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Country Rammschutz an Normal-Golf?

VW
Themenstarteram 2. Juli 2005 um 9:26

Hallo,

ich habe bei unserem Schrotthändler einen Unfall-Country entdeckt und würde gerne den Kuhfänger, Schweller-Rammschutz und hinteren Rammschutz mit Ersatzradhalterung montieren.

Aber wie regel ich das mit dem TÜV??

Danke und Gruß, Wuppi

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27 Antworten
am 2. Juli 2005 um 9:27

Aus was für einem Mat. sind denn die Rammschütze?

Themenstarteram 2. Juli 2005 um 9:31

Ich denke mal, dass es Stahl ist.

am 2. Juli 2005 um 9:33

dann sollte es eigentlich verboten sein. Die Bullenfänger müssen doch laut neuem Gesetzt aus Plastik sein, da kleine Kinder schwer verletzt werden können auch bei geringer Geschwindigkeit mit den Stahl Teilen

Sollte unmöglich sein, die Dinger sind, wie gesagt, schon seit Anfang des Jahres nicht mehr als Neueintrag erlaubt. Es gibt nur Bestandsschutz.

Hinten sollte aber kein Problem sein.

Ich würde bei VW nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fragen, sollte es eigentlich geben!

Nur so anbauen geht übrigens nicht, da der Country eine andere ABE hat als der "Normal" Golf. Somit stehen diese Teile nicht in der ABE vom Golf

Themenstarteram 2. Juli 2005 um 10:32

*wow*

VIELEN DANK für Eure SCHNELLEN ANTWORTEN!!

Zitat:

Original geschrieben von querys

Sollte unmöglich sein, die Dinger sind, wie gesagt, schon seit Anfang des Jahres nicht mehr als Neueintrag erlaubt.

Von einem derartigen Erlaß/Gesetz ist mir nichts bekannt.

Quellenangabe?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Von einem derartigen Erlaß/Gesetz ist mir nichts bekannt.

Quellenangabe?

da war in der letzten oder vorletzten adac zeitung ein bericht über änderungen in 2005 drin. da stand das auch dabei...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Von einem derartigen Erlaß/Gesetz ist mir nichts bekannt.

Quellenangabe?

Hmm mir ist in der Tat ein Fehler unterlaufen. Das Gesetzt gilt EU weit ab dem 01.07.2005 also seit gestern.

Quelle

am 2. Juli 2005 um 15:06

ich dachte aber auch, dass das schon seit Anfang dieses Jahres gilt.

Seit langem fordern Verkehrssicherheitsexperten ein Verbot oder wenigstens eine Entschärfung von Frontschutzbügeln an Fahrzeugen. Die häufig an Geländewagen montierten „Bullenfänger“ gefährden bei Unfällen insbesondere Motorradfahrer, Radfahrer und Fußgänger – und hier wegen ihrer Größe vor allem Kinder. Die Bundesregierung setzt sich deshalb für den Erlass einer EU-Richtlinie ein, durch die derart gefährliche und überflüssige Statussymbole entschärft werden sollen. Der neue Vorschlag des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission gilt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse (Fahrzeugklassen M1 und N1). Die Bauteile eines Frontschutzbügels müssen danach bei allen nach außen gerichteten starren Oberflächen einen Abrundungsradius von mindestens 5 mm aufweisen. Außerdem darf die Gesamtmasse des Bügels einschließlich aller Träger und Halterungen nicht mehr als 1,2% der Masse des betreffenden Fahrzeugs betragen, höchstens jedoch 18 kg. Zudem darf ein solcher „Kuhfänger“ die Breite des Fahrzeugs nicht vergrößern, und die Enden müssen, wenn seine Gesamtbreite mehr als 75% der Fahrzeugbreite ausmacht, nach innen gebogen sein. Damit soll die Gefahr des Hängenbleibens für andere Verkehrsteilnehmer auf ein Minimum reduziert werden. Laut Richtlinienentwurf dürfen Frontschutzbügel auch höchstens 80 mm von der Karosserie abstehen. Nach dem EU-Zeitplan müssen diesen Vorschriften ab 1. Juli 2005 alle derart ausgerüsteten und auf den Markt kommenden Fahrzeugtypen sowie alle neu entwickelten Nachrüst-Frontschutzbügel entsprechen, eine Typgenehmigung ist Pflicht. Ab 1. Januar 2006 sind diese Anforderungen von sämtlichen in den Verkehr kommenden Neufahrzeugen mit Frontschutzbügel und allen Nachrüstsätzen zu erfüllen.

Folglich gilt das ab 1.Juli nur für Neuentwicklungen.

Zitat:

Original geschrieben von toxic21

und allen Nachrüstsätzen zu erfüllen.

also auch für unseren/bzw diesen Fall.

Zitier doch bitte richtig: "Ab 1. Januar 2006 sind diese Anforderungen von sämtlichen in den Verkehr kommenden Neufahrzeugen mit Frontschutzbügel und allen Nachrüstsätzen zu erfüllen. "

Folglich nicht für diesen Fall, da der erst ab 2006 nicht mehr möglich ist.

du hast gewonnen @toxic :D.

sorry, hab ich überlesen.

So etwas lese ich gerne ;)

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