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Dacia Sandero 1,2 eco

Dacia
Themenstarteram 29. Mai 2009 um 23:50

hallo liebe Autofahrer

hab hier mal ein Thema vielleicht kann mir jemand darüber was sagen:

habe am 13.02.2009 oben genanntes Fahrzeug beim Renault Händler in Duisburg bestellt. Nun sollte ich den Wagen am Donnerstag den 28.05.09 bekommen. War auch alles soweit okay man rief mich eine Woche vorher an und bat mich die nötigen Papiere zwei Tage vorher dort abzugeben. Dies tat ich auch und nicht nur ich sondern mein Nachbar auch. am Donnerstag um kurz nach 10 morgens bekam mein Nachbar einen Anruf vom AH das er den Wagen erst eine Woche später bekommen kann weil das Fahrzeug durch Vandalismus beschädigt wurde, Scheibe eingeschlagen usw. Ich hatte das dann von Ihm erfahren und wartete dann bis mittag 14 Uhr auf einen Anruf des AH , es kam aber nichts so das ich dann um 17 Uhr im AH erschienen bin. Der Verkäufer teilte mir dann mit das er kurze Zeit vorher informiert wurde das mein Fahrzeig ebenfalls Schäden habe so das ich auch bis nächste Woche warten muss. Nun eine Frage: kennt sich wer aus was ich jetzt tun könnte denn eigendlich möchte ich kein Auto an dem rum manipuliert wurde. Es wurden insgesamt 58 Autos beschädigt hier der Polizeibericht..( http://www.polizei-nrw.de/.../meldung-090527-135411-51-408.html ). Falls jemand dazu was schreiben kann bitte ich drum.

P.S. der ADAC in München hat mir empfohlen das Auto abzulehnen und dann abzuwarten was gesagt wird.Am heutigen Samstag fahr ich mit dem Nachbarn dorthin und schaue mir das Fahrzeug an was es genau hat damit ich bei geringfügigen Mängeln gegebenenfalls kontrollieren kann ob diese beseitigt wurden, dieses Vorgehen hatte ich via Mail einen Tag vorher angekündigt!

Einen schönes Wochenende alles Lesern und Grüße aus Duisburg

Beste Antwort im Thema

Was will man den im Nachhinein noch machen? Die Reparaturen erfolgen mit Originalteilen von einer Fachwerkstatt und nach Herstellervorgaben. Höchstwahrscheinlich wird die Reparatur sogar zu einer "Verbesserung" führen, weil sich ein Fachmann mit der Ausrichtung von Hauben, Türen und Klappen befasst, wenn diese ausgetauscht werden müssen. ( = bessere Spaltmaße)

;)

 

Ich würde halt noch bei oder vor der Auslieferung von einem Gutachter bestätigen lassen, dass der Wagen somit optisch & technisch wieder als Neuwagen durchgeht.

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Solange es kein "größerer" Schaden ist wo Blechteile/Stoßstangen gerichtet/ausgetauscht/nachlackiert werden müssen, dürfte es sich nicht um einen Unfallwagen handeln. Als Unfall-Neuwagen würde ich ihn auf jeden Fall ablehnen, weil er ja eigentlich schon Wertminderung mitgeliefert bekommt.

Wenn lediglich ein Bagatellschaden zu verzeichnen ist (wie z.B. Außenspiegelgehäuse gebrochen - wird getauscht), dürfte die Verweigerung der Abnahme evtl. schwierig werden.

Was ist an deinem Wagen direkt beschädigt? Ohne die Info würde ich prinzipiel die Annahme verweigern.

Gibt hier im Forum sicherlich einige, wo rechtlich etwas versierter sind.

Gruß

hmk73

am 30. Mai 2009 um 4:51

Meine Meinung: Du hast ein Neufahrzeug bestellt. Bei einem Neufahrzeug darf seit Verlassen des Herstellerwerks kein Unfall- oder sonstiger Schaden aufgetreten und behoben worden sein.

Zitat aus: www.importwagen.net/adac_informationen.php

"Unabhängig von der steuerrechtlichen Definition "Neufahrzeug" gilt nach deutschem Recht ein Fahrzeug als neu,

wenn es noch nicht zugelassen war und keine ungeklärte km-Zahl aufweist.

wenn es hinsichtlich Technik und Ausrüstung dem neuesten Modell entspricht,

wenn es nicht länger als ein Jahr auf Halde gestanden hat und keine Standschäden aufweist (sagt die überwiegende Rechtsprechung, einzelne Urteile sehen aber auch längere Lagerzeiten noch als akzeptabel an),

wenn es seit Verlassen des Herstellerwerks nicht beschädigt wurde."

Ich würde an Deiner Stelle sich das Auto anschauen, Dir zuallererst eine vom Autohaus abgestempelte Liste mit tatsächlich aufgetrettenen und behobenen Schäden geben lassen und dann über Preisnachlass verhandeln, mit der Argumentation, dass es nun kein Neufahrzeug ist. (Das natürlich, wenn das Auto insgesamt optisch und technisch einwandfrei ist.) Ansonsten mit der Schäden-Liste zum Anwalt und ein Schreiben zum Zurücktreten vom Kaufvertrag aufsetzen.

Themenstarteram 31. Mai 2009 um 6:54

ich war am 30.5.09 beim Autohändler um mir mein Fahrzeug anzusehen. Es wurde die Frontscheibe gewechselt. Desweiteren wird die Haube neu lackiert wegen eines grösseren Kratzers und es waren zwei kleine Kratzer markeirt ( sehen aus wie mit einem Nagel rein gestochen ) die aber eventuell auch vom Transport kommen können. Bei meinem Nachbarn fehlt das Dacia Emblem an der Heckklappe, dort muss man wohl mit einem spitzen Gegenstand geknippt haben der dann dahinter einen Schaden verursacht hat. Der Nachbar bekommt seinen Sandero am 2.6.09 . Ich werde wohl bis 4 oder 5.6 warten müßen, der Verkäufer hat mir versichert das man nichts sehen werden vom Schaden und das einige Autos überlaufen wurden (Dach , Motorhaube usw.) und das diese Fahrzeuge auf keinen Fall das Haus verlassen werden. Preisnachlass werde es nicht geben , ich habe Fotos davon gemacht, werde mir das bestätigen lassen falls in dem Bereich mal was auftaucht. Na ja wir werden sehen vielleicht werde ich noch Überaschungen erleben , deshalb behalte ich mir im Hinterkopf vor nachdem ich das Auto habe etwas zu unternehmen.

So nun allen ein schönes Pfingsfest, wir fahren erstmal ins Sauerland um uns zu erholen, danke allen für die super netten Tips!

Wie kann man eigentlich so zwischen Neuwagen randalieren??? Ich verstehe echt nicht, was in den Köpfen einiger Schwachsinniger vorgeht. :eek:

Naja. Ich wünsche dir eine gute Erholung und beulenfreie Fahrt.

Zitat:

Original geschrieben von DHR Presse

ich war am 30.5.09 beim Autohändler um mir mein Fahrzeug anzusehen. Es wurde die Frontscheibe gewechselt. Desweiteren wird die Haube neu lackiert wegen eines grösseren Kratzers und es waren zwei kleine Kratzer markeirt ( sehen aus wie mit einem Nagel rein gestochen ) die aber eventuell auch vom Transport kommen können. Bei meinem Nachbarn fehlt das Dacia Emblem an der Heckklappe, dort muss man wohl mit einem spitzen Gegenstand geknippt haben der dann dahinter einen Schaden verursacht hat. Der Nachbar bekommt seinen Sandero am 2.6.09 . Ich werde wohl bis 4 oder 5.6 warten müßen, der Verkäufer hat mir versichert das man nichts sehen werden vom Schaden und das einige Autos überlaufen wurden (Dach , Motorhaube usw.) und das diese Fahrzeuge auf keinen Fall das Haus verlassen werden. Preisnachlass werde es nicht geben , ich habe Fotos davon gemacht, werde mir das bestätigen lassen falls in dem Bereich mal was auftaucht. Na ja wir werden sehen vielleicht werde ich noch Überaschungen erleben , deshalb behalte ich mir im Hinterkopf vor nachdem ich das Auto habe etwas zu unternehmen.

So nun allen ein schönes Pfingsfest, wir fahren erstmal ins Sauerland um uns zu erholen, danke allen für die super netten Tips!

Hallo,

eigentlich sollte dich ja nicht interessieren, was mit dem Wagen deines Nachbarn ist und wie an den anderen Fahrzeugen randaliert wurde.

Das sich mit diesem "Verweiß", auf die Schäden der Anderen,

von dem Schaden deines Fahrzeugs abgelenkt wird,

mit der dem Hinweis das es keinen Preisnachlass gibt,

find ich schon etwas putzig.

Lackierte Motorhaube und erneuerte Windschutzscheibe,

finde ich persönlich, als nicht ganz unerheblicher Schaden.

Und wenn du den Wagen erst abgenommen hast,

wird es evtl. schwierig überhaupt noch etwas zu machen.

Da es sich ja um ein Neufahrzeug handelt, wäre einige Euro´s

beim Anwalt, zur Beratung, bestimmt nicht falsch investiert.

(Und der Händler ist bestimmt gegen solche Schäden versichert.)

Gruß Bonko

Was will man den im Nachhinein noch machen? Die Reparaturen erfolgen mit Originalteilen von einer Fachwerkstatt und nach Herstellervorgaben. Höchstwahrscheinlich wird die Reparatur sogar zu einer "Verbesserung" führen, weil sich ein Fachmann mit der Ausrichtung von Hauben, Türen und Klappen befasst, wenn diese ausgetauscht werden müssen. ( = bessere Spaltmaße)

;)

 

Ich würde halt noch bei oder vor der Auslieferung von einem Gutachter bestätigen lassen, dass der Wagen somit optisch & technisch wieder als Neuwagen durchgeht.

am 31. Mai 2009 um 10:44

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Reparaturkosten und mögliche Wertminderung beim Verkauf an den Endkunden von der Versicherung erstattet werden. Insofern würde ich auf Preisnachlass bestehen, auch wenn der Schaden spurlos beseitigt wurde. Warum sollte ich als Kunde für mangelhafte Sicherung und Überwachung des AH-Geländes indirekt durch Wertminderung meines Fahrzeugs haften? Wenn die Leute zu geizig für eine gute Alarmanlage und einen Schäferhund sind, so sollte für sie die Lehre sein, dass man so oder so zahlt! Also da würde man bei mir echt auf Granit beißen...

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