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Darf ich mit so einem Unfall Schaden weiter fahren?

Mercedes S-Klasse W220
Themenstarteram 31. Oktober 2019 um 14:54

Ich Blende mal hier ein Bild ein.

Mich hat eine olle beim überholen aus der Fahrbahn gedrängt anschließend musste ich gegen ein schild und leitpfosten krachen.

Das ganze ist zur Zeit in Bearbeitung und ich muss auf Post warten. Morgen geht's zum Gutachter.

Da ich nächste Woche ein wichtiges Praktikum habe und es etwas weiter weg ist und ich mit dem Bus oder Zug schlecht dahin komme muss ich mit einem Auto weiter fahren jedoch hab ich keins zur Verfügung außer meins.

Darf ich mit diesem Unfall Schaden so weiter fahren wenn ich ein ersatzspiegel befestige?

Das Auto ist komplett fahrbereit.

Danke im voraus

IMG_20191031_154916.jpg
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MBS500W220DZ schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:54:00 Uhr:

Darf ich mit diesem Unfall Schaden so weiter fahren...

Aus ästhetischen Gründen: Nein!:rolleyes:

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fahr doch mal bei den freundlichen polizeivertretern vorbei und frage die, denn nur die werden dich im fall der fälle anhalten. an offenen blechkanten besteht sicher schon mal erhöhte verletzungsgefahr... und abgerissener fahrerspiegel-

 

nimm doch auf kosten der unfallverursacherin einen mietwagen?

Erstens hat alxs völlig recht, dir steht ein Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu. Zweitens, wenn ein Ersatzspiegel vernünftig befestigt und einstellbar ist und du außerdem die nach außen stehende Kante des Kotflügels nach innen verformst, kannst du den so fahren, denke ich.

Zitat:

@MBS500W220DZ schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:54:00 Uhr:

Darf ich mit diesem Unfall Schaden so weiter fahren...

Aus ästhetischen Gründen: Nein!:rolleyes:

Themenstarteram 31. Oktober 2019 um 15:54

Danke für eure Antworten.

Kann dir nur raten, dich an eine Unfallhilfe zu wenden. Im Rhein-Main-Gebiet kann ich pro clienta (http://www.proclienta-unfallhilfe.de) in Bad Vilbel empfehlen. Vielleicht können die dir jemanden in deiner Nähe empfehlen...

Offene scharfe Kanten, kein Außenspiegel. Definitiv darfst Du so nicht fahren.

Es geht um den Fussgängerschutz. Wenn du im schlimmsten Fall einen Fußgänger übersiehst und der über die Haube fällt, dann besteht ein größeres Verletzungsrisiko für den Fußgänger durch die scharfen Kanten.

Themenstarteram 3. November 2019 um 1:49

Ich bin nur zum gutachter hin gefahren und wieder zurück. Das Auto bleibt jetzt erstmal so stehen...

Zitat:

@TimJones schrieb am 31. Oktober 2019 um 16:29:55 Uhr:

Erstens hat alxs völlig recht, dir steht ein Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu.

Aha, steht den der Unfallhergang schon rechtssicher fest?

Der Schaden ist linksseitig - er wurde (lt seiner Aussage) von einer Überholenden abgedrängt. Sollte der Schaden (Leitpfosten/Schild) dann nicht eher rechts sein?

War er selber beim Überholen......????

Das sieht sehr nach Leitplanke aus (in Gegenrichtung)

Man weiß es nicht, und er wird es auch nicht wirklich zugeben.

Themenstarteram 5. November 2019 um 1:14

Nein. Ich war selber am überholen und dann ist sie genau vor mir schon fast neben mir ausgeschert und wollte auch überholen ohne zu gucken und ich dann voll bremsung bin etwas links ausgewichen dann aber bei einer kleinen Rasen Fläche zum rutschen gekommen und gegen ein schild und leitpfosten gekracht...

Und das ist die Wahrheit und so gebe ich es zu.

Mit Mietwagen wird erstmal nichts...

Ich bin zurzeit mit dem Auto meines Vaters unterwegs.

Na, da ist die Schuldfrage aber ziemlich eindeutig zu beantworten. Man darf ja nicht zum Überholen ausscheren, ohne den rückwärtigen Verkehr zu beachten.

Guten Morgen,

bei so einem Unfall sollte unser Freund und Helfer hinzu gerufen werden!? Ist der Verursacher flüchtig?

Ich würde das Fahrzeug stehen lassen, die Versicherung informieren und reparieren lassen, eventuell Anzeige wegen Unfallflucht.

Mir persönlich wäre es zu peinlich mit so einer verbeulten S-Klasse durch die Gegend zu fahren...

Hi, hatte letzte Woche diesen Schaden hier mit Fahrerflucht. Die Polizei meinte zu mir ich solle den Spiegel ganz entfernen und die scharfen Blechkanten abkleben, dann darf ich damit nach Hause fahren. Bin damit so von Hamburg nach Stuttgart gefahren. Natürlich ist ohne Seitenspiegel große Vorsicht geboten. Fand es etwas heikel, aber die Polizisten vor Ort meinten das wäre so in Ordnung.

Asset.HEIC.jpg
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