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Darf der das? ;-)
Keine Frage, sollte man nicht tun, aber dürfen dürfte man, oder?
Folgendes vorhin beobachtet. 2 vor mir biegt ein Lieferwagen rechts ab, der vor mir schert nach links aus an ihm vorbei während des Abbiegens. Aus der Staße, in die der Lieferwagen einbiegt, kommt einer raus. Kracht nicht, aber eng.
Der Ausscherende hätte aber das kleinere Problem, oder?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 10. November 2016 um 10:00:16 Uhr:
Ich wette wenn wir hier Rollentausch vornehmen hat bei Dir auch die Rennleitung Schuld.
Wieso Rollentausch?
Die StVO greift unabhängig von der Rolle!
Wie bereits geschrieben wurde, gilt der Vorrang nunmal auf der gesamten Fahrbahnbreite - eben auch der Gegenfahrbahn, auch wenn das sehr vielen Leuten nicht bekannt ist!
Und wenn man meint aus einer Nebenstraße auf die Hauptstraße, vor einem in eben jene Nebenstraße abbiegenden Fahrzeug einfahren zu müssen, muss man sich auch darüber im klaren sein, dass das abbiegende Fahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern - völlig legal - überholt werden kann, die dabei die Gegenspur nutzen auf die ich einbiegen möchte...
...und genau aus diesem Grund, weil das nur wenigen Leuten bekannt ist, wird an stark frequentierten Stellen das Überholen mit durchgezogenen Mittellinien verboten.
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44 Antworten
Vorfahrt gilt auf der ganzen breite der Straße.
Kommt auf die Vorfahrtregelung an.
In diesem Thread wird das Ganze gerade diskutiert.
Der da aus der Straße raus kam war ein Streifenwagen (ohne Blaulicht!), der dem anderen da noch ne mdl. Ermahnung verpasst hat. Ich war irritiert... aber ich dachte mir schon, dass der Herr Wachtmeister da "nicht ganz in der Spur" war!
;-)
Tztztz.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 9. November 2016 um 20:49:15 Uhr:
Kommt auf die Vorfahrtregelung an.
sorry, natürlich. Wir waren auf einer Vorfahrtstraße. Kein rechts vor links.
Wie war das mit dem Überholen an unübersichtlichen Stellen bedingt durch den Lieferwagen?
Wie war das mit Abbiegen bei unübersichtlicher Verkehrslage?
Ich bin nicht mal sicher, ob der vor mir ne Teilschuld bekommen hätte, denn in dem Fall gehört ihm (und danach mir ) die Straße auf der ganzen Breite!
Mit etwas Glück wäre die Sache für den Einbiegenden 50:50 ausgegangen.
ein Nicht-Streifenwagen hätte wohl schlechte Karten gehabt... aber die Freunde in blau-silber geniessen "Sonderrechte" und sind hier teilweise leider im Vorteil...
Ohne blaulicht haben die wohl kaum sonderrechte!
Zitat:
@cocker schrieb am 10. November 2016 um 09:33:48 Uhr:
aber die Freunde in blau-silber geniessen "Sonderrechte" und sind hier teilweise leider im Vorteil...
Wieso sollte die Rennleitung hier im Vorteil sein?
Wenns dabei gekracht hätte, wäre die Rennleitung - selbst mit Martinshorn & Blaulicht - Hauptunfallverursacher gewesen...da sowohl Sonder- wie auch Wegerechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden dürfen und auch nur soweit, wie sie einem von anderen Verkehrsteilnehmer zugestanden werden!
Der Fehler in o.g. Situation lag hier ganz klar bei der Rennleitung die dem anderen seinen Vorrang genommen hat - und als derjenige der hier mündlich verwarnt wurde, würde ich mittels Dienstaufsichtsbeschwerde die Polizisten zu einer schriftlichen Stellungsnahme auffordern!
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 10. November 2016 um 09:53:06 Uhr:
Zitat:
@cocker schrieb am 10. November 2016 um 09:33:48 Uhr:
aber die Freunde in blau-silber geniessen "Sonderrechte" und sind hier teilweise leider im Vorteil...
Wieso sollte die Rennleitung hier im Vorteil sein?
Wenns dabei gekracht hätte, wäre die Rennleitung - selbst mit Martinshorn & Blaulicht - Hauptunfallverursacher gewesen...da sowohl Sonder- wie auch Wegerechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden dürfen und auch nur soweit, wie sie einem von anderen Verkehrsteilnehmer zugestanden werden!
Der Fehler in o.g. Situation lag hier ganz klar bei der Rennleitung die dem anderen seinen Vorrang genommen hat - und als derjenige der hier mündlich verwarnt wurde, würde ich mittels Dienstaufsichtsbeschwerde die Polizisten zu einer schriftlichen Stellungsnahme auffordern!
Ich wette wenn wir hier Rollentausch vornehmen hat bei Dir auch die Rennleitung Schuld.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 10. November 2016 um 10:00:16 Uhr:
Ich wette wenn wir hier Rollentausch vornehmen hat bei Dir auch die Rennleitung Schuld.
Wieso Rollentausch?
Die StVO greift unabhängig von der Rolle!
Wie bereits geschrieben wurde, gilt der Vorrang nunmal auf der gesamten Fahrbahnbreite - eben auch der Gegenfahrbahn, auch wenn das sehr vielen Leuten nicht bekannt ist!
Und wenn man meint aus einer Nebenstraße auf die Hauptstraße, vor einem in eben jene Nebenstraße abbiegenden Fahrzeug einfahren zu müssen, muss man sich auch darüber im klaren sein, dass das abbiegende Fahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern - völlig legal - überholt werden kann, die dabei die Gegenspur nutzen auf die ich einbiegen möchte...
...und genau aus diesem Grund, weil das nur wenigen Leuten bekannt ist, wird an stark frequentierten Stellen das Überholen mit durchgezogenen Mittellinien verboten.