Comand geklaut, Audio 20 einbauen
Hallo Leute,
mir wurde vor 2 Wochen das Auto ausgeräumt. Weil es wahrscheinlich Stress mit der Versicherung gibt,
habe ich mir ein gebrauchtes Audio 20 + Display zur temporären Nutzung gekauft. Minimum 4 Wochen ohne Musik im Auto geht garnicht.
Nun folgendes:
- Audio 20 angeschlossen, funktioniert, spielt Musik ab
- Knopf auf dem Mitteltunnel bleibt ohne Funktion (ist nicht weiter schlimm, Tasten am Radio bzw. Lenkrad funktionieren ja)
- Display angeschlossen, bleibt dunkel (klar, das kleine Display-Kabel aus dem Kabelbaum müsste ja umgebaut werden, wie Audio 20/APS 50 zu Comand nur andersrum)
Aber folgende Frage bleibt:
Am Audio 20 Display ist noch ein 3 Poliger Stecker (für den Deckel-Schalter?!). Der muss wahrscheinlich zwingend angeschlossen
werden, sonst bleibts eh dunkel oder?
Danke vorab!
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9 Antworten
Das Display bleibt dunkel, weil die Pinbelegung im stromführenden Kabel für's Klappdisplays eine andere ist. Das kleine Display bekommt also keinen Saft.
Wenn ich mich richtig erinnere, mein Umbau ist 'ne Weile her, bewirkt der 3-polige Stecker, daß die headunit anspringt, wenn man auf den Taster der Abdeckung drückt und die aufklappen lässt. Das Kabel, das an dem Stecker hängt, ist irgendwie über "Schleifkontakt" mit den Zahnrädern der Displayabdeckung verbunden. Setzen sich die Zahnräder in Bewegung und der Deckel klappt auf, springt auch die headunit an. Ob der Stecker aber jetzt angeschlossen wird oder nicht, hat keinen Einfluss darauf, daß das Display grundsätzlich dunkel bleibt.
Also bräuchte ich nur den 8-poligen Stecker umbelegen.
So wie ich das bei den Umbauten auf Comand gesehen habe, liegt ja nur
das rote CAN Kabel auf dem falschen Pin.
("Monitorkabel" vom Audio 20 zum Display hab ich passend, das vom Comand
würde erstmal ungenutzt drin liegen bleiben)
Hat jemand zufällig ne Ahnung wo ich die 8-pin Buchse und Stecker bekomme?
Die Angaben aus EPCnet bringen mich irgendwie nicht weiter.
Danke vorab!
Ich frag mal ganz doof
Wieso gibts da Stress mit der Versicherung?
Also mir hat man mal vor Jahren das Radio geklaut, da bin ich zur Polizei, anschließend zur Versicherung und dann hab ich ein neues Türschloß, Seitenscheibe und das gleiche Radio in der Werkstatt einbauen lassen, fertig...und das hat die Versicherung komplett bezahlt.
Meinem Wissen nach, ist das immer noch so....
Cu
Frank
Die liebe HUK24 will nur den Zeitwert zahlen ...
(Ich weiss das meine Versicherungswahl unterirdisch war)
Nur 2 von vielen Urteilen dazu:
Der Kaskoversicherer hat grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert (Neuwert) des Navigationsgerätes zu erstatten. Der Verbraucher muß sich nicht auf den Gebrauchtteilemarkt verweisen lassen, so dass OLG Fraunkfurt.
Erfreuliche Nachrichten für all jene, die auch schon einmal die leidliche Erfahrung machen mussten, dass über Nacht das Navigationsgerät aus dem Pkw entwendet wurde. Das OLG Frankfurt stellte nun in seinem Beschluss vom 10.11.2009 - 7 U 91/09 - fest, dass der Versicherer grundsätzlich den Neuwert eines Navigationsgerätes erstatten muss.
In dem Beschluss heißt es u.a.: "Anders als im Falle eines Austauschmotors werden gebrauchte Navigationsgeräte offensichtlich nicht von Fachwerkstätten zum Einbau angeboten. Ob tatsächlich ein seriöser Gebrauchtmarkt für Navigationsgeräte besteht, ist umstritten?"
Nach Auffassung des OLG Frankfurt muss sich der Versicherungsnehmer demnach in Bezug auf Navigationsgeräte grundsätzlich nicht darauf verweisen lassen, lediglich ein gebrauchtes Gerät einbauen zu lassen und nur diese Kosten erstattet zu bekommen. Insbesondere ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer den Hinweis zu erteilen, dass nach seinem Dafürhalten nur die Kosten für ein gebrauchtes Gerät erstattungsfähig sind und dem Versicherungsnehmer damit die Möglichkeit geben, zu klären, ob die Fachwerkstatt zum Einbau eines solchen Gerätes bereit ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass überhaupt ein Gebrauchtmarkt für diese Geräte besteht.
Gleichermaßen entschied auch das AG Düsseldorf in seinem Urteil vom 25.06.2009 - 42 C 9779/08 - und kam zu folgender Feststellung: "Die Klägerin braucht sich vorliegend nicht auf die Erstattung der Kosten, welche auf dem Gebrauchtteilemarkt für entsprechende Geräte üblicherweise gezahlt werden, verweisen zu lassen?""?Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht nämlich fest, dass es für das hier in Rede stehende Gerät im Jahr 2006 keinen seriösen Gebrauchtteilemarkt gegeben hat."
Ähnlich auch das AG Hohenschönhausen in seinem Urteil vom 05.09.2006 - 2 C 381/05, in dem es u.a feststellte: "Insbesondere muss sich der Versicherungsnehmer nicht auf Käufe im Internet oder entsprechenden Postenmärkten verweisen lassen. Es genügt, dass sich der Versicherungsnehmer an eine dem Fabrikat seines Fahrzeugs entsprechende Vertragswerkstatt wendet."
Auch einen häufig von den Versicherern geltend gemachten Abzug "neu für alt" erachtete das OLG Frankfurt in seinem Beschluss bei einem Navigationsgerät als solchem für nicht ersichtlich.
Achtung: Üblicherweise wird der Diebstahl mobiler Navigationsgeräte nicht vom Schutz der Teilkaskoversicherung umfasst.
Der Autor RA Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht , Versicherungsrecht und Strafrecht in Berlin. Telefon: 030.8860303,
weitere Infos erhalten Sie über www.ra-samimi.de
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Geklautes Navi muss zum Neupreis ersetzt werden
Abzug neu für alt ist nicht statthaft
Laut einem aktuellen Gerichtsurteil muss die Teilkaskoversicherung ein entwendetes Navigationsgerät zum Neupreis ersetzen. Der Kauf eines gebrauchten Ersatzgeräts ist dem Geschädigten „nicht zumutbar“. Auch ein Kostenabzug neu für alt ist nicht statthaft.
Die Teilkaskoversicherung muss ein gestohlenes Navigationsgerät zum für die Wiederbeschaffung erforderlichen Neupreis ersetzen. Ein Kostenabzug neu für alt ist nicht statthaft. So hat das Amtsgericht (AG) Hannover in einem jetzt veröffentichten Urteil (Urteil vom 8.2.2010, AZ: 547 C 4343/09) entschieden.
Dem Rechtstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde. Dem Kläger, der über ein Teilkaskoversicherung für seinen Mercedes E 220 CDI verfügte, wurde bei einem Einbruchdiebstahl das fest eingebaute Navigationsgerät entwendet. Die beklagte Versicherung ließ ein Gutachten erstellen, das für die Anschaffung eines neuen Navigationsgerätes einen Betrag von 3.192,73 Euro (inklusive Navigations-CD) ansetzte. Die beklagte Versicherung erstattete jedoch nur 800 Euro mit dem Hinweis darauf, dass ein vergleichbares Gebraucht-Gerät zu diesem Preis via Internet zu beschaffen sei.
Das Amtsgericht Hannover folgte dieser Argumentation nicht und sprach dem Kläger vollen Schadensersatz zu.
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Deine Rechtsschutzversicherung sollte unter Berufung auf o.g. Urteile in dem Falle klagebereitschaft signalisieren.
Wollt schon sagen...
Cu
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Minuszeit
Deine Rechtsschutzversicherung sollte unter Berufung auf o.g. Urteile in dem Falle klagebereitschaft signalisieren.
Werde am Samstag bei Mercedes einen Kostenvoranschlag machen lassen und dann die Reaktion der HUK24
prüfen. Sollten die mir wieder mit Zeitwert kommen, werde ich sicherlich den Rechtsweg einschlagen.
Vor allem greift bei einem "Gebraucht"-Gerät meine JS Garantie ja auch nicht mehr, wenn das Gerät mir
dann auch noch auf dem CAN was abschiesst, wird die Garantie auch nichts übernehmen. Mal abwarten.
Auf den Stecker/die Buchse ist noch keiner gekommen?
Zitat:
Original geschrieben von Minuszeit
...
Wenn ich mich richtig erinnere, mein Umbau ist 'ne Weile her, bewirkt der 3-polige Stecker, daß die headunit anspringt, wenn man auf den Taster der Abdeckung drückt und die aufklappen lässt. Das Kabel, das an dem Stecker hängt, ist irgendwie über "Schleifkontakt" mit den Zahnrädern der Displayabdeckung verbunden. Setzen sich die Zahnräder in Bewegung und der Deckel klappt auf, springt auch die headunit an. Ob der Stecker aber jetzt angeschlossen wird oder nicht, hat keinen Einfluss darauf, daß das Display grundsätzlich dunkel bleibt.
Habe gerade das WIS konsultiert, der 3-polige Stecker scheint zum einen die HU anzuwerfen und zum anderen das Display anzuwerfen (Display wäre ja sonst auch an, obwohl der Deckel zu wäre).
So, 3-Pin Stecker vom Klappendeckel auf den 8-Pin Stecker am Display umgelegt. Display läuft ! Und der Drehknopf auch (Logisch dass der vorher nicht ging, ohne Display braucht's kein Drehknopf )
Case closed