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Darf ich meine Rückleuchten fahren???
Hi
mir ist mal so die frage gekommen, ob ich meine rückleuchten überhaupt fahren darf, da ich ja ein us gti fahre. ich meine das er keine nebelschlußleuchte hat das weiß ich ja.... und das man diese braucht, aber wenn ich mir nun woanders eine nebenschlußleuchte hinbaue, darf ich meine rückleuchten dann fahren? da sie ja kein e-zeichen haben, weil sowas gibts ja in amiland nicht.
Mfg ohv-no6
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18 Antworten
Nebelschlusslicht ist glaub erst ab einem best.Bj.Pflicht...
ja aber ab meinem bj glaube schon^^ aber das is ja erstmal nebensächlich, es geht ja um die rückleuchten allgemein, ich hoffe ihr isst welche ich meine, wenn nicht muss ich mal ein foto hochladen.
Die NSL ist seit ´91 Pflicht bei Neuwagen - iss deiner älter isse also keine Pflicht! Ganz einfach!!
ok nochmal^^ die nebenschlußleuchte interessiert mich gerade überhaupt nicht mehr ^^ weil die regelung habe ich selber rausgefunden!
es geht nur darum, weil die us rückleuchten anders aufgebaut sind als die eu leuchten und kein e-zeichen haben, und von daher will ich einfach wissen ob ich damit fahren darf oder nicht.
Also ich versteh deine Frage nicht - du hast doch Kennzeichen an deinem Auto, oder? Also auch eine Zulassung? Wenn die Dinger original montiert waren, dann gehören sie doch an das Modell, oder?
Dann solltest du die Frage evtl. anders stellen,.......
Am besten du fragst beim Tüv,die wissen das sicher am besten.
das problem ist ich habe das auto so gekauft und eienr bei der dekra meinte letztens, irgendwas von keine nebelschlußleuchte und keine rückstrahler..... was meint er mit rückstrahler? relektoren? weil die habe ich dran.... und eigentlich brauch doch alles in deutschland solch ein E4 oder E11 oder wie auch immer.... und das war auch nur meine frage, ob ichd ie benutzen darf, auch wenn kein E zeichen drauf ist. das einzige was drauf ist, ist eine SAE nummer
rein StVZO mäßig darfst du die Schlußleuchten nicht fahren!
Aber bei Importfahrzeugen, welches deines wohl nicht sein wird, ist eine in Etwa-Wirkung möglich, dazu zählen z.B. Scheiben und alle unwichtigen LTE, Blinker, Kennzeichenbeleuchtung, Nebenschluß, Schlußleuchten usw.
also rein formal hat der Prüfer von der Dekra recht, guter Mann, aber dir wird keiner eine Eintragung für die Etwa-Wirkung machen, da du kein Import-fz. fährst!
Wenn du auf Nr. sicher gehen willst, bau die Teile ab, das SAE Prüfzeichen gilt hier nicht, ist ein Staatending, haben aber alle Importe von dort, mit der Etwa-Wirkung abgenommen bekommen! die NSL muss nach 01.01.1991 vorhanden sein, wenn du davor bist mit der EZ. brauchst du keine, auch wenn dein Golf diese vorher hatte!
ok ich fahre aber ein import fahrzeug.... meiner kommt ursprünglich aus mexico.
steht auch überall in meine karosse eingestanzt: Heco en Mexico oder so ähnlöich und in meinem brief steht es auch ^^
für alle die nicht wissen, welche leuchten ich meine: Klick
also für mich sehen die Teile identisch zu den in Deutschland ausgelieferten aus^^
also wenn dein Fz. per Einzelabnahme in den Verkehr gekommen ist und es so beschrieben ist, sollte ausgenullt sein und vielleicht eine Ausnahme für die LWR haben, sollte die in Etwa-Wirkung auch eingetragen sein, aber ich muss gestehen, mir wäre dies wahrscheinlich bei diesen Leuchten auch nicht aufgefallen, da sie wie die Deutschen sind!
achte mal auf die unteren kammern.... diese leuchten beide permanent und wenn man bremst wird das licht stärker.
hmm jetzt bin ich immer noch nicht wirklich weiter ^^
also habe ja 2 fahrzeugbriefe bekomme einen ungültigen und einen gültigen und in dem ungültigen steht drin: Motortyp PF* Abweich. v. d. vorschr. d. stvzo: bauartgen. pflicht fz-teile nach amerikan. vorschr. geprüft* ....... und danns teht noch etwas weiter..... Bescheinigung des amtlichen anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (a.a.S.). Es wird bescheinigt, das nach dem vorliegenden Gutachten des a.a.S. .........(dann steht da ein Name Dipl.Ing. Matthiessen und ein Datum und für welche spalten im brief das gutachten gilt 1-33 (das oben genannte ist zeile 33) ....und das Fahrzeug mit Ausnahme der unter Ziffer 33 beschriebenen Abweichungen den geltenden Vorschriften entspricht.
leider bin ich danach nicht wirklich schlauer ^^
dann ist doch alles in Butter, auch wenn der aaS das damals bescheiden formuliert hat:"bauartgen. pflicht fz-teile nach amerikan. vorschr. geprüft"
alle LTE = Lichttechnische Einrichtungen sind bauartgenehmigungspflichtig, diese hat er auch geprüft, fertig!
also kannst du ohne Bedenken mit den Teilen herumfahren, dies sollte allerdings auch in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I stehen unter Feld 22, wenn dies bei dir nicht so drin steht, dann kopiere deinen alten Brief und führe den immer zusätzlich mit, damit du bei keiner Kontrolle und bei keiner HU Probleme bekommst!
das hört sich doch super an... so und jetzt komme ich auf die nebelschlußleuchte zurück... auch wenn alle lichttechnischen anlagen abgenommen wurden, bin ich trotzdem verpflichtet eine nebelschlußleuchte zu haben, da er nach 1.1.1991 zugelassen wurde in deutschland oder??