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Darf ich 100 km/h fahren?

Hobby-Wohnwagenwerk Anniversary Edition
Themenstarteram 19. Oktober 2017 um 20:07

Hallo,

 

habe heute meinen Hobby 550 geholt und da es mein erster Wohnwagen ist habe ich folgende Frage.

 

In meinem Schein steht: „ÜZIFF.21+23:A.M.KENNZEICHEN.MAX. 100KM/H ZUL. AUFL. ERT.: V. FÄHRT A.ÖFFENTL. STR. :ABREISSBREMSSEIL M. ZUGF. VERBINDEN, FENSTER U. DACHHAUBEN SCHLIESSEN U. VERRIEGELN SOWIE STÜTZEINR. ANHEBEN U. SICHERN.“

 

Ich lese das eigentlich so, dass ich mit dem Wohnwagen unter Beachtung der Vorgaben 100 km/h fahren darf oder?

 

Was jetzt zu prüfen wäre: mein Fzg, ein Astra K ist zwar leichter als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, verfügt aber über ein Stabilitätsprogramm und somit dürfte ich doch das Leergewicht mit dem Faktor 0.8 herunterskalieren?

 

Danke im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Und selbst dann immer schön vorsichtig fahren.... mit Caravan reist man in den Urlaub... es kommt nicht auf 1h an

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Definition beim Wohnanhänger nicht, hier gilt 1:1. Leider, trifft mich auch.

Themenstarteram 19. Oktober 2017 um 20:16

Ich glaube das steht hier aber anders oder

 

https://www.tuev-nord.de/.../

am 19. Oktober 2017 um 20:24

https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html

Da rechnest du verkehrt rum.

1:1.

Hätte das Gespann keine Stabilisierungseinrichtung, müsste der WoWa 20 % (und nicht der Zugwagen) leichter sein.

Ggf. hilft eine Ablastung des WoWa - ich habe auch auf 50 kg verzichtet. damit es passt.

Wäre aber noch schlechter da nur 80% des zugfahrzeug statt 100%

Themenstarteram 19. Oktober 2017 um 20:36

Aaaah das ist der Haken :)

 

Dann werde ich mal morgen in den Fzg-Schein gucken und ausrechnen, wie viel kg ich ablasten muss.

 

Vielen, vielen Dank!

Oder du lässt deinen astra wiegen und das tatsächliche leergewicht eintragen

Was wiegt der Wohnwagen den leer? Ich vermute beim 550er mal, dass 1500kg Ges.Gew.eingetragen sind und er mit 1200-1300kg Leergewicht daher kommt. 200kg Zuladung sollte er schon haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Ges.Gew. des WoWa realistisch unter das Leergewicht des Astra K ablastbar ist. Ich würde ein Gespann an der Grenze der 100km/h Zulassung mit dann vermutlich überladenem Wohnwagen (und auch überladenem Auto) auch nicht mit 100 fahren...

Gesund wäre ein Auto mit 200kg Leergewicht über dem zul.Ges.Gew. des WoWa und genügend Zuladungsreserve, dass das Zugfahrzeug nachher tatsächlich deutlich schwerer ist, als der WoWa und trotzdem keiner der beiden deutlich überladen ist. So ein Gespann muss nachher in der Realität stabil laufen.

Bitte berücksichtige in deinem eigenen und im Interesse aller Verkehrsteilnehmer um dich und deinen rasenden Wohnwagen herum, dass die Geschwindigkeitsvorgabe von Fahrzeugmasse zu Wohnwagenmasse ganz bewusst so gesetzt wurde und bereit ein Kompromiss zugunsten der Wohnwagenhersteller ist.

Die Gefahr, dass der Wohnwagen mit dem Zugfahrzeug tanzt, nimmt drastisch zu, je stärker sich die Masse des Wohnwagens der Masse des Zugfahrzeugs annähert.

Dein Wohnwagen ist physikalisch gesehen ein Pendel, dass von der AHK und damit Masse des Zugfahrzeuggewichtes gedämpft wird. Dieses Pendel hat ein im Vergleich zum Zugfahrzeug primitives Fahrwerk, sehr große und dadurch windempfindliche Seitenflächen, einen hohen Schwerpunkt und oft eine sehr ungünstige Beladung mit wenig Last auf der AHK.

Die während der Fahrt auftretenden Kräfte steigen nicht linear mit der Geschwindigkeit, sondern potentieren sich im Quadrat.

Wenn du sicher und mit Tempo 100 mit einem Wohnwagen im extrem dichten Verkehr auf deutschen Autobahnen fahren willst, steige um ein Zugfahrzeug mit deutlich mehr Leergewicht und Zuladung oder einen deutlich leichteren Wohnwagen.

Bernhard

Und selbst dann immer schön vorsichtig fahren.... mit Caravan reist man in den Urlaub... es kommt nicht auf 1h an

ich erkenne an der Eintragung keinen Bezug zur 9. Ausnahmeverordnung der STVO und von daher darfst du m.E. in D keine 100km/h fahren.

Der WoWa ist grundsätzlich für 100km/h zugelassen, wie nahezu alle anderen modernen WoWa auch. Mehr nicht.

Nur aufgrund der 9. AusnahmeVO darf man in D auf AB und Schnellstraßen mit Anhänger 100km/h fahren.

am 20. Oktober 2017 um 16:58

Der TE schreibt ja nicht, aus welchem Jahrhundert der Wohnwagen stammt. Es ist sicher aber nur reine Formsache, die Eintragung nach 9. Ausnahmeverordnung zu erhalten. Aber Navec hat natürlich Recht - in den Papieren steht nichts davon - vermutlich mit dem Herstellungsjahr begründet (seit einigen Jahren ist der Eintrag ab Werk Standard).

PS: Ich komme mit meinem Gespann nach Ablastung des WoWa auf 1300 kg eben gerade mit der Leermasse Zugfahrzeug/zul. Gesamtmasse Wohnwagen für die 9. Ausnahmeverordnung hin. Die 250 kg Zuladung werden mit Abstand nie ausgeschöpft. Das Gespann läuft sowas von stabil, auch bei 100 km/h - einfach perfekt.

Also, erst mal um die Geschichte mit der 9.Ausnahmeverordnung kümmern und dann kann man weiter sehen....

Über die zulässigen Gewichte usw., klärt der freundliche Mensch von der Prüfungsorganisation dann ganz sicher noch auf (bzw. schreibt das gleich mit in die Papiere)

Hallo,

der zitierte Zusatz bezieht sich nur auf den Geschwindigkeitsindex der Reifen.

Zur 100 km/h-Zulassung: Hier sollte der Wohnwagen auf jeden Fall mit einem Schlingerdämpfer ausgerüstet werden. Dann gilt der Faktor 1:1 für die Relation zwischen Leermasse des Zugfahrzeuges und der Gesamtmasse des Anhängers.

Das ganze muss dann noch vom TÜV o. ä. begutachtet und vom Straßenverkehrsamt eingetragen werden.

Theoretisch könnte das auch mit dem Anhänger-ESP des Zugwagens ohne Schlingerdämpfer zulässig sein, aber aus fahrdynamischen Gründen würde ich bei einem Astra mit 550er Wohnwagen nicht auf einen Schlingerdämpfer verzichten.

Gruß Rainer

am 20. Oktober 2017 um 18:32

Zitat:

@Rainer560sk schrieb am 20. Oktober 2017 um 20:28:39 Uhr:

Hallo,

der zitierte Zusatz bezieht sich nur auf den Geschwindigkeitsindex der Reifen.

Nein, nicht nur - die Angabe ist die höchstzulässige Geschwindigkeit nach StVZO und umfasst das ganze Fahrzeug (dass z. B. die Dachluke nicht wegfliegt, die Bremseinrichtung dafür ausgelegt ist und vieles mehr). Wird gern mit der StVO (eben 80 km/h oder Ausnahmeverordnung) verwechselt.

Wäre sie niedriger, dürfte z. B. in A auch bei Einhaltung der Massegrenzen nicht 100 km/h gefahren werden (auch wenn die Reifen für 300 km/ gut wären). Und in F eben nicht 130 km/h - auch wenn die Reifen dick darüber liegen.

Anhänger-ESP erfüllt die Forderung, wenn sie der Norm entspricht und eingetragen ist (das ist sie in der Regel nicht). Anders als Rainer habe ich selbst keine Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Anhänger ESP. Aber Hobby baut ja schon lange nicht so spartanisch wie andere - da wird wohl eine Antischlingerkupplung ohnehin vorhanden sein (ich würde auch nie daran sparen).

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