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- Da meine Frage nicht beantwortet wurde in dem bereich "Styling & optisches Tuning " frage ich hier
Da meine Frage nicht beantwortet wurde in dem bereich "Styling & optisches Tuning " frage ich hier
Ein Kumpel von mir hat mir dieses Bild geschickt und gesagt er will sie sich rot oder blau machen aber sagt mir ist es erlaubt
Also entweder rot oder blau nicht 2 verschiedene
Beste Antwort im Thema
....damit darfst du höchstens beim Rosenmontagszug mitfahren....
ansonsten --- nicht mein Geschmack
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15 Antworten
Ne, es ist nicht erlaubt. Wegen akuter Augenkrebsgefahr!
Wundert mich nicht, dass die Frage nicht beantwortet wurde. Sorry, das rote geht gar nicht.
Und meines Wissens ist es auch in keinster Weise zugelassen. Zum Glück, wie ich finde..
Und das soll zulässig sein? Ich zweifle ernsthaft daran...
Rein optisch - ohne das Vorhaben an sich bewerten zu wollen - find ich Variante in Rot aber besser, weil sich der Blinker nicht ganz so abhebt. Aber ganz ehrlich, eine Spielerei aus dessen Alter die meisten schon längst raus sind... ;-)
Leider hat mein 3'er keine Xenon Scheinwerfer und mir gefallen die Standlichtringe echt gut. Aber wenn ich schon umrüsten werde, dann ganz sicher im Original-Look.
....damit darfst du höchstens beim Rosenmontagszug mitfahren....
ansonsten --- nicht mein Geschmack
oGottoGott
Fahr halt rückwärts - dann hast du die roten lichter vorne.
UND das ist sogar erlaubt...
Was soll denn diese Kirmes-Optik? Sind wie hier im Golf-Forum oder was? Abgesehen davon, dass es natürlich nicht erlaubt ist, sieht es einfach affig aus.
sieht ja grausam aus...
<GÄHN>
§ 50 StVZO
Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.
(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
sorry astronaut - äh korynaut
was genau nichts über die tagfahrleuchten aussagt. gähn
alle modifikationen sind im rahmen der stvo nicht zugelassen, da das fahrzeug nur mit den originalen licht im zuge der typengenehmigung zugelassen wurde. sehr wohl aber über eine einzelabnahme eintragbar.
edit: bei farbigen bin ich mir auch nicht sicher - nur glühlampe auf LED funktioniert auf dem weg.
der abgebildete m3 sieht sowieso eher nach tracktool aus - was ich aufgrund des breitbaus so einschätze und dann kannst mit regenbogenfärbigen scheinwerfer rumdüsen.
rezis, hast recht, Schlamperei! Ich schrieb ja, ich war müde!
Aber so weit ich das kenne, müssen Fahrleuchten, die nach vorne gerichtet sind, weiß sein. Ist da noch Raum für die Möglichkeit einer Einzelabnahme von farbigem TFL? Nö.
9. FARBE DES LICHTS Die Farbe des Lichts muss weiß sein. Sie wird nach den Bedingungen gemäß dem nachfolgenden Absatz 10 bestimmt.
10. PRÜFVERFAHREN 10.1 Alle photometrischen und kolorimetrischen Messungen sind mit einer farblosen Prüfglühlampe der für die Einrichtung vorgeschriebenen Kategorie durchzuführen; dabei wird die Versorgungsspannung, sofern sie nicht von einem elektronischen Lichtquellensteuergerät geliefert wird, so geregelt, dass der für diese Glühlampenkategorie vorgeschriebene Bezugslichtstrom erzeugt wird.
Quelle: ECE-Regelungen
Dein letzter Satz scheint mir zuzutreffen.
Zitat:
Original geschrieben von Jo-EF
Ein Kumpel von mir hat mir dieses Bild geschickt und gesagt er will sie sich rot oder blau machen aber sagt mir ist es erlaubt
....
Also entweder rot oder blau nicht 2 verschiedene
Sorry, aber man muss es so sagen:
Der "KUMPEL" hat leider ´ne Macke.
IRRE
Wer solchen "$chei§" auch noch schön findet, gehört ins Irrenhaus.
Und die Fragestellung? Haben Du und Dein Kumple keinen Führerschein gemacht und nichts gelernt?
Zitat:
Original geschrieben von TM2GO
Was soll denn diese Kirmes-Optik? Sind wie hier im Golf-Forum oder was? Abgesehen davon, dass es natürlich nicht erlaubt ist, sieht es einfach affig aus.
Ja, Kirmesoptik kann man wohl sagen.
Doch "Golf-Forum"? Widerspruch.
Solchen Schwachsinn würde auch mancher BMW-Fahrer schön finden. Der eine mags lieber "rot" der andere "blau".
Zitat:
Original geschrieben von hansi2004
Zitat:
Original geschrieben von Jo-EF
Ein Kumpel von mir hat mir dieses Bild geschickt und gesagt er will sie sich rot oder blau machen aber sagt mir ist es erlaubt
....
Also entweder rot oder blau nicht 2 verschiedene
Sorry, aber man muss es so sagen:
Der "KUMPEL" hat leider ´ne Macke.
IRRE
Wer solchen "$chei§" auch noch schön findet, gehört ins Irrenhaus.
Und die Fragestellung? Haben Du und Dein Kumple keinen Führerschein gemacht und nichts gelernt?
sag mal - muss immer und überall über alle hergefallen werden. was hattet du den für ne kinderstube?
bist du auf der großbaustelle aufgewachsen? immer die ewigen choleriker die den guten geschmack sowieso nur selbst innhaben - und alles und jeden angiften - DAS find ich zum kotzen und hilft keinem ausser scheinbar dir selbst.
nur weil dir etwas nicht gefällt - trifft das nicht auf alle anderen zu.
sonst würde ja milliarden von männlein hinter ein und derselben frau hertrotten und kriegen würd sie der - na klar mit der meisten kohle.
mir gefällt ne uhr um eine million euro aus schwarzen diamanten auch nicht - sind deswegen alle irre die sich sowas kaufen?
der TE wollte nur etwas ob der zulassung wissen - gib eine anständige antwort oder behalt den rest für dich.
und ja jetzt kannst über mich herfallen - ev. lern ich ja noch ein paar neue schimpfwörter
Zitat:
Original geschrieben von rezis
..
und ja jetzt kannst über mich herfallen - ev. lern ich ja noch ein paar neue schimpfwörter
Fühlst Du Dich angesprochen?
Hier gehts um eine sachliche Feststellung nach der StVZO und nicht um eine technische Fragestellung oder eine Hilfeersuchen. Und über die Zulässigkeit von Kirmesbeleuchtungen sollte jeder Fahrzeugführer schon Bescheid wissen.
Zitat:
Original geschrieben von hansi2004
Zitat:
Original geschrieben von Jo-EF
Ein Kumpel von mir hat mir dieses Bild geschickt und gesagt er will sie sich rot oder blau machen aber sagt mir ist es erlaubt
....
Also entweder rot oder blau nicht 2 verschiedene
Sorry, aber man muss es so sagen:
Der "KUMPEL" hat leider ´ne Macke.
IRRE
Wer solchen "$chei§" auch noch schön findet, gehört ins Irrenhaus.
Und die Fragestellung? Haben Du und Dein Kumple keinen Führerschein gemacht und nichts gelernt?
wenn so ne sachliche feststellung aussieht - hab ich in deutsch nicht aufgepasst.
ich hatte das doch glatt als eine beleidigung abgetan.