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Darf ich mit einen 7,5 to LKW einen 25 Km/h Anhänger ziehen ??

Themenstarteram 15. Juli 2010 um 3:37

Guzen Morgen

Ich werde einfach mal alles kurz und knapp zusammen fassen !!!

Ich möchte heute mit einen 7,5tonner (Schwarzes Nummernschild) einen Landwirtschaftlichen Anhänger mit 25 km/h (was für eine nummer muss da drauf Grün ??) überführen sind in etwa 60km ???

Vielen Dank

Gruß 19iceman84

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21 Antworten

Ein problem sollte es nicht sein, du musst nur die höchstgeschwindigkeit vom anhänger einhalten und eventuell wegen der elektik aufpassen da landwischaftliche anhänger oft nur 12V haben.

Ist der anhänger richtig zugelassen oder hat er nur ein nachfolgekennzeichen?

Gruss

Maik

Die Frage ist wohl, wie der Hänger zugelassen ist.

Ist er einer mit Folgezeichen? ist er ein landwirtschaftlicher? ist er sonstwas? Klärung geben die Unterlage

am 15. Juli 2010 um 21:22

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Die Frage ist wohl, wie der Hänger zugelassen ist.

Ist er einer mit Folgezeichen? ist er ein landwirtschaftlicher? ist er sonstwas? Klärung geben die Unterlage

Also bei 25km/h ist er normalerweise zulassungsfrei...

Ist bei unseren Bauwägen nicht anders.

Worauf der TE noch achten sollte is die Führerscheinklasse. Wenn es ein Drehschemel ist wird er denk ich mal CE brauchen oder lieg ich da falsch?

Basti

Zitat:

Original geschrieben von haribo24v

Worauf der TE noch achten sollte is die Führerscheinklasse. Wenn es ein Drehschemel ist wird er denk ich mal CE brauchen oder lieg ich da falsch?

Die anhängerbauart hat nichts mit der führerscheinklasse zu tuen, es spielt also keine rolle ob es ein drehschemel oder starrdeichsel anhänger ist.

Entscheident ist zum einen das gesammtgewicht des anhängers und das leergewicht, daraus kann man errechnen ob man den C1 oder C1E schein braucht, wenn der CE schein vorhanden ist gibt es gar keine frage.

Gruss

Maik

 

Bei den neuen Klassen geht es nur nach Gewicht scheinbar ... die alte Klasse 3 war auf 3 Achsen beschränkt.

Keine Ahnung, was gilt, wenn der alte Flappen umgeschrieben wird - ich nehme mal an, dass dann ein entsprechender Zusatzvermerk und eine der "Geheimnummern" eingetragen wird. Aber das war ja eigentlich auch gar nicht die Frage, oder?

Einen Anhänger ohne Zulassung an einem LKW mit "Normalzulassung" ziehen ist auch mit 25 km/h nicht erlaubt.

Ein Anhänger mit landwirtschaftlicher Zulassung an einem nicht landwirtschftlichen Zugfahrzeug ist auch nicht ok.

Also: Überführungskennzeichen holen und korrekt überführen.

Alternativ besteht noch die Möglichkeit, den Anhänger auf die Ladefläche des LKW zu stellen - dann braucht er keine Nummernschilder.

Themenstarteram 16. Juli 2010 um 19:55

Hi

Also der Hänger ist zuhause :-) hat alles geklappt !! Polizei ist mir 10 minuten hinter her gefahren, mit 25km/h, haben dann überholt und ganz komisch geschaut !!! Aber bin nicht angehalten worden ;-)

am 16. Juli 2010 um 23:06

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

 

Einen Anhänger ohne Zulassung an einem LKW mit "Normalzulassung" ziehen ist auch mit 25 km/h nicht erlaubt.

Warum soll das nicht erlaubt sein? 25 km/h schilder drauf und Kennzeichen von der Zugmaschine hinten am Anhänger anschreiben und gut ist´s...

Unsere Bauwägen werden auch nicht anders gezogen. Dies ist laut Aussage Tüv und Zulassungstelle absolut legitim. Es muss eben nur das Kennzeichen der ZM hinten am Anhänger sein. Wir haben uns einfach nochmal das Kennzeichen der ZM auf ein nummernschild prägen lassen dies wird beim verziehen des jeweiligen Bauwagens einfach hinten befestigt und fertig...

 

@19iceman84

glückwunsch zum neuen Anhänger :D

am 17. Juli 2010 um 12:17

Ehem. Klasse 3 wird in 2 Klassen unterschieden. Nach 1979 geboren, du bekommst C1 eingetragen. Bei vor 1979 geboren steht drin CE79. Du darfst 7,5to + 10,5to Anhänger fahren. Der Anhänger darf aber nur eine Achse haben. Bzw. "2 Achsen, die nicht weiter als 1meter glaube ich auseinander liegen.

am 20. Januar 2011 um 11:49

Zitat:

Original geschrieben von Bleifussxxx

Ehem. Klasse 3 wird in 2 Klassen unterschieden. Nach 1979 geboren, du bekommst C1 eingetragen. Bei vor 1979 geboren steht drin CE79. Du darfst 7,5to + 10,5to Anhänger fahren. Der Anhänger darf aber nur eine Achse haben. Bzw. "2 Achsen, die nicht weiter als 1meter glaube ich auseinander liegen.

Ich habe Klasse III und bin vor 1979 geboren. Um an meinen 7.5 Tonner einen 10.5 Tonnen Anhänger anzuhängen und zu fahren ist aber glaube ich ein ärztliches Gutachten alle 5 Jahre notwendig, ansonst bleibt der Klasse III FS ein C1 und man kann nur bis 12 Tonnen im Gespann fahren. Ist das richtig ?

Zitat:

Original geschrieben von Meidlinger

Zitat:

Original geschrieben von Bleifussxxx

Ehem. Klasse 3 wird in 2 Klassen unterschieden. Nach 1979 geboren, du bekommst C1 eingetragen. Bei vor 1979 geboren steht drin CE79. Du darfst 7,5to + 10,5to Anhänger fahren. Der Anhänger darf aber nur eine Achse haben. Bzw. "2 Achsen, die nicht weiter als 1meter glaube ich auseinander liegen.

Ich habe Klasse III und bin vor 1979 geboren. Um an meinen 7.5 Tonner einen 10.5 Tonnen Anhänger anzuhängen und zu fahren ist aber glaube ich ein ärztliches Gutachten alle 5 Jahre notwendig, ansonst bleibt der Klasse III FS ein C1 und man kann nur bis 12 Tonnen im Gespann fahren. Ist das richtig ?

Nach umschreiben des alten 3er (in C1E / CE 79) muss man ab dem 50. lebensjahr alle 5 Jahre die ärztliche bescheinigung haben. Das betrifft aber nur den zusatz CE79. Der C1E ist -zumindest bei mir- unbefristet und ohne "nachprüfung".

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Die anhängerbauart hat nichts mit der führerscheinklasse zu tuen, es spielt also keine rolle ob es ein drehschemel oder starrdeichsel anhänger ist.

Jein, wenn es ein Führerschein mit aktuellen Klassen ist nicht. Beim alten "3er" nicht umgeschrieben ist die Einschränkung aber weiterhin drin.

Und klar kann man das fahren. Es muss nichtmal das Kennzeichen der Zugmaschine am Anhänger sein, es reicht ein Kennzeichen das zum gleichen Halter gehört. Nur die eindeutige Zuordnung der Anhänger gehört zu Halter XY muss gewährleistet sein.

Unter 25km/h sind die landwirtschaftlichen Anhänger zulassungsfrei, aber nur dann wenn sie für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden und hinter solchen Zugfahrzeugen hängen:

"Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden"

§3 Abs. 2 Punkt 2a FZV - also nochmal Glück gehabt mit der Polizei :)

am 20. Januar 2011 um 19:11

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

Zitat:

Original geschrieben von Meidlinger

 

Ich habe Klasse III und bin vor 1979 geboren. Um an meinen 7.5 Tonner einen 10.5 Tonnen Anhänger anzuhängen und zu fahren ist aber glaube ich ein ärztliches Gutachten alle 5 Jahre notwendig, ansonst bleibt der Klasse III FS ein C1 und man kann nur bis 12 Tonnen im Gespann fahren. Ist das richtig ?

Nach umschreiben des alten 3er (in C1E / CE 79) muss man ab dem 50. lebensjahr alle 5 Jahre die ärztliche bescheinigung haben. Das betrifft aber nur den zusatz CE79. Der C1E ist -zumindest bei mir- unbefristet und ohne "nachprüfung".

Ich bin schon weit über 50 Jahre und mir wurde gesagt, daß ich den Klasse III FS so belassen soll wie er ist und damit unbefristet entsprechend C1E bis 12 Tonnen GG fahren kann bis an mein Lebensende. Hätte gerne 1.5 Tonnen Anhänger an meinem 7.5 Tonner, aber dazu ist es aufgrund meines Alters scheinbar zu spät.

Zitat:

Original geschrieben von Bleifussxxx

Ehem. Klasse 3 wird in 2 Klassen unterschieden. Nach 1979 geboren, du bekommst C1 eingetragen. Bei vor 1979 geboren steht drin CE79. Du darfst 7,5to + 10,5to Anhänger fahren. Der Anhänger darf aber nur eine Achse haben. Bzw. "2 Achsen, die nicht weiter als 1meter glaube ich auseinander liegen.

Hallo!

Auf welche neue FS-Klasse der 3er umgeschrieben wird, hat nichts mit dem Geburtsjahr zu tun (ich bin 1980 geboren und habe CE79). Meistens schreiben die Führerscheinstellen automatisch auf CE79 um, weil diese Klasse exakt der alten Kl. 3 entspricht (Bestandschutz).

Man kann aber stattdessen auf eine Umschreibung auf C1E bestehen. Vorteil: keine Beschränkung auf eine Anhängerachse (also auch Drehschemelanhänger möglich), Nachteil: die Gesamtmasse der Kombination darf 12 Tonnen nicht übersteigen und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Mit CE79 darf die Gesamtmasse der Kombination max. 18,5 Tonnen betragen (7,5 t Zugfahrzeug + 11 t Tandemachsanhänger).

Einen weiteren Unterschied zwischen C1E und CE79 gibt es in Hinsicht auf das Führen von Sattelkraftfahrzeugen. Bei C1E beträgt die zulässige Gesamtmasse der Sattelkombination 12 Tonnen, bei CE79 hingegen 7,5 Tonnen (dies war auch beim 3er der Fall).

MfG mailboxclyde

Zitat:

Original geschrieben von mailboxclyde

Zitat:

Original geschrieben von Bleifussxxx

Ehem. Klasse 3 wird in 2 Klassen unterschieden. Nach 1979 geboren, du bekommst C1 eingetragen. Bei vor 1979 geboren steht drin CE79. Du darfst 7,5to + 10,5to Anhänger fahren. Der Anhänger darf aber nur eine Achse haben. Bzw. "2 Achsen, die nicht weiter als 1meter glaube ich auseinander liegen.

Hallo!

Auf welche neue FS-Klasse der 3er umgeschrieben wird, hat nichts mit dem Geburtsjahr zu tun (ich bin 1980 geboren und habe CE79). Meistens schreiben die Führerscheinstellen automatisch auf CE79 um, weil diese Klasse exakt der alten Kl. 3 entspricht (Bestandschutz).

Man kann aber stattdessen auf eine Umschreibung auf C1E bestehen. Vorteil: keine Beschränkung auf eine Anhängerachse (also auch Drehschemelanhänger möglich), Nachteil: die Gesamtmasse der Kombination darf 12 Tonnen nicht übersteigen und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Mit CE79 darf die Gesamtmasse der Kombination max. 18,5 Tonnen betragen (7,5 t Zugfahrzeug + 11 t Tandemachsanhänger).

Einen weiteren Unterschied zwischen C1E und CE79 gibt es in Hinsicht auf das Führen von Sattelkraftfahrzeugen. Bei C1E beträgt die zulässige Gesamtmasse der Sattelkombination 12 Tonnen, bei CE79 hingegen 7,5 Tonnen (dies war auch beim 3er der Fall).

MfG mailboxclyde

Das ist so nicht ganz richtig, es gibt beim umschreiben (oder erweitern, wie bei mir) nicht entweder C1E oder CE 79 sondern immer C1E und auf Antrag den CE 79 zusätzlich.

Praktisch heisst das, dass man im Vergleich zum alten 3er noch etwas dazu bekommst, nämlich keine Achsbeschränkung bis 12 to Zuggesamtgewicht, denn Achsanzahl interessiert bei keiner EU-Führerscheinklasse, ausser eben der in Deutschland zum Bestandsschutz für Alt-3er-Besitzer geschaffenen Klasse CE 79, die nichts anderes ist als eine CE („Großer“ LKW mit Anhänger), die auf ein Zugfahrzeug mit 7,5 to und einen Anhänger mit nicht mehr als einer Achse(oder Tandemachse) beschränkt ist, um auf die mit dem 3er möglichen 18,5 to zu kommen, da die europaweite C1E nur 12 to vorsieht.

So, also, nochmal zusammen gefasst, bis 12 to (B/BE/C1E) keine Beschränkung der Achsanzahl, darüber braucht's den CE 79, und der ist als einziger auf 3 Achsen beschränkt.

Gruß

MS

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