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Dachbox/Fahrradträger in Mietgarage anbringen. Löcher notwendig. Rechtslage?
Hallo Zusammen,
ich bin Mieter einer Wohnung inkl. dazugehöriger separater Mietgarage. Es handelt sich um eine Einzelgarage, welche nur zu dieser Wohnung gehört.
Darf ich ohne Rückfrage einen Dachlift oder Fahrradträger an die Decke/Wand montieren? Hierbei müssten Löcher gebohrt werden.
Würde es sich hierbei um eine bauliche Veränderung handeln, welche die Zustimmung des Vermieters bedarf? Oder deckt das Wohnraummietrecht bzw. Sondereigentum solche Fälle ab, wo eine verhältnismäßige Anzahl von Löchern gestattet ist?
Ich konnte trotz ausgiebiger Suche keine ähnlichen Fälle finden. Vllt weiß jemand hier mehr oder kennt jemanden, der diese Frage beantworten kann?
Ich danke vorab.
Grüße
Peter
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84 Antworten
Die meisten Menschen würden wohl erst bohren und dann fragen, ob das zulässig ist. Ich würde mich auch dazu zählen .
Man könnte natürlich auch den Vermieter fragen.
Mache was Bohrungen an der Wand angeht, Unterschiede, ob es Garage, Küche oder Wohnzimmer ist?
Man darf doch bis gewisse Größe bohren und beim Auszug dann spachteln.
Aber um sicher zu gehen, würde ich Vermieter fragen.
Ohne gesonderte Vereinbarung erlaubt ein Mietvertrag grundsätzlich nur den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Sache.
Hier geht es um die Miete einer Einzelgarage (die kein Wohnraum ist), auch wenn der Vertrag in Verbindung mit der Wohnung steht.
Die Frage ist also, ob zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Garage die Montage eines Dachlifts oder Fahrradträgers gehört.
Ich denke: nein. Ziemlich eindeutig.
Jetzt könnte ein Vermieter das ja dulden. Auf jeden Fall hat er den Anspruch auf fachgerechte Beseitigung aller Schäden durch diesen (in meinen Augen vertragswidrigen) Gebrauch.
Rechtsprechung habe ich nicht geprüft. Gibt es mit Sicherheit zu diesem Thema. Ich vermute aber, dass sie stark in meine Richtung tendiert.
Ich werde den Vermieter fragen, möchte jedoch mit Wissen in das Gespräch gehen. Falls es Bedenken Seitens des Vermieters gibt, hätte ich entsprechende Argumente (natürlich auf einer freundlichen Tonspur) parat.
Ein auf vier Stielen liegender Rechteckrahmen aus Vierkantrohren könnte eine "bohrlochfreie" Konstruktion für die Umlenkrollen sein. Könntest du später ggf. auch an anderem Ort weiternutzen.
Grundsätzlich darfst Du Regale o.ä. aufhängen/anbringen. Ich würde trotzdem mit dem Vermieter vorher Rücksprache halten. Sind es tragende/nchttragende Wände, Wandstärke, verlaufen Leitungen usw. Jede Hausverwaltung kann Dir zu dem Thema etwas sagen. Am besten die Deines Vermieters. Oder ein Garagennachbar welcher auch Bohrungen getätigt hat.
Die Löcher musst Du halt beim Auszug wieder zumachen. Mehr wird nicht passieren. Ansonsten gilt: wer fragt, bekommt eine Antwort. Auch wenn die vielleicht nicht gefällt.
doppelt
Wenn die Garage ein Flachdach hat wäre ich vorsichtig mit in die Decke Bohren.
Unter Umständen könnte das die Frage ob du bohren darfst oder nicht erübrigen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. Oktober 2024 um 21:27:30 Uhr:
Ein auf vier Stielen liegender Rechteckrahmen aus Vierkantrohren könnte eine "bohrlochfreie" Konstruktion für die Umlenkrollen sein. Könntest du später ggf. auch an anderem Ort weiternutzen.
Danke für deine Anregung. Eine ähnliche Konstruktion hatte ich mir bereits mit Holz überlegt. Leider sind Materialpreise recht hoch, so dass mich die Lösung mehr als der Deckenlift kosten würde.
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 9. Oktober 2024 um 21:27:39 Uhr:
Grundsätzlich darfst Du Regale o.ä. aufhängen/anbringen.
Das darfst du überwiegend nicht einmal wenn es deine eigene Garage ist - Stichwort Garagenverordnung.
Zitat:
@crafter276 schrieb am 9. Oktober 2024 um 21:33:59 Uhr:
Wenn die Garage ein Flachdach hat wäre ich vorsichtig mit in die Decke Bohren.
Unter Umständen könnte das die Frage ob du bohren darfst oder nicht erübrigen.
LOL Wie tief willst du bohren oder wie dünn ist bei dir diese Decke?
Du kannst Autozubehör auch in einem Regal lagern, wenn das Auto ohne umzuräumen reinfahren kann.
Regal in der Garage ist zulässig, wenn es der Lagerung von Dingen diemt, die mit dem Fahrzeug in Verbindung stehen. Bohren würde ich ohne Rücksprache mit dem Vermieter tatsächlich nicht.
Bei uns in der Wohnanlage (2 Häuser, 12 Wohnungen, gemeinsame TG mit 12 Plätzen) wurde sich die Eigentümergemeinschaft nicht einig, ob an den Wänden/Decken gebohrt werden darf für Aufhängungen. Daher keine Löcher hier zulässig.