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Dach undicht - EOS (Jahreswagen) wandeln möglich?

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 8:16

Hallo zusammen,

vielleicht hat ja der ein oder andere schon mal vor ähnlichem Problem gestanden und kann mir helfen.

Kurz zur Vorgeschichte:

Wir haben im März 2008 einen EOS (BJ 12/2007) als Jahreswagen bei einem VW-Händler in Hagen gekauft. Das Fahrzeug war auf einen WA erstzugelassen.

Winter´08 / Frühjahr ´09:

Wassereinbruch im Kofferraum und sind damit zum Vertragshändler. Allerdings nicht zu dem, wo wir das Fahrzeug gekauft hatten, sondern zu einem bei uns in der Nähe. Hagen ist ein ganz schönes Stück entfernt.

Das Fahrzeug wurde dann überprüft und es sollte ein Dichtungswechsel vorgenommen werden.

Wurde dann aber doch nicht, weil es angeblich an einem laubverstopftem Ablauf gelegen haben sollte! Das hat man nach einigen Tagen Werkstattaufenthalt kurzfristig festgestellt und uns eine Rechnung präsentiert, weil es ja dann keine Garantieleistung gewesen wäre :rolleyes:

Ich habe das allerdings komplett anders gesehen und am Ende mussten wir doch nichts bezahlen.

Dass es doch an der Dichtung gelegen haben soll, wurde von der Werkstatt übrigens ausgeschlossen.

Herbst / Winter ´09:

Wieder Wassereinbruch im Kofferraum - wieder zum Vertragshändler! Diesemal allerdings zu einer anderen Filiale (der Händler hat im Ruhrgebiet mehrere Autohäuser).

Dort wurde nach erneutem Werkstattaufenthalt festgestellt, dass es doch an den Dichtungen liegt und diese hätten gewechselt werden müssen.

Das wurde auch anstandslos erledigt.

 

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Die Herstellergarantie ist 12/09 abgelaufen. Die Reparaturen fanden noch in der Garantiezeit statt, bzw. der entsprechende Auftrag erteilt.

Wie sieht es denn jetzt aus, wenn das Problem weiterhin besteht? Dann müsste die Garantie doch in diesem Fall (Undichtigkeit Dach) immer noch greifen, oder? Schließlich konnte das Problem ja nicht behoben werden.

Wie sieht es mit Wandlung, bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag aus? Ist die bei Jahreswagen überhaupt möglich?

Ich hoffe ja mal, dass er jetzt trocken bleibt, aber natürlich möchte ich mich auf den Worst-case schon mal seelisch vorbereiten. Habe nämlich mittlerweile die Faxen dicke...

Vielleicht hat ja einer schon mal ein ähnliches Problem gehabt und kann einen Erfahrungsbericht abgeben.

Ar***karte oder doch nciht ganz aussichtslos?

 

Gruß

Despe

 

 

Beste Antwort im Thema
am 4. Februar 2010 um 9:35

Der Rücktritt vom kaufvertrag muss sicher da gemacht werden, wo das Auto auch gekauft wurde, ganz klar.

Aber: bei der Durchführung von Reperaturen zählt, dass sie von einem autorisierten VW Händler gemacht wurden.

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7 Antworten
am 14. Januar 2010 um 9:38

Hallo Despe,

ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist immer möglich, egal ob Neu- oder Jahreswagen.

Meist tut sich der Händler leichter, wenn man bei ihm ein neues (anderes) Auto kauft.

am 23. Januar 2010 um 10:49

wie sieht es aus mit richtigen gummi pflege aus. ??? schon mal gemacht????

am 23. Januar 2010 um 10:58

Zitat:

Original geschrieben von poingamok

wie sieht es aus mit richtigen gummi pflege aus. ??? schon mal gemacht???? habe auch schon gehabt!! kann nur zur richtigen gummi pflege raten.!!! T.Nr. G 052 141 A2

Hallo

erster Tipp: schau dich, falls noch nicht geschehen, mal im EOS-Forum zu deinen Fragen um - super Forum. Hat mir auch sehr geholfen.

Meine Erfahrung: ich hatte ebenfalls einen Vorführwagen, 6 Monate alt. habe ihn bei einem Stützpunkt-Händler gekauft, der allerdings zu weit von mir weg ist als dass ich ihn dort immer hinbringen wollte.

Verkäufer meinte auch, dass sei kein Problem, solange ich einen Stützpunkt aufsuche, wenn etwas am Dach sei.

Dies habe ich auch getan, denn mein Dach war undicht. Nicht einmal, nein, viele Male war mein EOS bei einem Stützpunkt und viele Male auch mit anderen Mängeln. Nicht zu vergessen, dass ich auch Besuch vom task-force-Team aus Portugal hatte.

Das Ergebnis war leider immer nur von kurzer Dauer - das DAch wurde immer wieder undicht. Ich könnte dazu viel schreiben, aber darum ging es ja in deiner Frage nur zweitrangig.

Ich habe viel zu lange geglaubt das würde noch was und erst spät eine Wandlung beantragt.

Pech: da ich die Reparaturbemühungen nicht bei dem Stützpunkt, bei dem ich den EOS gekauft habe, habe machen lassen, haben die eine Wandlung ausgeschlossen - und das zu Recht, wie mir der ADAC-Anwalt bestätigte. Und der Rücktritt vom Kaufvertrag muss halt da gemacht werden, wo der Vertrag auch geschlossen wurde.

Ich habe mich dennoch endlich von dem Auto getrennt - und so leid es mir tat und tut: ich bin erleichtert.

Sorry.....

Kathi

am 4. Februar 2010 um 9:35

Der Rücktritt vom kaufvertrag muss sicher da gemacht werden, wo das Auto auch gekauft wurde, ganz klar.

Aber: bei der Durchführung von Reperaturen zählt, dass sie von einem autorisierten VW Händler gemacht wurden.

Leider nicht ganz korrekt - Zitat Anwalt: die Schäden müssen dem Händler angezeigt werden, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde und er muss auch Gelegenheit zur Beseitigung bekommen.

Erst, wenn diese Versuche nicht zum Erfog führen, kann man einen Rücktritt vom Kaufvertrag versuchen.

Mein verkaufender Händler hat mich darauf nicht hingewiesen - stattdessen hat er mir bei meiner ersten Mängelanzeige "erlaubt", einen näher gelegenen Stützpunkt zu nehmen und ist damit aus der Sachmängelhaftung raus.

Leider konnte ich das "erlauben" nicht beweisen, es war ein einfaches Telefonat...

Wenn ich mich darauf nicht eingelassen hätte - einfach, weil es für mich praktischer war - hätte ich noch eine Chance gehabt.

Themenstarteram 9. Februar 2010 um 14:05

Zitat:

wie sieht es aus mit richtigen gummi pflege aus. ??? schon mal gemacht????

Diese Krytox-Zeugs wollte ich kurz nach dem Kauf unseres Eos beim VW-Händler kaufen. Habe ich aber nicht bekommen, nur folgendes zu hören bekommen: "Ne, das haben wir nicht und das ist für die Eos-Dichtungen eh zu aggrressiv (?!)"

Mir wurde dann ein normales Gummipflegeprodukt von VW angedreht, dass ich auch immer nach bestem Wissen und Gewissen verwende.

 

Zitat:

Leider nicht ganz korrekt - Zitat Anwalt: die Schäden müssen dem Händler angezeigt werden, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde und er muss auch Gelegenheit zur Beseitigung bekommen.

Na toll, das ist ja mal wieder ganz großes Kino. Der Händler ist 70 km entfernt. Das wäre ja eine tolle Gurkerei gewesen...

Was machen denn Leute, die sich, mal überspitzt dargestellt, in Hamburg ein Auto kaufen und dann beruflich nach Bayern ziehen müssen?

Hätte auch vermutet, dass es letztendlich egal ist, welche Vertragswerkstatt die Reparaturen durchführt, hauptsache es steht VW drauf.

Dass der Rücktritt beim Händler erfolgen muss, wo ich das Fahrzeug gekauft habe, habe ich schon vermutet.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Mittlerweile war der Wagen schon zum Dichtungswechsel und zur Dachneujustierung. Bisher ist er seit 5 Wochen trocken *Klopf auf Holz*

Werde mir vorsorglich dieses Krytox-Zeugs besorgen (bei nem anderen VW-Händler oder zur Not auf dem Schwarzmarkt) und hoffen, dass dies der letzte unplanmäßige Werkstattbesuch unserer "feuchten Göttin" war

@ Kathi: dein Link führt übrigens wieder in das Motor-Talk Forum, wo ich das Thema auch erstellt hatte :D

Ich weiß aber, welches Forum du meinst...

 

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