Da ist mir doch jemand ins Heck gefahren - Reparatur bei BMW oder zum Lackierer?
Moin,
mir ist neulich jemand hinten gegen den Stoßfänger gefahren.
Dieser ist an der Stelle nun verkratzt und aus den Halterungen gesprungen. Also nichts wildes, wie es scheint.
Die generische Versicherung hat sich auch schon bei mir gemeldet, um Schaden zu regulieren.
Frage: bei einem aus meiner Sicht noch relativ jungen Wagen (EZ 2021), damit besser zu BMW oder zum Lackierer?
In der Nähe ist ein Lackierzentrum mir recht guten Bewertungen, die BMW Niederlassung/Werkstatt liegt zudem deutlich weiter weg.
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13 Antworten
- Lass das erstmal einen Gutachter angucken. Du weißt nie was sich hinter dem Stoßfänger noch verformt hat. Man denkt ist ja nur ein Kratzer und dann ist der Schaden doch größer!
Da der Schaden vom Verursacher bezahlt wird, wird dein Fahrzeug von einem unabhängigen Gutachter bewertet.
Da wird das Fahrzeug grundsätzlich bei BMW instand gesetzt.
Ich würde das bei BMW machen lassen. Dann muss man später nicht diskutieren ob der Schaden fachgerecht behoben wurde. Falls das Auto geleast ist kann das bei der Rückgabe relevant sein.
IST relevant, hab ich selbst erlebt.
Zitat:
@opa218 schrieb am 17. März 2025 um 15:22:41 Uhr:
- Lass das erstmal einen Gutachter angucken. Du weißt nie was sich hinter dem Stoßfänger noch verformt hat. Man denkt ist ja nur ein Kratzer und dann ist der Schaden doch größer!
Was ist mit 2.?
Im Leasingvertrag steht das man reparaturen in einer BMW Werkstatt ausführen lassen muss.
AGB Leasingvertrag:
Im Schadenfall hat der Leasingnehmer den Leasinggeber unverzüglich zu unterrichten. Der Leasingnehmer hat die notwendigen Reparaturarbeiten unverzüglich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführen zu lassen, es sei denn, dass wegen Schwere und Umfang der Schäden Totalschaden anzunehmen ist oder die voraussichtlichen Reparaturkosten 60% des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs übersteigen.
Der Leasingnehmer hat mit der Durchführung der Reparatur einen vom Hersteller anerkannten Betrieb zu beauftragen. In Notfällen können, falls die Hilfe eines vom Hersteller anerkannten Betriebes nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreichbar ist, Reparaturen in einem anderen Kfz-Reparaturbetrieb, der die Gewähr für sorgfältige handwerksmäßige Arbeit bietet, durchgeführt werden.
Also, geleast ist der Wagen nicht, gleichwohl soll der Schaden natürlich fachgrerecht behoben werden.
Eigentlich stellt sich die Frage nicht, wo das Fahrzeug repariert wird, weil der Unfallverursacher bezahlt.
Wie schon mal geschrieben, in einem solchen Fall wird das Fahrzeug bei BMW repariert.
Ich würde auf jeden Fall einen fähigen Anwalt im Verkehrsrecht einschalten, denn die gegnerische Versicherung wird dir so wenig wie nur möglich erstatten wollen.
Die gegnerische Versicherung erstattet ihm gar nichts, sondern dem Autohaus den Schaden abzüglich eventueller SB.
Was soll da ein Anwalt tun u. vor allem gleich?
Wieso Autohaus?
Das Fahrzeug ist nicht geleast.
@migmag88 ich habe noch nie einen Anwalt gebraucht bei einem Unfall.
Die Gegenerische Versicherung zahlt dass, was der unabhängige Gutachter ermittelt.
Wieso Autohaus? Darum geht’s doch hier.
Der Schaden soll ordentlich beseitigt werden u. da bietet sich doch der Fachmann an. Der Schadensanspruch wird abgetreten u. dann gehts seinen Gang.
Hab ich schon 2x so erlebt.
Den ersten Satz kann man auch anders verstehen.
Egal.