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Darf die Versicherung da?

Mercedes C-Klasse W205
Themenstarteram 13. August 2019 um 7:40

Guten Tag zusammen

 

Folgendes Problem: ich hatte eine Vollkasko Schaden meine Versicherung hat einen Gutachter geschickt und der Schaden wurde auf 2400€netto berechnet ( Berechnung fachwerkstatt Mercedes) jetzt möchte ich fiktiv abrechnen. Darauf hin sagt mir die Versicherung dann müssen wir die Berechnung neu machen mit den Stunden Sätzen einer Freien Werkstadt

 

Mein Auto ist 1jahr alt und hatte die erste Inspektion auch bei Mercedes

 

Kennt sich jemand damit aus hat die Versicherung ein Recht dazu ?

 

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Genau aus diesem Grund wird sich doch auf die oben genannten Urteile berufen. Eine Versicherung soll den Schaden den du hast regulieren bzw. die Wiederherstellung in den vorhergehend Zustand sicher stellen. Rechnest du jetzt die teuren Stunden einer MB Werkstatt ab, lässt es dann aber bei ner günstigeren Werkstatt machen, zockst du je nach Fahrzeugalter gelinde gesagt ab. Da könnt ihr mir jetzt erzählen was ihr wollt und genau aus dieser Haltung resultiert das Verhalten der Versicherung. Was jetzt nicht auf das 1 Jahr alte Fahrzeug des TE bezogen ist.

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Laut Urteil BGH, Urteil vom 20.10.2009, Az. VI ZR 53/09 und BGH, Urteil v. 07.02.2017, VI ZR 182/16, dürfen sie das bei einem Fahrzeugalter von bis zu 3 Jahren nicht.

Hallo Mira200,

das Problem mit Versicherungen kenne ich leider auch gut, ohne einen guten Verkehrsanwalt wird man oft über den Tisch gezogen. Bei uns wurde bei eindeutig geklärter Schuld von der gegnerischen Versicherung prinzipiell erst mal jede Forderung abgelehnt. Erst als unser Anwalt die vorbereitete Klageschrift hingeschickt hat wurde anstandslos alles innerhalb von 2 Tagen bezahlt.

Zu deiner Frage:

Bei einem Wagen jünger als 3 Jahre ist der Verweis an die freie Werkstatt im Allgemeinen unzumutbar. Darauf würde ich die Versicherung hinweisen. Das gilt auch bei fiktiver Abrechnung, gibt dazu ein Grundsatzurteil vom BGH von 2015.

Themenstarteram 13. August 2019 um 8:18

Die Versicherung sagte mir dass sie das dürfen. Nur weil ich fiktiv abrechnen will sollen jetzt die Stunden Sätze einer freien Werkstadt genommen werden

Zitat:

@Mira200 schrieb am 13. August 2019 um 10:18:52 Uhr:

Die Versicherung sagte mir dass sie das dürfen. Nur weil ich fiktiv abrechnen will sollen jetzt die Stunden Sätze einer freien Werkstadt genommen werden

Wenn das so ist, rechne gut nach ob sich eine Regulierung über die VK überhaupt lohnt. Denk daran, dass du über viele Jahre dann einen höheren Beitrag bezahlst. Ich hatte früher auch mal einen Schaden in dieser Größenordnung über die VK abgerechnet, das hatte sich für mich langfristig gesehen definitv nicht gerechnet.

Anders sieht es natürlich aus wenn du einen Rabattretter hast.

Zitat:

@Mira200 schrieb am 13. August 2019 um 10:18:52 Uhr:

Die Versicherung sagte mir dass sie das dürfen. Nur weil ich fiktiv abrechnen will sollen jetzt die Stunden Sätze einer freien Werkstadt genommen werden

Stimmt nicht. Dürfen sie nicht. Für sowas hab ich eine Verkehrsrechtschutzversicherung :mad:.

Rabattretter ist ja auch Augenwischerei - intern wird man doch hochgestuft und bei einem Versicherungswechsel (z.B. kann die Versicherung nach jedem Schaden kündigen) ist der gerettete Rabatt verloren.

Ich würde VK daher nur im echten Katastrophenfall in Anspruch nehmen, aber nicht bei kleineren Schäden (in welche Kategorie 2.400 Euro fallen, muss man sich überlegen/durchrechnen).

Meine Versicherung (DEVK) hat mit verschiedenen Werkstätten eine Kooperation (unter anderem auch Mercedes Niederlassungen) wodurch sie günstigere Konditionen erhalten. Hatte mal einen größeren Schaden den ich über die Vollkasko abgerechnet habe. Einen eigenen Gutachter durfte ich trotz freier Werkstattwahl nicht beauftragen. Mit der Aussage "Da sich der Wagen auch zu diesen Konditionen reparieren lässt und sie die Kosten übernehmen, haben sie auch das Recht zu entscheiden wo der Wagen repariert wird"

Habe dann auch fiktiv abgerechnet und im Vergleich für die Teile locker 30% mehr bezahlt.

Zitat:

@Mira200 schrieb am 13. August 2019 um 10:18:52 Uhr:

Die Versicherung sagte mir dass sie das dürfen. Nur weil ich fiktiv abrechnen will sollen jetzt die Stunden Sätze einer freien Werkstadt genommen werden

Sorry, aber ohne einen Blick in deinen Versicheringsvertrag kann ich dazu nichts sagen.

Die Versicherungen erzählen viel wenn der Tag lang ist. Am Besten bei einem Anwalt rat einholen.

Genau aus diesem Grund wird sich doch auf die oben genannten Urteile berufen. Eine Versicherung soll den Schaden den du hast regulieren bzw. die Wiederherstellung in den vorhergehend Zustand sicher stellen. Rechnest du jetzt die teuren Stunden einer MB Werkstatt ab, lässt es dann aber bei ner günstigeren Werkstatt machen, zockst du je nach Fahrzeugalter gelinde gesagt ab. Da könnt ihr mir jetzt erzählen was ihr wollt und genau aus dieser Haltung resultiert das Verhalten der Versicherung. Was jetzt nicht auf das 1 Jahr alte Fahrzeug des TE bezogen ist.

1. Ich gehe davon aus, das Du noch keinen sehr hohen SF-Rabatt hast,

damit lohnt sich in dieser Schadenshöhe keine VK-Nutzung.

2. Was ist es denn für ein Schaden, das Du auf eine fachgerechte MB-Rep.

verzichten möchtest?

Dazu spielt noch eine Rolle, wie lange möchtest Du das Fzg. selber fahren,

im Falle eines späteren Verkaufes kann sich eine MB-Rep. dann doch

wieder rentieren.

Kann das sein das du eine Werkstattbindung hast?

Bei einer Werkstattbindung würde die Versicherung sofort

darauf hinweisen!

Themenstarteram 13. August 2019 um 21:14

Zitat:

@Bruno_Pasalaki schrieb am 13. August 2019 um 20:16:30 Uhr:

Kann das sein das du eine Werkstattbindung hast?

Nein keine Werkstadt Bindung

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