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Darf man ein Gurtschloss von einem anderen Auto einbauen?

Themenstarteram 21. Juli 2024 um 18:47

Moin, ich wollte einmal fragen, ob es möglich und auch erlaubt ist ein Gurtschloss von einem anderem Auto einzubauen. Ich fahre einen Honda Civic aus dem Jahr 2008 und wollte versuchen das leuchtende Audi Gurtschloss einzubauen.

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24 Antworten

Nein. Einmal passt das gar nicht und zum Anderen sitzt da Pyrotechnik für den Gurtstraffer drin.

Er sprach vom Schloß - da ist der Strafer eher nicht verbaut. Wird er aber dennoch nicht einbauen dürfen. Da müsste er ja sowas wie eine ABE von Audi haben ...

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 21. Juli 2024 um 20:52:24 Uhr:

Nein. Einmal passt das gar nicht und zum Anderen sitzt da Pyrotechnik für den Gurtstraffer drin.

Im SCHLOSS eher nicht...

Würde ich so pauschal nicht sagen. Bei Opel z.b

, glaube ich, waren eine ganze Weile die Gurtstraffer in die Gurtpeitsche integriert.

Im Schloss selber ist keine Pyrotechnik. Die sitzt idR. weiter unten.

Verändert werden darf das System dennoch nicht.

Das meinte ich damit.

Machen wir es kurz: Keine kann für "er darf" argumentieren :D

So wie ich den TE verstanden habe, will er nur das Gurtschloss umbauen.

https://shop.ahw-shop.de/...led-sicherheitsgurt-nachruestung-ruecksitz

Solange das Teil eine Straßenzulassung hat, sehe ich persönlich weniger das Problem. Ich hatte ja mal einen straßenzugelassenen Rennwagen. In meinem E30 hatte ich 4-Punkt-Gurte installiert.

So ähnlich wie diese hier:

https://www.rennsportshop.com/.../sabelt-ece-gurte.html

Was man nur schwer eingetragen bekommt sind Änderungen an den Haltepunkten. Solange man die originalen Haltepunkte verwendet dürfte das meines Erachtens kein Problem sein (sonst braucht es Materialgutachten und Einzelabnahme und so ein Gedöns).

Um eine zuverlässige Antwort zu bekommen würde ich das Ganze lieber erst mit einem Prüfingenieur vorbesprechen. Die Jungs sind in der Regel sehr offen.

Ob der Umbau einfach oder sinnvoll ist, das steht ja erstmal auf einem anderen Blatt.

Wollte auch raten, bespreche es mit einer Prüforginastion, ob die es eintragen.

Passt die Schnalle vom Gurt den ins Schloß?

Notfalls baut man halt auch ne andere Schnalle/einen neuen Gurt ein. Das sollte jetzt echt das geringste Problem bei diesem Umbau sein.

Ja, klar. Und die Ansteuerung der Gutstraffer ist Plug & Play. Gerade bei deutscher und japanischer Technik kein Problem.

Achtung Ironie!

In dem Thread gings ja nicht um Machbarkeit und wie teuer das wird, ob das wirtschaftlich ist, ob man es schön findet, etc. Sondern ob man das überhaupt darf... Jegliche weitere Diskussion ist müßig. Ich denke den TE hat man mit den gewohnt sarkastischen Antworten eh vergrault.

Zitat:

@Ascender schrieb am 23. Juli 2024 um 19:54:01 Uhr:

So wie ich den TE verstanden habe, will er nur das Gurtschloss umbauen.

https://shop.ahw-shop.de/...led-sicherheitsgurt-nachruestung-ruecksitz

Solange das Teil eine Straßenzulassung hat, sehe ich persönlich weniger das Problem.

Solange die Audi-Gurtschlösser in einen Audi eingebaut werden, und zwar in einen solchen für den sie genehmigt wurden, ist es in der Tat kein Problem.

Da die Gurtsysteme als Ganzes geprüft und genehmigt werden, ist ein Mischen von Komponenten aber legal nicht möglich. (Daran scheitert ja auch das Thema der "Nachrüst-Gurtverlängerungen")

Zitat:

Ich hatte ja mal einen straßenzugelassenen Rennwagen. In meinem E30 hatte ich 4-Punkt-Gurte installiert.

So ähnlich wie diese hier:

https://www.rennsportshop.com/.../sabelt-ece-gurte.html

Jepp, Komplettsysteme die an den vorhandenen Verankerungspunkten angebracht werden. Kann völlig legal sein.

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