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Codierung und Garantie

VW Touran 2 (5T)
Themenstarteram 29. Januar 2017 um 10:48

Hallo zusamnen,

 

seit einer geraumen Weile verfolge ich den Codierungsthread mit großem Interesse. Allein was so schon machbar ist erscheint beeindruckend; ich selbst verstehe davon leider nicht viel. Mit diesem Thema wende ich mich an diejenigen, das Codieren beherrschen und auch jene, die schon etwas codieren haben lassen. Den entsprechenden Thread zu VCDS halte ich eher für technisch geprägt und möchte da nicht hiermit dazwischenfunken. Es mag auch sein, dass dies alles bereits anderswo geklärt wurde, aber leider habe ich nicht wirklich etwas dazu gefunden.

 

Als ich ganz unbedarft hinsichtlich der beim 7-Sitzer nicht auf Knopfdruck im Cockpit bedienbaren Heckklappe und einer Änderungsmöglichkeit fragte, wurde mir sowohl bei der Abholung in WOB als auch vom Händler mitgeteilt, dass dies aus Sicherheitsgründen seitens VW nicht machbar sei. Jede "anderweitige" Manipulation der Software führe sowohl zum Erlöschen der ABE als auch dem jedweder Garantieansprüche. Gleichzeitig versicherte man mir, dass die Software bei jedem Werkstattaufenthalt auf Manipulationen überprüft werde. Solche würden dann zwar nicht an die Behörden weitergegeben, aber zumindest entsprechend vermerkt.

 

Grundsätzlich hätte ich ja gern auch das Ein- oder Andere angepasst, insbesondere die Heckklappenfunktion. Allerdings möchte ich weder mit einem Auto umherfahren, bei dem die Zulassung wegen fehlender ABE erloschen ist, noch meine Werks- und Anschlussgarantie verlieren. Wie geht Ihr damit um, bzw. wie regelt Ihr das mit dem :), bzw. der Werkstatt?

 

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Hallo,

grundsätzlich gilt es zu unterscheiden, ob eine Änderung der Software oder Codierung unter anderem zu den folgenden Kategorien gehört:

  • Homologation: Direkte oder indirekte Änderung des Kraftstoffverbrauchs und des Abgassverhaltens, wie zum Beispiel das permanente auscodieren der Start-Stopp-Funktion oder Änderungen Abgassrückführung. Diese Anpassungen müssten Abgenommen werden, da sie zumindest in Deutschland eine Art der Steuerhinterziehung darstellen. Zur Erinnerung, Start-Stopp bringt im aktuell zulassungsrelevanten NEFZ einige Gramm CO2.
  • Sicherheitsrelevant bzgl. StVO: Entfernen der Wisch-Waschfunktion bei direkten Scheinwerfern (z.B. Xenon oder LED ohne Reflektor).
  • Sicherheitsrelevant: Auskodieren der Gurtwarnung oder ähnliches. Auskodieren des Kreuzungslichts durch die Nebelscheinwerfer.
  • Komfort: Die Heckklappe, wenn man den Einklemmschutz mal außer acht lässt.

Je nach Kategorie gilt: Wo kein Kläger, da kein Angeklagter.

Grade unsere VWs stehen aktuell unser etwas genauerer Beobachtung bzgl. Abgassverhalten - sollte man nie vergessen, wenn man hier etwas dreht.

Sollte man aber in der Dunkelheit einen Fußganger übersehen und das Fahrzeug muss untersucht werden, dann wird das Kreuzungslicht sowohl für VW als auch für die Versicherung interessant. Der Unfall wäre ggf. vermeidbar gewesen.

Sollte sich doch mal ein Kind in der dritten Reihe die Finger einklemmen, dann braucht man als "vermeintlicher 5-Sitzer" gar nicht zum Händler fahren. Das ist klar eigenes Verschulden. Sollte das Heckdeckelsteuergerät ausfallen und während der Garantiezeit reklamiert werden, dann wird natürlich mit dem lt. Werk ausgelieferten Einstellungen verglichen. Es kann zu Diskussionen kommen.

Einen generellen Soll-Ist-Vergleich gibt es jedoch nicht (mehr).

Liebe Grüße

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Das Thema finde ich auch spannend und bin gespannt auf eure Antworten.

Hallo,

grundsätzlich gilt es zu unterscheiden, ob eine Änderung der Software oder Codierung unter anderem zu den folgenden Kategorien gehört:

  • Homologation: Direkte oder indirekte Änderung des Kraftstoffverbrauchs und des Abgassverhaltens, wie zum Beispiel das permanente auscodieren der Start-Stopp-Funktion oder Änderungen Abgassrückführung. Diese Anpassungen müssten Abgenommen werden, da sie zumindest in Deutschland eine Art der Steuerhinterziehung darstellen. Zur Erinnerung, Start-Stopp bringt im aktuell zulassungsrelevanten NEFZ einige Gramm CO2.
  • Sicherheitsrelevant bzgl. StVO: Entfernen der Wisch-Waschfunktion bei direkten Scheinwerfern (z.B. Xenon oder LED ohne Reflektor).
  • Sicherheitsrelevant: Auskodieren der Gurtwarnung oder ähnliches. Auskodieren des Kreuzungslichts durch die Nebelscheinwerfer.
  • Komfort: Die Heckklappe, wenn man den Einklemmschutz mal außer acht lässt.

Je nach Kategorie gilt: Wo kein Kläger, da kein Angeklagter.

Grade unsere VWs stehen aktuell unser etwas genauerer Beobachtung bzgl. Abgassverhalten - sollte man nie vergessen, wenn man hier etwas dreht.

Sollte man aber in der Dunkelheit einen Fußganger übersehen und das Fahrzeug muss untersucht werden, dann wird das Kreuzungslicht sowohl für VW als auch für die Versicherung interessant. Der Unfall wäre ggf. vermeidbar gewesen.

Sollte sich doch mal ein Kind in der dritten Reihe die Finger einklemmen, dann braucht man als "vermeintlicher 5-Sitzer" gar nicht zum Händler fahren. Das ist klar eigenes Verschulden. Sollte das Heckdeckelsteuergerät ausfallen und während der Garantiezeit reklamiert werden, dann wird natürlich mit dem lt. Werk ausgelieferten Einstellungen verglichen. Es kann zu Diskussionen kommen.

Einen generellen Soll-Ist-Vergleich gibt es jedoch nicht (mehr).

Liebe Grüße

Hallo in die Runde,

verfolge die ganzen Themen auch immer mit den ähnlichen Hintergedanken.

Wie Fiesta schon schreibt "Wo kein Kläger, da kein Angeklagter"

Jedoch kann sich dies sehr schnell ändern, wenn mal was passieren sollte, oder ein heikler Garantiefall eintreten dürfte.

(Da will ich mir auch mal die Garantiebedingungen genau durchlesen, wie da die Beweislast gergegelt ist)

Was aber meine allgemeine Erfahrung ist, das leider immer was gesucht wird, was der Kunde falsch gemacht haben könnte... und ne Codierung wäre ein gefundenes Fressen für den Freundlichen, der sich so einige Mühen sparen kann....

Dann gerade die elektrische Heckklappe birgt schon eine Gefahr, so das ich es warscheinlich sogar bei dem 5-Sitzer, wie beim 7er machen würde. Letztentlich kann es sehr schnell passieren, das gerade Kinder mit den Sachen spielen... Wenn es dann noch ein fremdes Kind ist... ...

Start/Stop wird bestimmt auch bald vom Tüv streng kontrolliert werden, wenn es nicht schon so ist...

Grüße

Themenstarteram 29. Januar 2017 um 12:50

Danke, das hilft schon einmal.

 

An sicherheits- oder umweltrelevanten würde ich nichts machen, bis auf Einklemmschutz der Heckklappe eben. Btw.: hat die nicht sowieso einen solchen und fährt bei Widerstand wieder hoch? Mir war so...

 

Ansonsten: wenn also nichts am codierten Teil ist, fällt es erstmal gar nicht auf.

 

Falls aber doch etwas auffällt, und sei es durch Zufall, bedeutet es

 

1) bei VW: "Diskussion" ist Komplettverlust Garantie oder nur beim jeweiligen Teil?

 

2) beim TÜV das Erlöschen der Fz. ABE? Es werden ja inzwischen auch Software bzw. Steuergeräte geprüft. Sicherlich aber nicht die Komfortfunktionen, oder?

 

Oder kann man das vorher einfach wieder "rausnehmen"? Lohnte sich das?

Themenstarteram 29. Januar 2017 um 12:51

Zitat:

@mibu3000 schrieb am 29. Januar 2017 um 13:45:36 Uhr:

Hallo in die Runde,

verfolge die ganzen Themen auch immer mit den ähnlichen Hintergedanken.

Wie Fiesta schon schreibt "Wo kein Kläger, da kein Angeklagter"

Jedoch kann sich dies sehr schnell ändern, wenn mal was passieren sollte, oder ein heikler Garantiefall eintreten dürfte.

(Da will ich mir auch mal die Garantiebedingungen genau durchlesen, wie da die Beweislast gergegelt ist)

Was aber meine allgemeine Erfahrung ist, das leider immer was gesucht wird, was der Kunde falsch gemacht haben könnte... und ne Codierung wäre ein gefundenes Fressen für den Freundlichen, der sich so einige Mühen sparen kann....

Dann gerade die elektrische Heckklappe birgt schon eine Gefahr, so das ich es warscheinlich sogar bei dem 5-Sitzer, wie beim 7er machen würde. Letztentlich kann es sehr schnell passieren, das gerade Kinder mit den Sachen spielen... Wenn es dann noch ein fremdes Kind ist... ...

Start/Stop wird bestimmt auch bald vom Tüv streng kontrolliert werden, wenn es nicht schon so ist...

Grüße

Genau das befürchte ich nämlich: "Sie haben das Fahrzeug manipuliert, deshalb kann Volkswagen keine Garantie übernehmen." Besonders in der jetzigen finanziellen Situation des Konzerns würde es mich nicht wundern, wenn sie sogar proaktiv danach suchten, um Ansprüche abzuschmettern.

 

Zur Klappe: der Knopf ist doch vorn und funktioniert ohne Zündung nicht?!

 

Wenn ich mich recht an alte Studientage zurückerinnere, ist Garantie rechtlich betrachtet eine freiwillige Leistung. Sie verhindert aber auch Klagen gegen den Hersteller, deshalb wird sie innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen im Allgemeinen gewährt. Allerdings gilt in den ersten sechs Monaten, dass der Hersteller in der Beweispflicht ist, danach gilt für den Rest der Zeit (Gewährleistung) eine Beweislastumkehr.

Anschlussgarantien sind i.d.R. Garantieversicherungen, deren Bedingungen im Vertragswerk festgelegt sind.

 

Insofern schadet das Nachlesen nicht ;)

In Foren werden manches Mal ja gerne theoretische Diskussionen geführt.

 

Ist denn praktisch ein einziger Fall bekannt, bei dem ein umcodieren von Komfortfunktionen zu einem wirtschaftlichen Nachteil für den PKW-Besitzer geführt hat?

 

Für mich persönlich - um die hier angeführte Heckklappe mal aufzugreifen- gibt es zwischen der elektrischen Heckklappe und den anderen 4 Türen des Autos einen wesentlichen Unterschied: die Heckklappe hat einen Einklemmschutz und stoppt bei Widerstand. Probiert das mal bei einer zugehauenen Tür.

Fakt ist:

Du wirst keinen (mehr oder weniger Hobby-) Codierer finden, der Dir irgendeine Art von schriftlicher Garantie gibt, dass die vorgenommen Änderungen an den Steuergeräten keinerlei Nachteile oder ungewollte Nebeneffekte nach sich ziehen werden.

Gewerbliche Codierer, falls es denn welche gibt, werden diese Garantie ebenfalls nicht geben.

Der einzige Weg, um solche Bedenken auszuschliessen, ist einen Freundlichen zu finden, der die gewünschten Änderungen an Komfortfunktionen codiert (ja, solche Freundliche gibt es), und dies dann entsprechend im Serviceheft dokumentiert (siehe Anhang mit Auszug aus dem Bordbuch).

Selbstredend, dass man da nicht mit Änderungswünschen an der Lichtanalage, Start/Stopp oder Heckklappen-Öffnen per FFB beim 7-Sitzer vorsprechen braucht.

Bleibt noch die Möglichkeit, falls technisches Verständnis und der Wille zum Einarbeiten in die Materie vorhanden ist, sich selbst VCDS zu besorgen und entsprechende Änderungen vorzunehmen.

Wobei speziell das Heckklappen-Öffnen per FFB beim 7-Sitzer ein sog. Flashen des entsprechenden STG erfordert, somit schon einen deutlich tieferen Eingriff als "einfaches" Codieren darstellt und ausserdem ein anderes Tool als VCDS benötigt.

Sollte keine der dargestellten Möglichkeiten für dich in Frage kommen @F-AT1172, brauchst du nicht weiter drüber nachzudenken. Sind grösstenteils eh nur Kleinigkeiten, ohne die man gut leben kann.

@Martin_BY

Was den Einklemmschutz der elektr. Heckklappe angeht, möchtest du das nicht mit deinen Fingern, geschweige denn mit denen eines Kindes testen wollen. Oder mit dem Kopf oder Hals.

Stg
Themenstarteram 29. Januar 2017 um 17:21

Dass mir niemand dabei etwas garantieren wird, ist mir schon bewusst. Mir geht es eher um tatsächliche Folgen. Etwaige Erfahrungen damit wären in der Tat wirklich einmal schön zu hören.

 

Inwieweit eine eigene Befassung mit dem Thema sinnvoll ist, kann ich so nicht sagen, dazu müsste ich erst einmal sehen, was man dazu braucht und welche Kenntnisse zu erwerben sind. Allerdings fürchte ich, dass eigenes Gefrickel eher noch mehr Fehlerpotential aufweisen wird, als wenn jemand mit einer gewissen Routine die Änderungen vornimmt.

 

Was die Klappe betrifft, so wollte ich lediglich, dass der Knopf im Armaturenbrett in beide Richtungen funktioniert. Aber wenn dafür ein Flash vorzunehmen ist, dann schminke ich mir das lieber ab. Wenn das nur entfernt ähnlich ist, wie das Flashen von Firmware anderer Geräte, nämlich mit Fehlerpotential im Sinne von Totalverlust behaftet, lasse ich lieber die Finger davon.

Zitat:

@Martin_BY schrieb am 29. Januar 2017 um 14:36:51 Uhr:

[...]

Ist denn praktisch ein einziger Fall bekannt, bei dem ein umcodieren von Komfortfunktionen zu einem wirtschaftlichen Nachteil für den PKW-Besitzer geführt hat?

[...]

Jaaa... Der Beitrag ist alt...

Hier ist einer :)

Mein Lenkgetriebe und meine Wischwasserpumpe müssen getauscht werden.

Bei VW existiert ein Eintrag, dass mein Motorsteuergerät getunt ist (was es nicht ist, ich bin Erstbesitzer).

Mein Auto piepst aber beim Auf- und Zuschließen.

Das ist Tuning sagt VW, die Anschlussgarantie wurde mir gekündigt und ich muss beides selbst bezahlen.

Ich verstehe die Kausalität zwischen dem Piepsen beim Auf- und Zuschließen nicht, zudem ist es in einem Steuergerät eingestellt, dass mit dem Lenkgetriebe nichts zu tun hat und dennoch lehnt die Anschlussgarantie eine Übernahme ab...

So schnell geht das...

am 22. Februar 2018 um 15:59

Aber woher kommt denn die Änderung? Das versteh ich jetzt nicht. Wenn du nicht drin rumpfuschen lassen hast, kanns ja nur VW selbst gewesen sein.

Ob das rechtens ist, die bezahlte Anschlußgarantie zu kündigen in dem Maß, halte ich mal für fragwürdig. Natürlich ist es unter anderen Umständen durchaus verständlich..

Dahingehend überleg ich auch, ob es soviel Sinn macht mit Originalteilen z.b. DLA, Laneassist und die VZE nachzurüsten. Sollte man jemals wegen eines Fehlers in diesen System einen Unfall auflösen, ist man der Gelackmeierte, z.b. wenn das DLA den Gegner blendet, es zum Unfall kommt und bei der Überprüfung eben der KRam gefunden wird.

Gibt es denn seitens VW da eine Möglichkeit "offiziell" Frontkamera usw nachzurüsten? oder wird das eh von vorneherein ausgeschlossen?

Bei einer reinen Codierung und nicht mal im Motor STG. Kann ich mir kaum vorstellen, dass deswegen die Garantie erlischt. Ich wäre zum Anwalt gegangen.

Das ist mal eine Ansage... *codierwunschzettelzerknüll* :mad:

(Trotzdem frage ich mich auch woher das "Piepen" kommt?)

am 23. Februar 2018 um 11:10

Wenn man sich mal die Bedingungen der Neuwagenanschlussgarantie durchliest, hat VW da ja doch etwas Spielraum.

Gruß Bodo

Jups... durch das Piepen werden wohl kaum Lenkgetriebe und Wischwasserpumpe kaputt gegangen sein.

Weitere Leistungsausschlüsse

Ansprüche gegenüber dem Garantiegeber aus dieser Anschlussgarantie sind schließlich ausgeschlossen, wenn der Mangel dadurch entstanden ist,

dass:

• ...oder das Fahrzeug in einer von der Volkswagen AG nicht genehmigten Weise verändert worden ist (z. B. Tuning)

 

Eines ist ja man sicher... wenn einer weiß wie man etwas manipuliert dann VW! :D:D:D

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