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clever-autokauf.de
Hat jemand schon mit diese Vermittler Erfahrungen gehabt
Auf der Seite findet man ein Bürgschaft Mustervertrag
Gibt es jemand hier der Ahnung von hat was diese Bürgschaft
Angelegenheiten angeht und welche Risiken damit verbunden sind
http://clever-autokauf.de/
http://clever-autokauf.de/index.php?...d=52&Itemid=64
http://clever-autokauf.de/index.php?...d=53&Itemid=65
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Gollech
Wer will die Unterlagen gegen Kostenerstattung von 30 € (Fax des Kaufvertrages bzw. der Rechnung, Kopie der Zulassung etc.) zugesendet haben?
Muss man die 30€ per Vorkasse bezahlen?
Allgemein solltest du deinen Diskussionstil überdenken. Hier als Neuling einen Uralt-Fred hochholen, dann pampig werden und überschwänglich eine Firma loben hat durchaus einen Beigeschmack!
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93 Antworten
Ich finde es sehr seltsam, das man sich von "schleierhaften Praktiken einiger Internetanbieter abgrenzen möchte" und gleichzeitig den kompletten Kaufpreis bei Vertragsabschluss verlangt (siehe §6 des Kaufvertrages), auch wenn dieser durch eine Bankbürgschaft abgesichert sein soll.
Auch wenn die Rabatte sehr hoch erscheinen.. (zu hoch..??)
HINWEIS: Dies ist nur das, was mir auf den ersten Blick auffällt. Habe keine Erfahrungen mit clever-autokauf, kann damit also kein qualifiziertes Urteil über dieses Unternehmen abgeben!
Mit der Bürgschaft an sich sind für Dich gar keine Risiken verbunden, denn sie sichert Deinen Anspruch ggü. dem Händler ab, geht also zu seinen Lasten.
Wenn Du in Vorleistung gehen sollst, hast Du immer ein Risiko, es sei denn, die Bankbürgschaft als Gegenwert wäre wasserdicht.
Woran man das erkennt? Da bin ich kein Experte.
Die Nachlässe sind allerdings z.T. überraschend - etwa auf Porsche bis 20 %, ich habe noch nicht erlebt, dass das funktioniert. Aber das bedeutet nur genau das...
Sein Angebot ist stark limitiert, was durchaus dafür sprechen kann, dass er seine Nische gefunden und erschlossen hat.
Ich kann also adhoc keinen auffälligen Fehler finden. Höchstens irritierend, dass sich der Inhaber einer Einzelfirma im Impressum als "Geschäftsführer" aufführt - den gibt's ja nominal nur bei einer GmbH, soweit ich weiß.
Übrigens: wenn er Deinen Anpsruch mit einer Bankbürgschaft absichern will, dann sollte es ja umgekehrt genauso gehen:
dass man ihm nicht Geld, sondern eine offizielle Zahlungsgarantie
einer Bank, Leasinggesellschaft, eines Notars o.ä. schickt.
Damit müsste er bestellen können, allerdings geht er dann mit mindestens 10 -20% des KP in Vorleistung.
Zitat:
Sicherheit: Eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft unserer
Sparkasse über Ihre gesamte angezahlte Kaufsumme. Somit haben Sie schon im
Vorfeld Ihrer Überweisung die 100%ige Sicherheit, dass Sie definitiv die vereinbarte
Leistung für Ihre Zahlung erhalten werden.
Zitat:
Die Lieferzeiten bei diesen Konditionen liegen dabei in der Regel bei der Lieferzeit
des „normalen“ Privatkunden. Aus unserer Erfahrung sollten aber für jede Neufahrzeug-
Bestellung mindestens 3 bis 4 Monate als Lieferzeit eingeplant werden.
Die verschenkten Guthabenzinsen für die gesammte Summe über einen Zeitraum von 3-4 Monaten betragen bei 4% und einer Kaufsumme von 25k 333 €
Weiterhin habe ich mir die PDF mal angeschaut und von einer Sparkasse nichts gefunden, das Papier ist nichts wert. Um hier mal ein wenig sicherzustellen einfach mal bei der Sparkasse vorab anrufen.
FINGER WEG BEI SOLCHEN VORLEISTUNGEN
Zitat:
FINGER WEG BEI SOLCHEN VORLEISTUNGEN
@Pepper: Sei hübsch vorsichtig mit solchen Anregungen - das kann Dir u.U. als geschäftsschädigendes Verhalten eine nette Klage einbringen.
Statt immer gleich in Hysterie zu verfallen, solltest Du vielleicht einmal
die Details betrachten. Bestellt nämlich der Händler ein Fahrzeug für den Kunden, und der nimmt nicht ab / zahlt nicht, sitzt der Händler auf der Kiste. Der Händler will aber das Auto gar nicht haben - warum soll er das Risiko tragen???
Zitat:
Weiterhin habe ich mir die PDF mal angeschaut und von einer Sparkasse nichts gefunden, das Papier ist nichts wert.
Das ist nur das Formular. Der kunde bekommt diese Bürgschaft VOR der Überweisung, wenn ich das richtig verstehe, und kann sie zunächst prüfen (einfach die jeweilige Bank ermitteln und über die normalen Wege anrufen oder schreiben- die antworten ganz sicher). In Kraft tritt sie allerdings erst mit Geldfluss.
An dieser Vorgehensweise ist m.E. nichts auszusetzen.
Derbe finde ich allerdings die Zusatzbestimmungen im Mustervertrag, hier speziell § 5 Absatz 1. Dass das gesetzeskonform oder üblich ist, wage ich mal zu bezweifeln.
Sehe es wie Pepperduster!
Finde nichts von der Sparkasse. Würde den Verkäufer fragen, welche Sparkasse, und das Geschäft in der Sparkasse endabwickeln, Geld gegen sofortige Ausstellung der Bürgschaftsurkunde in der Sparkasse.
Allerdings halte ich jede Art von Anzahlung bei Massenherstellern für ungewöhnlich. Musste noch nie anzahlen. Kann mir sowas vorstellen, wenn man einen Wissmann Roadster bestellt.
Ich würde die Finger davon lassen. Die Hersteller haben immer wieder entsprechende attraktive Aktionen und da biste auf der sicheren Seite.
Auch der Passus, dass der Wagen innerhalb der ersten 6 Monate nicht veräussert werden darf und ansonsten 30% Strafe des Listenpreises fällig werden... Hallo?! Wenn ich mir über meinen Vertragspartner per Rahmenabkommen einen Wagen bestellen würde, würde ich mich verpflichten, den 6 Monate auf mich zugelassen zu lassen, aber nix Strafe...
FINGER WEG!!!!!!!!!!
BEN
Ben & Pepper..
Einer professioneller als der andere... *kopfschüttel*
Egal wie hoch die angebotenen Rabatte sein mögen, Vorkasse ist und bleibt für mich beim Autokauf ein absolutes No-Go.
Zitat:
Original geschrieben von Wanderbra
Mit der Bürgschaft an sich sind für Dich gar keine Risiken verbunden, denn sie sichert Deinen Anspruch ggü. dem Händler ab, geht also zu seinen Lasten.
Wenn Du in Vorleistung gehen sollst, hast Du immer ein Risiko, es sei denn, die Bankbürgschaft als Gegenwert wäre wasserdicht.
Woran man das erkennt? Da bin ich kein Experte.
Die Nachlässe sind allerdings z.T. überraschend - etwa auf Porsche bis 20 %, ich habe noch nicht erlebt, dass das funktioniert. Aber das bedeutet nur genau das...
Sein Angebot ist stark limitiert, was durchaus dafür sprechen kann, dass er seine Nische gefunden und erschlossen hat.
Ich kann also adhoc keinen auffälligen Fehler finden. Höchstens irritierend, dass sich der Inhaber einer Einzelfirma im Impressum als "Geschäftsführer" aufführt - den gibt's ja nominal nur bei einer GmbH, soweit ich weiß.
Übrigens: wenn er Deinen Anpsruch mit einer Bankbürgschaft absichern will, dann sollte es ja umgekehrt genauso gehen:
dass man ihm nicht Geld, sondern eine offizielle Zahlungsgarantie
einer Bank, Leasinggesellschaft, eines Notars o.ä. schickt.
Damit müsste er bestellen können, allerdings geht er dann mit mindestens 10 -20% des KP in Vorleistung.
Genau so habe auch vorgeschlagen umgekehrt zu machen mit der Bankbürgschaft leider
nicht einverstanden gewesen.
Habe auch die Tel. Nr. von der Sparkasse bekommen wo diese Bürgschaft ausgestellt wird .
Auf ein Rechtsberatung lassen sie sich nicht ein mindestens nicht kostenlos.
Leider kann keine sagen ob diese zwei Musterverträge wasserdicht sind falls daneben
gehen sollte.
Schließlich kommt auch auf die Vertragsgestaltung an und da kann mich die Sparkasse nicht
weiter helfen sagte der Berater.
Der Verkäufer sagte daß er das Geld braucht um bei BMW Werk in Vorleistung zu treten.
Eine Bankbürgschaft von mir würde das BMW Bank nicht akzeptieren.
Zitat:
Original geschrieben von Wanderbra
Zitat:
@Pepper: Sei hübsch vorsichtig mit solchen Anregungen - das kann Dir u.U. als geschäftsschädigendes Verhalten eine nette Klage einbringen.
Gut das die Formulierung Allgemeingehalten ist und somit nicht auf einen einelnen Betrieb/ Unternehmen zurückzuführen ist, jeder Verbraucherverein warnt vor Vorleistungen ohne die Ware zu bekommen. Folglich gilt beim Autobarkauf Ware gegen Kohle , alles andere ist viel zu riskant.
Zitat:
Original geschrieben von Wanderbra
Ben & Pepper..
Einer professioneller als der andere... *kopfschüttel*
Nein aber vieleicht lassen wir einfach den gesunden Menschenverstand einmal sprechen, und bei einer Vorkasse über einen Zeitraum von 3-4 Monaten einer fremden Person die gesammte Geldsumme zu überweisen Boooooh da stellen sich alle Nackenhaare bei mir auf.
Was will die Firma mit dem Geld eigentlich so lange vorab ? Er muss das Auto auch erst zahlen wenn er es vom Werk erhalten hat.
Da der Verkäufer aber behauptet das er bei einem Automobilhersteller in Vorleistung gehen muss wäre faktisch das Geld nicht mehr bei der Sparkasse vorhanden sondern zum Hersteller übergegangen.
Das Thema wurde bei MT vor einiger Zeit schon mal lange diskutiert lese mal hier weiter:
http://www.motor-talk.de/.../20-bis-35-auf-neuwagen-t1565241.html?...
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Was will die Firma mit dem Geld eigentlich so lange vorab ?
Das frage ich mich in solchen Fällen auch immer grundsätzlich als erstes...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Was will die Firma mit dem Geld eigentlich so lange vorab ?
Das frage ich mich in solchen Fällen auch immer grundsätzlich als erstes...
Die Rabatte über ein gutes Tagesgeldkonto wieder ein Stückweit zurück holen.
Hmm naja Internet ist ja gut um Sachen wie Pokemon Schnürsenkel zu kaufen oder was weiss ich 1 Cent Qualitätsakkus aus Honkong aber einen Neuwagen das finde ich dann schon heftig.
Vor Ort gibt es ja auch Rabatte und naja ob nun 5% mehr oder weniger ist doch bei einem Neuwagen eh egal - mit den Anbringen der Kennzeichen ist der doch sowieso gleich 20-30% weniger wert.... wenn man einen Neuwagen holt hat man sich doch eh innerlich damit abgefunden dass man nun einen Sack Geld verbrennt
Anstatt Rabatte kann man ja beim lokalen Händler ja auch über Sachen verhandeln die ihm weniger wehtun und trotzdem Geld wert sind wie günstigere Inspektionen etc - dann kommt man da meist ja auch auf einen vernünftigen Betrag.
Mir wäre das auch zu stressig abzuwarten ob nun irgendwann ein Auto kommt oder vielleicht eine Karte aus einem Südseestaat der kein Auslieferungsabkommen mit der EU hat