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DACHLAWINE auf 5er

BMW 5er E60
Themenstarteram 19. Februar 2010 um 7:19

Hallo,

gestern ist meiner Frau beim Vorbeifahren an einem Mehrfamilienhaus (4 Etagen) ein großer Schnee - Eisplacken auf das Auto gefallen.

Der Fußweg ist nicht sehr breit und das Dach hat aufgesetzte Erker von denen das Eis bis auf die Straße rutschte.

Die Polizei fühlt sich nicht zuständig, da keine Ordnungswidrigkeit vorliegt!!!

Das Dach hat mehrere leichte Beulen und Kratzer ebenso die Motorhaube.

Wer zahlt den Schaden? Teilkasko?

Schöne Scheiße.

MFG

Tribble

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20 Antworten

Richtig.....

Themenstarteram 19. Februar 2010 um 7:29

Zitat:

Original geschrieben von loopmaster

Richtig.....

Richtig Scheiße oder Teilkasko zahlt?

?????

ruf halt mal bei deiner versicherung an. Aber evtl. muss auch die haftpflicht des hauseigentümers dran glauben..... Wenn er nahe einer straße wohnt müsste derjenige normal einen schneefänger am haus haben.

Hallo

Grundsätzlich ist der Hausbesitzer zur Sicherung der Geh - und Verkehrswege verpflichtet.

Notfalls muß er auch das Dach räumen lassen. Sollten aber geeignete Sicherungssysteme

wie Schnee - Gitter oder in Bayern weit verbreitet Holzbalken zur Sicherung angebracht sein

so hat er seine schuldigkeit getan und verweist auf geeignete Sicherungsmaßnahmen.

Grundsätzlich ist der Wagen dort nicht abgestellt worden, sondern deine Frau ist vorbeigefahren.

Somit entfällt eine Teilschuld. Durch rufen der Polizei ( ist zwar nicht zuständig ) kannst du die

Zeitpunkt und Ursache bestätigen. Also wird dich dein Weg nun zum Hausbesitzer führen.

Teilkasko- nein, es sei den du hast Schneelavinen ( das gibt es in Bayern ) extra mitversichert.

Gruß Martin

am 19. Februar 2010 um 8:02

es haftet der Hausbesitzer, jedoch sollte ein Zeuge dies bestätigen können.

Den Hausbesitzer unverzüglich informieren.

ohne Zeugen kannst Du das mit dem Hausbesitzer vergessen.

Zitat:

Original geschrieben von Stud771

es haftet der Hausbesitzer, jedoch sollte ein Zeuge dies bestätigen können.

Den Hausbesitzer unverzüglich informieren.

Warum wird in solchen Foren immer so viel Unsinn geschrieben, wenn es um rechtliche Fragen geht.

- Grundsätzlich ist jeder selbst dafür verantwortlich, sich vor Dachlawinen zu schützen

- Man muss den Hausbesitzer nicht unverzüglich informieren

- Der Hausbesitzer haftet nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er baurechtliche Vorschriften zur Vermeidung von Dachlawinen nicht eingehalten hat, er wusste, dass eine "besonders hohe Gefahr" bestand und nichts dagagen unternommen hat oder er Anweisungen der zuständigen Behörden (z.B. das Dach räumen zu lassen) missachtet hat. In sehr seltenen Fällen sehen Gemeindesatzungen bei bestimmten Fällen eine Räumpflicht des Daches vor.

- Evtl. zahlt die Haftpflichtversicherung des Hausbesitzers aber dennoch. Manche Versicherungen haben solche Klauseln

- Evtl. zahlt auch die Teilkasko

Gruss,

Chip

Zitat:

Original geschrieben von chipart

- Der Hausbesitzer haftet nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er baurechtliche Vorschriften zur Vermeidung von Dachlawinen nicht eingehalten hat,

bingo!

und die schnee bzw. lawinenfanggitter sind NICHT überall in deutschland vorschrift!

also mit dem hausbesitzer bzw. dessen vers. reden...stellen die sich quer tendieren die chancen gegen 0,0!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von chipart

- Der Hausbesitzer haftet nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er baurechtliche Vorschriften zur Vermeidung von Dachlawinen nicht eingehalten hat,

bingo!

und die schnee bzw. lawinenfanggitter sind NICHT überall in deutschland vorschrift!

also mit dem hausbesitzer bzw. dessen vers. reden...stellen die sich quer tendieren die chancen gegen 0,0!

Als Hausbesitzer sollte man da nicht so leichtfertig sein mit solchen Äußerungen.

Auch ich als Hausbesitzer in NRW habe nach den Baulich geltenen Regeln des Landes NRW nicht die

Pflicht solche Gitter anzubringen, habe ich auch nicht.

Aber ich habe eine Räumpflicht, dies betrift nicht nur den Gehweg sondern auch Dachfläschen die an

öffendlichen gehwegen liegen. Dies wird ausdrücklich ausgewiesen in den Räum- und Streupflicht der Haus

eigentümer. Gegebenen falls muß ich das Dach räumen lassen. Das ist meine Pflicht und dafür bin ich haftbar

zu machen.

am 19. Februar 2010 um 15:34

Das Internet ist wirklich toll - Jedem seine Wahrheit :)))

An den Geschädigten:

Grundsätzlich kannst Du für Dich festhalten, dass dem Hauseigentümer die Verkehrssicherungspflicht für seine Immobilie obliegt. Ob Schneefanggitter oder nicht spielt überhaupt keine Rolle, wenn es die Verkehrsicherungpflicht verlangt, muss er sogar das Dach vom Schnee räumen lassen.

Man stelle ich nur mal vor, ein Fußgänger läuft an dem Haus vorbei und es löst sich eine Eislawine, die diesen zu Tode bringt, dann möchte ich aber mal sehen, wer hier wie so schön von Euch orakelt - keine Chance hat.

Ach ja, grundsätzlich brauchst Du dir auch nicht den Blödsinn einreden lassen, man brauche einen Zeugen. Ich hatte schon mehrere Gerichtstermine in anderen Sachen, bei welcher die Gegenseite mit mehreren Zeugen angetreten ist. War leider alles vergebene Liebesmüh :) das Gericht hat trotzdem zu meinen Gunsten entschieden.

Wenn Du eine Verkehrsrechtsschutz hast kannst Du Dich ja mal von einem Rechtsanwalt unverbindlich beraten lassen oder investierst einfach mal 100 € für ein Beratungsgespräch. lohnt ja bei dem Schaden.

Zitat:

Original geschrieben von Dampfma

Aber ich habe eine Räumpflicht, dies betrift nicht nur den Gehweg sondern auch Dachfläschen die an

öffendlichen gehwegen liegen. Dies wird ausdrücklich ausgewiesen in den Räum- und Streupflicht der Haus eigentümer. Gegebenen falls muß ich das Dach räumen lassen. Das ist meine Pflicht und dafür bin ich haftbar zu machen.

Richtig. Wenn das in der Gemeindesatzung explizit so ausgewiesen ist, dann stellt es auch eine Pflichtverletzung dar, es nicht zu tun.

In den meisten Gemeindesatzungen ist das aber nicht der Fall. Und dann ist nur in Ausnahmefällen der Hauseigentümer für Schäden Haftbar zu machen - naämlich dann wenn eine besodere Gefahrenlage vorliegt, die dem Eigentümer bekannt ist - wobei noch nicht einmal ungewöhnlich starke Schneefälle automatisch eine solceh Gefahrenlage begründen. (vgl AG München 132 C 11208/08, oder LG Karlsruhe 9 S 306/97).

Gruss,

Chip

Zitat:

Original geschrieben von Kölnmondeo

Das Internet ist wirklich toll - Jedem seine Wahrheit :)))

 

An den Geschädigten:

Grundsätzlich kannst Du für Dich festhalten, dass dem Hauseigentümer die Verkehrssicherungspflicht für seine Immobilie obliegt. Ob Schneefanggitter oder nicht spielt überhaupt keine Rolle, wenn es die Verkehrsicherungpflicht verlangt, muss er sogar das Dach vom Schnee räumen lassen.

 

Man stelle ich nur mal vor, ein Fußgänger läuft an dem Haus vorbei und es löst sich eine Eislawine, die diesen zu Tode bringt, dann möchte ich aber mal sehen, wer hier wie so schön von Euch orakelt - keine Chance hat.

 

Ach ja, grundsätzlich brauchst Du dir auch nicht den Blödsinn einreden lassen, man brauche einen Zeugen. Ich hatte schon mehrere Gerichtstermine in anderen Sachen, bei welcher die Gegenseite mit mehreren Zeugen angetreten ist. War leider alles vergebene Liebesmüh :) das Gericht hat trotzdem zu meinen Gunsten entschieden.

 

Wenn Du eine Verkehrsrechtsschutz hast kannst Du Dich ja mal von einem Rechtsanwalt unverbindlich beraten lassen oder investierst einfach mal 100 € für ein Beratungsgespräch. lohnt ja bei dem Schaden.

Wenn ein Pasant liegen bleibt ist das was anders als wenn Eis und Schnee auf ein Autodach landet. Vor allem nach Tagen lässt sich das nicht mehr feststellen woher die Dellen sind. Sonst kann ich ja auch behaupten nur weil Du an meinem Auto vorbei gegagen bist mit einer Flache in der Hand , dass die Delle vorne Rechts von dir ist. Auf deine Antwort binn ich dann gespannt.

Zitat:

Original geschrieben von tribble15

 

Wer zahlt den Schaden? Teilkasko?

Deine Vollkasko, wenn du eine hast. Ansonsten, mit hoher Wahrscheinlichkeit DU.

Ansprüche gegenüber dem Hausbesitzer können nur dann erfolgen, wenn man ihm eine Schuld nachweisen kann. Kann man das? Wohl eher nicht. Denn selbst wenn es eine Räumpflicht gibt, die das Dach mit einbezieht (gibt es die bei dir?), musst du's dem Hausbesitzer nachweisen, sofern er nicht aus irgendeinem Grund einwilligt. Und dann wäre es Aussage gg Aussage ohne Zeugen ;)

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