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Compact: Airbaglampe leuchtet gar nicht !

BMW 3er E36
Themenstarteram 7. Dezember 2014 um 23:20

Hallo zusammen, vor einem Monat habe ich nen BMW 316i Bj 99 gekauft! Im vertrag steht "unfallfrei" und "keine vorschäden" gestern habe ich entdeckt, dass die Airbaglampe leuchtet mit zünden gar nicht! Ich hab der Verkäufer gefragt er meinte, dass er keine Ahnung hat und der BMW hat den TÜV vor 6 Monaten bestanden! Also ich vermute, dass der VK hat entweder die Lampe ab gemacht! (Weil die immer leuchtet) oder die Airbags sind gar nicht mehr vorhanden wegen Unfall oder sowas!

BITTE HILFE! Kann ich das Auto zurückgeben laut 123 BGB? Soll ich den rest von Geld (400€) noch überweisen?

Danke sehr :(

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22 Antworten
am 8. Dezember 2014 um 0:08

Von privat oder vom Händler gekauft?

Bei Privatverkauf hast du schlechte Karten. Du musst dem Verkäufer nämlich nachweisen, dass er wissentlich einen Mangel verschwiegen hat. Das wird kaum möglich sein.

Themenstarteram 8. Dezember 2014 um 0:21

Privat ! Aber wie kann das Auto vor 6 Monaten einen TÜV bestehen ohne Airbags! Das heisst etwas passiert nachdem TÜV und er musste das wissen! Plus das Auto ist nicht unfallfrei! Man sieht was an die Tür! Die frage ist nun, soll ich ihm das Geld geben? Lg @Suomi-Simba

am 8. Dezember 2014 um 0:54

Ich kann verstehen, dass die Situation, in der du jetzt steckst, Mist ist, und nun kommt das große Aber:

Wenn du den Rest vom Kaufpreis nicht überweist, ist das Betrug. Du kannst höchstens den Verkäufer auf die Mängel hinweisen und eine Preisminderung vorschlagen. Er ist aber nicht verpflichtet, darauf einzugehen.

Ich nehme an, der Verkäufer wird behaupten, er hat den Wagen so gekauft, er weiß nix von Unfallschäden und von den Airbags auch nicht. Jetzt musst du wieder beweisen, dass der Mangel bei Kauf schon bestanden hat. Dir ist er zu dem Zeitpunkt schließlich auch nicht aufgefallen.

Du bist nicht der Erste, dem Mängel nach dem Kauf auffallen. Das gibt's in der Kaufberatung regelmäßig.

Mein Rat: Ruf den Verkäufer an, sprich vernünftig mit ihm und hoffe das Beste!

§123 BGB kannst du getrost vergessen. Du behauptest, der TÜV wurde getürkt und der Airbag geht schon lange nicht. Der Verkäufer kann genauso behaupten, dass der Airbag zum Zeitpunkt des Verkaufs funktionierte und erst danach kaputt ging. Klassische Patt-Situation, in dubio pro reo.

So sehe ich als Laie zumindest die Sache. Stempel es als Lehrgeld ab!

Und wenn er zu einem Unabhängigen Gutachter fährt und das Fahrzeug checken läst?Machen die Versicherungen doch auch so bei Ungereimtheiten.

am 8. Dezember 2014 um 1:25

Kann der Gutachter feststellen, wann die Mängel entstanden sind und ob der Verkäufer davon wusste/wissen musste?

Es war nur eine Idee.

Als erstes würde ich in einer WS mal checken lassen, was das Problem ist. Wenn nur das Birnchen durchgebrannt ist, schießt du sonst mit Kanonen auf Spatzen.

Mal ins richtige Forum verschoben...

Also:

auslesen lassen...(wie IMMER)..Fehler angucken...?Airbag fehler vorhanden?

dann gehts weiter

Wenn die Airbags nicht mehr vorhanden wären, hättest Du das schon gesehen, glaub mir ;)

am 8. Dezember 2014 um 13:22

Nö, muss nich - gibt ja auch die "polnische" Abdeckung.

Aber das Steuergerät ist ausles + ausdruckbar, mit Glück datiert. Also nicht einfach auslesen + löschen lassen.

Vlt. ist ja auch nur die Birne im Ki hin.

Dem TÜV, der Dekra, der GTÜ - ja...wer war´s denn überhaupt...Fehler nachzuweisen ist ziemlich schwierig. Dazu haben sich diese staatlich beauftragten Vereine oder GmbH´s rechtlich ganz ordentlich gegen jede Form des Regress bei Falschhandlungen abgesichert.

Funzel kaputt?

Dann müßte die auswechselbare 1,2 Watt Funzel UND die auf der Platine fest verlötete Glimmlampe durch sein....

DAS habe ich bisher bei KEINEM E36 gesehen....

Sollte also irgendwas in dem Funzelloch stecken oder das Ding von der Rückseite in schwarz getunkt sein,wurde hier widerrechtlich dran rumgepfuscht und dann WAR das der Verkäufer,denn die Kiste hat er vor nem halben Jahr sicher selber zum TÜV bewegt und war zu dem Zeitpunkt wohl noch Verkäufer....

SO einfach kommt der da NICHT raus!Auch wenns ein Privater ist....

Ab zu nem Anwalt,wir hier fischen nur im Trüben und werden dir zwanzigtausend Meinungen schreiben.

SICHER wird dir nur ein Anwalt helfen können!Ich hoffe,du hast ne Rechtschutzversicherung....wobei die erste Beratung kostenfrei sein dürfte.

 

Greetz

Cap

also bei mir ist die glimmlampe auch hinüber. sprich: lampe war durch, ne woche lang hats geglimmt und dann wars dunkel. also wäre das auch ne möglichkeit

Themenstarteram 8. Dezember 2014 um 21:33

Vielen herzlichen Dank für alle Antworten! Hab ich heute auslesen gemacht und... Beifahrerseite airbag ist defekt! Hab ich irgendwelche recht! Oder muss ich selber reparieren?

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