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CLK Scheinwerfer

Mercedes
Themenstarteram 10. Juli 2009 um 21:23

Hi @ all

Plane in kürzester Zeit mir für meinen CLK 200K die frontscheinwerfer ersetzen zu lassen gedacht hatte ich an etwa *BILD*

Hat jemand von euch evtl. schon diese Scheinwerfer oder plant sie jemand anzuschaffen .

Einfach alles Posten was ihr darüber wisst und was hilfreich bei der kaufentscheidung sein könnte.

 

Optisch natürlich hin hingucker im gegensatz zu den standart leuchten.

 

 

Mit freundlichen Grüssen

Beste Antwort im Thema

Alles Quatsch! Es gibt Richtlinien, die einzuhalten sind, Ende. Diese angeblichen Gutachten und ABEs sind ungültig.

Komisch, das steht bei der ebay Auktion dabei, beißt sich das nicht? :D

Zitat:

Denn jetzt trägt Euch leider eine Umrüstung kein Tüv Prüfer mehr ein

Ich lach mich weg!

Für was ist denn eine ABE oder ein Gutachten? ;)

Also nochmal: Wer nicht ganz verdummt ist, liest sich mal in die Geschichte rund um Xenon ein und sieht dann recht schnell, das hier nur versucht wird, Geld aus der Tasche zu ziehen....

Zum Beispiel wäre eine Umrüstung nur dann grundsätzlich möglich, wenn es dieses Fahrzeug auch mit Original Xenon gab! Grundsätzlich wäre dann auch zwingend eine aut. Leuchtweitenregulierung sowie Reinigungsanlage notwendig! Dies ist Teil des Gesetzestextes.

Irgendwelche angeblichen ebay Sachen machen das ganze nicht legal!!

Und die Sache mit den "e" Prüfzeichen und ebay Teilen, egal ob das Scheinwerfer, Rückleuchten oder sonst was ist lassen wir mal ganz schnell außer Acht, da hilft auch den ewigen Besserwissern bereits ein kleiner Blick in Google, das spricht Bände (ohne LWR, selbst einpassen von Stellmotoren usw.)! Da stehen einem die Haare zu Berge.

Zitat:

( man muss halt nur drauf achten linsenscheinwerfer "s" brenner zu verwenden und bei nicht linsenscheinwerfer "r" brenner zu verwennden )

Dazu müsstest du aber auch geprüfte Scheinwerfer einbauen, die bereits eine Fassung für Xenon Brenner, egal ob D2R oder D2S, haben! Alles was bei ebay angeboten wird hat erst mal eine H7 Fassung, dort passen dann auch nur die nicht zugelassenen H7 Brenner rein, auch die wiederum gibt es nur und ausnahmslos nicht geprüft und nicht zugelassen..... :D:D

Eigentlich ist das allen klar, aber irgendwie möchte das keiner wahrhaben, die Menschheit ist schon komisch und läuft oft mit Scheuklappen durch die Gegend, obwohl das so offensichtlich ist!

Damit jetzt nicht gleich wieder auf mich eingeprügelt wird, bitteschön:

Zitat:

Auf legalem Wege lassen sich heute nur sechs verschiedene Pkw-Modelle mit Xenon-Abblendlicht nachrüsten: Mercedes-Benz E-Klasse, 5er BMW sowie Ford Focus, Audi A3, VW Golf und Opel Astra - jeweils ab Baujahr 1998 und ausschließlich mit Umbausätzen der Firma Hella. Für den BMW-Fünfer und die Mercedes-E-Klasse sind Originalteile erhältlich, die Kompakten können auf einen Modulbaukasten zurückgreifen: Dabei sind die Scheinwerfer-Einsätze immer gleich, nur der Einbaurahmen ist fahrzeugspezifisch. Die Preise verstehen sich immer inklusive automatischer Leuchtweitenregelung, für die Scheinwerfer-Dusche werden bei den Kompakten 165,50 Euro fällig, bei der E-Klasse 189 Euro und beim Fünfer 257 Euro – falls noch nicht vorhanden.

llegales Xenonlicht blendet wie Fernlicht

Nicht enthalten ist der Einbau. Für begabte Bastler ist er in Eigenregie möglich, eine Werkstatt benötigt etwa vier Stunden. Schneller klappt der Einbau eines jener dubiosen Xenon-Umbausätze, mit denen Zubehörfirmen vor allem über das Internet einen schnellen Euro machen wollen. Einfach die Halogenlampe herausziehen, einen Xenonbrenner hineinstecken und irgendwo das Vorschaltgerät anschrauben – fertig. So was ist natürlich nicht erlaubt. Denn ein Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung in Verbindung mit einem bestimmten Lampentyp. Bei dem Umbau erlischt sie, folglich auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit der Versicherungsschutz. Unter Umständen haftet dann der Fahrzeughalter – und zwar in unbegrenzter Höhe.

Das Risiko, dass etwas passiert, ist hoch. Denn bei Versuchen wurde festgestellt, dass die Blendwirkung solcher Xenon-getunten Normalscheinwerfer 100-fach höher liegt – das entspricht vollem Fernlicht. Fährt der Gegenverkehr deshalb in den Graben oder passiert womöglich Schlimmeres, wird es eng für den Freund illegalen Xenonlichts. Zumal auch das Kraftfahrtbundesamt inzwischen diese Problematik erkannt und die Polizei darauf hingewiesen hat.

Die Anbieter stört das wenig. MTEC zum Beispiel gaukelt gar das Vorhandensein eines TÜV-Gutachtens vor, und Target Automotive behauptete auf der Automechanika uns gegenüber dreist, ihr Xenon-Set erhielte demnächst eine holländische ECE-Zulassung. Wie denn, bitte, ohne automatische Leuchtweitenregelung und Reinigungsanlage? Hauptsache, der Kunde glaubt solche Märchen – und bezahlt.

Die rechtlichen Folgen darf er dann alleine ausbaden, denn die Hersteller haben sich abgesichert: Auf der Rückseite des Target-Prospekts steht ganz klein der Hinweis, dass der Xenon-Umbau nur für Offroad- und Rallyezwecke gestattet ist. Also: Finger weg von solchem Bastelschrott, wenn Licht nicht zum Sicherheitsrisiko werden soll.

Zitatende. Quelle: *LINK*

 

Meine Herren, hier sollten doch eigentlich nur erwachsene Menschen schreiben, die einen Führerschein besitzen und der Google Suche mächtig sind, oder? Keine 2 Minuten Suche und den Schwachsinn entlarvt, Jungens, erst Hirn einschalten und dann Glauben. :rolleyes::rolleyes:

Selbst bei ebay (!) finden sich Hinweise:

*LINK*

 

Zitat:

ich selbst bin nun drei jahre mit solch einer umrüstung unterwegs (allerdings nich im clk ) ,

und ich bin auch kein anbieter der beiden ebay angebote .

Super Chris! Hättest das Geld besser in Großbuchstaben investiert und den Text rücksichtsvoller verfasst. Aber du gehörst auch zu denen, die Nachts mit Blendlicht rumfahren und sich über Ihr tolles Licht freuen, egal ob andere geblendet werden. Steht das auch im Zusammenhang mit deinen Bemühungen beim Texte verfassen? Wirkt auf mich ähnlich Scheissegal....

Sogar bei Motortalk hab ich was gefunden!

*KLICK*

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Fakt ist, dass sie in Deutschland nicht zulässig sind, da sie nur eine Manuelle Leuchtweitenregulierung haben. Bedeutet, man kann die Scheinwerferhöhe mit dem kleinen Drehregler im Innenraum nicht mehr verstellen.

Ansonsten:

Sie sehen gut aus ;-)

warum sollten die nicht zulässig sein?

Ich habe bei meinen Xenon im Vormopf auch keine automatische Leuchtweitenregulierung, sprich das Rädchen....

wundert mich, da ich eine abnehmbare Anhängerkupplung habe und das sollte das normalerweise vorhanden sein!

Zitat:

Original geschrieben von Phil0283

warum sollten die nicht zulässig sein?

Ich habe bei meinen Xenon im Vormopf auch keine automatische Leuchtweitenregulierung, sprich das Rädchen....

wundert mich, da ich eine abnehmbare Anhängerkupplung habe und das sollte das normalerweise vorhanden sein!

Ebend weil du die Automatische Leuchtweitenregulierung hast, hast du kein Rädchen.

Automatisch = kein Rädchen (da AUTOMATISCH, bei Xenon Pflicht! Geregelt durch Sensoren im Kofferaum. Hat mit der Anhängerkupplung nichts zu tun)

Rädchen = Elektrische / Pneumatische Leuchtweitenregulierung (Einstellung durch den Fahrer am Drehrad)

Manuelle Leuchtweitenregulierung = Manuelle Einstellung der Leuchtweite vorne am Scheinwerfer (Drehrad hat keine Funktion)

Zu den Scheinwerfern: Sehen garnicht schlecht aus! Über Angel Eyes kann man streiten, dem einen gefallen sie, dem anderen nicht...

Aber auf Grund der Leuchtweitenregulierung würde ich mir die nicht Kaufen!

hoffe ich konnte helfen ;)

lg

Sie mögen ja noch so toll sein, da sie in Deutschland verboten sind, erübrigt sich doch jede weitere Diskussion.

 

Ein schwerer Unfall mit den Teilen und schon hast du die Kacke am dampfen. Selbst bei Sonnenschein ohne Benutzung der Scheinwerfer ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen und die Versicherung wird dich in Regress nehmen.

 

Da kommen schnell Tausende von Euros zusammen, möglicherweise mehr als dein CLK gekostet hat und dann ist Heulen und Zähneklappern.

Das sagt man bei nicht zugelassenen Teilen immer schnell.

Ich möchte das zwar auch nicht ausprobieren, aber wenn man bei strahlendem Sonnenschein mit nicht zugelassenen, ausgeschalteten Scheinwerfern jemanden anfährt, sollte man vor Gericht gute Chancen haben zu beweisen, dass es daran nicht gelegen hat.

Die Versicherung wird sich zumindest schwer tun, zu beweisen, dass der Unfall mit korrekten Scheinwerfern zu verhindern gewesen wäre.

Sieht bei abgefahrenen Reifen natürlich schon anders aus.

@Shottky: Danke für die Info, wieder was dazu gelernt :D

Gruß

am 26. Juli 2009 um 20:55

ZITAT

"Das sagt man bei nicht zugelassenen Teilen immer schnell.

 

Ich möchte das zwar auch nicht ausprobieren, aber wenn man bei strahlendem Sonnenschein mit nicht zugelassenen, ausgeschalteten Scheinwerfern jemanden anfährt, sollte man vor Gericht gute Chancen haben zu beweisen, dass es daran nicht gelegen hat.

 

Die Versicherung wird sich zumindest schwer tun, zu beweisen, dass der Unfall mit korrekten Scheinwerfern zu verhindern gewesen wäre.

 

Sieht bei abgefahrenen Reifen natürlich schon anders aus."

 

Wenn Teile eingebaut sind, die nicht zulässig sind, erlöscht die Betriebserlaubnis. Man darf also mit dem Fahrzeug nicht fahren, somit ist man eben schon schuld wenn es auch am Tage zu einem Unfall kommt.

Hallo,

versteh ich das richtig, dass die nicht zulässig sind, weil Xenon und manuelle Leuchtweitenregulierung nicht kombiniert sein dürfen??? Sind solche scheinwerfer dann ohne xenon zulässig???

mfg

Harrys

am 27. Juli 2009 um 11:30

Zitat:

Original geschrieben von harrrys

Hallo,

versteh ich das richtig, dass die nicht zulässig sind, weil Xenon und manuelle Leuchtweitenregulierung nicht kombiniert sein dürfen??? Sind solche scheinwerfer dann ohne xenon zulässig???

mfg

Harrys

Hallo,

was gibt es da nicht zu verstehen ?! Das sind doch keine Xenon scheinwerfer sondern normale Klarglas scheinwerfer in Xenonlock mit wie der Verkäufer schreibt (manuelle Leuchtweitenregulierung (Verbau in BRD auf eigene Gefahr)) also offen gesagt Nicht zugelassen in BRD!!

MfG Bobo

 

am 27. Juli 2009 um 19:23

Zitat:

Original geschrieben von harrrys

Hallo,

versteh ich das richtig, dass die nicht zulässig sind, weil Xenon und manuelle Leuchtweitenregulierung nicht kombiniert sein dürfen??? Sind solche scheinwerfer dann ohne xenon zulässig???

mfg

Harrys

Und ich versteh nicht wie solche Leute den Führerschein geschafft haben, die so wenig das Problem verstehn?

Und wozu gibt es überhaupt die Leuchtweitenregulierung?

Und warum Licht am Auto?

Wenn Deine blind sind oder verkratzt pack Dir neue rein!

Habe einen Satz neue Scheinwerfer liegen!-komplett

mit Lampen und Scheinwerferregulierung!

PN bei Interesse!

Grüße,

Sven

Cimg0178

Zitat:

Original geschrieben von R208

Zitat:

Original geschrieben von harrrys

Hallo,

versteh ich das richtig, dass die nicht zulässig sind, weil Xenon und manuelle Leuchtweitenregulierung nicht kombiniert sein dürfen??? Sind solche scheinwerfer dann ohne xenon zulässig???

mfg

Harrys

Und ich versteh nicht wie solche Leute den Führerschein geschafft haben, die so wenig das Problem verstehn?

Und wozu gibt es überhaupt die Leuchtweitenregulierung?

Und warum Licht am Auto?

Es tut mir ja sehr Leid, dass ich Ihren Anforderungen in sachen Technik nicht gerecht werden kann. Wenn man bei Fragen gleich so blöd von der Seite angemacht wird, sollte man sich überlegen, ob es überhaupt sinnvoll ist Beiträge in ein Forum zu posten. Mir ist auch klar, dass einige meine Frage als lächerlich empfinden, aber es gibt nun mal auch welche die es nicht besser wissen. Und ich bezweifle auch sehr stark, dass Sie in der Lage sind über meine Kompetenz als Fahrer und Führerscheinhalter zu urteilen.

mfg

am 27. Juli 2009 um 21:58

... wer will noch ne Tüte Popcorn?

am 27. Juli 2009 um 22:09

@Sven: Sorry, meine sind runder (208). Muss weiterhin blind fahren.

@Fahrprüfung

Text aus einer x-beliebigen Fahrschulseite:

"Wir stellen hier in einer Tabelle zusammen, was nach unserer Erfahrung bisher bei praktischen Prüfungen zum Thema "Sicherheitskontrollen" alles gefragt wurde....

Welche Funktion hat das Rändelrad links [Leuchtweitenregulierung]?

Damit wird die Blendung des Gegenverkehrs durch Abblendlicht bei erhöhter Zuladung vermindert. Je mehr Zuladung, um so mehr muss es gedreht werden (von 0 über I - II bis III) "

Auf Popcorn komme ich gern zurück.;)

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