag zu machen ist...
Naja er hat ja von einer fiktiven Abrechnung gesprochen, dahingehend die Tipps. Also keine fachgerechte Reparatur.
Muss er ja selbst entscheiden