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Darf die Polizei im Halteverbot parken?

Themenstarteram 14. November 2019 um 6:22

Hallo Leute,

 

bei mir im Kaff sieht es folgendermaßen aus: direkt neben der Grundschule ist der Dorfplatz, mit einem sehr großen Freiplatz. Dieser Freiplatz ist öffentlich, morgens bis nachmittags wird der Freiplatz vor allem von den Eltern-Taxis und Schulangestellten als Parkplatz genutzt.

 

Vor der Schule sind noch 2 Bushaltestellen mit Bucht, an denen aber kein Linienbus mehr hält. Nur in eine Richtung hält ein Schulbus, der in den nächstgrößeren Ort fährt.

 

Jetzt ist es so, dass hier von mitte November bis Karnevalsende ein Festzelt auf diesem großen Freiplatz steht, der damit zu ist.

 

Damit auch keiner an der Bushaltestelle hält, stellt sich der Dorfpolizist vor die Schule, parkt seinen Streifenwagen aber ironischerweise selbst an dieser Bushaltestelle, die nicht angefahren wird (da es ja sonst keinen Parkplatz mehr gibt).

 

Nur so interessehalber, darf der Polizist denn da parken? Er ist zwar im "Einsatz", aber nicht mit Sonderrechten. Anpöbeln werde ich ihn nicht, aber ich würde es gerne mal wissen.

 

 

P.S.:

Die Forensuche hat kein passendes Ergebnis für mich ausgespuckt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 14. November 2019 um 13:06:16 Uhr:

 

Genau das wird man jedem Mitbürger schriftlich mitteilen, der das Abstellen eines Polizeifahrzeugs - behindernd oder gefährdend - im absoluten Haltverbot anzeigt.

Eine inhaltliche Prüfung, ob das notwendig, geboten oder zweckmäßig war, findet nicht statt. Krähe, Auge und so. Trägt jedenfalls nicht zur Vertrauensbildung bei.

Ganz ehrlich ? Ich bin in der Freiw. Feuerwehr. Auch wir bekommen oft von Mitbürgern "Anfragen" ob dieses, jenes, selles denn so hätte sein müssen und überhaupt. Einfache Antwort mittlerweile: "Ja !" und fertig. Weder die Zeit noch mittlerweile die Lust solcher teilweise überhand nehmender "Anfragen" von, sorry für den Ausdruck "Hilfssheriffs" ausgiebig nachzugehen, zu recherchieren, ausführlich zu begründen. Kommt eh nix bei rum. Die haben so oder so die Meinung dass sie alles besser wüssten warum man das hätte doch genau nicht tun müssen.

Glaubst du die Polizei hat die Lust und Zeit nun jedem irgendwie gemeldeter Lappalie von einem angeblich gefährdend geparkten Einsatzfahrzeug nachzugehen. Zu recherchieren wann genau welches Fahrzeug mit welcher Besatzung an genau dem Ort war. Ggf. nach 2 Wochen dann auch genau die Besatzung auf der Schicht wieder zu erwischen die sich dann vielleicht noch an genau den Tag, die Zeit und genau die Stelle erinnern können und dann begründen sollen warum sie so und nicht anders ihr Fahrzeug abgestellt haben oder abstellen mussten ? Da würdest ganze Direktionen still legen. Wofür ? Siehe oben: Bringt erfahrungsgemäß gar nichts weil der Bürger es trotz jeder noch so sachlichen und ausführlichen Begründung besser weiß. Vergeben "Liebesmüh". Also gibts wenn überhaupt eine Standardantwort und fertig.

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Zitat:

@Bamako schrieb am 14. November 2019 um 07:22:19 Uhr:

Er ist zwar im "Einsatz", aber nicht mit Sonderrechten.

Sagt wer?

Gruß Metalhead

Zitat:

@Bamako schrieb am 14. November 2019 um 07:22:19 Uhr:

 

Nur so interessehalber, darf der Polizist denn da parken?

Ja. Sofern das zur Erfüllung seiner Aufgabe notwendig ist.

Ja darf er. Nennt sich Sonderrechte. Und ob diese benutzt werden, weiß nur die Polizei und nicht du! Deshalb nicht einmischen.

Darf er. Sonderrechte gemäß §35 StVO die darüber hinaus auch nicht rein an "Einsätze" gebunden sind.

Da es lt. Eingangsbeitrag um das Parkieren in der Bushaltestelle geht:

Solange kein/e Bus(fahrer/in) gestört wird; -> selbst leben und andere leben lassen.

Zitat:

@Bamako schrieb am 14. November 2019 um 07:22:19 Uhr:

Damit auch keiner an der Bushaltestelle hält, stellt sich der Dorfpolizist vor die Schule, parkt seinen Streifenwagen aber ironischerweise selbst an dieser Bushaltestelle,

Klingt nach einer Verschwörungstheorie. Frag ihn doch einfach mal, warum er da parkt. Dann hast du auch gleich die Antwort auf die Frage, ob das der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dient und ob es dringend geboten ist (das sind die Anforderungen der StVO).

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 14. November 2019 um 09:03:32 Uhr:

Zitat:

@Bamako schrieb am 14. November 2019 um 07:22:19 Uhr:

Damit auch keiner an der Bushaltestelle hält, stellt sich der Dorfpolizist vor die Schule, parkt seinen Streifenwagen aber ironischerweise selbst an dieser Bushaltestelle,

Klingt nach einer Verschwörungstheorie. Frag ihn doch einfach mal, warum er da parkt. Dann hast du auch gleich die Antwort auf die Frage, ob das der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dient und ob es dringend geboten ist (das sind die Anforderungen der StVO).

Freundlich fragen hilft oft - darfst ihn nur nicht mit "Dorfpolizist" anreden

Zitat:

@Bamako schrieb am 14. November 2019 um 07:22:19 Uhr:

 

Nur so interessehalber, darf der Polizist denn da parken? Er ist zwar im "Einsatz", aber nicht mit Sonderrechten. Anpöbeln werde ich ihn nicht, aber ich würde es gerne mal wissen.

In wie weit kannst Du das "im Einsatz" denn beschreiben ?

Parkt der "Dorfsheriff" dort, weil die Dienststelle sich dort (in der Nähe) befindet, oder hat es was mit diesem Festzelt zu tun, daß der Streifenwagen dort falsch parkt.

Um Sonderrechte in Anspruch nehmen zu dürfen müssen dringend erforderliche, hoheitliche Aufgaben, oder höchste Eile geboten sein um Menschenleben zu retten oder gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Sollte der Dorfsheriff hier also nur der Aufgabe der Zeltaufsicht tätig sein, hat Er in diesem Fall keine Sonderrechte.

Ich weiß nicht, ob Ich es mir nicht verkneifen könnte diesem Streifenwagen einen Zettel anzubringen ;)

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 14. November 2019 um 08:26:47 Uhr:

Darf er. Sonderrechte gemäß §35 StVO die darüber hinaus auch nicht rein an "Einsätze" gebunden sind.

Wie Ich bereits geschrieben habe müssen gewisse Anforderungen vorliegen um Sonderrechte in Anspruch nehmen zu dürfen.

Bevor man nicht weiß, welche Aufgaben der Dorfsheriff zu erfüllen hat, sage Ich... Er hat keine Sonderrechte und müsste sich einen anderen Parkplatz suchen.

Oh man, dann komm mal in eine Großstadt, da parken sie auch immer direkt vor Ort und das ist auch gut so ... keiner möchte das sie erst 15 min Fussweg um 5 Ecken woanders parken ... auch wenn es gerade mal nicht um leib und leben geht...

Was sie auf jeden Fall brauchen sind Hilfsheriff´s die selbstgeschriebende Parkknöllchen an ihre PolizeiAutos pappen ...:rolleyes:

Der Polizist sorgt dafür das die blöden Elterntaxis die (Schul)Bushaltestelle nicht zuparken. Eine in meinen Augen ziemlich Sinnvolle Tätigkeit.

Warum in einem Dorf oder Kaff die Kinder nicht von der Schule aus nach Hause laufen können wird sich mir wohl nie erschließen. Die Eltern Taxis sind bei uns auch immer ne riesen Gaudi die ich mir zum Glück nur in absoluten Ausnahmefällen antun muss da mein Kind normalerweise mit dem Bus zur Schule und zurück fährt.

Die Eltern Taxis sind dabei eine ständige Gefahrenquelle für die Kinder die mit dem Bus fahren oder den Schulweg zu Fuß meistern. Wäre mir eigentlich sehr recht wenn da öfter mal die Polizei stehen würde, tut sie leider aber nicht.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 14. November 2019 um 09:15:37 Uhr:

In wie weit kannst Du das "im Einsatz" denn beschreiben ?

Parkt der "Dorfsheriff" dort, weil die Dienststelle sich dort (in der Nähe) befindet, oder hat es was mit diesem Festzelt zu tun, daß der Streifenwagen dort falsch parkt.

Um Sonderrechte in Anspruch nehmen zu dürfen müssen dringend erforderliche, hoheitliche Aufgaben, oder höchste Eile geboten sein um Menschenleben zu retten oder gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Sollte der Dorfsheriff hier also nur der Aufgabe der Zeltaufsicht tätig sein, hat Er in diesem Fall keine Sonderrechte.

Ich weiß nicht, ob Ich es mir nicht verkneifen könnte diesem Streifenwagen einen Zettel anzubringen ;)

Die "höchste Eile, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden" ist nur bei Fahrzeugen des Rettungsdienstes notwendig, um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen.

Für die Polizei reichen "hoheitliche Aufgaben" (dazu gehört auch die Aufsicht im Festzelt) und das Merkmal "dringend geboten". Letzteres kann vorliegen, um etwas aus dem Fahrzeug zu holen oder um schnell zu einem anderen Einsatzort gelangen zu können, ohne erst einen langen Fußmarsch zum Auto zurücklegen zu müssen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 14. November 2019 um 09:19:46 Uhr:

 

Wie Ich bereits geschrieben habe müssen gewisse Anforderungen vorliegen um Sonderrechte in Anspruch nehmen zu dürfen.

Bevor man nicht weiß, welche Aufgaben der Dorfsheriff zu erfüllen hat, sage Ich... Er hat keine Sonderrechte und müsste sich einen anderen Parkplatz suchen.

Umgekehrt. Bevor man nicht weiß ob er grad in dem Moment vllt. keine Sonderrechte in Anspruch nehmen darf sage ich: Er hat welche !

Man muss nicht jeden Kram hinterfragen oder anzweifeln.

Seit froh dass der Job überhaupt jemand machen will. Wenn ihr ein Problem habt helfen die euch!

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