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COC / EWG für Sharan 7N 2.0 TDI CBAB Bj.2011 5 Sitzer
Hallo,
Ich habe auf meinem Sharan 7N Original VW Sommerreifen aber keine Dokumente dazu da im Schein nur die 16 Zoll Winterreifen stehen suche ich eine Kopie einer EWG / COC für meine Sommerreifen VW 7N0601025D. 7x17" ET39. 225/50 R17 98H.
Danke
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5 Antworten
Hallo Nunne01,
seit es die neuen Fahrzeugdokumente Zulassungsbescheinigung Teil1 und Teil2 gibt, wird grundsätzlich nur noch eine Rad-Reifenkombination eingetragen. In der Regel ist das die Größe der Winterreifen (bzw. kleinste zugelassene Reifengröße). Im alten Fahrzeugschein waren auch andere Größen eingetragen. Du bist auch nicht verpflichtet, bei der Nutzung von originalen VW-Felgen und der richtigen von VW zugelassen Reifengrößen irgendeine Dokumentation mitzuführen. Diese kann man übrigens im Internet unter
https://reifen-groessen.de/size/volkswagen/sharan/2011/#region-eudm
aufrufen und kontrollieren. Für deine angegebene Teilenummer findest du im Internet unter
https://www.felgenkatalog.de/.../
die entsprechende Felge und die technischen Daten dazu. Durch die Teilenummer wird die Echtheit als originale VW-Felge bestätigt. Bei einer Kontrolle sollen die Beamten sich das selbst raussuchen, wenn der Staat die Eintragung in den Fahrzeugdokumenten nicht mehr vornimmt. Nur bei der Nutzung abnahmepflichtiger Rad-Reifenkombinationen musst du diese in die Fahrzeugdokumente eintragen lassen oder die entsprechenden Dokumente der Abnahme bei jeder Fahrt mitführen. Dies schreibe ich dir als einer, der seit 24 Jahren bei der Verkehrspolizei arbeitet.
Reicht dir das als Information?
Viele Grüße
Ja wenn das so ist dann brauche ich nichts, habe aber ein Beitrag gesehen wo jemand kontrolliert wurde und die Polizei hat bei Originalfelgen nachgefragt danach bekam er eine Mangelschein und musste es vorführen da es überwiegend meine Frau mit Kind fährt wollte ich auf Nummer sicher gehen um unnötige Wartezeit oder erlöschen der Erlaubnis/Versicherung vorbeugen. MfG
Hallo Nunne01,
wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kanns du ja dir die von mir genannten Dokumente ausdrucken und im Fahrzeug mitführen. Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Die allgemeine Betriebserlaubnis und auch der Versicherungsschutz erlöschen definitiv nicht, solange es sich tatsächlich um originale bzw. entsprechend zugelassene Teile handelt. Ohne begründeten! Verdacht, dass am Fahrzeug nicht zugelassene Teile montiert sind, darf kein Mängelschein ausgestellt werden. In so einem Fall würde ich sofort den Dienstvorgesetzten anrufen und eine Beschwerde einreichen. Außerdem würde ich die Beamten darauf hinweisen, dass sie bei einem ungerechtfertigten Mängelschein für meine Aufwendungen und entstehende Kosten aufkommen müssen. Ein Bsp.: ein Kollege von mir war an der Küste mit dem Motorrad unterwegs. Er wurde angehalten und kontrolliert. Zwei junge Beamte waren der Meinung, dass das Motorrad nicht den Vorschriften entspricht und legten es quasi still. Er holte einen Abschleppdienst, ließ ein Gutachten anfertigen, fuhr in der Zeit mit dem Taxi usw. Da das Motorrad im Originalzustand war, musste die Beamten sämtliche Kosten tragen und zusätzlich eine Entschädigung bezahlen. Nicht alle Polizisten haben wirklich Ahnung. Zweites Bsp.: ich war mit meinem Sharan 1 mit werksseitig getönten Scheiben bei der HU. Der Prüfer fragte nach der Prüfnummer, die bei Tönungsfolien im Scheibenbereich zu sehen sein muss. Ich fragte ihn, wieso Prüfnummer und wies daraufhin, dass es Serienscheiben sind. Daraufhin er: "Ach so? Na gut, dann brauchen sie keine Nummer." Soviel zum Thema Ahnung!
Man soll Polizisten schon Respekt entgegenbringen, muss sich aber dann doch nicht alles gefallen lassen. Wie gesagt: mit den Ausdrucken kannst du vor Ort beweisen, dass es Originalfelgen und die richtigen Reifen sind.
Viele Grüße.
Der Umstand, dass es sich um Originalfelgen handelt reicht eben nicht. Die konkrete Rad-Reifen-Kombination muss in der EWG-Übereinstimmungserklärung oder den CoC-Papieren des konkreten Fahrzeuges (FIN-spezifisch ausgestelltes Dokument vom Fahrzeughersteller) aufgeführt sein. Ist das nicht der Fall, ist das Rad so nicht zulässig selbst wenn es bei einem vergleichbaren Fahrzeug ab Werk verbaut war und beim eigenen Auto ab Werk hätte bestellt werden und demnach verbaut sein können. Wenn die Rennleitung das beanstandet hat sie Recht. Das formlose Rechtsmittel beim disziplinarisch oder fachlich Vorgesetzten ist dann ebenso aussichtslos wie das formelle Rechtsmittel. Mithin ist auch die Chance auf Regressansprüche für Auslagen mehr als gering. Mein Tipp, besorg dir die EWG-Übereinstimmungserklärung vom Hersteller (gegen Gebühr) und lass die Räder -sofern darin nicht aufgeführt- mit der Teilenummer vom Sachverständigen abnehmen und von der Zukassungsstelle eintragen. Dann verläuft auch die Fahrzeugkontrolle tiefenentspannt.
17 zoll original Felgen eintragen… dann bitte auch den Serienauspuff und das serien Sportfahrwerk…Achja die Serien LED Rückleuchten dann gleich dazu.
So ähnlich müssen wohl die Polizisten gewesen sein, die mein komplett originale Ibiza Cupra R damals auseinander genommen haben.