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Darf ein Polizist ein zu hohes Bussgeld ausstellen wegen abgelaufenen TÜV ?

Themenstarteram 3. Juli 2018 um 18:13

Hallo zusammen,

ich bin 23.6.2018 nachmittags von der Polizei kontrolliert wurden.

Es wurde festgestellt das der TÜV abgelaufen war, Plakette zeigte 11/2017 (ist war am 27.11.2015 beim TÜV).

Die beiden Polizisten steigen mit Führerschein u. Fahrzeugpapieren und nach gefühlten 20min. kamen die beiden raus und meinten irgendwas von 25 Euro wenn der TÜV 4 Monate abgelaufen wäre.

Aber bei 7 Monaten müsse ja eine deutliche höhere Strafe verhängt werden. :)

Daraufhin verwies ich 2 mal klar verständlich auf den aktuellen Bussgeldkatalog das da erst ab über 8 Monaten ...

Dennoch bestanden die auf ihre Anzeige, 60 Euro und den 1 Punkt in Flensburg.

Schaut hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/papiere-hu-technik/

Meine Frage dürfen Polizisten sowas tun (höheres Bussgeld als nötig) ?

Wenn ja, dann könnte man Strafen je nach Nase und Geldbeutel verhängen (der Typ gefällt mir nicht der kriegt jetzt 1000 Euro Strafe weil er 5km zu schnell war)

Gruß MBTester

Beste Antwort im Thema

Bin ich der Einzige, der vom TE eine PN bekommt, die, um es nett zu sagen, nicht sehr freundlich ist?

@TE: Neben dem BMW habe ich noch andere Fahrzeuge, die sind auch in meinem Profil! Was sagen die über den Charakter? Und zur Info: In diversen Filmen fuhr 007 BMW!

UND BITTE KEINE WEITEREN PNs MEHR! DANKE! Solltest Du mir was zu sagen haben, schreibe es hier öffentlich und versuche mal, dabei sachlich zu bleiben …

Wenn Dir die Antworten hier nicht gefallen, solltest Du Dich vielleicht mal selbst hinterfragen … nur so als Hinweis!

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43 Antworten
am 3. Juli 2018 um 18:21

Klar, am 27.6. waren die 7 Monate rum. Aber ich denke nach deinem letzten Thread duerfte alles klar sein wie es Endet

Zitat:

@mattalf schrieb am 3. Juli 2018 um 20:21:01 Uhr:

Klar, am 27.6. waren die 7 Monate rum. Aber ich denke nach deinem letzten Thread duerfte alles klar sein wie es Endet

Nein es zählt der ganze Monat.

Außerdem ist er am 23.6 angehalten worden, zu dem Zeitpunkt hatte er den TÜV "nur" um 7 Monate überzogen, aber auch am 30. Juni wären es nur 7 Monate.

Themenstarteram 3. Juli 2018 um 18:26

Zitat:

@mattalf schrieb am 3. Juli 2018 um 20:21:01 Uhr:

Klar, am 27.6. waren die 7 Monate rum. Aber ich denke nach deinem letzten Thread duerfte alles klar sein wie es Endet

Sie haben am 23.6.2018 angehalten, oh man.

Und im Bussgeldkatalog steht ab über 8 Monaten

, oh man, bist .. ....

Man sei froh, dass die Beamten bei deinem Auftreten keinen Abschlepper geholt und dein Auto vorerst aus dem Verkehr gezogen haben.

Gegen den Bußgeldbescheid kann man Wiederspruch einlegen wenn man nicht einverstanden ist. Im Ergebnis bekommst Du Recht, oder die Polizisten, die Bußgeldstelle hat ne neue Idee oder es geht zum Richter und er ist relativ frei was die Strafe angeht und kann auch deine ganze aktenkundige Lebensgeschichte mit einbeziehen und dann kann es Teuer werden.

Themenstarteram 3. Juli 2018 um 18:44

Zitat:

@martinb71 schrieb am 3. Juli 2018 um 20:30:48 Uhr:

Man sei froh, dass die Beamten bei deinem Auftreten keinen Abschlepper geholt und dein Auto vorerst aus dem Verkehr gezogen haben.

Dafür gibt es die Kreuzchen (Weiterfahrt wird untersagt) und (Fahrzeug hat technische Mängel), beide wurden nicht angehakt.

Bei einem Fahrzeug das technisch in Ordnung ist passiert sowas nicht.

Passiert leider nicht, da ich keinen Smart fahre habe übrigens vor 2 Jahren einen Smart gesehen, der bei mir herrenlos und ohne Kennzeichen einfach am Straßenrand abgestellt wurde, war das deiner ?

Bei einem Fahrzeug was technisch in Ordnung ist überzieht man nicht so lange die HU und hat dann bei einer Kontrolle auch noch den Bußgeldkatalog griffbereit.

Und lass meinen Würfel aus dem Spiel.

Mit was für einem Fahrzeug wurdest du denn angehalten?

TE: wer so schreibt, sollte Glück haben, wenn er nicht zur MPU vorgeladen wird

Themenstarteram 3. Juli 2018 um 18:58

Zitat:

@martinb71 schrieb am 3. Juli 2018 um 20:48:36 Uhr:

Bei einem Fahrzeug was technisch in Ordnung ist überzieht man nicht so lange die HU und hat dann bei einer Kontrolle auch noch den Bußgeldkatalog griffbereit.

Und lass meinen Würfel aus dem Spiel.

Wen interessiert es.

Wenn du meinen schwarzen CLK aus dem Spiel lässt dann ja, das tatest du aber nicht, somit gab es eine Retourkutsche meinerseits, selber Schuld.

Habe selber Smart als Leihwagen gefahren, die Dinger sind auf 130km/h eingebremst.

Wenn es Probleme mit einem Smart gibt habe ich hinten einen Abschlepphaken am CLK.

Na ja, wenn man sich seinen letzten Thread so ansieht, ist eigentlich klar, warum er noch nicht beim TÜV war … die Kiste ist so marode, dass die Türen ausleiern, wenn sich jemand (ein Polizist bei der Kontrolle) auf die Tür lehnt …

Insgesamt kann man sich über die "Themen" des TE nur wundern. Keinerlei Selbstreflektion, dafür offensichtlich eine recht "selbstbewusste" Artikulation, zumindest hier im Forum … sollte er sich in der realen Welt auch so verhalten, wird er auf Dauer sicherlich "viel Spaß" mit der Rennleitung haben und ansonsten eher ein einsames Leben führen … aber bekanntlich muss ja jeder selbst wissen, wie er sich am Wirkungsvollsten blamiert …

Edith sagt: Der Vandalismusschaden (siehe seine alten Beiträge) an seinem Auto könnte darauf hindeuten, dass er in der Tat nicht nur im Forum einen so gepflegten Umgangston an den Tag legt. ;)

Themenstarteram 3. Juli 2018 um 19:03

Zitat:

@PeterBH schrieb am 3. Juli 2018 um 20:54:04 Uhr:

Mit was für einem Fahrzeug wurdest du denn angehalten ?

Mercedes CLK 200 schwarz, Baujahr 5/2000 mit Autogas von Prins, km-Stand 220.000km

Dann tippe ich mal darauf, dass wegen der Autogasanlage eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist - und damit wärst du bei 60,- € und 1 Punkt.

CLK-Fahrer drischt auf Smart-Fahrer ein.... muss da jemand was kompensieren?:confused:

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