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Darf in Kurven geblitzt werden ?

Themenstarteram 2. Juni 2015 um 20:27

Ein Freund von mir ist Jurist und meinte, dass in Deutschland generell in Kuven nicht geblitzt werden darf, weil zum einen der Fahrer kurz geblendet würde, und dies in einer Kurve zu gefährlich wäre, bzw. seine Schrecksekunde hat, und zum anderen aufgrund der Fahrbankrümmung auch eine Fehl-Abweichung bei der Blitzmessung auftritt, da nicht nur eine Vor- sonder auch eines Seitwärtsbewegung vorliegt.

Nun habe ich heute eine Blitzanlage in einer Kurve (zwar sehr leicht) gesehen, diese müsste doch unzulässig sein, oder ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Darf in Kuven geblitzt werden ?

Nein, da darf selbstverständlich nicht geblitzt werden, denn das entsprechende Limit gilt nur auf den geraden Teilen des jeweiligen Streckenabschnitts, in Kurven darf man so schnell fahren, wie man will...

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Dann kann dir dein Freund, der Jurist, doch auch gewiss die Rechtsgrundlage für seine Behauptung nennen welche es verbieten solle in Kurven die Kontrolle von Geschwindigkeitsbeschränkungen durchzuführen durch "Blitzer".

am 2. Juni 2015 um 20:41

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 2. Juni 2015 um 22:27:53 Uhr:

Ein Freund von mir ist Jurist

Aber mit Sicherheit nicht aus dem Verkehrsrecht ;)

 

Zitat:

..., weil zum einen der Fahrer kurz geblendet würde, und dies in einer Kurve zu gefährlich wäre, bzw. seine Schrecksekunde hat,

Das war mal zu Zeiten, als noch mit normalen, weißem Blitzlicht gearbeitet wurde. "Heute" mit Rot-, IR- oder auch überhaupt keinem Blitz gibt es keine diesbezüglichen Hemmnisse mehr.

 

Zitat:

und zum anderen aufgrund der Fahrbankrümmung auch eine Fehl-Abweichung bei der Blitzmessung auftritt, da nicht nur eine Vor- sonder auch eines Seitwärtsbewegung vorliegt.

Richtig, nennt sich Cosinus-Effekt und ist zu Gunsten des Gemessenen, daher auch hier kein Verbotsgrund einer Geschwindigkeitsmessung.

In einer Kurve kann und darf gemessen werden, wie auf gerader Strecke auch, allerdings ist der Geschwindigkeitsvorwurf aufgrund der "Fehlmessung" dann etwas geringer.

Es gibt Messverfahren (bei mobilen Blitzern), die tatsächlich nicht in einer kurve genutzt werden können. Dies trifft aber nicht auf alle Messverfahren zu. Stationäre Blitzer hingegen kann man ganz leicht an die Umgebung anpassen.

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 2. Juni 2015 um 22:27:53 Uhr:

Ein Freund von mir ist Jurist und meinte, dass in Deutschland generell in Kuven nicht geblitzt werden darf...

Frag ihn mal nach den Paragraphen, welche diese Aussage untermauern sollen.

Themenstarteram 2. Juni 2015 um 20:49

Zitat:

@MvM schrieb am 2. Juni 2015 um 22:44:05 Uhr:

Es gibt Messverfahren (bei mobilen Blitzern), die tatsächlich nicht in einer kurve genutzt werden können. Dies trifft aber nicht auf alle Messverfahren zu. Stationäre Blitzer hingegen kann man ganz leicht an die Umgebung anpassen.

Dann scheint die Auslegung hier nicht eindeutig zu sein. Tatsächlich sprechen o.g. Fakten ja auch gegen diese Praxis. Habe auch bis dato nirgends eine Blitzanlage in einer Kurve gesehen. Da muss also was dran sein.

Im Übrigen ist er kein Jurist zum Straßenverkehr.

am 2. Juni 2015 um 20:55

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 2. Juni 2015 um 22:49:46 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 2. Juni 2015 um 22:44:05 Uhr:

Es gibt Messverfahren (bei mobilen Blitzern), die tatsächlich nicht in einer kurve genutzt werden können. Dies trifft aber nicht auf alle Messverfahren zu. Stationäre Blitzer hingegen kann man ganz leicht an die Umgebung anpassen.

Dann Schein die Aulegung hier nicht eindeutig zu sein. Tatsächlich sprechen o.g. Fakten ja auch gegen diese Praxis. Habe auch bis dato nirgends eine Blitzanlage in einer Kurve gesehen. Da muss also was dran sein.

Es ist ja auch wenig sinnvoll/lohnt sich nicht in Kurven zu blitzen,weil das TL im allgemeinen eher auf geraden Abschnitten überschritten wird.

Zitat:

Darf in Kuven geblitzt werden ?

Nein, da darf selbstverständlich nicht geblitzt werden, denn das entsprechende Limit gilt nur auf den geraden Teilen des jeweiligen Streckenabschnitts, in Kurven darf man so schnell fahren, wie man will...

Themenstarteram 2. Juni 2015 um 20:57

Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 2. Juni 2015 um 22:55:05 Uhr:

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 2. Juni 2015 um 22:49:46 Uhr:

 

Dann Schein die Aulegung hier nicht eindeutig zu sein. Tatsächlich sprechen o.g. Fakten ja auch gegen diese Praxis. Habe auch bis dato nirgends eine Blitzanlage in einer Kurve gesehen. Da muss also was dran sein.

Es ist ja auch wenig sinnvoll/lohnt sich nicht in Kurven zu blitzen,weil das TL im allgemeinen eher auf geraden Abschnitten überschritten wird.

Das wäre dann aber rein kommerzielle Begründung. Laut Rechtsprechnung soll an Gefahrenpunkten geblitzt werden.

am 2. Juni 2015 um 20:59

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 2. Juni 2015 um 22:57:12 Uhr:

Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 2. Juni 2015 um 22:55:05 Uhr:

 

Es ist ja auch wenig sinnvoll/lohnt sich nicht in Kurven zu blitzen,weil das TL im allgemeinen eher auf geraden Abschnitten überschritten wird.

Das wäre dann aber rein kommerzielle Begründung. Laut Rechtsprechnung soll an Gefahrenpunkten geblitzt werden.

Das war ja auch keine Begründung warum es nicht gemacht werden darf,sondern warum es so gut wie nie gemacht wird.Geblitzt wird i.d.R. da wo es sich lohnt.

Zu deiner eigentlichen Frage ob es gemacht werden darf: Es hängt würde ich mal meinen davon ab ob das betreffende Gerät dafür geeignet/zugelassen ist, in sofern könnte sich als Betroffener ein Einspruch event. lohnen.Geblendet hingegen wurde ich bisher noch von keinem Blitzgerät und glaube mir ich wurde schon sehr oft gebiltzt ;)

am 2. Juni 2015 um 21:00

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 2. Juni 2015 um 22:49:46 Uhr:

Dann scheint die Aulegung hier nicht eindeutig zu sein.

Die ist eindeutig:

Laser und Lichtschranke geht immer, Radar muss im Kurveninneren stehen und der Abstand zwischen Fahrbahn und Antennenmitte darf maximal 3% des Kurvenradius betragen. Steht die Radarmessanlage am kurvenäußeren Rand, muss mit Korrekturfaktor gerechnet werden.

 

Zitat:

Tatsächlich sprechen o.g. Fakten ja auch gegen diese Praxis.

Es gibt keine Fakten, die gegen ein Blitzen in Kurven sprechen

 

Zitat:

Habe auch bis dato nirgends eine Blitzanlage in einer Kurve gesehen.

Autobahndreieck Nutetal (südlich Potsdam), Autobahnkreuz Oranienburg (nordöstlich Berlin) stehen die in diversen Kurven mehrmals jeden Tag.

am 2. Juni 2015 um 22:00

Es ist an Dir zu beweisen, ob es so ist! Rein physikalisch halte ich eine präzise Geschwindigkeitsmessung in einer Kurve für unmöglich, zumindest über Radar. Diese Ungenauigkeiten kalkuliert die Polizei aber mit ein und Du musst schon sehr viel zu schnell gewesen sein. Mit dem Schreck-Argument wirst Du aber nicht weiter kommen, denn außer dem Blitzer in der Kurve hätte Dich auch alles andere kurz irritieren können. Vogel vor die Winschutzscheibe oder schlimmer noch: Ins Visier... noch blöder, wenn es nichtmal eins gibt am Helm...

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 2. Juni 2015 um 22:27:53 Uhr:

Ein Freund von mir ist Jurist und meinte, dass in Deutschland generell in Kuven nicht geblitzt werden darf, weil zum einen der Fahrer kurz geblendet würde, und dies in einer Kurve zu gefährlich wäre, bzw. seine Schrecksekunde hat, und zum anderen aufgrund der Fahrbankrümmung auch eine Fehl-Abweichung bei der Blitzmessung auftritt, da nicht nur eine Vor- sonder auch eines Seitwärtsbewegung vorliegt.

Nun habe ich heute eine Blitzanlage in einer Kurve (zwar sehr leicht) gesehen, diese müsste doch unzulässig sein, oder ?

am 3. Juni 2015 um 6:13

Zitat:

@savagesteve schrieb am 3. Juni 2015 um 00:00:27 Uhr:

Rein physikalisch halte ich eine präzise Geschwindigkeitsmessung in einer Kurve für unmöglich, zumindest über Radar. Diese Ungenauigkeiten kalkuliert die Polizei aber mit ein ...

Muss doch nicht genau sein und die Polizei (Messtrupp) braucht da auch nichts einzukalkulieren. Genauigkeit ist keine Anforderung an die Messung, sondern nur ein "nicht zum Nachteil".

Der Winkelmessfehler beträgt 0,68 km/h pro Grad Winkelabweichung. Steht das Radar-Messgerät am kurveninneren Fahrbahnrand, so wirkt der Winkelmessfehler immer zum Vorteil, als Bonus für den Fahrer. Je kleiner der Kurvenradius (je enger die Kurve), um so größer der Winkelfehler, um so größer der Bonus für den Fahrer.

Problematisch wird es, wenn das Radar-Messgerät am kurvenäußeren Fahrbahnrand steht. Da wirkt der Winkelfehler zum Nachteil und kann, je nach Radius so weit ansteigen, dass der pauschale Toleranz-Abzug von 3% (min. 3 km/h) nicht mehr ausreichend ist und einen Messfehler bringt, der zum Nachteil des Fahrers ist. Der Geschwindigkeitsvorwurf ist höher, als tatsächlich gefahren wurde.

Die Winkelabweichung bei "Außenmessung" wird für den pauschalen Abzug zu groß, wenn der Kurvenradius weniger als 1.600 Meter beträgt. Theoretisch auch kein Problem, es muss nur ein entsprechender Korrekturfaktor eingegeben werden, praktisch dann doch recht schwierig, weil jeder Messort auf 0,5 Meter genau vermessen werden muss, um diesen Korrekturfaktor zu bestimmen.

Schwierig bedeutet aber nicht unmöglich. Allein am Berliner Ring (A10) am Dreieck Nutetal, Kreuz Oranienburg und dem neuen Dreieck Barnim gibt es jeweils mehrere exakt vermessene Aufstellungsorte am äußeren Kurvenrand und da wird auch regelmäßig mittels Radar gemessen.

Laser und Lichtschranke (Einseiten-Messung) sind aufgrund der Kürze der Messstrecken relativ problemlos bei "Außenmessung". Laser geht bis zu einem Kurvenradius von 200 Meter, bei einer Lichtschranke reichen 10 Meter Kurven-Radius, bevor der pauschale Abzug wegen den Winkelfehler nicht mehr ausreicht.

 

Nebenbei: Lasern gibt immer falsche Messwerte.

Die Laser-Messgeräte sind mit Messwinkel 0° eingemessen. Bei gerader Fahrbahn müsste der Messbeamte mittig auf der Fahrbahn stehen, um keinen Winkelmessfehler zu verursachen. Nun steht der aber neben der Fahrbahn und erzeugt somit immer einen Winkelmessfehler, und je kürzer die Messentfernung, um so größer wird der Messwinkel und damit auch der Messfehler.

Allerdings zum Vorteil des Fahrers, bei einem Winkel von 3° zwischen Fahrtrichtung und dem Laserstrahl, zeigt das Messgerät 2,04 km/h weniger an, als bei einer korrekten "Frontalmessung". Der Tatvorwurf ist zwar eindeutig falsch, nur ein Widerspruch mit dem Nachrechnen durch einen Gutachter wäre taktisch unklug.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 2. Juni 2015 um 23:00:42 Uhr:

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 2. Juni 2015 um 22:49:46 Uhr:

Dann scheint die Aulegung hier nicht eindeutig zu sein.

Die ist eindeutig:

Laser und Lichtschranke geht immer, Radar muss im Kurveninneren stehen und der Abstand zwischen Fahrbahn und Antennenmitte darf maximal 3% des Kurvenradius betragen. Steht die Radarmessanlage am kurvenäußeren Rand, muss mit Korrekturfaktor gerechnet werden.

Ja was dann?

- Einmal heisst es: Radar muss im Kurveninnern stehen.

- Dann wird ausgeführt: Steht die Radaranlage am kurvenäußeren Rand

Gibt es eine Quelle für die Behauptung, Abstand zwischen Fahrbahn und Antenenenmitte darf max. 3 % betragen?

Eine Gerade hat einen Kurvenradius von unendlich. 3 % davon sind ebenfalls unendlich. In unendlicher Entfernung misst Radar jedoch immer eine Geschwindigkeit von 0 km/h. Ist seitlicher Abstand einige hundert Meter, misst Radar eine Geschwindigkeit von nur einigen km/h

Zutreffend ist, dass der Cosinuseffekt die Ursache dafür ist, dass die gemessenen Geschwindigkeit immer kleiner gleich der tatsächlichen Geschwindigkeit ist.

Die hieraus gezogenen Folgerungen (hier und in einem späteren Beitrag) sind weitgehend unzutreffend.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 3. Juni 2015 um 12:01:21 Uhr:

Gibt es eine Quelle für die Behauptung, Abstand zwischen Fahrbahn und Antenenenmitte darf max. 3 % betragen?

Ja, aber die wirst du kaum öffentlich finden. Letztlich ist die verbindliche Quelle die Aufstellanweisung des Herstellers der die Genauigkeit garantieren muss.

Wobei Winkelfehler immer zu Gunsten des Gemessenen entstehen, weder Sinus noch Cosinus die da reinspielen sind bei irgendeinem Winkel größer als 1. Das Problem sind bei zu großen Winkeln mehr Fehlmessungen durch ungünstige Reflektion, geht die Radarkeule zu weit auf die Fahrzeugseite kann sie durch große Metallflächen reflektiert werden und u.U. dadurch das nachfolgende Auto die Messung ausgelöst haben. Daher sind die zulässigen Winkelabweichungen im Messpunkt recht klein wenn mit Radar gemessen wird.

Bei stationären Anlagen mit Sensoren in der Fahrbahn ist es dagegen Wurst ob Kurve oder nicht.

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