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Darf ein Busfahrer nach einem genesenen Schlaganfall tatsächlich...
...nie wieder gewerblich Busfahren?
Gruss
forsyth1
Beste Antwort im Thema
Die Beurteilung sollte man besser Ärzten anstatt des Ältestens-Rats auf MT überlassen.
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58 Antworten
das kommt auf die ärztliche Prognose an
Wenn das Risiko für einen weiteren hoch angesehen wird ist das wohl auch besser so als bis zu etwa 100 Fahrgäste und andere VT mit einem Bus von 10 oder mehr Tonnen zu gefährden.
Die Beurteilung sollte man besser Ärzten anstatt des Ältestens-Rats auf MT überlassen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. Februar 2020 um 13:56:26 Uhr:
das kommt auf die ärztliche Prognose an
- - -
Ich habe beruflich mit Busfahrern zu tun und in diesem konkreten Fall geht es um dem Firmeninhaber eines Busunternehmens.
Er hatte vor längerer Zeit einen Schlaganfall und ist inzwischen wieder völlig gesund und er wird auch bis zum Lebensende entsprechende Medikamente nehmen.
Nun war vor ein paar Monaten wg. der Führerscheinverlängerung bei einem Betriebsarztstätte und der zuständige Arzt attestierte ihm beste Gesundheit und er hatte keine Bedenken wenn er weiterhin in Zukunft Busfährt.
Doch dann meldete sich der Vorgesetzte vom ersten Arzt und revidierte die Aussage seines unterstellten Kollegen.
Er vertrat die feste Überzeugung, dass gemäss "FE6"-Verordnung der Firmeninhaber nun nie wieder einen Bus bewegen dürfte.
Noch nicht einmal, wenn es sich um eine Probefahrt oder eine Überführung eines neu erworbenen Busses handeln würde...?!?
Also, auch ohne Passagiere!
Und das sollte nicht den Charakter einer Empfehlung gewesen sein.
Gruss
forsyth1
Dann Widerspruch einlegen.
können wir hier alles nicht beurteilen. Weder sind wir Fachmediziner, noch kennen wir irgendwelche Hintergründe.
Ein KFZ-Forum ist nun wirklich NICHT die richtige Stelle, um Sachverhalte medizinischer Art zu diskutieren.
Das sollen Fachleute beurteilen.
Aber soviel kann ich aus eigenem Wissen sagen: 100% genesen kommt praktisch niemand aus einem Schlaganfall wieder raus.
Irgendeine Einschränkung (die ein Außenstehender oft garnicht bemerkt) bleibt immer zurück. Die Medikamenteinnahme zeigts ja. Die kennen wir ebenfalls nicht, aber es gibt genügend Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können.
Kann beim Privatfahrer noch tolleriert werden, beim gewerblichen Fahrer zur Personenbeförderung aber nicht.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 26. Februar 2020 um 14:20:34 Uhr:
können wir hier alles nicht beurteilen. Weder sind wir Fachmediziner, noch kennen wir irgendwelche Hintergründe.
Ein KFZ-Forum ist nun wirklich NICHT die richtige Stelle, um solche Sachverhalte medizinischer Art aufzuklären.
- - -
Hier soll niemand eine medizinische Ferndiagnose erstellen!
Es geht um die grundsätzliche Frage, ob ein auskuriertes Schlaganfallopfer tatsächlich nach geltender Rechtslage nie wieder einen Bus bewegen darf!
Gruss
forsyth1
Zitat:
@forsyth1 schrieb am 26. Februar 2020 um 14:12:24 Uhr:
Er vertrat die feste Überzeugung, dass gemäss "FE6"-Verordnung der Firmeninhaber nun nie wieder einen Bus bewegen dürfte.
Ist damit das gemeint (da kannst das nachlesen).
Gruß Metalhead
Zitat:
@forsyth1 schrieb am 26. Februar 2020 um 14:26:59 Uhr:
Es geht um die grundsätzliche Frage, ob ein auskuriertes Schlaganfallopfer ..
es gibt praktisch kein "völlig auskuriertes" Schlaganfallopfer im Sinne von "völlig gesund wie vorher".
Es sei denn, er hatte Glück und es war ein extrem leichter!
Wissen wir alles nicht.
Wenn einer hinterher Medikamente nehmen muss, bezweifle ich das aber mit dem "leicht u. auskuriert".
Befasse dich mal genauer mit dieser Erkrankung. Ein Schlaganfall ist kein Spaß!
Es bleiben fast immer Spätfolgen zurück, die möglicherweise für die weitere Berufsausübung Konsequenzen haben können.
Ich habe selber ein ehemaliges Schlaganfallopfer in meiner Familie.
Es erfreut sich inzwischen bester Gesundheit, nimmt seit Jahren prophylaktisch blutverdünnende Medikamente und fährt lange Strecken mit dem PKW.
Mir geht es jetzt nur darum, ob hier die grundsätzliche Aussage des zweiten Arztes verifiziert werden kann!
"Schlaganfall = ewiges Berufsverbot für Busfahrer!“
Ja, nein oder Einzelfallentscheidung?!?
Gruss
forsyth1
Wie ich vorhin geschrieben habe. Widerspruch einlegen und das evtl. gerichtlich klären lassen. Insbesondere, wenn die Existenz auf dem Spiel stehen könnte.
Ohne jetzt das Genehmigungsverfahren im Detail zu kennen, gehe ich fest davon aus, dass die Entscheidung eines Arztes nicht unanfechtbar sein kann. Der Arzt selbst stellt schließlich nicht die Fahrerlaubnis aus.
Zitat:
@forsyth1 schrieb am 26. Februar 2020 um 15:35:03 Uhr:
Ich habe selber ein ehemaliges Schlaganfallopfer in meiner Familie.
Es erfreut sich inzwischen bester Gesundheit, nimmt seit Jahren prophylaktisch blutverdünnende Medikamente und fährt lange Strecken mit dem PKW.
Mir geht es jetzt nur darum, ob hier die grundsätzliche Aussage des zweiten Arztes verifiziert werden kann!
"Schlaganfall = ewiges Berufsverbot für Busfahrer!“
Ja, nein oder Einzelfallentscheidung?!?
Gruss
forsyth1
Man muss wohl sagen: Grundsätzlich ja. Ausnahmen sind in wenigen Fällen möglich. Nur mal zwei schnell gefundene Aussagen:
Dr. Hingerle
Berufskraftfahrer unterliegen da erheblich schärferen Regeln als der Privatfahrer.
Grüße vom Ostelch
Danke für diesen, als auch die restlichen verwertbaren Tipps!
Gruss
forsyth1