ForumVolvo
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. Danke AHK! Ein kleiner Zusatznutzen bei unsachgem. Nutzung :-)

Danke AHK! Ein kleiner Zusatznutzen bei unsachgem. Nutzung :-)

Themenstarteram 22. Juli 2007 um 19:40

Hi zusammen, wir haben hier ja schon drüber diskutiert, dass eine abnehmbare Anhängekupplung im Falle der Nichtnutzung aus Gründen der Pflicht, einen möglichen Unfallschaden so gering wir möglich zu halten, abmontiert gehört.

Nun habe ich das Glück gehabt, dass mir die AKH einen solchen Parkrempler "vom XC hielt" :-)

Ich auf die Party zurück, den Brüller losgelassen "Der Halter das KFZ mit dem amtlichen Kennzeichen möchte bitte zu seinem Fahrzeug kommen ..."

Auf den Hinweis, dass sein Auto (Schrottkarre wäre bezeichnender ;-) mir an der abschüssigen Parksituation draufgerollt wäre kam nur der Spruch: "Quatsch, hab doch die Handbremse gezogen." Kam mir dann schon komisch vor, dass er über die Beifahrertür einsteigen musste (weil das Türschloß an der Fahrertür kaputt war).

...

Ähnliche Themen
19 Antworten
Themenstarteram 22. Juli 2007 um 19:43

... ich bin dann, als er im Auto saß, mal 20cm nach vorne gerollt - und siehe da, sein Auto (mit angezogener Handbremse) rollte langsam hinterher (und er riß fast den Handbremshebel ab ;-)

Danach war er endlich von "seiner Schuld" überzeugt, ich hatte keine Beschädigung und er den Kratzer in der Stoßstange (was bei dem Allgemeinzustand kein Hinderniss darstellte ;-)

Also - ab und zu kann die AHK auch mal nutzen :-)

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (weiß natürlich nicht, was passiert wäre, wenn es ein echter Aufprallunfall bei höherer Geschwindigkeit gewesen wäre. So ist er vielleicht nur ein paar cm gerollt ;-)

Glückwunsch :D! Ging ja nochmal gut.

Und parken kann der auch nicht - bei dem Abstand vom Strassenrand. Auch wenn man durch die Beifahrertür rein muss. Und übrigens: dann ist ein Fahrzeug fahruntüchtig und darf eigentlich gar nicht bewegt werden, oder täusche ich mich da?

Zitat:

Original geschrieben von VolvoAndy

Glückwunsch :D! Ging ja nochmal gut.

Und parken kann der auch nicht - bei dem Abstand vom Strassenrand. Auch wenn man durch die Beifahrertür rein muss. Und übrigens: dann ist ein Fahrzeug fahruntüchtig und darf eigentlich gar nicht bewegt werden, oder täusche ich mich da?

Das siehst du falsch. Er hat schon korrekt geparkt - aber der XC-Fan musste ja mal wieder offroad parken. ;)

Gruß Tom

Themenstarteram 22. Juli 2007 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von boisbleu

... Er hat schon korrekt geparkt - aber der XC-Fan musste ja mal wieder offroad parken. ;) ...

Jetzt komm Du auch noch - der werte Hr. Parkrempler (dem man ja nicht böse sein darf, weil Freundeskreis - obwohl man solche Schrottkisten zum Wohl der Allgemeinheit aus dem Verkehr ziehen müsste) hat ja schon gemeint, ich wäre rückwärts an ihn rangefahren. Deshalb bin ich ja nicht weggefahren, sondern habe unter Zeugen den XC nur ein paar Zentimeter nach vorne rollen lassen ;-)

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (und kann man eigentlich auch 2 oder 3 AHKs nebeneinander montieren? ;-)

am 22. Juli 2007 um 20:46

Mensch XC Fan wasch mal deinen Elch wieder:: :D

Die nächste Woche solls auch wieder schöner werden.

MFG

benzstern

Da haste aber wirklich nochmal Glück gehabt. Stell Dir mal vor der Ford hätte so 5 oder 10 Meter anlauf gehabt. Das hätte erst mal einen Rum´s gegeben. Eigentlich schlimm genug das sowas durch die Gegend fährt, aber warum legt man beim Parken nicht den Gang ein ??

Gruß Patrick

am 23. Juli 2007 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von Prince69

Da haste aber wirklich nochmal Glück gehabt. Stell Dir mal vor der Ford hätte so 5 oder 10 Meter anlauf gehabt. Das hätte erst mal einen Rum´s gegeben. Eigentlich schlimm genug das sowas durch die Gegend fährt, aber warum legt man beim Parken nicht den Gang ein ??

Gruß Patrick

Und dann bitte den richtigen ;)

Gruß

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von unregistrierter

Und dann bitte den richtigen ;)

Gruß

Stefan

Den R(ums)-Gang??? :D:D:D:D

 

Gruß

Markus

Gab doch jetzt erst ein Gerichtsurteil, dass eine Versicherung nicht haften muss, wenn man an einer abschüssigen Straße nur die Handbremse anzieht und nicht den Gang einlegt. Da man sowas wohl in der Fahrschule lernt, handelt man Grobfahrlässig... Nur mal so erwähnt...

Gruß Heiko

Zitat:

Original geschrieben von Eifel-Elch

Den R(ums)-Gang??? :D:D:D:D

 

Gruß

Markus

In diesem Fall hätte ich tatsächlich den R(ums)-Gang gewählt, ging ja schließlich bergab!

War ja schließlich kein alter Bundeswehr-LKW mit halbautomatik, bei dem die ganze Sache nämlich genau andersrum läuft, wie ich in der heißgeliebten BW-Fahrschule lernen musste! ;)

Gruß

Stefan

Soldat a.D.

Und schon gibts hier einen Fred mit dem Urteil zum Thema...

Gruß Heiko

Und die Lenkung sollte man bitteschön auch einschlagen, so dass der Wagen im schlimmsten Fall an den Bordstein rollt. In dem Fall hätten die Vorderräder nach rechts gestellt sein sollen und nicht nach links... Wehe der Wagen wäre zu vorderst gestanden - wer weiss, wo der hingerollt wäre.

Re: Danke AHK! Ein kleiner Zusatznutzen bei unsachgem. Nutzung :-)

 

Zitat:

Original geschrieben von XC-Fan

.... Kam mir dann schon komisch vor, dass er über die Beifahrertür einsteigen musste (weil das Türschloß an der Fahrertür kaputt war).

...

Das ist nicht komisch, dass ist "normal". Das ist ein Ford und zum Glück sind die Schlösser nicht von Volvo übernommen worden. Ich hatte selbst lange einen und bis auf die Schlösser war der sehr gut. Diese Schlösser von Ford mit dem "Rundbart" am Schlüssel sind allerdings völlig unbrauchbar wenn man eine ungünstige Schlüsselkodierung erwischt. Sie haben dann eine Lebensdauer von 20-50 T km. Die Fahrerseite erwischt es zuerst und ein neuer Shclüssel oder ein neues Schloss helfen nicht.

Das einzige was hilft ist den Schiesszylinder zu zerlegen und die kritischen Stellbleche im Schloss durch Abstandshalter zu ersetzen, der Shclüssel wird dann nicht mehr an allen Stellen abgestatstet und es passen ein paar mehr rein. Nur so hat man aber endgültig Ruhe wenn man nicht alle Schlösser auf eine haltbare Kombination umstellen will.

Gib Deinem Bekannten mal den Tipp, bei dem Escort dürfte auch das Diebstahlrisiko nicht wirklich steigen ;-)

Grüße

Torsten

am 23. Juli 2007 um 15:27

Zitat:

Original geschrieben von magnifico71

Und schon gibts hier einen Fred mit dem Urteil zum Thema...

Hallo Heiko,

tja, hier geht alles Hand in Hand :) Du kanntest das Urteil, ich konnte tippen und schließlich wusstest Du vor mir, wie man dahin einen Link setzen kann. Ich musste mich da erst mal sachkundig machen :D (Jetzt weiß ich's, jetzt weiß ich's....)

Ach ja, eins fehlt in der ganzen Diskussion noch. Ab einer bestimmten Steigung helfen nur noch Tricks aus San Francisco: Vorderräder immer gegen den Bordstein einschlagen, sodass sie -falls sich das Auto hangabwärts in Bewegung setzen will- sofort gegen den Bordstein laufen (notfalls Bordstein mitbringen :) ) Soll heißen: Parken bergauf, Lenkung ganz nach links. Parken bergab, Lenkung ganz nach rechts. (Rechts parken mit rechtem Bordstein vorausgesetzt. :p)

Viele Grüße

xc90er

...dessen Autos zum Glück noch keine Fluchtinstinkte hatten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. Danke AHK! Ein kleiner Zusatznutzen bei unsachgem. Nutzung :-)