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Darf man den Wohnwagen im Garten stellen
unsere neuen Nachbarn haben sich einen ranzigen Wohnwagen in den Garten gestellt und wollen den nun als Geräteschuppen nutzen ist das vom Gesetz her überhaupt erlaubt?
Beste Antwort im Thema
Wo ist der Unterschied zur Gartenhütte, wenn alle ökologischen Aspekte (Schmierstoffe) bedacht werden?
Nur weil dem spießigen Nachbarn der Anblick nich paßt, soll es verboten sein, was ICH auf MEINEN Grundstück treibe? Ich glaube es hakt.
Wenn die billige Fichtenholzhütte ranzig wird, muss sie auch weg?
Wenn das Auto rostet und gammelt, auch weg?
Wenn die Fassade bröckelt, Abriss des Hauses?
Solche Nachbarn möchte ich nicht haben.
Wahrscheinlich stand der WW schon ein paar Stunden vor dem Grundstück des TE und versaute ihm den Ausblick oder versperrte ihm gar den Parkplatz. Seinem Wunsch den WW UNVERZÜGLICH von SEINEM Parkplatz zu entfernen, kam man sicher nicht nach......nun wird die Rechtsberatung in Foren gesucht.....KLASSE, aber verstößt leider gegen die NUB von MT.
Wohl nicht akkurat genug informiert Herr Nachbar.
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31 Antworten
Moin ,
einmal Tante Google gefragt und fündig geworden .
Wenn der Nachbar den WoWa ganz abmeldet , kann es Probleme
mit dem Ordnungsamt geben . Soll heißen , zum Überwintern ja ,
sonst ehr nein .
Thorsten
Das hatte ich auch schon nur war das alles nicht so eindeutig dachte da gibt es Gesetze zu! Hatte auch was gesehen das er nur auf Stellplätzen stehen darf was halt im Garten nicht der Fall ist und nach einer gewissen Zeit wieder seinem Zweck zugeführt werden muss sprich also Campingplatz fahren übernachten
Wo ist der Unterschied zur Gartenhütte, wenn alle ökologischen Aspekte (Schmierstoffe) bedacht werden?
Nur weil dem spießigen Nachbarn der Anblick nich paßt, soll es verboten sein, was ICH auf MEINEN Grundstück treibe? Ich glaube es hakt.
Wenn die billige Fichtenholzhütte ranzig wird, muss sie auch weg?
Wenn das Auto rostet und gammelt, auch weg?
Wenn die Fassade bröckelt, Abriss des Hauses?
Solche Nachbarn möchte ich nicht haben.
Wahrscheinlich stand der WW schon ein paar Stunden vor dem Grundstück des TE und versaute ihm den Ausblick oder versperrte ihm gar den Parkplatz. Seinem Wunsch den WW UNVERZÜGLICH von SEINEM Parkplatz zu entfernen, kam man sicher nicht nach......nun wird die Rechtsberatung in Foren gesucht.....KLASSE, aber verstößt leider gegen die NUB von MT.
Wohl nicht akkurat genug informiert Herr Nachbar.
Was sollte dagegen sprechen?
Ein Wohnwagen hat ja auch keine schädlichen Betriebsstoffe...!
Als ich "etwas " kleiner war, hatten meine Eltern im Garten von HEIMFROST so einen Thermoaufbau von den Transportern hingestellt. Da wurden dann Gartengeräte u.ä eingestellt!
Hatte sich auch niemand drüber beschwert!
Also, aus meiner Sicht völlig legitim!!!
-
Es liegt der Verdacht nah, dass der TE Gartenzwerge + einen Rauhaardackel besitzt....!
Gruss
Nico
Hallo zusammen,
so einfach ist das leider auch nicht.
Die Regelungen scheinen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein.Das Ordnungsamt bzw. Bauamt kann nach erfolgter Meldung (z.B. durch einen verärgerten Nachbarn....) verlangen, dass der Wohnwagen nach einer Abstelldauer von mehr als 2 Wochen zu entfernen ist.
Beispiele sind z.B. hier und hier.
/Lausi.99
Solange Räder drunter sind, handelt es sich ja nicht um eine IMMOBILIE...!
Somit wüsste ich nicht, was das Bauamt damit zu tun haben sollte...!
-
Deutschland + die kleinen Probleme der Bürger...!
Grüssle
Nico
Nein das hat weniger was mit spießig und Dackel zu tun das sieht einfach nur assi aus. Siehe Foto vielleicht macht es das verständlicher
Lieber Graffitis auf Nachbars WW als an der eigenen Hauswand.
Zitat:
@PIPD black schrieb am 11. Juli 2015 um 13:12:40 Uhr:
Lieber Graffitis auf Nachbars WW als an der eigenen Hauswand.
Genau lieber einen sinnfreien Kommentar als gar keinen
Ralf Schumacher hat auch gerade Probleme mit seinen Nachbarn, weil er surrende Kühlcontainer im Garten stehen hat...!
Da geht's nicht nur um's Visuelle, sondern auch um's Akustische...!
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http://mobil.ksta.de/.../...er-ohne-genehmigung,23742676,30994016.html
-
Gruss
Nico
Frag bei deiner Kommune nach, ob dies in dieser Umgebung so erlaubt ist. Meist gibt es hierzu einen detailierten Bebauungsplan, in dem alles festgehalten ist. Wenn nicht wird es wohl so erlaubt sein, ist ja sein eigenes Grundstück. Diese Bebauungspläne ( in denen übrigens auch die Nutzungsarten der Gebäude und Grundstücke manchmal detailiert festgeschreiben sind) können sehr voneinander variieren, auch innerhalb einer Gemeinde, also sich schlau machen (Kommunale Verwaltung).
* Beitrag wegen rassistische Aussage gelöscht *
Scoty81
Zuerst der ranzige Wohnwagen, jetzt noch dieser Beitrag.....ich denke hier kann zu und Thread gelöscht werden.
Informier dich auf deiner Komunalverwaltung. Auch Mieter müssen sich nach der Baunutzungsverordnung und den lokal herrschenden Vorschriften richten. Wenn eis nicht durch irgendwelche Vorgaben verboten ist kannste nichts machen.
Und da wir hier nicht wissen was in deinem Wohn?gebiet für Nutzungs- und Bauvorschriften herrschen, wirst du nicht Umhinkommen dich bei den zuständigen Stellen zu erkundigen. Aber vorsicht mit Anzeigen und so, manchmal geht der Schuß nach hinten los und man wird in seiner eigenen Entfaltung eingeschränkt. (Die Nachbarn werden dann ganz genau beobachten was du so auf deinem Gelände treibst)