Darf ich andere Autos fahren?
Hey Community,
Ich habe da eine Frage zu den Versicherungen.
Wenn man eine Versicherung abschließt, schließt man die dann Personenbezogen ab oder auf das Auto?
Sprich dürfte ich z.B. das Auto von meinem Kumpel oder meiner Oma fahren, oder muss man dafür eine extra Versicherung abschließen?
Denn manche erzählen es mir so und andere so...?!
Mein Kumpel meint, sie währe auf das Auto bezogen und dass bei allen Versicherungen.
Sprich jeder dürfte jedes Auto fahren...
MfG und Danke
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12 Antworten
Die Versicherung ist Auto bezogen.
Aber in der Versicherung für das Auto wird der Fahrerkreis festgelegt.
Und es gibt durchaus Versicherungen, die bei Verletzung des Fahrerkreises im Kasko Bereich Kürzungen vornehmen.
Zitat:
@FrazeColder schrieb am 28. August 2015 um 18:08:30 Uhr:
Hey Community,
Wenn man eine Versicherung abschließt, schließt man die dann Personenbezogen ab oder auf das Auto?
Sprich dürfte ich z.B. das Auto von meinem Kumpel oder meiner Oma fahren, oder muss man dafür eine extra Versicherung abschließen?
weder noch. Eine Versicherung bezieht sich immer auf ein gewisses Wagnis. Man spricht auch von Risiko.
Für die Haftpflichtversicherung besteht das Risiko darin, dass sie den Halter und die Fahrer von Schadensersatzansprüchen, die aus dem Betrieb des Fahrzeuges entstehen, freistellen muss.
Für die Kaskoversicherung besteht das RIsiko, dass ein Sachschaden am Fahrzeug entsteht, für den die Versicherung aufkommen muss.
Wenn man überhaupt von einer "Bezogenheit" sprechen kann, dann bezieht sich jede Versicherung auf ein zuversicherndes Risiko.
Der Fahrerkreis ist der Tarifmerkmal. Man hat jeden regelmäßigen Fahrer anzugeben.
Beachte:Fremde Fahrzeuge zu fahren ist ein nicht unerhebliches Risiko für den ausleihenden. Das größte Risiko ist, dass man für ein möglichen Sachschaden aufkommen muss. Auch wenn eine Kasko besteht ist der Geschädigte nicht verpflichtet diese in Anspruch zu nehmen. Der nächste Risiko ist der sogenannte Höherstufungsschaden, der dem Fahrzeugeigentümer dadurch entstehen kann, dass der Ausleihende einen Haftpflichtschaden verursacht.
Gruß
Mal anders gesagt, die Versicherung möchte gerne regelmäßige Fahrer wissen, insbesondere wenn sie unter 25 Jahr alt sind, da hier erhebliche Risikoerhöhung bestehen. Darum sind diese Policen entsprechend teurer.
Kommt es durch Falschangabe zu einer Fehlpolice, und die Sache fliegt bei einem Unfall auf, musst Du die höhere Gebühr nachzahlen. Zudem besteht Kündigungsrecht für die Versicherung.
Das heißt aber nicht, dass, wenn Du mit Freunden unterwegs bist, Du fährst und es Dir schlecht wird, ihr nun nicht weiter fahren dürft und entsprechend ein anderer Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis jetzt weiterfährt. Der Notfallgedanke läßt dies zu.
Zu unterscheiden ist auch zwischen einer privaten Haftpflichtversicherung und einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Um auf das Beispiel des vom Kumpel/Oma/Mama/Papa geliehenen Fahrzeugs zurückzukommen: Ab einem entsprechenden Fahrzeugalter ist das Auto zwar haftpflicht-, in der Regel aber nicht mehr (voll-)kaskoversichert. Das bedeutet, dass die Fahrzeugversicherung zwar für Schäden aufkommt, die MIT diesem Auto verursacht werden, nicht mehr aber für solche AM versicherten Fahrzeug selbst. Das wiederum bedeutet, dass das größte Risiko nicht beim Leihenden liegt, sondern beim Verleiher, weil er auf den Kosten für solche Schäden sitzenbleibt, sofern der Leihende nicht aus eigener Tasche zahlen kann. Denn: An die PRIVATE Haftpflichtversicherung wendet man sich, wenn man jemand anderem einen Schaden verursacht hat: Du bist bei einem Freund, stolperst über eine Teppichkante, fällst und schmeißt den nagelneuen Fernseher runter - Haftpflichtversicherungsfall. ABER: bei der PRIVATEN Haftpflichtversicherung sind in aller Regel sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs stehen, ausgenommen. Der Leihende kann diese also nicht in Anspruch nehmen, wenn er zum Beispiel durch Unachtsamkeit eine Delle oder Schlimmeres verursacht, sondern muss selbst dafür geradestehen.
was explizit nicht heißt, dass man als geschädigter (ausleihender) den schaden nicht geltend machen. das hört sich nämlich ein wenig danach an. du möchtest ja nur sagen, dass im schlimmsten fall der schadensersatz nicht realisierbar ist und daher ein risiko für den leihgeber besteht.
klar einem nackten mann fasst man nicht in die tasche. insofern besteht natürlcih das von dir angesprochene ausfallrisiko für den leihgeber. nichts desto haftet der leihnehmer für den schaden und zwar im zweifel mit seinem gesamten vermögen, sofern pfändbar. und so nackt ist man in der regel nämlich nicht, obgleich es sich vielleicht so anfühlt. im zweifel ist zumindest ein teilbetrag erzielbar und sofern der leihnehmer nicht insolvenz anmeldet hat man dann die nächsten 30 jahre zeit sich um den restbetrag zu kümmern. :-)
die freundschaft ist natürlich dann im arsch daher gilt ja auch: autos und frauen (welchen Reihenfloge??hmm) verleiht man nicht.
Natürlich. Nur von irgendeiner Versicherung ist halt in aller Regel nichts zu holen. Ich hatte gehofft, dass das deutlich geworden wäre.
und das ist falsch!
Außer ein paar Billig Anbieter die bei Kasko bei verletztem Fahrerkreis tatsächlich kürzen, wird die Versicherung ganz normal bezahlen.
Zitat:
@MalerMe schrieb am 31. August 2015 um 22:04:06 Uhr:
und das ist falsch!
Außer ein paar Billig Anbieter die bei Kasko bei verletztem Fahrerkreis tatsächlich kürzen, wird die Versicherung ganz normal bezahlen.
Einfach mal alles lesen.
Es ging bei dieser speziellen Aussage um die private Haftpflicht des Fahrers, wenn es keine Kasko gibt, zum Beispiel aufgrund des Fahrzeugalters. DIESE wird NICHT leisten. Die Kaskoleistung (WENN VORHANDEN) steht hierbei außer Frage.
Du schreibst "irgendeine Versicherung"
Kasko ist "irgendeine Versicherung"
Zitat:
@MalerMe schrieb am 1. September 2015 um 11:22:15 Uhr:
Du schreibst "irgendeine Versicherung"
Kasko ist "irgendeine Versicherung"
Ich wiederhole mich gern: Lesen bildet.
Deutschkurs auch.
Man lerne die Bedeutung vom Wort "irgendeine"
Du bist aber in der Lage, Zusammenhänge zu verstehen, ja? Aber man kann sich auch an einem Wort aufhängen, weil man nur überflogen hat und eben NICHT dazu in der Lage war... Mach mal. Alle anderen habens gepeilt... Merkste was?