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Darf ich hier überholen???
Hi.
Heute, auf unserer Urlaubsrückfahrt, faltete mich am Rastplatz ein LKW Fahrer zusammen weil ich ihn überholt habe. Er folgte mir extra auf den Rastplatz und wartete bis ich vom pullern kam. Seiner Meinung nach durfte ich ihn da mit Pkw und Wohnwagen nicht überholen.
Ich habe das Schild ehrlich gesagt nicht gesehen (oder sehen wollen )
Also, hätte ich mit dem Urlaubsgespann überholen dürfen oder hat er mich zurecht angemacht?
Meiner Meinung nach hat er Unrecht, bin mir jetzt aber auch nicht sicher wie es sich mit Wohnwagen verhält.
Beste Antwort im Thema
Irgendwie kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Der Ausspruch "Es gibt keine blöden Fragen" galt wohl nur früher.
Das Schild bedeutet Überholverbot für LKWs und PKW-Gespanne.
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91 Antworten
Er hatte Recht und wohl auch Zuviel Zeit
Das stilisierte Symbol steht sowohl für Wohnmobile als auch Anhänger. Damit hatte er recht.
Völlig richtig.
"PKW mit Anhänger" meint nicht nur den stilisiert abgebildeten Lasten-Einachser hinter einem Limousine, sondern ALLE Hänger hinterm PKW, Transporter oder Kleinlaster.
Wie konnte er dir eigentlich folgen? Wenn ich überhole, bin ich anschließend weg, oder sehe ich da was falsch?
Vermutlich war der Rastplatz bald danach. Oder der LKW-Fahrer hat den TE dort später stehen sehen.
Gilt das Überholverbot nicht nur für rote Gespanne?
Er hat mich scheinbar da stehen sehen und hatte zuviel Zeit.
Meine Meinung war.
"Absolutes Überholverbot ausser Lkw und Gespanne dürfen überholt werden."
Is schon lange her mit der Fahrschule
Irgendwie kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Der Ausspruch "Es gibt keine blöden Fragen" galt wohl nur früher.
Das Schild bedeutet Überholverbot für LKWs und PKW-Gespanne.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 23. August 2018 um 20:58:42 Uhr:
Irgendwie kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Der Ausspruch "Es gibt keine blöden Fragen" galt wohl nur früher.
Und heute gibts dazu sogar blöde Antworten
Zitat:
@Mija2605 schrieb am 23. August 2018 um 21:01:08 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 23. August 2018 um 20:58:42 Uhr:
Irgendwie kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Der Ausspruch "Es gibt keine blöden Fragen" galt wohl nur früher.
Und heute gibts dazu sogar blöde Antworten
Ne, die gab es schon immer.
Zitat:
@Mija2605 schrieb am 23. August 2018 um 20:58:13 Uhr:
Er hat mich scheinbar da stehen sehen und hatte zuviel Zeit.
Meine Meinung war.
"Absolutes Überholverbot ausser Lkw und Gespanne dürfen überholt werden."
Is schon lange her mit der Fahrschule
Ein Zusatzschild heißt nicht "außer" sondern "dann erst recht", es gibt auch Zusatzschilder die "außer" bedeuten, aber dann steht es auch drauf.
Naja da hatte ich dann wohl eine Gedächtnislücke.
Danke das Ihr mir auf die Sprünge geholfen habt.
Da gab es den Führerschein wieder im Lotto...als Hauptgewinn :-)
... normalerweise ist es einem LKW- Fahrer vollkommen egal wer wo im Überholverbot überholt.
Aber überholen und anschließend mit 85 oder weniger km/h LKWs auszubremsen... ja, da ist es durchaus vorstellbar, dass man sich damit -mal vorsichtig ausgedrückt- keine Freunde macht.
LKW-Fahrer werden wie jeder andere auch sauer, wenn man sie bei ihrer Arbeit stört und dadurch womöglich irgendwelche Termine oder ihnen die Lenkzeiten vermasselt und dadurch z.B. auch das Wochenende zu Hause bei Frau und Familie gefährdet.
Bei dieser Scheiß-Aktion hier (klick) hatte ich z.B. durchaus den Gedanken etwas zu früh wieder einzuscheren um diesem A...loch einfach mal Bescheid zu stoßen.