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darf golf Wohnwagen ziehen

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 28. August 2011 um 11:16

Darf mein Golf 4, 90PS TD, leergewicht 1325 kg, einen WW zulässiges Gesamtgewicht 1350 kg, 100 kmH zulässig, ziehen?

Beste Antwort im Thema

Nein. du darfst nur sachen ziehen die leichter sind als dein auto. zudem würde es dein golf eh nicht schaffen da er nicht die kraft dazu hat.

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Nein. du darfst nur sachen ziehen die leichter sind als dein auto. zudem würde es dein golf eh nicht schaffen da er nicht die kraft dazu hat.

Themenstarteram 28. August 2011 um 12:44

das ziehen ist nicht das Problem, wir haben ihn neu gekauft und das hat gut geklappt. Wir wissen nur nicht ob wir wegen den 25 kg Leergewicht die wir zuwenig haben keine 100 damit fahren dürfen ?

am 28. August 2011 um 13:11

Zitat:

Original geschrieben von monikalee

das ziehen ist nicht das Problem, wir haben ihn neu gekauft und das hat gut geklappt. Wir wissen nur nicht ob wir wegen den 25 kg Leergewicht die wir zuwenig haben keine 100 damit fahren dürfen ?

Das das Fahrzeug die für die 100km/h Zulassung benötigten Stabilisierungssysteme nicht hat / unterstützt, wohl eher nicht.

Genaueres dazu kannst Du aber z.B. beim TÜV erfahren.

Bezüglich des Anhängergewichtes /Zuglast ist zudem nicht relevant, was ein Fahrzeug ziehen könnte, sondern was als max. Zuglast eingetragen ist.

Stimmt. Allerdings musst du immer eine Bestimmt zugmasse haben um einen Anhänger ziehen zu können der nen bestimmtes gewicht hat. Und halt wie mein vorschreibr sagte die Stabiliesierungssysteme drin haben. So ist es eh nur gestattet maximl 80 KmH zu fahren mit dem teil!

am 28. August 2011 um 15:14

selbst wenn du das darfst mit 90 PS würde ich davon abraten du kannst nicht gescheid beschleuniegen ..... wohnwagen nicht unter 120ps würde ich empfhelen(aber lieber mehr) aber ob du es darfst kannst du bei atu oder deinem zuständigen tüv beamten erfahren.

am 28. August 2011 um 16:06

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984

Stimmt. Allerdings musst du immer eine Bestimmt zugmasse haben um einen Anhänger ziehen zu können der nen bestimmtes gewicht hat. Und halt wie mein vorschreibr sagte die Stabiliesierungssysteme drin haben. So ist es eh nur gestattet maximl 80 KmH zu fahren mit dem teil!

Drum ist die angegebene zulässige Angängelast Abhängig von der Fahrzeugmasse.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984

Stimmt. Allerdings musst du immer eine Bestimmt zugmasse haben um einen Anhänger ziehen zu können der nen bestimmtes gewicht hat. Und halt wie mein vorschreibr sagte die Stabiliesierungssysteme drin haben. So ist es eh nur gestattet maximl 80 KmH zu fahren mit dem teil!

Drum ist die angegebene zulässige Angängelast Abhängig von der Fahrzeugmasse.

bingo ;)

du kannst keinen 1,5 t anhänger ziehen wenn dein fahrzeug nur 1 t wiegt.

am 29. August 2011 um 15:40

Ich habe einen VW Passat mit 100 PS Masse Leer 1525 kg. Ich darf laut Eintragung nur 1400kg ziehen. Also am Besten kleineren Wohnwagen oder stärkeres Auto kaufen. Sonst gibt es Strafen

am 29. August 2011 um 16:26

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984

 

bingo ;)

du kannst keinen 1,5 t anhänger ziehen wenn dein fahrzeug nur 1 t wiegt.

Doch, mein Fahrzeug schaft das problemlos.

ist aber nicht erlaubt soweit ich weiß! Dein fahrzeug muss immer ne ausgleichsmasse haben! sonnst würde dich der wohnwagen bei einem bremsmanöver zu doll schieben und du hättest dem nichts entgegen zu setzen!

Die PS sind unerheblich, entscheident ist die zulässige Zuglast. Habe vor vielen Jahren mal versucht, mit einem 2,8 Liter Ford, damals mit 180 PS, einen 9 m langen Wohnwagen von seinem Stellplatz zu bekommen. Hat nicht geklappt, weil ich immer mit zuviel Drehzahl, um entsprechende Kraft zu bekommen, anfahren mußte. Habe dann meinen Cousin angerufen, der einen Mercedes 180 D mit 55 PS hatte. Haben den Wagen angespannt und er ist so von dem Campingplatz gefahren. :D Aber wie gesagt, entscheident ist, was in den Papieren steht. :(

MfG aus Bremen 

am 29. August 2011 um 20:12

Ok PS sind nicht immer relevant, wie gut sich sich ein Zugfahrzeug in (bei) bestimmten Verhältnissen verhält (Berganfahren, Bergauf.......)

Mein VW Passat mit 100 Ps darf nur 1400 kg ziehen, in bestimmten Situationen aber nicht viel schlechter als ein Ford Galaxy mit 140 PS (Beides Diesel)

Zu tiefst bin ich davon überzeugt, dass mein Passat 1700 kg Anhänger schaft. Beim Bergauffahren aus dem Stand schneidet er viel besser ab als so manche PS-Maschine. Verschleiß und Geschwindigkeit ist eine andere Frage.

Es bleibt nur zu sagen. Mehr oder weniger Ps. Diesel oder Benzinger. Möglich ist vieles, erlaubt aber nur manches.

Ziehe das, was laut Zulassungsschein erlaubt ist.

Wie in schon in meinen anderen Beitrag. Sonst gibt es Strafen. Was ich auf privaten Grund bzw. Straßen mache ist eine Grenze der Physik.

 

Mal eine andere Frage.

Wenn ich mir einen Trabi kaufe mit 980 kg kaufe (keine Ahnung ob ein Trabi überhaupt dieses auf die Waage bringen kann, ohne daß ich das Dasein vom Trabi schmälenrn möchte) Darf ich einen ungebremsten Anhänger mit 750kg ziehen???? ;-)

Die Grenzen zieht hier wohl das Gesetz und nicht die physischen Grenzen des Zugfahrzeuges.

LG

Also in den Typenschien bzw. Zulassungsschein schauen.

am 31. August 2011 um 20:34

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984

 

bingo ;)

du kannst keinen 1,5 t anhänger ziehen wenn dein fahrzeug nur 1 t wiegt.

Doch, mein Fahrzeug schaft das problemlos.

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984

ist aber nicht erlaubt soweit ich weiß! Dein fahrzeug muss immer ne ausgleichsmasse haben! sonnst würde dich der wohnwagen bei einem bremsmanöver zu doll schieben und du hättest dem nichts entgegen zu setzen!

Das es nicht erlaubt ist, hatte ich schon geschrieben.

Was ein Fahrzeug tatsächlich ziehen kann und was es ziehen darf sind unterschiedlche Sachen.

Toll, mein Passat (zulässige Anhängelast 1,5t) kann auch 4t ziehen.:rolleyes::rolleyes::rolleyes: Was nützt dem TE diese Aussage? Gar nix. Fakt ist, im Fahrzeugschein steht die zulässige Anhängelast gebremst/ungebremst. Ist der Hänger mit seinem max zulässigen Gesamtgewicht zu schwer, bleibt die Möglichkeit der Ablastung.

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